Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:03
Aktualisiert
19.01.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.01.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 723-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
24.01.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einwendungen gegen die Niederschrift des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016
hier: Einwendung der SPD-Fraktion vom 17.01.2017
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 723-X
1. Sachverhalt:
Beigefügt erhalten Sie die Einwendung gegen die Niederschrift des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016 seitens der SPD-Fraktion zur Kenntnis.
Die Verwaltung schlägt folgende Ergänzung zum Sachverhalt des TOP 16 (RD Nr. 689-X) der
Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.11.2016 vor:
„Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Anton Schmitz wurde verwaltungsseitig bestätigt, dass sich
die bauliche Nutzung des an der nordöstlichen Seite der Falderstraße gelegenen Flurstückes Nr.
227 lediglich auf eine Bautiefe entlang der Straße beschränken soll. Herr Schmitz regt weiter an,
dass das im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellte und im Landschaftsschutzgebiet liegende Flurstück Nr. 188 von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen
werden soll.“
Hinsichtlich der Fragen zur Erschließung wird verwaltungsseitig unter Anfragen und Mitteilungen
noch berichtet.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom 29.11.2016 entsprechend dem o. a. Vorschlag zu ergänzen.