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Beschlussvorlage (Kostenloses W-LAN hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
19.01.17, 13:15
Aktualisiert
19.01.17, 13:15
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.01.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 23.4 Nr. der Ratsdrucksache: 248-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 24.01.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kostenloses W-LAN hier: Sachstandsbericht __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Stefan Lippertz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / (X) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Lip Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 248-X/Z-3 1. Sachverhalt: Unter Bezugnahme auf den als Anlage beigefügten Fraktionsantrag der CDU vom 25.11.2014, den Beschluss aus der 7. Sitzung des Rates vom 24.03.2015, die Sachstandsanfrage der CDU vom 28.10.2015, den Fraktionsantrag der SPD vom 14.03.2016 2015 und den Fraktionsantrag der SPD vom 29.08.2016 zum Thema „Errichtung eines „Freien WLAN“ in der Kernstadt werden nachfolgende Informationen zum Sachstand gegeben: Nach aktuellem Kenntnisstand ergeben sich für die Versorgung des Stadtkerns von Bad Münstereifel mit freiem WLAN 3 Alternativen: a) City- Outlet Das City Outlet hätte die Möglichkeit, aufgrund vorhandener Infrastruktur ein freies WLAN Netz flächendeckend im Stadtkern anzubieten, ist jedoch nicht bereit, die Betreibung zu übernehmen. b) Freifunk Nach der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.09.2016 zeigte ein Mitmacher (Bürger) Interesse, auf ehrenamtlicher Basis ein freies WLAN im Stile der Freifunker für Bad Münstereifel aufzubauen und zu betreiben. Auf Vermittlung der Verwaltung fand am 19.10.2016 ein gemeinsames Treffen zwischen Vertretern der Verwaltung, dem interessierten Bürger und der Freifunk Community in Rheinbach statt. Dabei erläuterte der Freifunker den Aufbau und den Betrieb des freien WLAN’s am Beispiel von Rheinbach. c) Gewerblicher Anbieter Neben den vorbeschriebenen Aktivitäten hat die Verwaltung auf der Grundlage eines Versorgungsbereichs in den Achsen Orchheimerstraße, Werther Straße und Marktstraße (s. beigefügte Karte) das Angebot eines gewerblichen Unternehmers eingeholt. Deren Angebot vom 12.01.2017 sieht u. a. die Ausstattung mit einer hochwertigen Software, die ganzjährige Funktionstüchtigkeit, das erforderliche rechtliche Know-how sowie die Übernahme der Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der EU-Richtlinien 2006/24/EG für den örtlichen Betreiber vor. Bei Missbrauch des Internetzugangs schützt die Vorratsdatenspeicherung und es sind keine Konsequenzen zu befürchten, falls einer der Nutzer illegale Inhalte herunterlädt. Die bestehende Netzwerkstruktur wird vor jeglicher Schadsoftware auf Gästerechnern geschützt. Auch illegale Tauschbörsen werden im Vorfeld herausgefiltert, so dass man optimal geschützt ist. Im Falle eines Missbrauchs kann der gewerbliche Anbieter nachweisen, dass der Betreiber sich an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten hat und dass zum fraglichen Zeitpunkt mehrere Nutzer angemeldet waren. Auf der Grundlage dieser Informationen bleibt die Verwaltung weiterhin mit allen in Betracht kommenden Akteuren (Bürger, Stadtmarketing) im Gespräch. 2. Rechtliche Würdigung Die nachfolgenden Ausführungen gelten ausschließlich für den Freifunk: Wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) erklärt, findet sich im Gesetzestext kein expliziter Hinweis darauf, dass Anbieter vor Unterlassungsansprüchen nun geschützt sind. Lädt ein Dritter über das Netzwerk urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme oder Musik herunter oder verbreitet er es über Tauschbörsen, so drohen nach wie vor Abmahnungen durch die Rechteinhaber wie Plattenfirmen oder Filmstudios. In diesen Schreiben wird häufig die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, und der Unterzeichnende trägt in der Regel Seite 3 von Ratsdrucksache 248-X/Z-3 die Kosten des abmahnenden Anwalts. Bis zu einer abschließenden Klärung der Unterlassungsfrage sollten WLAN-Betreiber also weiterhin ihre Netze geschlossen halten. Mit der am 21. Juli verabschiedeten Änderung des Telemediengesetzes unterliegen Menschen, die anderen einen Internetzugang über ein WLAN anbieten, nicht mehr der sogenannten Störerhaftung. Das heißt, Sie können nicht mehr für die Rechtsverletzungen von Mitnutzern haftbar gemacht werden. Rechtssicherheit dürfte es der Arbeitsgemeinschaft zufolge aber frühestens im September geben. Dann will sich der Europäische Gerichtshof grundsätzlich mit der Rechtmäßigkeit der Haftung von WLAN-Betreibern in Deutschland beschäftigen. 3. Finanzielle Auswirkungen Zu Variante b): Freifunk Der Aufwand beläuft sich bei dieser Lösung auf die Erstanschaffung der notwendigen Router. Je nach Anzahl ist von Kosten in Höhe von 250,00 – 400,00 € auszugehen. Zu Variante c): Gewerblicher Anbieter Einmalige Installation und Hardwarekosten in Höhe von 5.282,- € brutto Betreiben der Startseite 29,90 € /monatlich, also 358,80 € p. a. (brutto) Vorratsdatenspeicherung 9,90 € / monatlich, Also 118,80 € p. a. (brutto) 5 DSL Anschlüsse 39,95 €/ monatlich, also 2.397,00 € p. a. (brutto) Die laufenden Kosten betragen jährlich folglich 2.874,60 € (brutto). 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Speziell für den touristisch geprägten Raum ist freies WLAN ein echter Standortvorteil. 7. Beschlussvorschlag: Über das Ergebnis der weiteren Gespräche ist laufend im Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.