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Beschlussvorlage (Anlage 1 2.Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 Veränderungsliste Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2017 Seite Produkt Kontenklasse 155 01 113 4 Bauhof 164 01 114 1 173 174 Bilanzielle Abschreibungen (Info: Der neue Ansatz umfasst sowohl die Abschreibung des neuen Gebäudes als auch das sonstige bestehende Anlagevermögen) neuer Ansatz Ertrag Mehr Ertrag Weniger Aufwand Mehr 100.450 38.000 Finanzbuchhaltung einschl. Sonstige ordentliche Aufwendungen Rechnungsprüfung, Controlling und betriebsw. Steuerung 155.442 5.000 01 115 1 Grundstücks- und Gebäudemanagement Privatrechtliche Leistungsentgelte 139.934 01 115 1 Grundstücks- und Gebäudemanagement Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 527.479 174 01 115 1 Grundstücks- und Gebäudemanagement Sonstige ordentliche Aufwendungen 192 02 126 1 Allgemeine Aufgaben des Brandschutzes 193 02 126 1 202 03 211 1 7.000 218.000 20.000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 257.712 6.500 Allgemeine Aufgaben des Brandschutzes Sonstige ordentliche Aufwendungen 106.082 35.000 Grundschule BAM Transfererträge Stand: 15.11.2016 Bemerkungen Zu Sachkonto 571102 - Abschreibung Gebäude: Der Hinweis von Herrn Ohlert (CDU), dass die Abschreibung für den neuen Bauhof nicht berücksichtigt wurde, wurde einer nochmaligen Überprüfung unterzogen. Da es sich bei der Neuerrichtung nicht, wie ursprünglich buchhalterisch geplant, um einen Tausch handelt, muss ein entsprechender Ansatz für die Abschreibung eingeplant werden. Das neue Bauhofgebäude ist jährlich mit rd. 38.000 € abzuschreiben. Die bisherige Abschreibung für das alte Gebäude betrug jährlich rd. 11.000 € bis 15.000 €. Zu Sachkonto 543137 - Steuerberatungskosten Durch die Neuerungen im Umsatzsteuergesetz (u.a. § 2b UStG) sind Haushaltsmittel für die Unterstützung und Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erforderlich. Zu Sachkonto 441105 - Pachten Im Falle der Geltendmachung des Heimfalls eines Erbbaurechtes entfällt die bisherge Erbpacht. Für 2017 wurde der Pachtausfall ab dem 01.07.2017 berechnet. 36.667 80.000 Aufwand Weniger 80.000 Veränderung zu Sachkonto 521500 - hier: Abriss eines Gebäudes Dem Heimfall wird zwangsläufig den Abriss des Gebäudes folgen. Hierzu werden Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € bereitgestellt. Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss. Zu Sachkonto 521500 - Instandhaltung Gebäude Außenfassadenisolierung und Erneuerung der Fensteranlagen Rathaus. Die Haushaltsmittel für die Isolierarbeiten sind bereits im Entwurf mit 40.000 € veranschlagt. Damit wir den Forderungen der EnEV entsprechen, sollte neben der Fassadenisolierung auch die Fensteranlagen erneuert werden (18.000 €). Insbesondere im Bereich des Amtes 32 im Erdgeschoss haben die Mitarbeiter mit extrem hohen Temperaturen in den Sommermonaten zu kämpfen, während der Heizperiode müssen die genannten Räume sehr stark beheizt werden. In den darüber liegenden Büros (Stabsstelle, Hochbau) kommt es bei Starkregen immer wieder zu Regeneintritt, zum einen weil die Fenster in sich undicht sind, zum anderen aber auch weil die Außenwände starke Setzrisse haben. Zu Sachkonto 542902 - Sachverständigen- und Gerichtskosten Für die Rechtsberatung in Sachen Heimfall wird vorsorglich ein Ansatz von 20.000 € bereitgestellt. Zu Sachkonto 521500 - Instandhaltung Gebäude Nach dem Einbau der Toranlage im FWGH Mahlberg ist der Anstrich der Außenfassade erforderlich. An der Vorderseite des Gebäude wurde in 2016 ein neues Rolltor eingebaut. Die vorhandene Türöffnung wurde verbreitert, im oberen Bereich musste aus statischen Gründen ein Stahlträger eingezogen werden. Die Außenfassade wurde durch die Eingriffe stark in Mitleidenschaft gezogen, so das hier ein neuer Anstrich des Gebäudes erforderlich ist. Neues Sachkonto 542914 - externe Beraterleistungen Auf Anregung der UWV werden 35.000 € eingestellt, um im Rahmen der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans externe Beraterleistungen in Anspruch nehmen zu können. Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss. Neues Sachkonto 423120 - Schuldendiensthilfe Gute Schule 2020: Die Sanierung der Schüler-WCs in der Grundschule Bad Münstereifel (siehe nächste Zeile) wird zu 100% gefördert. Ertrag Aufwand 2017 Seite 1 von 13 Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 Veränderungsliste Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2017 Seite Produkt Kontenklasse neuer Ansatz 202 03 211 1 Grundschule BAM Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 358.680 219 03 217 1 St. Michael Gymnasium Zuwendungen und allgem. Umlagen 622.530 Ertrag Mehr Ertrag Weniger Aufwand Mehr 80.000 300.000 Aufwand Weniger Bemerkungen Neues Sachkonto 521530 - Inst. Gebäude Gute Schule 2020: Die über 40 Jahre alten Jungen- und Mädchen-WC`s der GS Bad Münstereifel sind in einem maroden und unhygienischen Zustand. Die maroden Fliesen und Fugen lassen sich nicht mehr säubern, so dass in den WC`s ein ständiger Uringeruch besteht. Des weiteren sind die Wasserleitungen stark verkalkt und korridiert, was wiederum zu häufigen Verstopfungen an den elektronischen Spülmechanismen der Jungen-Urinale führt. Erneuert werden sollen im Wesentlichen die Wand- und Bodenfliesen, die Wasser- und Abwasserleitungen, WC`s, Urinale, Waschbecken und die WC-Kabinen. Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt über das Förderprogramm "Gute Schule 2020". Zu Sachkonto 412185 - LZ nach dem KInvFöG: Die Teilerneuerung der Fenster- und Außentüranlagen wird zu 90 % gefördert. Zu Sachkonto 412190 - Entnahme aus der Bildungspauschale: Die nicht durch die Förderung nach dem KInvFöG gedeckten Mittel für die Teilerneuerung der Fenster- und Außentüranlagen werden durch die Entnahme aus der Bildungspauschale bereitgestellt. 220 03 217 1 St. Michael Gymnasium Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 789.914 300.000 231 04 252 1 Museen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.000 5.000 Zu Sachkonto 525500 - UH sonst. bewegl. Vermögen Der Verein der Freunde und Förderer des Hürten-Heimatmuseiums hat einen städt. Zuschuss in Höhe von 20.000 € zu Gesamtkosten von 40.000 € für die Komplett-Restauration des Hausaltars beantragt. Die Restsumme soll über andere Förderer finanziert werden. Nach Maßgabe des HSK ist bei freiwilligen Leistungen ein sehr strenger Maßstab anzulegen. Für eine Grundsicherung zur Substanzerhaltung sollte daher ein Ansatz von 5.000 € zunächst ausreichen. 259 06 365 1 Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergarten Schönau) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 183.498 12.000 Zu Sachkonto 521500 - Inst. Gebäude Die vorhandene Umwehrung/Treppengeländer ist noch aus den 60er Jahren. Das Geländer ist an vielen Stellen durchgerostet, lose und defekt. Die senkrechten Streben sind mit einem Abstand von 12 cm für Kinder unter 3 Jahren zu weit auseinander, gefordert sind 8 cm. Aus Verkehrssicherheitspflicht (gefordert LVA) muss hier eine entsprechende Umwehrung und Absturzsicherung vorhanden sein. 270 07 418 1 Kur- und Badebetrieb Zuwendungen und allgem. Umlagen 24.000 271 07 418 1 Kur- und Badebetrieb Zuwendungen und allgem. Umlagen 94.800 275 08 424 1 Sport- und Mehrzweckhallen und Sportplätze einschl. Sportlerheime Zuwendungen und allgem. Umlagen 249.480 24.000 Zu Sachkonto 521520 - Inst. Gebäude nach KInvFG Im Rahmen der Fördermaßnahme nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden für die Teilerneuerung der Fenster- und Außentüranlagen im 1981 errichteten Baukörper des St. Michael Gymnasiums 300.000 € bereitgestellt. Die Anlagen sind aufgrund ihres Alters, ihrer nach heutigen Standards schlechten Energieeffizienzwerte sowie auch in Folge der intensiven Beanspruchung durch Schüler sanierungsbedürfig. Die Förderung beträgt 90 %. Der nicht durch die Förderung gedeckte Fehlbetrag wird durch die Entnahme aus der Bildungspauschale sichergestellt. Neues Sachkonto 413135 - Zuschuss Eifel Vital Die Veranschlagung des Projektes erfolgte bisher nur über den zu zahlenden Eigenanteil (Konto 529144). Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung und den Partnerkommunen erfolgt eine Brutto/NettoVeranschlagung neu für die Jahre 2017 bis 2019. Die bereitgestellten Haushaltsmittel für 2016 werden eingespart. 22.600 87.000 Zu Sachkonto 529133 - Projekt Eifel Vital siehe Erläuterung Sachkonto 413135 Zu Sachkonto 412185 - LZ nach dem KInvFöG: Die Wärmeisolierung der Sporthalle Mahlberg wird zu 90 % gefördert. Zu Sachkonto 412190 - Entnahme aus der Sportpauschale: Die nicht durch die Förderung nach dem KInvFöG gedeckten Mittel für die Wärmeisolierung der Sporthalle Mahlberg werden durch die Entnahme aus der Sportpauschale bereitgestellt. Stand: 15.11.2016 Ertrag Aufwand 2017 Seite 2 von 13 Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 Veränderungsliste Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2017 Seite Produkt 276 08 424 1 Kontenklasse Sport- und Mehrzweckhallen und Sportplätze einschl. Sportlerheime Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen neuer Ansatz Ertrag Mehr Ertrag Weniger 302.091 Aufwand Mehr Aufwand Weniger Bemerkungen 91.600 Zu Sachkonto 521520 - Inst. Gebäude nach KInvFG Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2016: Im Rahmen der Fördermaßnahme nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden für die Wärmeisolierung der Sporthalle Mahlberg (Dach und Fassade) Haushaltsmittel in Höhe von 87.000 € bereitgestellt. Die Förderung beträgt 90 %. Der nicht durch die Förderung gedeckte Fehlbetrag wird durch die Entnahme aus der Sportpauschale sichergestellt. Zu Sachkonto 525500 - UH sonst. bewegl. Vermögen Die jährl. Prüf- und Reparaturkosten der Sportgeräte aller Schulsporthallen beliefen sich im Jahr 2015 auf 10.700 € und im Jahr 2016 auf 15.734 €. Da es sich bei den vorhandenen Geräten um ältere Modelle handelt, ist davon auszugehen, dass sich die Reparaturkosten in 2017 um mind. 10.000 € bewegen werden. Daher wird der ursprüngliche Ansatz von 5.400 € um 4.600 € erhöht. 290 09 511 1 Räumliche Planung, städtebauliche Verträge Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 311 12 541 1 Neubau, Unterhaltung und Aufwendungen für Sach- und Bewirtschaftung von Straßen Dienstleistungen Gesamtsummen Erhöhung des Defizits um Stand: 15.11.2016 51.750 20.000 Zu Sachkonto 524224 -Verkehrsplanungen Im Rahmen der baul. Entwicklungen im Bereich der nördlichen und südlichen Vorstadt sowie auch weitergehende Planungen im Bereich des Bahnhofsumfeldes und ggf. der Fortführung von Planungen bezogen auf die Errichtung von neuen Parkdecks, sind auch weitere verkehrliche Planungen erforderlich. Ein Angebot für eine umfassende Verkehrsplanung liegt bereits vor. Die Mittel wurden bereits in 2016 bereitgestellt, jedoch wurden bisher keine verkehrlichen Maßnahmen geplant. Der ursprüngliche Ansatz von 10.000 € in 2017 wird somit auf 30.000 € erhöht. 607.150 68.000 Zu Sachkonto 521601 - Instandh. Straßen Die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss am Knotenpunkt Bendenweg/Kölner Straße/JosefJonasstraße/Landstraße soll durch den Bau eines Mini-Kreisels verbessert werden. Für diese Maßnahme wurde von einem Dritten ein Baukostenzuschuss von 75.000 € bereitgestellt. Mit dem Zuschuss war eine kurzfristige und preiswerte Zwischenlösung geplant. Während des Planungs- und Abstimmungsprozesses wurde die Maßnahme überarbeitet, um einerseits Forderungen des Landesbetriebes Straßen NRW (hinreichend lange Aufstellfläche zwischen HettnerKreisel und neuem Mini-Kreisel, Verlängerung der Geh- und Radwege bis an das bestehende Netz) erfüllen zu können und andererseits so zu bauen, dass möglichst viele Bauleistungen in den endgültigen Ausbau eingegliedert werden können (Mittelinsel wird nicht bloß abmarkiert, sondern schon eingefasst und erhöht). Nach dem Ergebnis der erfolgten Submission betragen die voraussichtlichen Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme ca. 146.000 €, die sich durch die Ingenieurleistungen und sonstigen Nebenkosten auf etwa 185.000 € erhöhen. Über den Baukostenzuschuss wurden bereits die Kosten für die Planung und Ingenieurleistungen in Höhe von rd. 17.000 erbracht. Die verbleibenden 168.000 € werden gesplittet in investive Maßnahme für den Neubau des Radweges (100.000€) und 68.000 € für die Herrichtung des Kreisels (konsumtiv). Da die Baumaßnahme weitere Anlieger begünstigt, sollen auch diese spätestens im Falle planungsrelevanter Nutzungsänderungen auf eine Kostenbeteiligung angesprochen werden. 491.000 7.000 921.700 0 437.700 geplantes Defizit lt. Entwurf 3.898.649 Defizit nach 2. Veränderungsliste 4.336.349 Ertrag Aufwand 2017 Seite 3 von 13 Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 Veränderungsliste Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2018 Seite Produkt Kontenklasse neuer Ertrag Ertrag Aufwand Aufwand Ansatz Mehr Weniger Mehr Weniger 155 01 113 4 Bauhof Bilanzielle Abschreibungen 173 01 115 1 Grundstücks- und Gebäudemanagement Privatrechtliche Leistungsentgelte 161.434 270 07 418 1 Kur- und Badebetrieb Zuwendungen und allgem. Umlagen 24.000 271 07 418 1 Kur- und Badebetrieb Zuwendungen und allgem. Umlagen 74.800 395 16 612 1 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Finanzerträge 395 16 612 1 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige ordentliche Aufwendungen Gesamtsummen 98.280 837.000 38.000 Zu Sachkonto 571102 - Abschreibung Gebäude: Abschreibung für den neuen Bauhof. 14.000 Zu Sachkonto 441105 - Pachten Im Falle der Geltendmachung des Heimfalls eines Erbbaurechtes entfällt die bisherge Erbpacht. 24.000 Neues Sachkonto 413135 - Zuschuss Eifel Vital Die Veranschlagung des Projektes erfolgte bisher nur über den zu zahlenden Eigenanteil (Konto 529144). Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung und den Partnerkommunen erfolgt eine Brutto/NettoVeranschlagung neu für die Jahre 2017 bis 2019. 22.000 Zu Sachkonto 529133 - Projekt Eifel Vital siehe Erläuterung Sachkonto 413135 60.000 Zu Sachkonto 465120 - Gewinnausschüttung Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt 2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird der ursprüngliche Ansatz von 120.000 € auf 180.000 € erhöht. Einzelheiten zur Beteiligung an der ene siehe RD 228-X/Z-1 60.000 60.000 84.000 14.000 Erhöhung des Defizits um Stand: 15.11.2016 Bemerkungen 120.000 Neue Sachkonten - Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Soli Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt 2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird für die zu zahlenden Steuern etc. ein Ansatz von 60.000 € bereitgestellt. 0 50.000 geplantes Defizit lt. Entwurf 2.717.611 Defizit nach 2. Veränderungsliste 2.767.611 Ertrag Aufwand 2018 Seite 4 von 13 Anlage 1 zu RD 623-X/z-2 Veränderungsliste Nr. 2 für Haushaltsjahr 2019 Seite Produkt Kontenklasse neuer Ertrag Ertrag Aufwand Aufwand Ansatz Mehr Weniger Mehr Weniger 155 01 113 4 Bauhof Bilanzielle Abschreibungen 173 01 115 1 Grundstücks- und Gebäudemanagement Privatrechtliche Leistungsentgelte 161.734 270 07 418 1 Kur- und Badebetrieb Zuwendungen und allgem. Umlagen 24.000 271 07 418 1 Kur- und Badebetrieb Zuwendungen und allgem. Umlagen 74.800 395 16 612 1 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Finanzerträge 395 16 612 1 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige ordentliche Aufwendungen Gesamtsummen 88.150 837.000 Zu Sachkonto 571102 - Abschreibung Gebäude: Abschreibung für den neuen Bauhof. 38.000 14.000 Zu Sachkonto 441105 - Pachten Im Falle der Geltendmachung des Heimfalls eines Erbbaurechtes entfällt die bisherge Erbpacht. 24.000 Neues Sachkonto 413135 - Zuschuss Eifel Vital Die Veranschlagung des Projektes erfolgte bisher nur über den zu zahlenden Eigenanteil (Konto 529144). Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung und den Partnerkommunen erfolgt eine Brutto/NettoVeranschlagung neu für die Jahre 2017 bis 2019. 27.400 Zu Sachkonto 529133 - Projekt Eifel Vital siehe Erläuterung Sachkonto 413135 60.000 Zu Sachkonto 465120 - Gewinnausschüttung Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt 2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird der ursprüngliche Ansatz von 120.000 € auf 180.000 € erhöht. Einzelheiten zur Beteiligung an der ene siehe RD 228-X/Z-1 60.000 60.000 84.000 14.000 Erhöhung des Defizits um 125.400 Neue Sachkonten - Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Soli Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt 2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird für die zu zahlenden Steuern etc. ein Ansatz von 60.000 € bereitgestellt. 0 55.400 geplantes Defizit lt. Entwurf 951.489 Defizit nach 2. Veränderungsliste Stand: 15.11.2016 Bemerkungen 1.006.889 Ertrag Aufwand 2019 Seite 5 von 13 Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 Veränderungsliste Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2020 Seite Produkt Kontenklasse 155 01 113 4 Bauhof Bilanzielle Abschreibungen 173 01 115 1 Grundstücks- und Gebäudemanagement Privatrechtliche Leistungsentgelte 161.934 395 16 612 1 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Finanzerträge 837.000 395 16 612 1 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige ordentliche Aufwendungen Gesamtsummen neuer Ansatz Ertrag Mehr Ertrag Weniger 83.930 Aufwand Mehr Aufwand Weniger Bemerkungen 38.000 Zu Sachkonto 571102 - Abschreibung Gebäude: Abschreibung für den neuen Bauhof. 14.000 Zu Sachkonto 441105 - Pachten Im Falle der Geltendmachung des Heimfalls eines Erbbaurechtes entfällt die bisherge Erbpacht. 60.000 Zu Sachkonto 465120 - Gewinnausschüttung Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt 2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird der ursprüngliche Ansatz von 120.000 € auf 180.000 € erhöht. Einzelheiten zur Beteiligung an der ene siehe RD 228-X/Z-1 60.000 60.000 60.000 14.000 Erhöhung des Defizits um 98.000 Neue Sachkonten - Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Soli Die Veranschlagung der Gewinnausschüttung im Entwurf zum Haushalt 2017 erfolgte als Nettobetrag. Gem. § 11 Abs. 1 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander zu veranschlagen. Daher wird für die zu zahlenden Steuern etc. ein Ansatz von 60.000 € bereitgestellt. 0 52.000 geplantes Defizit lt. Entwurf 258.190 Defizit nach 2. Veränderungsliste 310.190 Zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2025: Die Erhöhung des Defizits von 52.000 € wird bis zum Jahr 2025 fortgeschrieben. Stand: 15.11.2016 Ertrag Aufwand 2020 Seite 6 von 13 Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2017 Seite Produkt I-Auftrag Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme 172 01 115 1 I1151010 782100 Heimfall eines Erbbaurechtes 197 02 126 1 I1262027 783100 Kommandowagen 198 02 126 1 I1262134 783100 205 03 211 1 I2111121 785200 Einzahlung Mehr Weniger Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 Auszahlung Bemerkungen Mehr Weniger 250.000 Aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden Wertgutachtens sowie unter Berücksichtigung des bestehenden Prozessrisikos kann der ursprüngliche Ansatz von 250.000 € auf 150.000 € reduziert werden. Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss. 25.000 Die Veranschlagung erfolgt als Vorsorgeveranschlagung auf der Grundlage des alten Brandschutzbedarfsplans und dient als haushaltsrechtliche Basis dafür, den Bedürfnissen des neu zu erstellenden Brandschutzbedarfsplans ggfl. überplanmäßig zu begegnen. Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss. Löschfahrzeug 380.000 Die Veranschlagung erfolgt als Vorsorgeveranschlagung auf der Grundlage des alten Brandschutzbedarfsplans und dient als haushaltsrechtliche Basis dafür, den Bedürfnissen des neu zu erstellenden Brandschutzbedarfsplans ggfl. überplanmäßig zu begegnen. Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss. Erweiterungsbau OGS Arloff 250.000 Maßnahme aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020: Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Arloff ist eine räumliche Erweiterung um einen Betreuungsraum zwingend erforderlich. Die Erweiterung soll so konzipiert werden, dass der neue Betreuungsraum den Anforderungen der Schulbaurichtlinien an einen Klassenraum entspricht und bei einem späteren Bedarf (Nachfrage aus Neubaugebiet) noch zusätzliches Erweiterungspotential bietet (siehe hierzu auch RD 674-X). Die Maßnahmen aus dem Programm "Gute Schule 2020" sind über Darlehen abzuwickeln, dessen Zins- und Tilgungsleistungen vom Land übernommen werden. Daher muss die Einzahlung der Mittel haushaltsrechtlich im Produkt V16612 veranschlagt und die Kreditaufnahme in § 2 der Haushaltssatzung mit aufgeführt werden. 261 06 366 1 I3662001 783100 Bewegliches Vermögen Kinderspielplätze > 410 € 266 06 366 1 I3662005 681700 Mehrgenerationenpark 266 06 366 1 I3662005 785300 Mehrgenerationenpark 272 07 418 1 I4181115 681700 Kneipp-Wanderweg und Barfußpfad 272 07 418 1 I4181115 681700 Kneipp-Wanderweg und Barfußpfad Stand: 15.11.2016 22.500 25.000 50.000 30.000 60.000 investiv 2017 Bei den Kinderspielplätzen ist eine Aktualisierung der Bedarfsanalyse vorzunehmen. Dort, wo dann Bedarf besteht, ist die Stadt in der Pflicht, die Pflegepaten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten zu unterstützen. Aufgrund der Überalterung des Gerätebestandes (die statistische Lebenserwartung eines Spielgerätes beträgt 10 Jahre, während unsere Geräte größtenteils älter als 20 Jahre sind) lassen sich Neuanschaffungen, will man die Spielplätze aufrechterhalten, nicht vermeiden. Aktuell liegt ein Unterstützungsantrag vor. Um nach der Feststellung des Bedarfs reagieren zu können, sind entsprechende Mittel im Haushalt zu veranschlagen (bisheriger Ansatz 2.500 €). Im Bereich zwischen der Sebastian-Kneipp-Promenade und der Stadtmauer sowie im Eingangsbereich des Kurgarten Wallgraben soll ein Mehrgenerationenpark mit Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren zur Stärkung der Säule "Bewegungstherapie" der Kneipp`schen Lehre entstehen. Die Gesamtkosten von 100.000 € werden auf die Jahre 2017 und 2018 aufgeteilt. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Förderantrag stellen mit dem Ziel, eine 50%ige Röderung zu erreichen. Die Maßnahme ist gesprerrt, bis entsprechende Förderzusagen sowie eine konzeptionelle Planung vorliegen (§ 23 Abs. 1 GemHVO). Im Rahmen der weiteren Erfüllung der Anerkennungskriterien als Kneipp-Heilbad soll ein KneippWanderweg und ein Barfußweg angelegt werden. Für die Maßnahme wird eine 50%ige Förderung angestrebt. Die Maßnahme ist gesprerrt, bis entsprechende Förderzusagen sowie eine konzeptionelle Planung vorliegen (§ 23 Abs. 1 GemHVO). Seite 7 von 13 Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2017 Seite Produkt I-Auftrag Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme 317 12 541 1 I5411008 785200 Zuwegung SpMZH Houverath 317 12 541 1 I5411119 688110 Gehweg Holzheimer Str. ESW 317 12 541 1 I5411119 785200 Gehweg Holzheimer Str. ESW 317 12 541 1 I5411120 785000 Verlängerung Radweg L 194 Kölner Straße/Bendenweg 321 12 545 1 I5451001 783100 Beschaffung Winterdienstgeräte 327 12 546 1 I5461006 681300 ZOB Süd 327 12 546 1 I5461006 785200 ZOB Süd Stand: 15.11.2016 Einzahlung Mehr Weniger Auszahlung Mehr Weniger 55.000 9.000 10.000 100.000 28.000 675.000 Bemerkungen Durch den anstehenden Erwerb des Eckgrundstückes an der Eichener Straße in HOU werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, die Zuwegung, die zum Erreichen der Mehrzweckhalle, Kindergarten und Sportplatz dient, zu verbreitern. Mit der Verbreiterung können künftig die bisher eingeschänkte Einfahrtsmöglichkeit deutlich verbessert und zugleich der Begegnungsverkehr, vor allem für Rettungsfahrzeuge, reibungsloser abgewickelt werden. Nach überschlägigen Ermittlungen belaufen sich die Planungs- und Baukosten auf rd. 55.000 €. Entlang der südlichen Fahrbahnseite der K 45, Holzemer Straße in Eschweiler, befindet sich ein Gehweg, der an der Einmündung zum Rhoneweg endet. Aus Verskehrssicherungsgründen ist es ratsam, diesen Gehweg bis zur nächstgelegenen Einmündungsstraße, dem Moselweg, zu verlängern, weil diese Strecke erfahrungsgemäß von zahlreichen Spaziergängern als Wegstrecke zum Stockert genutzt wird. Diese Nutzung ist jeodch aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Holzemer Straße um eine Kreisstraße mit entsprechend hohem Verkahrsaufkommen handelt, nicht ungefährlich. Darüber hinaus könnte mit der Verlängerung des Gehweges auch dem Tatbestand Rechnung getragen werden, dass der Kreis Euskirchen kürzlich die Ordsdurchfahrt Eschweiler in Richtung Weiler am Berg der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung angepasst und auf 962 m verlängert hat. Nach überschlägigen Berechnungen müssen zur Verlängerung des Gehweges Baukosten in Höhe von 10.000 € eingeplant wrden. Die Kosten können zu 90 % durch Anliegerbeiträge nach BauGB gegenfinanziert werden. Die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss am Knotenpunkt Bendenweg/Kölner Straße/JosefJonasstraße/Landstraße soll durch den Bau eines Mini-Kreisels verbessert werden. Für diese Maßnahme wurde von einem Dritten ein Baukostenzuschuss von 75.000 € bereitgestellt. Mit dem Zuschuss war eine kurzfristige und preiswerte Zwischenlösung geplant. Während des Planungs- und Abstimmungsprozesses wurde die Maßnahme überarbeitet, um einerseits Forderungen des Landesbetriebes Straßen NRW (hinreichend lange Aufstellfläche zwischen HettnerKreisel und neuem Mini-Kreisel, Verlängerung der Geh- und Radwege bis an das bestehende Netz) erfüllen zu können und andererseits so zu bauen, dass möglichst viele Bauleistungen in den endgültigen Ausbau eingegliedert werden können (Mittelinsel wird nicht bloß abmarkiert, sondern schon eingefasst und erhöht). Nach dem Ergebnis der erfolgten Submission betragen die voraussichtlichen Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme ca. 146.000 €, die sich durch die Ingenieurleistungen und sonstigen Nebenkosten auf etwa 185.000 € erhöhen. Über den Baukostenzuschuss wurden bereits die Kosten für die Planung und Ingenieurleistungen in Höhe von rd. 17.000 erbracht. Die verbleibenden 168.000 € werden gesplittet in investive Maßnahme für den Neubau des Radweges (100.000 €) und 68.000 € für die Herrichtung des Kreisels (konsumtiv). Da die Baumaßnahme weitere Anlieger begünstigt, sollen auch diese spätestens im Falle planungsrelevanter Nutzungsänderungen auf eine Kostenbeteiligung angesprochen werden. Für den im Bauhof vorhandenen Unimog U 1400 (Baujahr 07/1999) steht in 2016 die Ersatzbeschafung an. Um auch hiermit den Winterdienst durchführen zu können, ist die Beschaffung eines entsprechenden, auf das Trägerfahrzeug abgestimmten, Streuautomaten erforderlich. Hierzu werden Haushaltsmittel in Höhe von 28.000 € veranschlagt. Aufgrund der vorliegenden Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland vom 06.09.2016 wird die Maßnahme nach 2019 verschoben. 800.000 Aufgrund der vorliegenden Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland vom 06.09.2016 wird die Maßnahme nach 2019 verschoben. investiv 2017 Seite 8 von 13 Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2017 Seite Produkt I-Auftrag Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme Einzahlung Mehr Weniger 350 13 553 1 I5531001 783100 Erdurnenkammern Friedhof IVE 365 15 571 1 I5711001 681000 Bundeszuschuss DSL Ausbau 1.627.818 365 15 571 1 I5711001 681100 Landeszuschuss DSL Ausbau (bestehender Ansatz 75.000 €) 1.552.818 365 15 571 1 I5711001 785200 DSL Ausbau (bestehender Ansatz 100.000 €) 383 15 575 1 I5751006 681100 Naturlagerplätze im Naturpark Nordeifel 383 15 575 1 I5751006 785300 Naturlagerplätze im Naturpark Nordeifel 397 16 612 1 I6121005 784300 Beteiligung an der ene Gesamtsummen: Auszahlung Mehr Weniger 7.000 10.140 532.000 4.690.736 Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.640.736 € Verringerung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.579.776 € Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit 1.060.960 € Neuer Saldo aus Investitionstätigkeit 4.623.270 € Stand: 15.11.2016 Die Stadt Bad Münstereifel möchte sich am Projekt Naturlagerplätze im Naturpark Nordeifel mit zwei Plätzen beteiligen. Es handelt sich dabei je um eine Holzplattform für zwei Zelte mit angebauter Sitzmöglichkeit sowie einer biologischen Toilette, die im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel errichtet werden. Bei der Zielgruppe handelt es sich um sogenannte "Trecker", die in der Abgeschiedenheit der Natur übernachten möchten. Die Zielgruppe wächst und die Nachfrage steigt. Wenn es eine größeres Angebot an Naturlagerplätzen im Naturpark Nordeifel gibt, können Trecker eine längere Rundreise durch das Gebiet unternehmen. Die Kosten belaufen sich auf 7.800 € je Platz. Der Naturpark Nordeifel bietet eine Leaderförderung von 65 % an, sodass sich der kommunale Eigenanteil auf 35 % beläuft. 15.600 675.000 investiv 2017 Auf dem Friedhof Iversheim wurde im Jahr 2014 eine Anlage für 7 Erdurnenkammern (System "Memodes" geschaffen. Bis auf eine Kammer sind alle Kammern der Anlage verkauft, so dass aufgrund der erkennbar gegebenen Nachfrage eine weitere Anlage auf dem Friedhof Iversheim im Laufe des nächsten Jahres errichtet werden soll. Die Kosten für die Gestaltung der Anlage und die Beschaffung der Erdurnenkammern belaufen sich auf rd. 7.000 €. Der Kreis Euskirchen tritt für die kreisangehörigen Kommunen als bündelnder Antragsteller für Fördermittel im Breitbandausbau auf. Entgegen bisheriger Aussagen haben Land und Bezirksregierung Köln am 9.11.2016 überraschenderweise den Kreis darüber informiert, dass der bislang seitens des Kreises beabsichtigte Weg zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils i.H.v. 10% der Gesamtkosten über den Kreishaushalt (Folgekosten über Kreisumlage) nicht beschritten werden kann. Als Begründung wurde angeführt, dass eine Finanzierung über die Kreisumlage auch HSKKommunen an der Finanzierung des kreisweiten Breitbandausbaus beteiligen würde. Dies würde zwar dem Solidaritätsprinzip entsprechen, aber nicht der Intention des Landes, HSK-Kommunen von einem Eigenanteil zur Finanzierung des Breitbandausbaus zu befreien. Diese Argumentation wurde dem Kreis erstmalig in dieser Form am 9.11.2016 unterbreitet. Daraus ergibt sich nun, dass die Kosten für den Breitbandausbau auf dem Gebiet der HSKKommunen zu 100% aus Fördermitteln finanziert werden und nur die HSK-Kommunen nun in den Vorzug einer 100%-Finanzierung der Ausbaukosten kommen. Es ist daher notwendig, dass entsprechende Einplanungen in den städtischen Haushalte vorgenommen werden. Die Gesamtsumme der Wirtschaftslichkeitslücke für den Breitbandausbau im Stadtgebiet von Bad Münstereifel beträgt 3.255.636,- € die zu 50 % vom Bund und zu 50% vom Land übernommen werden. 3.155.636 3.254.776 Bemerkungen Nachdem der Rat der Gemeinde Dahlem sich gegen eine Beteiligung an der ENE/ERE ausgesprochen hat und bei der Gemeinde Nettersheim die Entscheidung noch aussteht, soll zur Aufrechterhaltung des Beteiligungsverhältnisses (jeweils rd. 1/3) an der ENE zwischen der RWE AG, dem Kreis Euskirchen und der kommunalen ERE ein anteiliger Erwerb der diesen Kommunen zugerechneten Gesellschaftsanteile optional ermöglicht werden. Ein Mehrerwerb bei den Anteilen führt auch zu höheren Ertragserwartungen. 1.050.000 Seite 9 von 13 Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2017 Seite Produkt I-Auftrag Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme Finanzierungstätigkeit - nachrichtlich 397 16 612 1 I6121001 692750 397 16 612 1 I6121007 692750 Auszahlung Mehr Weniger Bemerkungen Kreditaufnahme Beteiligung ENE 532.000 Für den Fall einer zusätzlichen Beteiligung an der ENE werden Haushaltsmittel für eine Kreditaufnahme veranschlagt. Kreditaufnahme Gute Schule 2020 334.244 Für die Ausführung der Maßnahme nach dem Förderprogramm Gute Schule 2020 ist eine Kreditaufnahme bei der NRW-Bank erforderlich (siehe Erläuterung zum Erweiterungsbau OGS Arloff I2111121). Nach der gemeindescharfen Berechnung erhält die Stadt Bad Münstereifel jährlich 334.244 € (Schreiben des Städte- und Gemeindesbundes vom 30.09.2016) . Gesamtsummen: 866.244 Erhöhung der Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit Veränderung des Saldos aus Finanzierungstätigkeit Stand: 15.11.2016 Einzahlung Mehr Weniger 0 0 0 866.244 € 866.244 investiv 2017 Seite 10 von 13 Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2018 Seite Produkt I-Auftrag Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme 266 06 366 1 I3662005 681700 Mehrgenerationenpark 266 06 366 1 I3662005 785300 Mehrgenerationenpark 15 575 1 I5751007 681100 Barrierefreier Zugang zum Kurgarten Wallgraben 15 575 1 I5751007 785200 Barrierefreier Zugang zum Kurgarten Wallgraben Gesamtsummen: Einzahlung Mehr Weniger 25.000 315.000 350.000 340.000 0 400.000 400.000 € Erhöhung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 340.000 € Neuer Saldo aus Investitionstätigkeit Stand: 15.11.2016 Im Bereich zwischen der Sebastian-Kneipp-Promenade und der Stadtmauer sowie im Eingangsbereich des Kurgarten Wallgraben soll ein Mehrgenerationenpark mit Spielund Bewegungsmöglichkeiten für Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren zur Stärkung der Säule "Bewegungstherapie" der Kneipp`schen Lehre. Die Gesamtkosten von 100.000 € werden auf die Jahre 2017 und 2018 aufgeteilt. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Förderantrag stellen mit dem Ziel, eine 50%ige Föderung zu erreichen. Die Maßnahme ist gesprerrt, bis entsprechende Förderzusagen sowie eine konzeptionelle Planung vorliegen (§ 23 Abs. 1 GemHVO). Mit dem Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" ist die Stadt Bad Münstereifel als Kommune in der Haushaltssicherung die Möglichkeit eröffnet, in topografisch schwierigem Gelände einen barrierefreien Zugang zum Kurgarten Wallgraben mit seinen wirtschaftlichen und touristischen Angeboten zu schaffen (siehe hierzu RD 673-X). 50.000 Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit Bemerkungen Auszahlung Mehr Weniger 0 60.000 € 1.176.526 € investiv 2018 Seite 11 von 13 Veränderungsliste Nr. 2 investiv für das Haushaltsjahr 2019 Seite Produkt I-Auftrag Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme 327 12 546 1 I5461006 ZOB Süd 327 12 546 1 I5461006 ZOB Süd 15 575 1 Barrierefreier Zugang zum Kurgarten Wallgraben 15 575 1 Barrierefreier Zugang zum Kurgarten Wallgraben Gesamtsummen: Einzahlung Mehr Weniger 675.000 Mit dem Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" ist die Stadt Bad Münstereifel als Kommune in der Haushaltssicherung die Möglichkeit eröffnet, in topografisch schwierigem Gelände einen barrierefreien Zugang zum Kurgarten Wallgraben mit seinen wirtschaftlichen und touristischen Angeboten zu schaffen (siehe hierzu RD 673-X). 1.400.000 0 2.200.000 2.200.000 € Erhöhung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.935.000 € Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit Stand: 15.11.2016 Die ursprünglich in 2017 veranschlagte Maßnahme wurde aufgrund der vorliegenden Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland vom 06.09.2016 nach 2019 verschoben. Die ursprünglich in 2017 veranschlagte Maßnahme wurde aufgrund der vorliegenden Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland vom 06.09.2016 nach 2019 verschoben. 1.260.000 Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Neuer Saldo aus Investitionstätigkeit Bemerkungen Auszahlung Mehr Weniger 800.000 1.935.000 Anlage 1 zu RD 623-X/Z-2 0 265.000 € 1.518.406 € investiv 2019 Seite 12 von 13 Seite Produkt I-Auftrag Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme 15 575 1 Barrierefreier Zugang zum Kurgarten Wallgraben 15 575 1 Barrierefreier Zugang zum Kurgarten Wallgraben Gesamtsummen: Einzahlung Mehr Weniger 1.080.000 Bemerkungen Auszahlung Mehr Weniger Mit dem Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" ist die Stadt Bad Münstereifel als Kommune in der Haushaltssicherung die Möglichkeit eröffnet, in topografisch schwierigem Gelände einen barrierefreien Zugang zum Kurgarten Wallgraben mit seinen wirtschaftlichen und touristischen Angeboten zu schaffen (siehe hierzu RD 673-X). 1.200.000 1.080.000 0 1.200.000 Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.200.000 € Erhöhung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.080.000 € Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit 120.000 € Neuer Saldo aus Investitionstätigkeit 865.672 € 0