Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
47 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsbuch 2017
Stadt Bad Münstereifel
Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
25.06.2015 (GV. NRW. S. 495) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel mit Beschluss vom
…………………. folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
Bad Münstereifel voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
36.966.015 €
41.302.364 €
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
35.190.689 €
37.567.886 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
8.143.720 €
12.782.590 €
3.626.244 €
674.759 €
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen werden in Höhe von 3.626.244 € veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 500.000 € veranschlagt.
§4
Die Ausgleichsrücklage ist aufgebraucht. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund
des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 4.336.349 € festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 28.000.000 € festgesetzt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Kreditverträge zur Liquiditätssicherung abzuschließen bzw. bis zu vorgenannter Höhe aufzunehmen.
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Haushaltsbuch 2016
Stadt Bad Münstereifel
Haushaltssatzung
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
420 v.H.
585 v.H.
2. Gewerbesteuer auf
480 v.H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei
der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
§8
(1) Soweit im Stellenplan der Vermerk ”künftig umzuwandeln” (ku) angebracht ist, sind frei werdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in Stellen niedrigerer Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen umzuwandeln. Soweit im Stellenplan der Vermerk ”künftig wegfallend” (kw)
angebracht ist, dürfen frei werdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr
besetzt werden.
(2) Um unterjährig bei der Personalbewirtschaftung flexibel reagieren zu können, können vorübergehend Stellen von Beamten mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich
Beschäftigten mit vergleichbaren Beamten besetzt werden.
§9
Es werden folgende allgemeine Deckungsvermerke ausgebracht:
• Mehrerträge/-einzahlungen aus Ersatzleistungen für Schadensfälle dürfen für Mehraufwendungen/-auszahlungen der Schadensbeseitigung in Anspruch genommen.
• Mehrerträge/-einzahlungen aus zweckgebundenen Zuweisungen, Zuschüssen, Spenden und
Erstattungen berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen/-auszahlungen.
• Personalaufwendungen und Personalauszahlungen sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
• Die Aufwendungen und Auszahlungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des städtischen Immobilienbestandes sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
Produktübergreifend sind folgende Sachkonten gegenseitig deckungsfähig:
• Arbeitskleidung (Konto 541200)
• Aus- und Fortbildung (Konto 541201)
• Reise- und Fahrtkosten (Konto 541202)
• Bücher und Zeitschriften (Konto 543101)
• Sachverständigen- und Gerichtskosten (Konto 542902)
• Wartungskosten (Konto 521512)
• Umlage KDVZ (Konto 531300)
• Bücher, Zeitschriften etc. (Konto 543101)
• Versicherung Infrastruktur (Konto 524113)
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Haushaltsbuch 2017
Stadt Bad Münstereifel
Haushaltssatzung
Innerhalb einer Schule sind folgende Sachkonten gegenseitig deckungsfähig (Budget):
• Unterhaltung sonstiges bewegliches Vermögen (Konto 525500)
• Mieten Fotokopiergeräte (Konto 542200)
• Unterhaltung Lehrer- und Schülerbücherei (Konto 528106)
• Sächliche Verwaltungsausgaben (Konto 543100)
• Fernmeldegebühren (Konto 543102)
• Leasing Telefonanlage (Konto 542303)
• Sachkosten Archiv (Konto 543117)
Alle Schulen sind untereinander mit folgenden Sachkonten deckungsfähig:
• Schülerunfallversicherung (Konto 544102)
• Lernmittel nach dem LFG (Konto 527100)
§ 10
Die haushaltsrechtlichen Vermerke sind Bestandteil des Haushaltsplanes.
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