Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
Veränderungsliste Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2017
Seite
Produkt
Kontenklasse
155
01 113 4
Bauhof
164
01 114 1
173
174
Bilanzielle Abschreibungen
(Info: Der neue Ansatz umfasst sowohl
die Abschreibung des neuen Gebäudes
als auch das sonstige bestehende
Anlagevermögen)
neuer
Ansatz
Ertrag
Mehr
Ertrag
Weniger
Aufwand
Mehr
100.450
38.000
Finanzbuchhaltung einschl.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Rechnungsprüfung, Controlling
und betriebsw. Steuerung
155.442
5.000
01 115 1
Grundstücks- und
Gebäudemanagement
Privatrechtliche Leistungsentgelte
139.934
01 115 1
Grundstücks- und
Gebäudemanagement
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
527.479
174
01 115 1
Grundstücks- und
Gebäudemanagement
Sonstige ordentliche Aufwendungen
192
02 126 1
Allgemeine Aufgaben des
Brandschutzes
193
02 126 1
202
03 211 1
7.000
218.000
20.000
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
257.712
6.500
Allgemeine Aufgaben des
Brandschutzes
Sonstige ordentliche Aufwendungen
106.082
35.000
Grundschule BAM
Transfererträge
Stand: 15.11.2016
Bemerkungen
Zu Sachkonto 571102 - Abschreibung Gebäude:
Der Hinweis von Herrn Ohlert (CDU), dass die Abschreibung für den neuen Bauhof nicht
berücksichtigt wurde, wurde einer nochmaligen Überprüfung unterzogen. Da es sich bei der
Neuerrichtung nicht, wie ursprünglich buchhalterisch geplant, um einen Tausch handelt, muss ein
entsprechender Ansatz für die Abschreibung eingeplant werden. Das neue Bauhofgebäude ist
jährlich mit rd. 38.000 € abzuschreiben. Die bisherige Abschreibung für das alte Gebäude betrug
jährlich rd. 11.000 € bis 15.000 €.
Zu Sachkonto 543137 - Steuerberatungskosten
Durch die Neuerungen im Umsatzsteuergesetz (u.a. § 2b UStG) sind Haushaltsmittel für die Unterstützung
und Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erforderlich.
Zu Sachkonto 441105 - Pachten
Im Falle der Geltendmachung des Heimfalls eines Erbbaurechtes entfällt die bisherge Erbpacht. Für
2017 wurde der Pachtausfall ab dem 01.07.2017 berechnet.
36.667
80.000
Aufwand
Weniger
80.000
Veränderung zu Sachkonto 521500 - hier: Abriss eines Gebäudes
Dem Heimfall wird zwangsläufig den Abriss des Gebäudes folgen. Hierzu werden Haushaltsmittel in
Höhe von 200.000 € bereitgestellt.
Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss.
Zu Sachkonto 521500 - Instandhaltung Gebäude
Außenfassadenisolierung und Erneuerung der Fensteranlagen Rathaus.
Die Haushaltsmittel für die Isolierarbeiten sind bereits im Entwurf mit 40.000 € veranschlagt. Damit wir den
Forderungen der EnEV entsprechen, sollte neben der Fassadenisolierung auch die Fensteranlagen erneuert
werden (18.000 €).
Insbesondere im Bereich des Amtes 32 im Erdgeschoss haben die Mitarbeiter mit extrem hohen
Temperaturen in den Sommermonaten zu kämpfen, während der Heizperiode müssen die genannten
Räume sehr stark beheizt werden.
In den darüber liegenden Büros (Stabsstelle, Hochbau) kommt es bei Starkregen immer wieder zu
Regeneintritt, zum einen weil die Fenster in sich undicht sind, zum anderen aber auch weil die Außenwände
starke Setzrisse haben.
Zu Sachkonto 542902 - Sachverständigen- und Gerichtskosten
Für die Rechtsberatung in Sachen Heimfall wird vorsorglich ein Ansatz von 20.000 € bereitgestellt.
Zu Sachkonto 521500 - Instandhaltung Gebäude
Nach dem Einbau der Toranlage im FWGH Mahlberg ist der Anstrich der Außenfassade erforderlich. An der
Vorderseite des Gebäude wurde in 2016 ein neues Rolltor eingebaut. Die vorhandene Türöffnung wurde
verbreitert, im oberen Bereich musste aus statischen Gründen ein Stahlträger eingezogen werden. Die
Außenfassade wurde durch die Eingriffe stark in Mitleidenschaft gezogen, so das hier ein neuer Anstrich
des Gebäudes erforderlich ist.
Neues Sachkonto 542914 - externe Beraterleistungen
Auf Anregung der UWV werden 35.000 € eingestellt, um im Rahmen der Umsetzung des
Brandschutzbedarfsplans externe Beraterleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss.
Neues Sachkonto 423120 - Schuldendiensthilfe Gute Schule 2020:
Die Sanierung der Schüler-WCs in der Grundschule Bad Münstereifel (siehe nächste Zeile) wird zu
100% gefördert.
Ertrag Aufwand 2017
Seite 1 von 13
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
Veränderungsliste Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2017
Seite
Produkt
Kontenklasse
neuer
Ansatz
202
03 211 1
Grundschule BAM
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
358.680
219
03 217 1
St. Michael Gymnasium
Zuwendungen und allgem. Umlagen
622.530
Ertrag
Mehr
Ertrag
Weniger
Aufwand
Mehr
80.000
300.000
Aufwand
Weniger
Bemerkungen
Neues Sachkonto 521530 - Inst. Gebäude Gute Schule 2020:
Die über 40 Jahre alten Jungen- und Mädchen-WC`s der GS Bad Münstereifel sind in einem
maroden und unhygienischen Zustand. Die maroden Fliesen und Fugen lassen sich nicht mehr
säubern, so dass in den WC`s ein ständiger Uringeruch besteht. Des weiteren sind die
Wasserleitungen stark verkalkt und korridiert, was wiederum zu häufigen Verstopfungen an den
elektronischen Spülmechanismen der Jungen-Urinale führt. Erneuert werden sollen im
Wesentlichen die Wand- und Bodenfliesen, die Wasser- und Abwasserleitungen, WC`s, Urinale,
Waschbecken und die WC-Kabinen.
Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt über das Förderprogramm "Gute Schule 2020".
Zu Sachkonto 412185 - LZ nach dem KInvFöG:
Die Teilerneuerung der Fenster- und Außentüranlagen wird zu 90 % gefördert.
Zu Sachkonto 412190 - Entnahme aus der Bildungspauschale:
Die nicht durch die Förderung nach dem KInvFöG gedeckten Mittel für die Teilerneuerung der Fenster- und
Außentüranlagen werden durch die Entnahme aus der Bildungspauschale bereitgestellt.
220
03 217 1
St. Michael Gymnasium
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
789.914
300.000
231
04 252 1
Museen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
5.000
5.000
Zu Sachkonto 525500 - UH sonst. bewegl. Vermögen
Der Verein der Freunde und Förderer des Hürten-Heimatmuseiums hat einen städt. Zuschuss in Höhe von
20.000 € zu Gesamtkosten von 40.000 € für die Komplett-Restauration des Hausaltars beantragt. Die
Restsumme soll über andere Förderer finanziert werden. Nach Maßgabe des HSK ist bei freiwilligen
Leistungen ein sehr strenger Maßstab anzulegen. Für eine Grundsicherung zur Substanzerhaltung sollte
daher ein Ansatz von 5.000 € zunächst ausreichen.
259
06 365 1
Tageseinrichtungen für
Kinder
(Kindergarten Schönau)
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
183.498
12.000
Zu Sachkonto 521500 - Inst. Gebäude
Die vorhandene Umwehrung/Treppengeländer ist noch aus den 60er Jahren. Das Geländer ist an vielen
Stellen durchgerostet, lose und defekt. Die senkrechten Streben sind mit einem Abstand von 12 cm für
Kinder unter 3 Jahren zu weit auseinander, gefordert sind 8 cm. Aus Verkehrssicherheitspflicht (gefordert
LVA) muss hier eine entsprechende Umwehrung und Absturzsicherung vorhanden sein.
270
07 418 1
Kur- und Badebetrieb
Zuwendungen und allgem. Umlagen
24.000
271
07 418 1
Kur- und Badebetrieb
Zuwendungen und allgem. Umlagen
94.800
275
08 424 1
Sport- und Mehrzweckhallen
und Sportplätze einschl.
Sportlerheime
Zuwendungen und allgem. Umlagen
249.480
24.000
Zu Sachkonto 521520 - Inst. Gebäude nach KInvFG
Im Rahmen der Fördermaßnahme nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden für die
Teilerneuerung der Fenster- und Außentüranlagen im 1981 errichteten Baukörper des St. Michael
Gymnasiums 300.000 € bereitgestellt. Die Anlagen sind aufgrund ihres Alters, ihrer nach heutigen
Standards schlechten Energieeffizienzwerte sowie auch in Folge der intensiven Beanspruchung durch
Schüler sanierungsbedürfig. Die Förderung beträgt 90 %. Der nicht durch die Förderung gedeckte
Fehlbetrag wird durch die Entnahme aus der Bildungspauschale sichergestellt.
Neues Sachkonto 413135 - Zuschuss Eifel Vital
Die Veranschlagung des Projektes erfolgte bisher nur über den zu zahlenden Eigenanteil (Konto 529144).
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung und den Partnerkommunen erfolgt eine Brutto/NettoVeranschlagung neu für die Jahre 2017 bis 2019. Die bereitgestellten Haushaltsmittel für 2016 werden
eingespart.
22.600
87.000
Zu Sachkonto 529133 - Projekt Eifel Vital
siehe Erläuterung Sachkonto 413135
Zu Sachkonto 412185 - LZ nach dem KInvFöG:
Die Wärmeisolierung der Sporthalle Mahlberg wird zu 90 % gefördert.
Zu Sachkonto 412190 - Entnahme aus der Sportpauschale:
Die nicht durch die Förderung nach dem KInvFöG gedeckten Mittel für die Wärmeisolierung der Sporthalle
Mahlberg werden durch die Entnahme aus der Sportpauschale bereitgestellt.
Stand: 15.11.2016
Ertrag Aufwand 2017
Seite 2 von 13
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
Veränderungsliste Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2017
Seite
Produkt
276
08 424 1
Kontenklasse
Sport- und Mehrzweckhallen
und Sportplätze einschl.
Sportlerheime
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
neuer
Ansatz
Ertrag
Mehr
Ertrag
Weniger
302.091
Aufwand
Mehr
Aufwand
Weniger
Bemerkungen
91.600
Zu Sachkonto 521520 - Inst. Gebäude nach KInvFG
Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2016:
Im Rahmen der Fördermaßnahme nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden für die
Wärmeisolierung der Sporthalle Mahlberg (Dach und Fassade) Haushaltsmittel in Höhe von 87.000 €
bereitgestellt. Die Förderung beträgt 90 %. Der nicht durch die Förderung gedeckte Fehlbetrag wird durch
die Entnahme aus der Sportpauschale sichergestellt.
Zu Sachkonto 525500 - UH sonst. bewegl. Vermögen
Die jährl. Prüf- und Reparaturkosten der Sportgeräte aller Schulsporthallen beliefen sich im Jahr 2015 auf
10.700 € und im Jahr 2016 auf 15.734 €. Da es sich bei den vorhandenen Geräten um ältere Modelle
handelt, ist davon auszugehen, dass sich die Reparaturkosten in 2017 um mind. 10.000 € bewegen werden.
Daher wird der ursprüngliche Ansatz von 5.400 € um 4.600 € erhöht.
290
09 511 1
Räumliche Planung,
städtebauliche Verträge
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
311
12 541 1
Neubau, Unterhaltung und
Aufwendungen für Sach- und
Bewirtschaftung von Straßen Dienstleistungen
Gesamtsummen
Erhöhung des Defizits um
Stand: 15.11.2016
51.750
20.000
Zu Sachkonto 524224 -Verkehrsplanungen
Im Rahmen der baul. Entwicklungen im Bereich der nördlichen und südlichen Vorstadt sowie auch
weitergehende Planungen im Bereich des Bahnhofsumfeldes und ggf. der Fortführung von Planungen
bezogen auf die Errichtung von neuen Parkdecks, sind auch weitere verkehrliche Planungen erforderlich.
Ein Angebot für eine umfassende Verkehrsplanung liegt bereits vor. Die Mittel wurden bereits in 2016
bereitgestellt, jedoch wurden bisher keine verkehrlichen Maßnahmen geplant. Der ursprüngliche Ansatz von
10.000 € in 2017 wird somit auf 30.000 € erhöht.
607.150
68.000
Zu Sachkonto 521601 - Instandh. Straßen
Die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss am Knotenpunkt Bendenweg/Kölner Straße/JosefJonasstraße/Landstraße soll durch den Bau eines Mini-Kreisels verbessert werden. Für diese
Maßnahme wurde von einem Dritten ein Baukostenzuschuss von 75.000 € bereitgestellt.
Mit dem Zuschuss war eine kurzfristige und preiswerte Zwischenlösung geplant. Während des
Planungs- und Abstimmungsprozesses wurde die Maßnahme überarbeitet, um einerseits
Forderungen des Landesbetriebes Straßen NRW (hinreichend lange Aufstellfläche zwischen HettnerKreisel und neuem Mini-Kreisel, Verlängerung der Geh- und Radwege bis an das bestehende Netz)
erfüllen zu können und andererseits so zu bauen, dass möglichst viele Bauleistungen in den
endgültigen Ausbau eingegliedert werden können (Mittelinsel wird nicht bloß abmarkiert, sondern
schon eingefasst und erhöht).
Nach dem Ergebnis der erfolgten Submission betragen die voraussichtlichen Bauleistungen für die
Gesamtmaßnahme ca. 146.000 €, die sich durch die Ingenieurleistungen und sonstigen
Nebenkosten auf etwa 185.000 € erhöhen. Über den Baukostenzuschuss wurden bereits die Kosten
für die Planung und Ingenieurleistungen in Höhe von rd. 17.000 erbracht. Die verbleibenden 168.000
€ werden gesplittet in investive Maßnahme für den Neubau des Radweges (100.000€) und 68.000 €
für die Herrichtung des Kreisels (konsumtiv).
Da die Baumaßnahme weitere Anlieger begünstigt, sollen auch diese spätestens im Falle
planungsrelevanter Nutzungsänderungen auf eine Kostenbeteiligung angesprochen werden.
491.000
7.000
921.700
0
437.700
geplantes Defizit lt. Entwurf
3.898.649
Defizit nach 2. Veränderungsliste
4.336.349
Ertrag Aufwand 2017
Seite 3 von 13
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
Veränderungsliste Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2018
Seite
Produkt
Kontenklasse
neuer
Ertrag
Ertrag
Aufwand
Aufwand
Ansatz
Mehr
Weniger
Mehr
Weniger
155
01 113 4
Bauhof
Bilanzielle Abschreibungen
173
01 115 1
Grundstücks- und
Gebäudemanagement
Privatrechtliche Leistungsentgelte
161.434
270
07 418 1
Kur- und Badebetrieb
Zuwendungen und allgem.
Umlagen
24.000
271
07 418 1
Kur- und Badebetrieb
Zuwendungen und allgem.
Umlagen
74.800
395
16 612 1
Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Finanzerträge
395
16 612 1
Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Gesamtsummen
98.280
837.000
38.000
Zu Sachkonto 571102 - Abschreibung Gebäude:
Abschreibung für den neuen Bauhof.
14.000
Zu Sachkonto 441105 - Pachten
Im Falle der Geltendmachung des Heimfalls eines Erbbaurechtes entfällt die
bisherge Erbpacht.
24.000
Neues Sachkonto 413135 - Zuschuss Eifel Vital
Die Veranschlagung des Projektes erfolgte bisher nur über den zu
zahlenden Eigenanteil (Konto 529144). Nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung und den Partnerkommunen erfolgt eine Brutto/NettoVeranschlagung neu für die Jahre 2017 bis 2019.
22.000
Zu Sachkonto 529133 - Projekt Eifel Vital
siehe Erläuterung Sachkonto 413135
60.000
Zu Sachkonto 465120 - Gewinnausschüttung
Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt
2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge
und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird
der ursprüngliche Ansatz von 120.000 € auf 180.000 € erhöht.
Einzelheiten zur Beteiligung an der ene siehe RD 228-X/Z-1
60.000
60.000
84.000
14.000
Erhöhung des Defizits um
Stand: 15.11.2016
Bemerkungen
120.000
Neue Sachkonten - Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Soli
Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt
2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge
und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird für
die zu zahlenden Steuern etc. ein Ansatz von 60.000 € bereitgestellt.
0
50.000
geplantes Defizit lt. Entwurf
2.717.611
Defizit nach 2. Veränderungsliste
2.767.611
Ertrag Aufwand 2018
Seite 4 von 13
Anlage 1 zu RD 623-X/z-2
Veränderungsliste Nr. 2 für Haushaltsjahr 2019
Seite
Produkt
Kontenklasse
neuer
Ertrag
Ertrag
Aufwand
Aufwand
Ansatz
Mehr
Weniger
Mehr
Weniger
155
01 113 4
Bauhof
Bilanzielle Abschreibungen
173
01 115 1
Grundstücks- und
Gebäudemanagement
Privatrechtliche Leistungsentgelte
161.734
270
07 418 1
Kur- und Badebetrieb
Zuwendungen und allgem.
Umlagen
24.000
271
07 418 1
Kur- und Badebetrieb
Zuwendungen und allgem.
Umlagen
74.800
395
16 612 1
Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Finanzerträge
395
16 612 1
Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Gesamtsummen
88.150
837.000
Zu Sachkonto 571102 - Abschreibung Gebäude:
Abschreibung für den neuen Bauhof.
38.000
14.000
Zu Sachkonto 441105 - Pachten
Im Falle der Geltendmachung des Heimfalls eines Erbbaurechtes entfällt die
bisherge Erbpacht.
24.000
Neues Sachkonto 413135 - Zuschuss Eifel Vital
Die Veranschlagung des Projektes erfolgte bisher nur über den zu
zahlenden Eigenanteil (Konto 529144). Nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung und den Partnerkommunen erfolgt eine Brutto/NettoVeranschlagung neu für die Jahre 2017 bis 2019.
27.400
Zu Sachkonto 529133 - Projekt Eifel Vital
siehe Erläuterung Sachkonto 413135
60.000
Zu Sachkonto 465120 - Gewinnausschüttung
Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt
2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge
und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird
der ursprüngliche Ansatz von 120.000 € auf 180.000 € erhöht.
Einzelheiten zur Beteiligung an der ene siehe RD 228-X/Z-1
60.000
60.000
84.000
14.000
Erhöhung des Defizits um
125.400
Neue Sachkonten - Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Soli
Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt
2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge
und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird für
die zu zahlenden Steuern etc. ein Ansatz von 60.000 € bereitgestellt.
0
55.400
geplantes Defizit lt. Entwurf
951.489
Defizit nach 2. Veränderungsliste
Stand: 15.11.2016
Bemerkungen
1.006.889
Ertrag Aufwand 2019
Seite 5 von 13
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
Veränderungsliste Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2020
Seite
Produkt
Kontenklasse
155
01 113 4
Bauhof
Bilanzielle Abschreibungen
173
01 115 1
Grundstücks- und
Gebäudemanagement
Privatrechtliche Leistungsentgelte
161.934
395
16 612 1
Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Finanzerträge
837.000
395
16 612 1
Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Gesamtsummen
neuer
Ansatz
Ertrag
Mehr
Ertrag
Weniger
83.930
Aufwand
Mehr
Aufwand
Weniger
Bemerkungen
38.000
Zu Sachkonto 571102 - Abschreibung Gebäude:
Abschreibung für den neuen Bauhof.
14.000
Zu Sachkonto 441105 - Pachten
Im Falle der Geltendmachung des Heimfalls eines Erbbaurechtes
entfällt die bisherge Erbpacht.
60.000
Zu Sachkonto 465120 - Gewinnausschüttung
Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt
2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge
und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird
der ursprüngliche Ansatz von 120.000 € auf 180.000 € erhöht.
Einzelheiten zur Beteiligung an der ene siehe RD 228-X/Z-1
60.000
60.000
60.000
14.000
Erhöhung des Defizits um
98.000
Neue Sachkonten - Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Soli
Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt
2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge
und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird für
die zu zahlenden Steuern etc. ein Ansatz von 60.000 € bereitgestellt.
0
52.000
geplantes Defizit lt. Entwurf
258.190
Defizit nach 2. Veränderungsliste
310.190
Zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2025:
Die Erhöhung des Defizits von 52.000 € wird bis zum Jahr 2025 fortgeschrieben.
Stand: 15.11.2016
Ertrag Aufwand 2020
Seite 6 von 13
Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2017
Seite
Produkt
I-Auftrag
Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme
172 01 115 1
I1151010
782100
Heimfall eines Erbbaurechtes
197 02 126 1
I1262027
783100
Kommandowagen
198 02 126 1
I1262134
783100
205 03 211 1
I2111121
785200
Einzahlung
Mehr
Weniger
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
Auszahlung
Bemerkungen
Mehr
Weniger
250.000 Aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden Wertgutachtens sowie unter Berücksichtigung des
bestehenden Prozessrisikos kann der ursprüngliche Ansatz von 250.000 € auf 150.000 € reduziert
werden.
Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss.
25.000
Die Veranschlagung erfolgt als Vorsorgeveranschlagung auf der Grundlage des alten
Brandschutzbedarfsplans und dient als haushaltsrechtliche Basis dafür, den Bedürfnissen des neu
zu erstellenden Brandschutzbedarfsplans ggfl. überplanmäßig zu begegnen.
Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss.
Löschfahrzeug
380.000
Die Veranschlagung erfolgt als Vorsorgeveranschlagung auf der Grundlage des alten
Brandschutzbedarfsplans und dient als haushaltsrechtliche Basis dafür, den Bedürfnissen des neu
zu erstellenden Brandschutzbedarfsplans ggfl. überplanmäßig zu begegnen.
Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss.
Erweiterungsbau OGS Arloff
250.000
Maßnahme aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020:
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Offenen Ganztagsschule der
Grundschule Arloff ist eine räumliche Erweiterung um einen Betreuungsraum zwingend erforderlich.
Die Erweiterung soll so konzipiert werden, dass der neue Betreuungsraum den Anforderungen der
Schulbaurichtlinien an einen Klassenraum entspricht und bei einem späteren Bedarf (Nachfrage aus
Neubaugebiet) noch zusätzliches Erweiterungspotential bietet (siehe hierzu auch RD 674-X).
Die Maßnahmen aus dem Programm "Gute Schule 2020" sind über Darlehen abzuwickeln, dessen
Zins- und Tilgungsleistungen vom Land übernommen werden. Daher muss die Einzahlung der Mittel
haushaltsrechtlich im Produkt V16612 veranschlagt und die Kreditaufnahme in § 2 der
Haushaltssatzung mit aufgeführt werden.
261 06 366 1
I3662001
783100
Bewegliches Vermögen
Kinderspielplätze > 410 €
266 06 366 1
I3662005
681700
Mehrgenerationenpark
266 06 366 1
I3662005
785300
Mehrgenerationenpark
272 07 418 1
I4181115
681700
Kneipp-Wanderweg und Barfußpfad
272 07 418 1
I4181115
681700
Kneipp-Wanderweg und Barfußpfad
Stand: 15.11.2016
22.500
25.000
50.000
30.000
60.000
investiv 2017
Bei den Kinderspielplätzen ist eine Aktualisierung der Bedarfsanalyse vorzunehmen. Dort, wo dann Bedarf
besteht, ist die Stadt in der Pflicht, die Pflegepaten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten zu
unterstützen. Aufgrund der Überalterung des Gerätebestandes (die statistische Lebenserwartung eines
Spielgerätes beträgt 10 Jahre, während unsere Geräte größtenteils älter als 20 Jahre sind) lassen sich
Neuanschaffungen, will man die Spielplätze aufrechterhalten, nicht vermeiden. Aktuell liegt ein
Unterstützungsantrag vor. Um nach der Feststellung des Bedarfs reagieren zu können, sind entsprechende
Mittel im Haushalt zu veranschlagen (bisheriger Ansatz 2.500 €).
Im Bereich zwischen der Sebastian-Kneipp-Promenade und der Stadtmauer sowie im Eingangsbereich des
Kurgarten Wallgraben soll ein Mehrgenerationenpark mit Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für
Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren zur Stärkung der Säule "Bewegungstherapie" der
Kneipp`schen Lehre entstehen. Die Gesamtkosten von 100.000 € werden auf die Jahre 2017 und 2018
aufgeteilt. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Förderantrag stellen mit dem Ziel, eine 50%ige
Röderung zu erreichen.
Die Maßnahme ist gesprerrt, bis entsprechende Förderzusagen sowie eine konzeptionelle Planung vorliegen
(§ 23 Abs. 1 GemHVO).
Im Rahmen der weiteren Erfüllung der Anerkennungskriterien als Kneipp-Heilbad soll ein KneippWanderweg und ein Barfußweg angelegt werden. Für die Maßnahme wird eine 50%ige Förderung
angestrebt.
Die Maßnahme ist gesprerrt, bis entsprechende Förderzusagen sowie eine konzeptionelle Planung vorliegen
(§ 23 Abs. 1 GemHVO).
Seite 7 von 13
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2017
Seite
Produkt
I-Auftrag
Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme
317 12 541 1
I5411008
785200
Zuwegung SpMZH Houverath
317 12 541 1
I5411119
688110
Gehweg Holzheimer Str. ESW
317 12 541 1
I5411119
785200
Gehweg Holzheimer Str. ESW
317 12 541 1
I5411120
785000
Verlängerung Radweg L 194 Kölner
Straße/Bendenweg
321 12 545 1
I5451001
783100
Beschaffung Winterdienstgeräte
327 12 546 1
I5461006
681300
ZOB Süd
327 12 546 1
I5461006
785200
ZOB Süd
Stand: 15.11.2016
Einzahlung
Mehr
Weniger
Auszahlung
Mehr
Weniger
55.000
9.000
10.000
100.000
28.000
675.000
Bemerkungen
Durch den anstehenden Erwerb des Eckgrundstückes an der Eichener Straße in HOU werden die
notwendigen Voraussetzungen geschaffen, die Zuwegung, die zum Erreichen der Mehrzweckhalle,
Kindergarten und Sportplatz dient, zu verbreitern. Mit der Verbreiterung können künftig die bisher
eingeschänkte Einfahrtsmöglichkeit deutlich verbessert und zugleich der Begegnungsverkehr, vor
allem für Rettungsfahrzeuge, reibungsloser abgewickelt werden. Nach überschlägigen Ermittlungen
belaufen sich die Planungs- und Baukosten auf rd. 55.000 €.
Entlang der südlichen Fahrbahnseite der K 45, Holzemer Straße in Eschweiler, befindet sich ein Gehweg,
der an der Einmündung zum Rhoneweg endet. Aus Verskehrssicherungsgründen ist es ratsam, diesen
Gehweg bis zur nächstgelegenen Einmündungsstraße, dem Moselweg, zu verlängern, weil diese Strecke
erfahrungsgemäß von zahlreichen Spaziergängern als Wegstrecke zum Stockert genutzt wird. Diese
Nutzung ist jeodch aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Holzemer Straße um eine Kreisstraße mit
entsprechend hohem Verkahrsaufkommen handelt, nicht ungefährlich. Darüber hinaus könnte mit der
Verlängerung des Gehweges auch dem Tatbestand Rechnung getragen werden, dass der Kreis Euskirchen
kürzlich die Ordsdurchfahrt Eschweiler in Richtung Weiler am Berg der rechtskräftigen
Ortsabrundungssatzung angepasst und auf 962 m verlängert hat. Nach überschlägigen Berechnungen
müssen zur Verlängerung des Gehweges Baukosten in Höhe von 10.000 € eingeplant wrden. Die Kosten
können zu 90 % durch Anliegerbeiträge nach BauGB gegenfinanziert werden.
Die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss am Knotenpunkt Bendenweg/Kölner Straße/JosefJonasstraße/Landstraße soll durch den Bau eines Mini-Kreisels verbessert werden. Für diese
Maßnahme wurde von einem Dritten ein Baukostenzuschuss von 75.000 € bereitgestellt.
Mit dem Zuschuss war eine kurzfristige und preiswerte Zwischenlösung geplant. Während des
Planungs- und Abstimmungsprozesses wurde die Maßnahme überarbeitet, um einerseits
Forderungen des Landesbetriebes Straßen NRW (hinreichend lange Aufstellfläche zwischen HettnerKreisel und neuem Mini-Kreisel, Verlängerung der Geh- und Radwege bis an das bestehende Netz)
erfüllen zu können und andererseits so zu bauen, dass möglichst viele Bauleistungen in den
endgültigen Ausbau eingegliedert werden können (Mittelinsel wird nicht bloß abmarkiert, sondern
schon eingefasst und erhöht).
Nach dem Ergebnis der erfolgten Submission betragen die voraussichtlichen Bauleistungen für die
Gesamtmaßnahme ca. 146.000 €, die sich durch die Ingenieurleistungen und sonstigen Nebenkosten
auf etwa 185.000 € erhöhen. Über den Baukostenzuschuss wurden bereits die Kosten für die Planung
und Ingenieurleistungen in Höhe von rd. 17.000 erbracht. Die verbleibenden 168.000 € werden
gesplittet in investive Maßnahme für den Neubau des Radweges (100.000 €) und 68.000 € für die
Herrichtung des Kreisels (konsumtiv).
Da die Baumaßnahme weitere Anlieger begünstigt, sollen auch diese spätestens im Falle
planungsrelevanter Nutzungsänderungen auf eine Kostenbeteiligung angesprochen werden.
Für den im Bauhof vorhandenen Unimog U 1400 (Baujahr 07/1999) steht in 2016 die
Ersatzbeschafung an. Um auch hiermit den Winterdienst durchführen zu können, ist die Beschaffung eines
entsprechenden, auf das Trägerfahrzeug abgestimmten, Streuautomaten erforderlich. Hierzu werden
Haushaltsmittel in Höhe von 28.000 € veranschlagt.
Aufgrund der vorliegenden Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland vom
06.09.2016 wird die Maßnahme nach 2019 verschoben.
800.000 Aufgrund der vorliegenden Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland vom
06.09.2016 wird die Maßnahme nach 2019 verschoben.
investiv 2017
Seite 8 von 13
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2017
Seite
Produkt
I-Auftrag
Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme
Einzahlung
Mehr
Weniger
350 13 553 1
I5531001
783100
Erdurnenkammern Friedhof IVE
365 15 571 1
I5711001
681000
Bundeszuschuss DSL Ausbau
1.627.818
365 15 571 1
I5711001
681100
Landeszuschuss DSL Ausbau
(bestehender Ansatz 75.000 €)
1.552.818
365 15 571 1
I5711001
785200
DSL Ausbau
(bestehender Ansatz 100.000 €)
383 15 575 1
I5751006
681100
Naturlagerplätze im Naturpark Nordeifel
383 15 575 1
I5751006
785300
Naturlagerplätze im Naturpark Nordeifel
397 16 612 1
I6121005
784300
Beteiligung an der ene
Gesamtsummen:
Auszahlung
Mehr
Weniger
7.000
10.140
532.000
4.690.736
Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
3.640.736 €
Verringerung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
2.579.776 €
Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit
1.060.960 €
Neuer Saldo aus Investitionstätigkeit
4.623.270 €
Stand: 15.11.2016
Die Stadt Bad Münstereifel möchte sich am Projekt Naturlagerplätze im Naturpark Nordeifel mit zwei Plätzen
beteiligen. Es handelt sich dabei je um eine Holzplattform für zwei Zelte mit angebauter Sitzmöglichkeit
sowie einer biologischen Toilette, die im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel errichtet werden. Bei der
Zielgruppe handelt es sich um sogenannte "Trecker", die in der Abgeschiedenheit der Natur übernachten
möchten. Die Zielgruppe wächst und die Nachfrage steigt. Wenn es eine größeres Angebot an
Naturlagerplätzen im Naturpark Nordeifel gibt, können Trecker eine längere Rundreise durch das Gebiet
unternehmen. Die Kosten belaufen sich auf 7.800 € je Platz. Der Naturpark Nordeifel bietet eine
Leaderförderung von 65 % an, sodass sich der kommunale Eigenanteil auf 35 % beläuft.
15.600
675.000
investiv 2017
Auf dem Friedhof Iversheim wurde im Jahr 2014 eine Anlage für 7 Erdurnenkammern (System "Memodes"
geschaffen. Bis auf eine Kammer sind alle Kammern der Anlage verkauft, so dass aufgrund der erkennbar
gegebenen Nachfrage eine weitere Anlage auf dem Friedhof Iversheim im Laufe des nächsten Jahres
errichtet werden soll. Die Kosten für die Gestaltung der Anlage und die Beschaffung der Erdurnenkammern
belaufen sich auf rd. 7.000 €.
Der Kreis Euskirchen tritt für die kreisangehörigen Kommunen als bündelnder Antragsteller für
Fördermittel im Breitbandausbau auf.
Entgegen bisheriger Aussagen haben Land und Bezirksregierung Köln am 9.11.2016
überraschenderweise den Kreis darüber informiert, dass der bislang seitens des Kreises
beabsichtigte Weg zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils i.H.v. 10% der Gesamtkosten über
den Kreishaushalt (Folgekosten über Kreisumlage) nicht beschritten werden kann.
Als Begründung wurde angeführt, dass eine Finanzierung über die Kreisumlage auch HSKKommunen an der Finanzierung des kreisweiten Breitbandausbaus beteiligen würde. Dies würde
zwar dem Solidaritätsprinzip entsprechen, aber nicht der Intention des Landes, HSK-Kommunen von
einem Eigenanteil zur Finanzierung des Breitbandausbaus zu befreien. Diese Argumentation wurde
dem Kreis erstmalig in dieser Form am 9.11.2016 unterbreitet.
Daraus ergibt sich nun, dass die Kosten für den Breitbandausbau auf dem Gebiet der HSKKommunen zu 100% aus Fördermitteln finanziert werden und nur die HSK-Kommunen nun in den
Vorzug einer 100%-Finanzierung der Ausbaukosten kommen. Es ist daher notwendig, dass
entsprechende Einplanungen in den städtischen Haushalte vorgenommen werden.
Die Gesamtsumme der Wirtschaftslichkeitslücke für den Breitbandausbau im Stadtgebiet von Bad
Münstereifel beträgt 3.255.636,- € die zu 50 % vom Bund und zu 50% vom Land übernommen
werden.
3.155.636
3.254.776
Bemerkungen
Nachdem der Rat der Gemeinde Dahlem sich gegen eine Beteiligung an der
ENE/ERE ausgesprochen hat und bei der Gemeinde Nettersheim die Entscheidung noch aussteht, soll zur
Aufrechterhaltung des Beteiligungsverhältnisses (jeweils rd. 1/3) an der ENE zwischen der RWE AG, dem
Kreis Euskirchen und der kommunalen ERE ein anteiliger Erwerb der diesen Kommunen zugerechneten
Gesellschaftsanteile optional ermöglicht werden. Ein Mehrerwerb bei den Anteilen führt auch zu höheren
Ertragserwartungen.
1.050.000
Seite 9 von 13
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2017
Seite
Produkt
I-Auftrag
Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme
Finanzierungstätigkeit - nachrichtlich
397 16 612 1
I6121001
692750
397 16 612 1
I6121007
692750
Auszahlung
Mehr
Weniger
Bemerkungen
Kreditaufnahme Beteiligung ENE
532.000
Für den Fall einer zusätzlichen Beteiligung an der ENE werden Haushaltsmittel für eine
Kreditaufnahme veranschlagt.
Kreditaufnahme Gute Schule 2020
334.244
Für die Ausführung der Maßnahme nach dem Förderprogramm Gute Schule 2020 ist eine
Kreditaufnahme bei der NRW-Bank erforderlich (siehe Erläuterung zum Erweiterungsbau OGS Arloff I2111121).
Nach der gemeindescharfen Berechnung erhält die Stadt Bad Münstereifel jährlich 334.244 €
(Schreiben des Städte- und Gemeindesbundes vom 30.09.2016) .
Gesamtsummen:
866.244
Erhöhung der Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung des Saldos aus Finanzierungstätigkeit
Stand: 15.11.2016
Einzahlung
Mehr
Weniger
0
0
0
866.244 €
866.244
investiv 2017
Seite 10 von 13
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2018
Seite
Produkt
I-Auftrag
Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme
266 06 366 1
I3662005
681700
Mehrgenerationenpark
266 06 366 1
I3662005
785300
Mehrgenerationenpark
15 575 1
I5751007
681100
Barrierefreier Zugang zum Kurgarten
Wallgraben
15 575 1
I5751007
785200
Barrierefreier Zugang zum Kurgarten
Wallgraben
Gesamtsummen:
Einzahlung
Mehr
Weniger
25.000
315.000
350.000
340.000
0
400.000
400.000 €
Erhöhung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
340.000 €
Neuer Saldo aus Investitionstätigkeit
Stand: 15.11.2016
Im Bereich zwischen der Sebastian-Kneipp-Promenade und der Stadtmauer sowie im
Eingangsbereich des Kurgarten Wallgraben soll ein Mehrgenerationenpark mit Spielund Bewegungsmöglichkeiten für Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren
zur Stärkung der Säule "Bewegungstherapie" der Kneipp`schen Lehre. Die
Gesamtkosten von 100.000 € werden auf die Jahre 2017 und 2018 aufgeteilt. Die
Verwaltung wird einen entsprechenden Förderantrag stellen mit dem Ziel, eine 50%ige
Föderung zu erreichen.
Die Maßnahme ist gesprerrt, bis entsprechende Förderzusagen sowie eine
konzeptionelle Planung vorliegen (§ 23 Abs. 1 GemHVO).
Mit dem Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" ist die Stadt Bad
Münstereifel als Kommune in der Haushaltssicherung die Möglichkeit eröffnet, in
topografisch schwierigem Gelände einen barrierefreien Zugang zum Kurgarten
Wallgraben mit seinen wirtschaftlichen und touristischen Angeboten zu schaffen
(siehe hierzu RD 673-X).
50.000
Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit
Bemerkungen
Auszahlung
Mehr
Weniger
0
60.000 €
1.176.526 €
investiv 2018
Seite 11 von 13
Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2019
Seite
Produkt
I-Auftrag
Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme
327 12 546 1
I5461006
ZOB Süd
327 12 546 1
I5461006
ZOB Süd
15 575 1
Barrierefreier Zugang zum Kurgarten
Wallgraben
15 575 1
Barrierefreier Zugang zum Kurgarten
Wallgraben
Gesamtsummen:
Einzahlung
Mehr
Weniger
675.000
Mit dem Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" ist die Stadt
Bad Münstereifel als Kommune in der Haushaltssicherung die Möglichkeit
eröffnet, in topografisch schwierigem Gelände einen barrierefreien Zugang
zum Kurgarten Wallgraben mit seinen wirtschaftlichen und touristischen
Angeboten zu schaffen (siehe hierzu RD 673-X).
1.400.000
0
2.200.000
2.200.000 €
Erhöhung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
1.935.000 €
Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit
Stand: 15.11.2016
Die ursprünglich in 2017 veranschlagte Maßnahme wurde aufgrund der
vorliegenden Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland
vom 06.09.2016 nach 2019 verschoben.
Die ursprünglich in 2017 veranschlagte Maßnahme wurde aufgrund der
vorliegenden Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland
vom 06.09.2016 nach 2019 verschoben.
1.260.000
Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Neuer Saldo aus Investitionstätigkeit
Bemerkungen
Auszahlung
Mehr
Weniger
800.000
1.935.000
Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2
0
265.000 €
1.518.406 €
investiv 2019
Seite 12 von 13
Seite
Produkt
I-Auftrag
Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme
15 575 1
Barrierefreier Zugang zum Kurgarten
Wallgraben
15 575 1
Barrierefreier Zugang zum Kurgarten
Wallgraben
Gesamtsummen:
Einzahlung
Mehr
Weniger
1.080.000
Bemerkungen
Auszahlung
Mehr
Weniger
Mit dem Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" ist
die Stadt Bad Münstereifel als Kommune in der Haushaltssicherung
die Möglichkeit eröffnet, in topografisch schwierigem Gelände
einen barrierefreien Zugang zum Kurgarten Wallgraben mit seinen
wirtschaftlichen und touristischen Angeboten zu schaffen (siehe
hierzu RD 673-X).
1.200.000
1.080.000
0
1.200.000
Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
1.200.000 €
Erhöhung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
1.080.000 €
Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit
120.000 €
Neuer Saldo aus Investitionstätigkeit
865.672 €
0