Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.02.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 61-20-30 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 762-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.03.2017
Rat
28.03.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath - Hoffmannstraße
hier: Abwägungsbeschlüsse und abschließender Beschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 762-X
1. Sachverhalt:
Der Entwurf der 29. Änderung der Flächennutzungsplanänderung für die Ortslage Ohlerath Hoffmannstraße - hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.01.2017 bis einschließlich
17.02.2016 öffentlich ausgelegen. Bleichzeitig wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Ebenso sind die im frühzeitigen Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der Anlage beigefügt. Auch im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Im Weiteren sind nun die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu den in den Verfahren gem. § 4
Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie der abschließende Beschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Zu den in den Verfahren gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB liegen nicht vor.
2. Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße –
wird abschließend beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße – herbeizuführen.