Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
12.01.17, 13:16
Aktualisiert
12.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.01.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 639-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
24.01.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erneuerung der Beleuchtung in der Kuranlage Wallgraben in Bad Münstereifel
- Seb.-Kneipp-Promenade sowie deren Verlängerung bis Nöthener Straßehier: Ortsbesichtigung
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 639-X/Z-1
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses am 14.09.2016 wurde mit RD 639-X beschlossen, die in der
Kuranlage Wallgraben vorhandenen Leuchten aus Energieeinsparungs- und Sicherheitsgründen
auszutauschen und in der Wartung ans RWE zu übertragen.
Zur Vereinheitlichung wurde der gleiche Leuchtenkopf gewählt, wie er auch in den Wohnstraßen
des Stadtgebietes, in denen keine klassische Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg vorhanden ist, Anwendung findet. Hierbei handelt es sich um einen Aufsatz der Marke „Schreder Pilzeo
16 LED“. Durch diesen Aufsatz wird optisch das Gefühl gegeben, dass nicht nur der Straßenkörper, sondern auch das Umfeld weiträumig ausgeleuchtet wird. Dies gibt den Fußgängern, besonders im Kurpark, ein ausreichendes Sicherheitsgefühl. Gleichfalls wurde zur besseren Ausleuchtung anstatt der bisherigen Lichtpunkthöhe von 3,50 m eine Lichtpunkthöhe von 5,00 m gewählt.
Dies hat zwar zur Folge, dass die Leuchtköpfe über die vorhandenen Bäume ca. 1,00 m hinausragen, aber der Gesamtbereich auch im belaubten Zustand der Bäume ausreichend ausgeleuchtet
ist. Bisher stand die Beleuchtung im Schatten der vorhandenen Bäume und hatte zur Folge, dass
immer wieder Wegeflächen im Dunkeln lagen.
Nach Auswechslung der ersten Leuchtstellen wurde durch einen Anwohner die Auswahl der
Leuchtkörper und die Leuchtpunkthöhe, die unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften
über das Ausleuchten von Straßen berechnet wurde, kritisiert. Insbesondere die Optik wird bemängelt. Der Parkcharakter gehe verloren.
Die Verwaltung bittet daher die Ausschussmitglieder, sich die bisher gewählte Vorgehensweise vor
Ort anzusehen und zu entscheiden, ob die begonnene Maßnahme, die zwischenzeitlich durch die
Verwaltung aufgrund der Anwohnerbeschwerde gestoppt wurde, wie beabsichtigt, fortgeführt werden soll.
2. Rechtliche Würdigung
Die Berechnung der Leuchtpunkthöhe ist in DIN EN 13201geregelt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses stimmen der Auswahl der Leuchtkörper sowie
der Leuchtpunkthöhe, die nach DIN EN 13201 erfolgte, zu. Die im Herbst 2016 begonnene Maßnahme soll fortgeführt werden.
Alternativ:
Die Maßnahme soll wie folgt umgesetzt werden……..