Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
267 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.10.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51-61 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 561-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsführung Hardtbrücke;
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 01.05.2016
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(X) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
(X)
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis 30.11.2016
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 561-X/Z-2
1. Sachverhalt:
In der Sitzung vom 21.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, vor einer abschließenden Beschlussfassung im Bereich der Kreuzung der L 165 mit der K 53 und der K 49 an der Hardtbrücke
eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen.
Bezug nehmend auf die vorliegenden Messergebnisse hat der Ausschuss einstimmig folgenden
Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. Zur Verbesserung der örtlichen Verkehrssituation sowie zur Unterstützung dauerhaften Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus, den Einsatz einer ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (sog. Starenkasten) mit der Möglichkeit der Erfassung der Fahrzeug von vorn und hinten)
bei der Ordnungsbehörde des Kreises Euskirchen zu beantragen.
2. Den Landesbetrieb Straßenbau NRW zu bitten, nochmals weitere technische und rechtliche
Optionen, wie zum Beispiel die Installation einer Lichtzeichenanlage, zur dauerhaften Absenkung
des Geschwindigkeitsniveaus zu überprüfen.
Zu 1.:
Mit Schreiben vom 14.09.2016 wurde die Kreisverwaltung gebeten, dort die Installation einer entsprechenden Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, die auch geeignet ist, Verstöße von Motorradfahrern ahndbar zu erfassen, vorzunehmen. Hierauf gab es bisher weitere telefonische Abstimmungen mit dem Leiter des Kreisordnungsamtes. Darüber hinaus hat der Kreis dort auch bereits mobile Kontrollen durchgeführt, die die Messergebnisse bestätigt haben. Zunächst sind weitere gemeinsame Kontrollen mit der Polizei vorgesehen, um auch Motorradfahrer entsprechend
anhalten und verwarnen zu können. Ob es entsprechende stationäre Anlagen gibt, die Verstöße
von Motorradfahrern aus beiden Fahrtrichtungen so erfassen, dass Kennzeichen und Fahrer erkennbar sind und so auch Verstöße rechtsicher geahndet werden können, war dort bisher nicht
bekannt. Da der Vorschlag für die Installation einer solchen Anlage jedoch vom Landesbetrieb
kam, will die Bußgeldstelle des Kreises dort nachhören.
Zu 2.:
Ebenfalls mit Schreiben vom 14.09.2016 hat die Verwaltung den Landesbetrieb Straßenbau NRW
darum gebeten, dort nochmals weitere technische und rechtliche Optionen, wie zum Beispiel die
Installation einer Lichtzeichenanlage, zur dauerhaften Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus zu
überprüfen.
Das Antwortschreiben vom 28.09.2016 ist auszugsweise nachfolgend widergegeben:
„
Seite 3 von Ratsdrucksache 561-X/Z-2
“
2. Rechtliche Würdigung,
3. Finanzielle Auswirkungen,
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen und
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Straßenbaulastträgers zur Ablehnung der Installation einer Lichtzeichensignalanlage zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreis Euskirchen weitere Gespräche zur Installation
einer entsprechenden Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, die auch geeignet ist, Verstöße von
Motorradfahrern ahndbar zu erfassen, vorzunehmen.