Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
77 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
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Seite 1 von 9
Stadt Bad Münstereifel
29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Ohlerath für einen Teilbereich des Flurstückes Gem. Mutscheid, Flur 16, Flurstück
129 – Ohlerath, Hoffmannstraße
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
01
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Luftbildauswertung
30.09.2016 Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeig- nommen.
net sein (§16 BauO NRW).
Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei
Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei
denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen
auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen.
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht
unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen.
Bezirksregierung
Düsseldorf
02
PLEdoc
Leitungsauskunft
Fremdplanungsbearbeitung
Essen
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
05.10.2016 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis gevon uns verwalteten Versorgungsanlagen.
nommen.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen Versorgungsträger anderer Unterder nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. nehmen wurden gehört.
Betreiber:
Eine Erweiterung des Plangebietes
• Open Grid Europe GmbH, Essen
1
Beschlussvorschlag
Kein Beschluss erforderlich.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
•
•
•
•
•
•
•
•
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
ist nicht beabsichtigt.
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf
die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert
einzuholen.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung.
03
Westnetz GmbH
13.10.2016 Im Plangebiet verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen.
Planungen
von
110
kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich
liegen nicht vor.
Versorgungsträger anderer Unter-
2
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Diese Stellungnahme betrifft nur die von der nehmen wurden gehört.
Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH
als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
Die Planunterlagen haben wir an das
Regionalzentrum Westliches Rheinland
Kuchenheimer Straße 1-3
53991 Euskirchen
weitergereicht.
Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt wurden.
04
e-regio GmbH & Co.
KG
53881 Euskirchen
13.10.2016 Im dargestellten Planbereich sind keine Leitun- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
gen zur Erdgas-Versorgung vorhanden und nommen.
geplant.
Daher bestehen keine Bedenken gegen die
beabsichtigte 29. Änderung des Flächennutzungsplanes.
05
Landwirtschaftskammer NRW
Kreisstelle Euskirchen
52349 Düren
27.10.2016 Keine Bedenken.
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
nommen.
06
Industrie- und Handelskammer
52007 Aachen
02.11.2016 Keine Bedenken.
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
nommen.
3
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
07
Kreis Euskirchen
02.11.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
07.1
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass im Bereich des Plangebietes keine
Eintragungen in dem gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu nach derzeitigem
Kenntnisstand führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende
Verdachtsflächen vorliegen.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht werden keine
grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben
erhoben. Allerdings ist eine abschließende Stellungnahme ist erst nach Vorlage des ergänzten
Umweltberichtes möglich.
Im Zuge der dabei vorzunehmenden Quantifizierung und Bilanzierung der Umweltauswirkungen
ist gemäß § 4 (1) LBodSchG das Schutzgut
Boden einzubeziehen. Dazu erfolgt eine Information dahingehend, dass für das Plangebiet
keine Ausweisung von schutzwürdigen Böden
vorliegt.
Zu 07.1
Zu 07.1
07.2
Immissionsschutz
In die Hinweise der textlichen Festsetzungen
sollte übernommen werden, dass für Wohngebäude an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich ein verminderter Schutzanspruch
bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick
auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft bestehen.
Zu 07.2
Zu 07.2
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
4
Die Hinweise werden zur Kenntnis Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
genommen.
Ein Eingriff in den Boden ist nicht
geplant. Es soll lediglich ein vorhandenes ehemals landwirtschaftlich
genutztes Gebäude zu Wohnzwecken umgenutzt werden.
Im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung sowie in der
Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB wird auf den verminderten
Schutzanspruch hingewiesen.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
07.3
Untere Landschaftsbehörde
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken. Das Plangebiet liegt
nicht in einem Landschaftsschutzgebiet. Einer
Änderung des FNP stehen gem. Vorentwurf der
ASP vom 26.09.2016 (Lomb) keine artenschutzrechtlichen Gründe entgegen. Mit Einreichung
des Bauantrages ist die artenschutzrechtliche
Unbedenklichkeit nochmals zu verifizieren, da
sich je nach Dauer bis zur Antragsstellung Veränderungen ergeben können.
Zu 07.3
Zu 07.3
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Stellungnahme
wird gefolgt.
5
In der Satzung gemäß § 34 Abs. 4
Nr. 3 BauGB wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
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Stadt Bad Münstereifel
29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Ohlerath für einen Teilbereich des Flurstückes Gem. Mutscheid, Flur 16, Flurstück
129 – Ohlerath, Hoffmannstraße Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
01
Westnetz GmbH
Spezialservice Strom
11.01.2017 Im Plangebiet verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Planungen
von
110
kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich
liegen nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von der
Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH
als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
Versorgungsträger anderer
Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich nehmen wurden gehört.
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt wurden.
02
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
Unter-
Stellungnahme
17.01.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfüg- Der Hinweis wird in die Verfahrens- Die
baren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen unterlagen (Plan und Begründung/ wird gefolgt.
der Planung und den öffentlichen Interessen des Umweltbericht) aufgenommen.
Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum
Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot
bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird
hingewiesen.
Folgender Hinweis ist in die Planungsunterlagen
aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
03
Kreis Euskirchen
09.02.2017 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Die Hinweise werden zur Kenntnis Die Hinweise werden
zur
Kenntnis
geStellungnahmen der Fachabteilungen zu be- genommen.
nommen. Ein erneurücksichtigen:
ter Beschluss ist
nicht erforderlich.
Untere Bodenschutzbehörde
Unter Bezug auf die Stellungnahme vom
28.10.2016 bestehen keine Bedenken.
Stellungnahme 28.10.2016 (02.11.2016)
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass im Bereich des Plangebietes keine
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Abwägung im Verfahren § 4 (1)
BauGB
Ein Eingriff in den Boden ist nicht
geplant. Es soll lediglich ein vorhan-
Beschluss im Verfahren § 4 (1) BauGB
Die
Stellungnahme
wird zur Kenntnis ge-
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Eintragungen in dem gemäß § 8 Landesboden- denes ehemals landwirtschaftlich nommen.
schutzgesetz (LBodSchG) zu nach derzeitigem genutztes Gebäude zu WohnzweKenntnisstand führenden Kataster über altlast- cken umgenutzt werden.
verdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende
Verdachtsflächen vorliegen.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht werden keine
grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben
erhoben. Allerdings ist eine abschließende Stellungnahme ist erst nach Vorlage des ergänzten
Umweltberichtes möglich.
Im Zuge der dabei vorzunehmenden Quantifizierung und Bilanzierung der Umweltauswirkungen
ist gemäß § 4 (1) LBodSchG das Schutzgut
Boden einzubeziehen. Dazu erfolgt eine Information dahingehend, dass für das Plangebiet
keine Ausweisung von schutzwürdigen Böden
vorliegt.
Immissionsschutz
Die Stellungnahme vom 02.11.2016 bleibt auf- Die Hinweise werden zur Kenntnis
recht erhalten.
genommen.
Stellungnahme 02.11.2016:
Immissionsschutz
In die Hinweise der textlichen Festsetzungen
sollte übernommen werden, dass für Wohngebäude an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich ein verminderter Schutzanspruch
bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick
auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft bestehen.
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Abwägung im Verfahren § 4 (1) Beschluss im VerfahBauGB
ren § 4 (1) BauGB
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung sowie in der
Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB wird auf den verminderten
Schutzanspruch hingewiesen.
Seite 9 von 9
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
04
IHK Aachen
14.02.2017 Keine Bedenken.
05
e-regio GmbH &
Co.KG
Regionalenergie
15.02.2017 Keine Bedenken.
Im dargestellten Planbereich sind keine Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden und
geplant.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
9
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.