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Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplan Nr. 65 "Arloff - Talstraße" hier: Antrag auf eine bauliche Entwicklung des Flurstücks Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück Nr. 201)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 21:05
Aktualisiert
17.11.16, 21:05
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplan Nr. 65 "Arloff - Talstraße"
hier: Antrag auf eine bauliche Entwicklung des Flurstücks Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück Nr. 201) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplan Nr. 65 "Arloff - Talstraße"
hier: Antrag auf eine bauliche Entwicklung des Flurstücks Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück Nr. 201)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 682-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung des Bebauungsplan Nr. 65 "Arloff - Talstraße" hier: Antrag auf eine bauliche Entwicklung des Flurstücks Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück Nr. 201 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 682-X 1. Sachverhalt: Es liegt ein Antrag vor, das Grundstück Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück Nr. 201 einer baulichen Nutzung zuzuführen. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als WGebiet dargestellt; unmittelbar angrenzend liegt der Bebauungsplan Nr. 65 „Arloff-Talstraße“. Zudem ist das Grundstück mit temporärem Landschaftsschutz bis zur baulichen Inanspruchnahme belegt. Geplant sind 2 zusätzliche Baugrundstücke zur Wohnbebauung. Die planungsrechtliche Grundlage hierfür muss durch die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Arloff-Talstraße“ geschaffen werden. Im Rahmen dieses Verfahrens ist auf die Geruchsentwicklung in diesem Bereich einzugehen. Bereits im ursprünglichen Verfahren war diese Gegenstand der Prüfung. Die zwischenzeitlich genehmigten Erweiterungen des vorhandenen Schafzuchtbetriebes machen eine erneute Untersuchung erforderlich. Parallel hierzu sind die Details der Erschließung zu klären, insbesondere im Hinblick auf den bestehenden Erschließungsvertrag. Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung weiterer Baumöglichkeiten grundsätzlich zu begrüßen. Im Rahmen der erforderlichen Bauleitplanverfahren sind die zu bewertenden Umweltbelange zu untersuchen und müssen in die Entscheidungsfindung mit einfließen. 2. Rechtliche Würdigung Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten tragen die Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden zusätzliche Baumöglichkeiten geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: Gegen eine weitere bauliche Entwicklung auf dem Grundstück Nr. 201, Gem. Arloff, Flur 4 bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur Einleitung der weiteren bauleitplanerischen Schritte vorzubereiten und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.