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Beschlussvorlage (Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Kölner Straße (L 234) in Bad Münstereifel hier: Gestaltung des Bahnhofsumfeldes außerhalb der geförderten Flächen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
24.11.16, 17:01
Aktualisiert
24.11.16, 17:01
Beschlussvorlage (Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Kölner Straße (L 234) in Bad Münstereifel  
hier:  Gestaltung des Bahnhofsumfeldes außerhalb der geförderten Flächen) Beschlussvorlage (Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Kölner Straße (L 234) in Bad Münstereifel  
hier:  Gestaltung des Bahnhofsumfeldes außerhalb der geförderten Flächen) Beschlussvorlage (Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Kölner Straße (L 234) in Bad Münstereifel  
hier:  Gestaltung des Bahnhofsumfeldes außerhalb der geförderten Flächen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 534-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Kölner Straße (L 234) in Bad Münstereifel hier: Gestaltung des Bahnhofsumfeldes außerhalb der geförderten Flächen __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer / Herr Klein __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x ) ja / ( ) nein I 5461001/785200 ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 534-X/Z-1 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Bauausschusses am 27.04.2016 wurde beschlossen, dem Fachbüro Stadt/Land/Bahn für den 2. BA zur Maßnahme ZOB Bad Münstereifel, Kölner Straße, den Honorarauftrag für die Leistungsphasen 1 bis 7 zu erteilen. Zwischenzeitlich wurde dem Fachbüro durch die Deutsche Bundesbahn (DB) die Aufgabenstellung für den 2. BA bzgl. des Bahnsteiges übermittelt. Kurzfristig soll mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR) sowie der Deutschen Bundesbahn der Vertrag für den Ausbau des 2. Bauabschnittes verhandelt werden. Um aber nach allen vertraglichen Regelungen und dem noch zu stellenden 2. Förderantrag dem NVR hier eine abschließende Planung, die sich auch auf das Bahnhofsumfeld bezieht, im Gesamtbild vorlegen zu können, ist es von großer Bedeutung, auch die Gestaltung der Flächen, die nicht durch Fördermittel abgedeckt werden, planerisch festzulegen. Bisher wurde, wie aus dem beilegenden Planausschnitt zu ersehen ist, der Verbindungsweg, der vom Bahnhofsgebäude zur Volksbank führt, barrierefrei in einer Ausbaubreite von ca. 4 Metern dargestellt. Entsprechende Fördermittelzusagen liegen bereits vor. Die Straße „Auf der Komm“, die im Zuge der Bauarbeiten mit aufgewertet werden kann und soll, ist in der Ursprungsplanung als Feuerwehraufstellfläche für zwei Feuerwehrfahrzeuge sowie eventuelle Rettungsfahrzeuge schon beplant. Dies bedeutet, dass dadurch die Zufahrt zur Aufstellfläche für Rettungsfahrzeuge über den 2. Förderantrag anteilig ebenfalls gefördert wird. Darüber hinaus sollen möglichst noch 30 Bike & Ride-Stellplätze sowie 8 Fahrradboxen, ebenfalls gefördert, in diesem Abschnitt untergebracht werden. Der Verwaltung geht es nun darum, den Bereich der jetzigen Bushaltestellen sowie den Bereich vor dem Bahnhofsgebäude und der vorhandenen Rampe, die derzeit zum Bahnsteig führt, zu überplanen. Hierzu erbittet die Verwaltung Gestaltungs- und Nutzungsvorschläge, um diese dann planerisch umsetzen zu lassen. 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen Alle planerischen Gestaltungswünsche in dem jetzt zu überplanenden Bereich gehen zu 100 % zu Lasten des städtischen Haushaltes. Bei der Haushaltsanmeldung 2017 wurde aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung des Fachbüros Stadt/Land/Bahn hierfür bereits ein Betrag von 266.000 € eingeplant. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine Seite 3 von Ratsdrucksache 534-X/Z-1 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Für die Überplanung der aktuellen Bushaltestellen hat die Verwaltung zwei alternative Gestaltungsskizzen erarbeitet (Anlagen 1 und 2), die den Fraktionen Möglichkeiten bieten, Vorschläge einzubringen. Anlage 1: Parkstreifen entlang der Kölner Straße und geböschte Grünanlage zwischen zwei Gehwegen Anlage 2: Ebene Platzfläche vor einer Stützmauer entlang des barrierefreien Gehweges zwischen Bahnhof und Volksbank, inklusive einer erhöhten Terrasse im Bereich der Rampe Den Fraktionen soll die Möglichkeit geboten werden, ihre alternativen Vorschläge zu der Platzgestaltung einfließen zu lassen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Fraktionen beraten Gestaltungsmöglichkeiten und leiten der Verwaltung zeitnah ihre Vorschläge zu. Der hieraus resultierende Gesamtgestaltungsentwurf soll dann dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner nächsten Sitzung zur endgültigen Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.