Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 21:05
Aktualisiert
17.11.16, 21:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 682-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung des Bebauungsplan Nr. 65 "Arloff - Talstraße"
hier: Antrag auf eine bauliche Entwicklung des Flurstücks Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück Nr.
201
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 682-X
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag vor, das Grundstück Gem. Arloff, Flur 4, Flurstück Nr. 201 einer baulichen Nutzung zuzuführen.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als WGebiet dargestellt; unmittelbar angrenzend liegt der Bebauungsplan Nr. 65 „Arloff-Talstraße“. Zudem ist das Grundstück mit temporärem Landschaftsschutz bis zur baulichen Inanspruchnahme
belegt.
Geplant sind 2 zusätzliche Baugrundstücke zur Wohnbebauung. Die planungsrechtliche Grundlage hierfür muss durch die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Arloff-Talstraße“ geschaffen
werden. Im Rahmen dieses Verfahrens ist auf die Geruchsentwicklung in diesem Bereich einzugehen. Bereits im ursprünglichen Verfahren war diese Gegenstand der Prüfung. Die zwischenzeitlich genehmigten Erweiterungen des vorhandenen Schafzuchtbetriebes machen eine erneute Untersuchung erforderlich.
Parallel hierzu sind die Details der Erschließung zu klären, insbesondere im Hinblick auf den bestehenden Erschließungsvertrag.
Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung weiterer Baumöglichkeiten grundsätzlich zu begrüßen. Im Rahmen der erforderlichen Bauleitplanverfahren sind die zu bewertenden Umweltbelange
zu untersuchen und müssen in die Entscheidungsfindung mit einfließen.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten tragen die Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden zusätzliche Baumöglichkeiten geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
Gegen eine weitere bauliche Entwicklung auf dem Grundstück Nr. 201, Gem. Arloff, Flur 4 bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur Einleitung der weiteren bauleitplanerischen
Schritte vorzubereiten und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.