Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
320 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
24.11.16, 13:16
Aktualisiert
24.11.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51-61 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 699-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen:
Maßnahmen zur Schulwegsicherheit in der Ortsdurchfahrt Mahlberg (K 50)
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Aufgrund eines Vorfalls, bei dem ein Grundschulkind beim Überqueren der K 50 in Mahlberg gefährdet wurde, gab es verschiedene Ansprachen von Eltern bei der Stadtverwaltung, die zu einer
Überprüfung der Gesamtsituation im Rahmen von zwei Terminen der Verkehrsschau vor Ort führten.
Über das Ergebnis und vorgesehene Maßnahmen wird in Kapitel 5 berichtet (Auszüge aus den
Niederschriften).
2. Rechtliche Würdigung
Die Ortsdurchfahrt in Mahlberg (Michelsbergstraße) ist eine Kreisstraße. Dort ist eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h zulässig. Der Kreis Euskirchen ist zuständiger Straßenbaulastträger und somit für die Umsetzung evtl. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zuständig. Hierzu bedarf es zuvor einer entsprechenden Anordnung des Straßenverkehrsamtes des
Kreises nach Abstimmung mit der Polizei. Die Stadtverwaltung nimmt an den Termin en ohne besondere Zuständigkeit teil.
Seite 2 von Ratsdrucksache 699-X
3. Finanzielle Auswirkungen
Evtl. Maßnahmen im Bereich der Fahrbahn (einschl. Verkehrszeichen) obliegen dem Kreis als
Straßenbaulastträger.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe 3!
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Nachfolgend wird aus den Niederschriften des Straßenverkehrsamtes zu den beiden Ortsterminen
vom 21.06. und 09.11.2016 zitiert:
„Für die Ortsdurchfahrt Mahlberg werden seitens der Elternschaft zu hohe Geschwindigkeiten beklagt und auf die Gefahr für Kinder hingewiesen, die die K 50 als Schulweg zu und von den Bushaltestellen nutzen und auch queren müssen. 2014 ereignete sich ein Unfall beim Queren der
Fahrbahn durch einen Schüler, sowie kürzlich ein weiterer Beinahe-Unfall.
Im Bereich der unteren Teilstrecke der K 50 ist eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 136 StVO
und Zusatz „Schulweg“ vorhanden.
Die K 50 verfügt über zwei Fahrspuren; sie ist beidseits mit Gehwegen ausgestattet. Damit ist eine
sichere Nutzung durch Fußgänger anzunehmen. Da die Straße im Gefälle liegt, kann jedoch auch
von Geschwindigkeiten über 50 km/h ausgegangen werden. Eine Messung hat eine V 85 von 67
km/h ergeben. Es sind keine Gefahrenpunkte im Verlauf der Strecke gegeben, die eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zulassen würden; es sind weder Schule,
Kindergarten noch Altenheim mit unmittelbarem Zugang zur K 50 vorhanden.
Die Örtlichkeit wurde in Augenschein genommen, die Verkehrssituation und alle Möglichkeiten
ausgiebig erörtert. Es wird vorgeschlagen, im oberen Bereich der K 50 eine Fahrbahnverschwenkung mit Fahrstreifeneinengungen zu schaffen. Im unteren Bereich mit querenden Schülern sollte
versucht werden, eine Querungshilfe zu installieren. Der Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger wird eine Planung erstellen und dabei die Umsetzung der Vorschläge prüfen.
Dabei kann auch überprüft werden, ob Parkbuchten vorgegeben werden können. Vermutlich ist
dies jedoch wegen der Vielzahl von Grundstückszufahrten, Garagenzufahrten, Straßeneinmündungen und dem Kurvenbereich nicht möglich.
Bei Besichtigung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass teilweise ein behinderndes Parken im
Gehwegbereich stattfindet. Dieses Parken verstößt gegen die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung. Es kann nicht hingenommen werden, dass Fahrzeuge im Gehwegbereich abgestellt werden
unter Hinnahme der dadurch erzwungenen Nutzung der Fahrbahn durch Fußgänger/Schüler. Es
wird gebeten, das Parken zu kontrollieren und verbotswidriges Parken zu ahnden. Die Straßenbreite lässt ein komplettes Parken auf der Straße zu; dort führen parkende Fahrzeuge zudem zu
einer Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeiten.“
„Anlässlich der Verkehrsschau am 21.06.2016 wurde die Verkehrssituation im Verlauf der Michelsbergstraße bereits behandelt. Seitens der Elternschaft wurden zu hohe Geschwindigkeiten
beklagt und auf die Gefahr für Kinder hingewiesen, die die K 50 als Schulweg zu und von den
Bushaltestellen nutzen und auch queren müssen. 2014 ereignete sich ein Unfall beim Queren der
Fahrbahn durch einen Schüler, sowie kürzlich ein weiterer Beinahe-Unfall.
Im Bereich der unteren Teilstrecke der K 50 ist eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 136 StVO
und Zusatz „Schulweg“ vorhanden.
Eine Messung der Geschwindigkeiten hatte ein hohes Geschwindigkeitsniveau bestätigt. Es wurde
beschlossen, die Möglichkeiten für die Einrichtung einer geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen und/oder Querungshilfe zu klären.
Seite 3 von Ratsdrucksache 699-X
Nunmehr liegt ein Vorschlag vor, der in der Örtlichkeit zu prüfen war. Der Kreis Euskirchen als
Straßenbaulastträger schlägt vor, auf Höhe Michelsbergstraße 18 eine Querungshilfe durch eine
einseitige Engstelle zu schaffen. Die notwendige Breite für eine mittig der Fahrbahn gelegene Qerungshilfe sind nicht vorhanden. In der Örtlichkeit wurde der vorgeschlagene Standort geringfügig
nach oben auf Höhe der beidseitigen Grünlandflächen verändert, um Grundstücksausfahrten nicht
zu behindern. Die Sichtverhältnisse sind in beide Richtungen gut. Querende Fußgänger müssen
nur noch eine Fahrbahn queren, der Verkehr wird gezwungen, die Geschwindigkeiten zu verringern. Zunächst wird die Einengung probeweise installiert. Soweit sie sich bewährt, erfolgt im
nächsten Schritt eine Abmarkierung.
Aus Fahrtrichtung L 165 kommend ist rechtsseitig nach Einmündung der Fringsgasse ein Parkverbot beschildert. Die Parksituation führt zu Verkehrsbehinderungen, wenn der aus der Fringsgasse
einmündende Verkehr durch die parkenden Fahrzeuge keine rechtzeitige Sicht auf den Gegenverkehr hat und auch vom Gegenverkehr nicht rechtzeitig wahrgenommen wird. Die Parkverbotsstrecke wird daher bis zum Haus Nr. 5a verlängert (2 Fahrzeuglängen). (s. Anlage)“
Seite 4 von Ratsdrucksache 699-X
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.