Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 688-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Houverath - Mühlenberg"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatterin: Frau Schulz
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(x) Kosten €: 1.785,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(x) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 688-X
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 24 „Houverath – Mühlenberg“, der im Juni 2006 in Kraft getreten ist, setzt
für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 38, Flurstück 236 eine Verschwenkung in der
öffentlichen Verkehrsfläche fest, die ursprünglich der Verkehrsberuhigung dienen sollte (siehe
Begründung, Seite 4).
Zum Zeitpunkt der Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich Mühlenberg waren
die Grundstücksverhältnisse entsprechend der Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes
nicht abschließend geregelt, sodass die Leitungen in die bisherige und heute noch vorhandene
Wegefläche verlegt wurden. Um auf die vorhandene Infrastruktur zurückgreifen zu können, soll
sich die Straßenführung daher künftig an der Wegeparzelle orientieren. Die Verschwenkung soll
entfallen und die Verkehrsfläche geradlinig ausgeführt werden. Um die Verkehrsberuhigung weiterhin sicherzustellen, soll die Fahrbahnbreite von ursprünglich 7,50 m auf 5,50 m reduziert werden.
Die Trafostation, die ebenfalls innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt war, soll außerhalb des Plangebietes errichtet werden, sodass diese durch die Änderung des Bebauungsplanes entfällt. Die südlich der öffentlichen Verkehrsfläche angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Änderung der Baugrenzen entsprechend angepasst. Hierdurch
erfolgt eine bessere Ausnutzung der angrenzenden Grundstücke. Die Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen werden in diesem Teilbereich des Bebauungsplanes geringfügig zurückgenommen. Alle weiteren Festsetzungen des Ursprungsplanes behalten ihre Gültigkeit.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die angestrebte Bebauungsplanänderung. Die weiteren planungsrechtlichen Schritte sind einzuleiten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten in Höhe von 1.785,00 € werden vom Produktsachkonto 09 511 100 542908 / Bauleitpläne finanziert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „HouverathMühlenberg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gem. Houverath, Flur 38, Flurstücke Nr. 292, 291, 304, 267, 268 und 236. Der Bereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2.
Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.