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Beschlussvorlage (RD 688-X - Begründung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
361 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Kreis Euskirchen Regierungsbezirk Köln Bebauungsplan Nr. 24 - Houverath „Mühlenberg - 1. Änderung im Verfahren gem. § 13a BauGB Begründung Bebauungspian Nr. 2 4 - Houverath (Ulühienberg 1 1. Änderung Inhalt 1.0 Der Geltungsbereich 2 2.0 Planerfordernis und Zielsetzung der Planung 2 2.1 Planerfordernis 2 2.2 Städtebauliche Zielsetzung 3 2.3 Begründung der Verfahrenswahl 3 3.0 Übergeordnete Planungen 3 3.1 Regionalplanung 3 3.2 Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 3 3.3 Bebauungsplan Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - 4 4.0 Planinhalte 4 5.0 Umweltbelange / Umweltprüfung 5 6.0 Hinweise 6 6.1 Erdbebenzone 6 6.2 Bodendenkmalpflege 6 6.3 Kampfmittel 6 7.0 Rechtsgrundlagen 6 Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg 1.0 1. Änderung Der Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - umfasst die Flurstücke Gemarkung Houverath, Flur 38, Nr. 292, 291, 304, 267, 268 und 236 mit einer Fläche von rd. 2.380 qm. Abb.: Geltungsbereich der 1. Änderung 2.0 Planerfordernis und Zielsetzung der Planung 2.1 Planerfordernis Der Änderungsbereich befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 Houverath Mühlenberg -. Der Bebauungsplan ist seit Juni 2006rechtskräftig, wobei das Verfahren rd. 10 Jahre in Anspruch genommen hat. Bisher konntennur Teilbereiche des Gebietes entwickelt werden. Im Änderungsbereich setzt der Bebauungsplan in der öffentlichen Verkehrsfläche zur Verkehrsberuhigung einen Verschwenk fest. Die gerade Linienführung der vorhandenen Wegeparzelle wird damit an dieser Stelle aufgegeben. Innerhalb der vorhandenen Wegeparzelle, Gemarkung Houverath, Flur 38, Nr. 236 liegen bereits Versorgungsleitungen, wie Wasser und Kanal. Auch der entsprechende Unterbau ist vorhanden. Um auf die vorhandene Infrastruktur zurückgreifen zu können, soll sich zukünftig die Stra­ ßenführung an der Wegeparzelle orientieren. Um den Effekt der Verkehrsberuhigung wei­ ter zu erreichen, wird im Abschnitt des Änderungsbereiches die Fahrbahnbreite auf 5,5 m, statt 7,5 m, reduziert. Die in diesem Abschnitt dargestellte Trafostation ist nicht mehr er­ forderlich, da diese an einem anderen Standort errichtet wird. 2 Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg 1. Änderung Die südlich angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen werden entsprechend an­ gepasst. 2.2 Städtebauliche Zielsetzung Die Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geänderte Straßenführung und der Anpassung der überbaubaren Grundstücksflä­ chen schaffen. 2.3 Begründung der Verfahrenswahl Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - erfolgt gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Hierfür sind die folgenden Bedingungen zu erfüllen: 1. der Bebauungsplan muss für die Wiedernutzbarmachung von Flächen der Nach­ verdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt werden, 2. die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m2 nicht überschreiten (im Ein­ zelfall bis 70.000 m2), 3. es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen und 4. es dürfen keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH - oder Vogelschutz­ richtlinie betroffen sein. Die Größe der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt bei einer Ge­ samtgebietsgröße von rd. 2.380 qm bei etwa 1.050 m2, so dass eine Vorprüfung des Ein­ zelfalles, die ab einer Grundflächengröße von 20.000 m2 durchzuführen wäre, nicht not­ wendig ist. Da auch die übrigen Bedingungen erfüllt sind, kann für die Änderung des Be­ bauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB angewendet wer­ den. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Von dieser Möglichkeit wird im vorliegenden Planverfahren Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wird von einer Um­ weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgese­ hen. Zudem ist kein Ausgleich erforderlich, da der Eingriff als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gilt. 3.0 Übergeordnete Planungen 3.1 Regionalplanung Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt - Region Aachen -, 2003. Houverath ist im gültigen Regionalpian nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. 3.2 Darstellung im rechts wirksamen Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg 1. Änderung 3.3 Bebauungsplan Nr. 24- Houverath Mühlenberg Der Bebauungsplan Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - setzt für den Änderungsbereich öffentliche Verkehrsfläche, reines Wohngebiet sowie eine Trafostation fest. Weiterhin sind zwischen den Baufenstern auf den privaten Grundstücken Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Abb.: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg - (2006) 4.0 Planinhalte Gegenüber dem Ursprungsplan soll zukünftig der Verschwenk innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche entfallen. Die Wegeführung ist geradlinig in einer Breite von 5,5 m geplant. Die südlich angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen werden entsprechend an­ gepasst. Die festgesetzte Trafostation entfällt. Ebenso werden die Flächen zum Anpflan­ zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen geringfügig zurückgenom­ men. Alle weiteren Festsetzungen des Ursprungsplanes behalten ihre Gültigkeit. Diese umfassen im Wesentlichen: Reines Wohngebiet - Grundflächenzahl GRZ 0,35 - Offene Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser - TH: 6,80 m als Höchstmaß (Bezugspunkt OK ausgebaute Verkehrsfläche) - FH: 10,80 m als Höchstmaß (Bezugspunkt OK ausgebaute Verkehrsfläche) 4 Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg 1. Änderung Abb.: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - (2006) 5.0 Um w eltbelange / Um weltprüfung Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird daher gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB ist ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Dieser Tatbestand trifft für den vorliegenden einfachen Bebauungs­ plan zu. Artenschutz Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 und 29.07.2009 (seit 01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die euro­ parechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbe­ lange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beach­ tet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein natur­ schutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfah­ ren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bau­ leitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbe­ stimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Da mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - im We­ sentlichen nur ein Teilbereich der planungsrechtlich festgesetzten Verkehrsflächen neu geordnet wird, d.h. auf die bereits vorhandenen Wegefläche verlegt wird, kann eine Ver­ Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg 1. Änderung letzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG nach der­ zeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Für den gesamten Bereich ist bereits Baurecht vorhanden. 6.0 Hinweise 6.1 Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Un­ tergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kar­ te zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit fels­ artigem Gesteinuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 6.2 Bodendenkmalpflege Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwar­ ten. 6.3 Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Poli­ zeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirks­ regierung Düsseldorf zu verständigen. 7.0 Rechtsgrundlagen Dem Bebauungsplan liegen folgende Rechtsvorschriften zu Grunde: a) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Okto­ ber 2015 (BGBl. I S. 1722). b) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). c) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294). d) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg 1. Änderung 1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). e) Gem eindeordnung fü r das Land Nordrhein-W estfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 ff) - SGV.NRW.2023 zu­ letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) aufgestellt: Bad Münstereifel, im November 2016