Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
2,3 MB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Verfahren
Für den Planentwurf:
Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath, Veynauer Weg 22, 53881 Euskirchen
Euskirchen, den ...............
Der Aufstellungsbeschluss wurde am ............... ortsüblich bekanntgemacht.
29. Änderung, im Bereich Hoffmannstraße in Ohlerath
Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel
Die Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung wurde vom Stdtentwicklungsausschuss
des Rates der Stadt Bad Münstereifel am ................ gem. § 2 (1) BauGB
i.V.mit § 1 (8) BauGB beschlossen.
Bad Münstereifel, den ...............
Die Bürgermeisterin
Dieser Plan mit Begründung wurde durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
des Rates der Stad Münstereifel vom ..................... zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Auslegungsbeschluss wurde am .................. ortsüblich bekannt gemacht.
Bad Münstereifel den ..................
Die Bürgermeisterin
Dieser Plan lag mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .................
bis einschließlich .................... als Entwurf öffentlich aus.
Bad Münstereifel, den ..............
Die Bürgermeisterin
Dieser Plan wurde gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB vom Rat der
Stadt Bad Münstereifel am................. abschließend beschlossen.
Hinweis:
Bisherige Darstellung
im Änderungsbereich
Fläche für die Landwirtschaft
Änderungsbereich
Geplante Darstellung
Dorfgebiet
200 m
Bad Münstereifel, den ..............
Die Bürgermeisterin
100 m
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVRAmt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen,
Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Änderungsbereich
0
M. ~1: 2.500
Dieser Plan ist gem. § 6 mit Verfügung vom ................ (AZ.:...................)
genehmigt worden.
Köln, den ..............
Die Bezirksregierung
Die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die
Bezirksregierung Köln wurde am ...................... gem. § 6 (5) BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Gleichzeitig werden die bisherigen entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsnutzungsplanes unwirksam.
Bad Münstereifel, den ...............
Die Bürgermeisterin
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132)
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhaltes (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666)
jeweils in der zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung geltenden Fassung.