Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 689-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung in Eschweiler - Falderstraße/Kanderweg
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 689-X
1. Sachverhalt:
In Eschweiler wurde in der Vergangenheit eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB (Innenbereichsabgrenzungssatzung) aufgestellt, die sich überwiegend an den Darstellungen des Flächennutzungsplanes orientiert. Nicht berücksichtigt wurden hierbei Flächen entlang des Kanderweges
bzw. der Falderstraße, die ebenfalls als MD-Gebiet dargestellt sind, deren Erschließung jedoch
nicht sichergestellt ist. Es handelt sich hierbei um die Flurstücke Nr. 233, 318, 189, 190, 191, 227,
243, und 141 in der Gem. Eschweiler, Flur 4. Diese Flächen liegen zudem im temporären Landschaftsschutz bis zur baulichen Inanspruchnahme.
Einige Eigentümer sind seit langem daran interessiert, Ihre Grundstücke einer baulichen Entwicklung zuzuführen. Hierauf folgte eine Interessenabfrage zur baulichen Entwicklung bei allen Anliegern in diesem Bereich.
Als Ergebnis bekundeten 5 Eigentümer Interesse an einer baulichen Entwicklung Ihrer Grundstücke, während 3 Grundstückseigentümer, deren Grundstücke bereits heute schon mit Wohnhäusern bebaut sind, eine Entwicklung in diesem Bereich ablehnen.
Zu überlegen wäre, ob das derzeit zwischen Kanderweg und Themsestraße liegende Flurstück Nr.
188 ebenfalls mit in mögliche Planungen einbezogen werden soll. Dieses ist derzeit im Flächennutzungsplan noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es in einem Landschaftsschutzgebiet. Hierzu bedürfte es zunächst einer Interessenbekundung des Eigentümers.
Folgend wäre hierfür eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG auf Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Bezirksregierung zu stellen.
Aus städtebaulicher Sicht wäre die Schaffung weitere Baumöglichkeiten in Eschweiler sinnvoll. Die
erforderliche planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung kann
nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
Die weiteren Untersuchungen hinsichtlich der notwendigen Erschließung dieses Bereiches werden
zeigen, welche Flächen in diesen Bebauungsplanbereich einbezogen werden können.
Zudem sind die Kosten für Planung und Erschließung von den jeweiligen Grundstückseigentümern
zu tragen, die sich vor Einleitung der Verfahren hierzu verpflichten müssen.
Zunächst wäre ein grundsätzlicher Beschluss erforderlich, diese Flächen einer baulichen Entwicklung zuzuführen und die erforderlichen Unterlagen zur Einleitung weiterer Planverfahren zu erarbeiten.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Bauleitplanverfahren sind von den Antragstellern zu übernehmen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans werden weitere Baumöglichkeiten für Bauwillige geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
Seite 3 von Ratsdrucksache 689-X
Einer baulichen Entwicklung der Flächen im Bereich Falderstraße/Kanderweg bis zur Themsestraße wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen zur Einleitung weiterer Planverfahren zu erarbeiten.