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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Houverath - Mühlenberg" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Houverath - Mühlenberg"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Houverath - Mühlenberg"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 688-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Houverath - Mühlenberg" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatterin: Frau Schulz __________________________________________________________________________ (x) Kosten €: 1.785,00 € ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (x) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 688-X 1. Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. 24 „Houverath – Mühlenberg“, der im Juni 2006 in Kraft getreten ist, setzt für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 38, Flurstück 236 eine Verschwenkung in der öffentlichen Verkehrsfläche fest, die ursprünglich der Verkehrsberuhigung dienen sollte (siehe Begründung, Seite 4). Zum Zeitpunkt der Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich Mühlenberg waren die Grundstücksverhältnisse entsprechend der Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes nicht abschließend geregelt, sodass die Leitungen in die bisherige und heute noch vorhandene Wegefläche verlegt wurden. Um auf die vorhandene Infrastruktur zurückgreifen zu können, soll sich die Straßenführung daher künftig an der Wegeparzelle orientieren. Die Verschwenkung soll entfallen und die Verkehrsfläche geradlinig ausgeführt werden. Um die Verkehrsberuhigung weiterhin sicherzustellen, soll die Fahrbahnbreite von ursprünglich 7,50 m auf 5,50 m reduziert werden. Die Trafostation, die ebenfalls innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt war, soll außerhalb des Plangebietes errichtet werden, sodass diese durch die Änderung des Bebauungsplanes entfällt. Die südlich der öffentlichen Verkehrsfläche angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Änderung der Baugrenzen entsprechend angepasst. Hierdurch erfolgt eine bessere Ausnutzung der angrenzenden Grundstücke. Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen werden in diesem Teilbereich des Bebauungsplanes geringfügig zurückgenommen. Alle weiteren Festsetzungen des Ursprungsplanes behalten ihre Gültigkeit. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die angestrebte Bebauungsplanänderung. Die weiteren planungsrechtlichen Schritte sind einzuleiten. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten in Höhe von 1.785,00 € werden vom Produktsachkonto 09 511 100 542908 / Bauleitpläne finanziert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „HouverathMühlenberg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gem. Houverath, Flur 38, Flurstücke Nr. 292, 291, 304, 267, 268 und 236. Der Bereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.