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Beschlussvorlage (Erneuerung der Beleuchtung in der Kuranlage Wallgraben in Bad Münstereifel - Seb.-Kneipp-Promenade sowie deren Verlängerung bis Nöthener Straße- hier: Ortsbesichtigung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
12.01.17, 13:16
Aktualisiert
12.01.17, 13:16
Beschlussvorlage (Erneuerung der Beleuchtung in der Kuranlage Wallgraben in Bad Münstereifel
- Seb.-Kneipp-Promenade sowie deren Verlängerung bis Nöthener Straße-
hier: Ortsbesichtigung) Beschlussvorlage (Erneuerung der Beleuchtung in der Kuranlage Wallgraben in Bad Münstereifel
- Seb.-Kneipp-Promenade sowie deren Verlängerung bis Nöthener Straße-
hier: Ortsbesichtigung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.01.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 639-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 24.01.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erneuerung der Beleuchtung in der Kuranlage Wallgraben in Bad Münstereifel - Seb.-Kneipp-Promenade sowie deren Verlängerung bis Nöthener Straßehier: Ortsbesichtigung __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 639-X/Z-1 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Bauausschusses am 14.09.2016 wurde mit RD 639-X beschlossen, die in der Kuranlage Wallgraben vorhandenen Leuchten aus Energieeinsparungs- und Sicherheitsgründen auszutauschen und in der Wartung ans RWE zu übertragen. Zur Vereinheitlichung wurde der gleiche Leuchtenkopf gewählt, wie er auch in den Wohnstraßen des Stadtgebietes, in denen keine klassische Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg vorhanden ist, Anwendung findet. Hierbei handelt es sich um einen Aufsatz der Marke „Schreder Pilzeo 16 LED“. Durch diesen Aufsatz wird optisch das Gefühl gegeben, dass nicht nur der Straßenkörper, sondern auch das Umfeld weiträumig ausgeleuchtet wird. Dies gibt den Fußgängern, besonders im Kurpark, ein ausreichendes Sicherheitsgefühl. Gleichfalls wurde zur besseren Ausleuchtung anstatt der bisherigen Lichtpunkthöhe von 3,50 m eine Lichtpunkthöhe von 5,00 m gewählt. Dies hat zwar zur Folge, dass die Leuchtköpfe über die vorhandenen Bäume ca. 1,00 m hinausragen, aber der Gesamtbereich auch im belaubten Zustand der Bäume ausreichend ausgeleuchtet ist. Bisher stand die Beleuchtung im Schatten der vorhandenen Bäume und hatte zur Folge, dass immer wieder Wegeflächen im Dunkeln lagen. Nach Auswechslung der ersten Leuchtstellen wurde durch einen Anwohner die Auswahl der Leuchtkörper und die Leuchtpunkthöhe, die unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften über das Ausleuchten von Straßen berechnet wurde, kritisiert. Insbesondere die Optik wird bemängelt. Der Parkcharakter gehe verloren. Die Verwaltung bittet daher die Ausschussmitglieder, sich die bisher gewählte Vorgehensweise vor Ort anzusehen und zu entscheiden, ob die begonnene Maßnahme, die zwischenzeitlich durch die Verwaltung aufgrund der Anwohnerbeschwerde gestoppt wurde, wie beabsichtigt, fortgeführt werden soll. 2. Rechtliche Würdigung Die Berechnung der Leuchtpunkthöhe ist in DIN EN 13201geregelt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses stimmen der Auswahl der Leuchtkörper sowie der Leuchtpunkthöhe, die nach DIN EN 13201 erfolgte, zu. Die im Herbst 2016 begonnene Maßnahme soll fortgeführt werden. Alternativ: Die Maßnahme soll wie folgt umgesetzt werden……..