Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
361 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Kreis Euskirchen
Regierungsbezirk Köln
Bebauungsplan Nr. 24
- Houverath „Mühlenberg -
1. Änderung
im Verfahren gem. § 13a BauGB
Begründung
Bebauungspian Nr. 2 4 - Houverath (Ulühienberg
1
1. Änderung
Inhalt
1.0
Der Geltungsbereich
2
2.0
Planerfordernis und Zielsetzung der Planung
2
2.1
Planerfordernis
2
2.2
Städtebauliche Zielsetzung
3
2.3
Begründung der Verfahrenswahl
3
3.0
Übergeordnete Planungen
3
3.1
Regionalplanung
3
3.2
Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan
3
3.3
Bebauungsplan Nr. 24 - Houverath Mühlenberg -
4
4.0
Planinhalte
4
5.0
Umweltbelange / Umweltprüfung
5
6.0
Hinweise
6
6.1
Erdbebenzone
6
6.2
Bodendenkmalpflege
6
6.3
Kampfmittel
6
7.0
Rechtsgrundlagen
6
Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg
1.0
1. Änderung
Der Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 - Houverath
Mühlenberg - umfasst die Flurstücke Gemarkung Houverath, Flur 38, Nr. 292, 291, 304,
267, 268 und 236 mit einer Fläche von rd. 2.380 qm.
Abb.: Geltungsbereich der 1. Änderung
2.0
Planerfordernis und Zielsetzung der Planung
2.1
Planerfordernis
Der Änderungsbereich befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 Houverath Mühlenberg -. Der Bebauungsplan ist seit Juni 2006rechtskräftig, wobei das
Verfahren rd. 10 Jahre in Anspruch genommen hat. Bisher konntennur Teilbereiche des
Gebietes entwickelt werden.
Im Änderungsbereich setzt der Bebauungsplan in der öffentlichen Verkehrsfläche zur
Verkehrsberuhigung einen Verschwenk fest. Die gerade Linienführung der vorhandenen
Wegeparzelle wird damit an dieser Stelle aufgegeben.
Innerhalb der vorhandenen Wegeparzelle, Gemarkung Houverath, Flur 38, Nr. 236 liegen
bereits Versorgungsleitungen, wie Wasser und Kanal. Auch der entsprechende Unterbau
ist vorhanden.
Um auf die vorhandene Infrastruktur zurückgreifen zu können, soll sich zukünftig die Stra
ßenführung an der Wegeparzelle orientieren. Um den Effekt der Verkehrsberuhigung wei
ter zu erreichen, wird im Abschnitt des Änderungsbereiches die Fahrbahnbreite auf 5,5 m,
statt 7,5 m, reduziert. Die in diesem Abschnitt dargestellte Trafostation ist nicht mehr er
forderlich, da diese an einem anderen Standort errichtet wird.
2
Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg
1. Änderung
Die südlich angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen werden entsprechend an
gepasst.
2.2
Städtebauliche Zielsetzung
Die Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine geänderte Straßenführung und der Anpassung der überbaubaren Grundstücksflä
chen schaffen.
2.3
Begründung der Verfahrenswahl
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - erfolgt gem. § 13a
Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Hierfür sind die folgenden
Bedingungen zu erfüllen:
1. der Bebauungsplan muss für die Wiedernutzbarmachung von Flächen der Nach
verdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt werden,
2. die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m2 nicht überschreiten (im Ein
zelfall bis 70.000 m2),
3. es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen und
4. es dürfen keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH - oder Vogelschutz
richtlinie betroffen sein.
Die Größe der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt bei einer Ge
samtgebietsgröße von rd. 2.380 qm bei etwa 1.050 m2, so dass eine Vorprüfung des Ein
zelfalles, die ab einer Grundflächengröße von 20.000 m2 durchzuführen wäre, nicht not
wendig ist. Da auch die übrigen Bedingungen erfüllt sind, kann für die Änderung des Be
bauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB angewendet wer
den. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Von dieser Möglichkeit wird
im vorliegenden Planverfahren Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wird von einer Um
weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgese
hen. Zudem ist kein Ausgleich erforderlich, da der Eingriff als im Sinne des § 1a Abs. 3
Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gilt.
3.0
Übergeordnete Planungen
3.1 Regionalplanung
Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt - Region Aachen -, 2003.
Houverath ist im gültigen Regionalpian nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt,
d.h. es handelt sich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im
Freiraum.
3.2 Darstellung im rechts wirksamen Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - als „Wohnbaufläche“ dargestellt.
Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg
1. Änderung
3.3 Bebauungsplan Nr. 24- Houverath Mühlenberg Der Bebauungsplan Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - setzt für den Änderungsbereich
öffentliche Verkehrsfläche, reines Wohngebiet sowie eine Trafostation fest. Weiterhin sind
zwischen den Baufenstern auf den privaten Grundstücken Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt.
Abb.: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg - (2006)
4.0
Planinhalte
Gegenüber dem Ursprungsplan soll zukünftig der Verschwenk innerhalb der öffentlichen
Verkehrsfläche entfallen. Die Wegeführung ist geradlinig in einer Breite von 5,5 m geplant.
Die südlich angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen werden entsprechend an
gepasst. Die festgesetzte Trafostation entfällt. Ebenso werden die Flächen zum Anpflan
zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen geringfügig zurückgenom
men.
Alle weiteren Festsetzungen des Ursprungsplanes behalten ihre Gültigkeit.
Diese umfassen im Wesentlichen:
Reines Wohngebiet
- Grundflächenzahl GRZ 0,35
- Offene Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser
- TH: 6,80 m als Höchstmaß (Bezugspunkt OK ausgebaute Verkehrsfläche)
- FH: 10,80 m als Höchstmaß (Bezugspunkt OK ausgebaute Verkehrsfläche)
4
Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg
1. Änderung
Abb.: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - (2006)
5.0
Um w eltbelange / Um weltprüfung
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB nicht erforderlich. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird daher gemäß
§ 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB ist ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft nicht
erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind
oder zulässig waren. Dieser Tatbestand trifft für den vorliegenden einfachen Bebauungs
plan zu.
Artenschutz
Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 und
29.07.2009 (seit 01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die euro
parechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbe
lange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beach
tet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein natur
schutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfah
ren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bau
leitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbe
stimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Da mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 - Houverath Mühlenberg - im We
sentlichen nur ein Teilbereich der planungsrechtlich festgesetzten Verkehrsflächen neu
geordnet wird, d.h. auf die bereits vorhandenen Wegefläche verlegt wird, kann eine Ver
Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg
1. Änderung
letzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG nach der
zeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden.
Für den gesamten Bereich ist bereits Baurecht vorhanden.
6.0
Hinweise
6.1 Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Un
tergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kar
te zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit fels
artigem Gesteinuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen
sind zu berücksichtigen.
6.2 Bodendenkmalpflege
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 / 9039-199,
unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des
Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwar
ten.
6.3 Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten
sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Poli
zeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirks
regierung Düsseldorf zu verständigen.
7.0
Rechtsgrundlagen
Dem Bebauungsplan liegen folgende Rechtsvorschriften zu Grunde:
a) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Okto
ber 2015 (BGBl. I S. 1722).
b) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I
S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S.
1548).
c) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294).
d) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl.
Bebauungsplan Nr. 2 4 - Houverath Mühlenberg
1. Änderung
1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.
1509).
e) Gem eindeordnung fü r das Land Nordrhein-W estfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 ff) - SGV.NRW.2023
zu
letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496)
aufgestellt:
Bad Münstereifel, im November 2016