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Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig Abwasser- )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.12.16, 11:23
Aktualisiert
15.12.16, 13:15
Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig Abwasser- ) Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig Abwasser- )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.10.2016 - Die Bürgermeisterin Az: SW2 Nr. der Ratsdrucksache: 503-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 07.12.2016 Rat 13.12.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig Abwasser__________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Willi Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 503-X/Z-3 1. Sachverhalt: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne Revisions und Treuhand GmbH aus Dülmen führte die Jahresabschlussprüfung im Mai, Juni und September 2016 (mit Unterbrechungen) in den Geschäftsräumen des Abwasserwerkes und in ihrem Büro in Dülmen durch. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat ein Exemplar des Prüfberichtes 2015 erhalten. In der Anlage werden gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) der Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31.12.2015 mit seinen Bestandteilen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht vorgelegt. Das Abwasserwerk schließt das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Jahresgewinn in Höhe von EUR 432.733,24 ab. Von dem Jahresgewinn 2015 von EUR 432.733,24 wurden bereits in 2015 EUR 306.000,00 an Eigenkapitalverzinsung an die Stadt abgeführt. Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Da die förmliche Aufforderung der GPA zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 noch nicht eingegangen ist, soll der Feststellungsvermerk, wie bereits im Vorjahr praktiziert, unter Vorbehalt der späteren Zustimmung durch die GPA erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung: Aufgabe nach §§ 21 ff. EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen: Jahresgewinn für 2015 in Höhe von EUR 432.733,24. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen: Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen: keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel: keine 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2015 des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Münstereifel, Betriebszweig Abwasser, werden unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt. Nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung von EUR 306.000,00 verbleibt ein Überschuss in Höhe von EUR 126.733,24, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.