Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
292 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
7 i/t
#t
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit
H
Nationale Projekte
des Städtebaus
Förderung von Investitionen in nationale P ro jek te des Städtebaus
Projektaufruf 2017 .
Die Bundesregierung stellt - vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Bundesmittel - 2017 erneut
Mittel zur F ö rd eru n g von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereit. M it
diesem Bundesprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nati
onaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit über
durchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert w er
den. Antragsberechtigt sind Kommunen.
Die Bundesmittel sind im Haushaltsjahr 2017 zu binden. Sie werden - vergleichbar der Städ
tebauforderung - in fünf Jahresraten (2017 bis 2021) kassenmäßig zur Verfügung gestellt.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel au f die jeweiligen Haushaltsjahre ist wie
folgt vorgesehen:
5% 2017
.
25% 2018
30% 2019
25% 2020
15% 2021
Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ge
währt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektforderung an Ge
bietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) werden
unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide.
Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Um
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung (BBSR) beauftragt.
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-
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem BBSR bis zum
30. November 2016
Projektvorschläge zu unterbreiten.
Maßgeblich hierfür sind nachfolgende Rahmenbedingungen:
1, Förderfähige Maßnahmen
Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere
städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die
Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch
einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen
Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, verfolgen die baupo
litischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.
Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Pro
bleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich
hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbei
tung möglich sein.
Förderfahig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit
ausgeprägtem städtebaulichem Bezug, insbesondere
- Konversion von Militärflächen,
- interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie
- barrierefreier und demographiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden.
Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch
keine Fördervoraussetzung. In jedem Fall ist der städtebauliche Bezug des Projektes darzule
gen. Er kann darin bestehen, dass das vorgeschlagene Projekt Gegenstand einer städtebauli
chen Gesamtstrategie ist, bzw. es sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder
aus vergleichbaren Planungen erschließt.
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4. Auswahl
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird bei d er
Auswahl der zu fördernden Projekte von einer unabhängigen Expertenjury beraten, die sich
u.a. aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Fachleuten verschiedener Disziplinen
(z.B. Stadt- und Landschaftsplanung, Städtebau, Denkmalpflege) zusammensetzt.
Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend (keine R angfol
ge):
-
nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Vorhabens;
-
überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Städtebau, Baukultur und Bürger
beteiligung;
-
erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen;
-
Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit;
-
Innovationspotenzial.
5. Komplementärfinanzierung
Förderprojekte müssen von den betreffenden Kommunen mitfmanziert werden. Der Eigenan
teil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfahigen Projektkosten; bei
Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10% redu
zieren. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestäti
gen.
Bei der Ermittlung der förderfähigen Projektkosten finden eventuelle finanzielle Beteiligun
gen des Eigentümers oder Nutznießers keine Berücksichtigung (Ausnahme; Eigentum der
Kommune oder des Landes). Die Bundesmittel können nicht für den Erwerb von bundeseige
nen Liegenschaften eingesetzt werden.
5.1
Anteil der Kommune
Grundsatz
Haushaltsnotlage
B und
K om m une
2/3
1/3
90%
10%.
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-
Eine freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich erwünscht; sie kann j e
doch nicht den Eigenanteil der Kommune ersetzen.
5.2
Förderung landeseigener Objekte oder Liegenschaften
Bei Objekten oder Liegenschaften in Landeseigentum ist eine Beteiligung des Landes obliga
torisch:
Grundsatz
Bund
Land
1/3
2/3
Ausnahmen sind möglich, wenn durch den Stabilitätsrat eine Haushaltsnotlage des Landes
festgestellt wurde.
5.3
Erbringung der Finanzierungsanteile von Land bzw. Kommune
Kommunen und Länder müssen ihre finanziellen Eigenanteile anteilig zu den zur Verfügung
gestellten Haushaltsmitteln des Bundes erbringen. Eine Vorleistung mit Bundesmitteln und
der dadurch bedingte spätere Ausgleich mit kommunalen bzw. Landesmitteln sind nicht m ög
lich.
5.4
Beteiligung Dritter
Es besteht die Möglichkeit, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als unbe
teiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, per
sonellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben ha
ben (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Die finanzielle Beteiligung unbeteiligter
Dritter ist ausdrücklich erwünscht. Sie können als kommunaler Eigenanteil gewertet, werden
- bis zu einem in jedem Fall von der Kommune aufzubringenden Eigenanteil von 10% der
forderfähigen Kosten.
Bei privaten oder kirchlichen Eigentümern sowie bei anderen öffentlichen Fördergebern han
delt es sich grundsätzlich nicht um unbeteiligte Dritte. Eine solche Beteiligung ist gleichwohl
ausdrücklich erwünscht. Für die Berechnung des kommunalen Anteils sind in diesen Fällen
grundsätzlich die Gesamtkosten abzüglich eines eventuellen Anteils beteiligter Dritter (Ei
gentümer, öffentliche Fördergeber etc.) maßgeblich.
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Innerhalb des im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 ausgebrachten Verpflich
tungsrahmens sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfahig.
Förderfahig sind auch Objekte, die im Eigentum eines Landes oder privater Dritter stehen
sowie Projekte mehrerer Antragsteller.
Die Fördermaßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein, d.h. sie müssen in A bgren
zung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Die Förderung
entsprechender Bauabschnitte ist zulässig.
2. Antragsteller
Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befin
det. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune die Feder
führung.
Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das
zu fördernde Objekt oder die Liegenschaft in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befin
det,
3. Verfahrensablauf und Auswahl der Projekte
Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Proiektvorschläge in der 1. Phase (Einreichung über das Förderportal des Bundes easy-Online) folgt die
Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Expertenjury. Die 2. Phase umfasst die
Beantragung au f Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag)
nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommu
nen.
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3. 1 Einreichung von Proiektvorschlägen - 1, Phase
In der 1. Phase ist der Projektvorschlag mit Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss, mit dem die
Teilnahme am Projektaufruf 2017 gebilligt wird, dem BBSR bis zum
30. N ovem ber 2016
über die sogenannte Projektskizze online einzureichen.
Das Projektskizzenformular ist ab dem 25. Juli 2016 über das Förderportal des Bundes in
easy-Online aufrufbar:
https://foerderportal.bund.de/easvonline
Die in easy-Online erstellte Projektskizze ist nach Abschluss des digitalen Antragsverfahrens
unverändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) dem BBSR
sowie dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort bis zum 2. Dezember 2016
(Datum Poststempel) zuzuleiten. Das entsprechende Landesressort erstellt daraufhin eine für
das Antragsverfahren notwendige, städtebauliche Stellungnahme. Die Stellungnahmen zu den
Projektskizzen senden die Länder bis zum 13. Januar 2017 gesammelt an das BBSR.
Nach Vorprüfung der Projektskizzen durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte erfolgt die
Auswahl der zur Förderung zu empfehlenden Projekte durch eine unabhängige Expertenjury
im BMUB.
3.2
Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte - 2. Phase
Die zu fordernden Kommunen werden nach Proiektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das
BBSR aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projek
tes zu stellen. Die Erstellung des Zuwendungsantrages richtet sich nach dem in einem Merk
blatt näher beschriebenen Verfahren (siehe: www.nationale-staedtebauprojekte.de). Der Zu
wendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzie
rungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen
Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber.
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6. Baufachliche Prüfung
Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Rahmen des Projektantrages sind bei einer
Förderung die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau)
zu beachten. Diese sind unter folgendem Link abzurufen: http://www.bmub.bund.de/P3288/.
Für die baufachliche Beratung und Prüfung bedient sich der Zuwendungsgeber in der Regel
der Bundesbauverwaltung in den Ländern.
7. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Die Förderempfänger verpflichten sich:
-
auf die Förderung als Nationales Projekt des Städtebaus durch den Bund hinzuw eisen,,
-
bei der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der Projektbeteiligten mitzuwirken
und
-
ihre Maßnahmen am „Tag der Städtebauforderung“ der Öffentlichkeit vorzustellen.
Einzelheiten (z.B. Nutzung des Programmlogos) werden im Zuwendungsbescheid geregelt.
8. Weiteres Verfahren
20. Juli 2016
Veröffentlichung des Projektaufrufs 2017
25. Juli 2016
Freischaltung des Projektskizzenformulars in easy-Online
30. November 2016
Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in easy-Online
2. Dezember 2016
Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in unveränderter,
ausgedruckter und unterschriebener Form (Datum Poststem
pel) beim BBSR sowie beim für die Städtebauförderung zu
ständigen Landesressort
1 3 .Januar 2017
Fristende für die Einreichung der Stellungnahmen der Länder
beim BBSR
Dezember 2016/ Januar 2017 Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch das BBSR
bzw. beauftragte Dritte
14. Februar 2017
Tagung der unabhängigen Expertenjury mit dem Ziel, eine
Förderempfehlung für den Bund sowie einen Gesamtvorschlag
für die Bindung und den Abfluss der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel zu erarbeiten
März 2017
Veröffentlichung der Auswahl und Information der entspre
chenden Kommunen durch das BMUB
März 2017
Aufforderung der ausgewählten Kommunen zur Erstellung
eines Zuwendungsantrages durch das BBSR
März - April 2017
Erarbeitung der Zuwendungsanträge in Abstimmung mit dem
BBSR und -hinsichtlich baulicher Maßnahmen - in A bstim
mung mit der Bundesbauverwaltung
bis Mai 2017
Eingang der Zuwendungsanträge beim BBSR
Juni 2017
Erteilung der Zuwendungsbescheide durch das BBSR
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9. Kontakt
Projektanträge sind über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender U R L bis
zum 30. November 2016 einzureichen:
https://foerderportal.bund.de/easvonline
Weitere Hinweise zum Verfahren können dem Merkblatt zum Projektaufruf 2017 entnommen
werden. Das Merkblatt kann unter www.nationale-staedtebauproiekte.de eingesehen werden.
Zum verbindlichen Nachweis ist der in easy-Online erstellte Projektantrag dem BBSR unver
ändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) bis zum
2. Dezember 2016 (Datum Poststempel) zuzusenden:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Kennwort: „Nationale Projekte des Städtebaus 2017“
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn.
Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
nationale-staedtebauprojekte@bbr.bund.de
Betreff: Projektaufruf 2017 - Nationale Projekte des Städtebaus
Telefonischer Kontakt:
Hotline jew eils Montag bis Freitag 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr unter Tel.: 0228 99401-1666.