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Beschlussvorlage (Anlage 1 - RD 762-X - Abwägung gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
77 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17

Inhalt der Datei

Seite 1 von 9 Stadt Bad Münstereifel 29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Ohlerath für einen Teilbereich des Flurstückes Gem. Mutscheid, Flur 16, Flurstück 129 – Ohlerath, Hoffmannstraße Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB lfd. Nr. Anregung durch Datum 01 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Luftbildauswertung 30.09.2016 Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeig- nommen. net sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen. Bezirksregierung Düsseldorf 02 PLEdoc Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung Essen wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 05.10.2016 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis gevon uns verwalteten Versorgungsanlagen. nommen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen Versorgungsträger anderer Unterder nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. nehmen wurden gehört. Betreiber: Eine Erweiterung des Plangebietes • Open Grid Europe GmbH, Essen 1 Beschlussvorschlag Kein Beschluss erforderlich. Seite 2 von 9 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme • • • • • • • • Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag ist nicht beabsichtigt. Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung. 03 Westnetz GmbH 13.10.2016 Im Plangebiet verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen. Planungen von 110 kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen nicht vor. Versorgungsträger anderer Unter- 2 Seite 3 von 9 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Diese Stellungnahme betrifft nur die von der nehmen wurden gehört. Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Die Planunterlagen haben wir an das Regionalzentrum Westliches Rheinland Kuchenheimer Straße 1-3 53991 Euskirchen weitergereicht. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. 04 e-regio GmbH & Co. KG 53881 Euskirchen 13.10.2016 Im dargestellten Planbereich sind keine Leitun- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. gen zur Erdgas-Versorgung vorhanden und nommen. geplant. Daher bestehen keine Bedenken gegen die beabsichtigte 29. Änderung des Flächennutzungsplanes. 05 Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Euskirchen 52349 Düren 27.10.2016 Keine Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. nommen. 06 Industrie- und Handelskammer 52007 Aachen 02.11.2016 Keine Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. nommen. 3 Seite 4 von 9 lfd. Nr. Anregung durch Datum 07 Kreis Euskirchen 02.11.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 07.1 Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass im Bereich des Plangebietes keine Eintragungen in dem gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu nach derzeitigem Kenntnisstand führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen vorliegen. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht werden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben erhoben. Allerdings ist eine abschließende Stellungnahme ist erst nach Vorlage des ergänzten Umweltberichtes möglich. Im Zuge der dabei vorzunehmenden Quantifizierung und Bilanzierung der Umweltauswirkungen ist gemäß § 4 (1) LBodSchG das Schutzgut Boden einzubeziehen. Dazu erfolgt eine Information dahingehend, dass für das Plangebiet keine Ausweisung von schutzwürdigen Böden vorliegt. Zu 07.1 Zu 07.1 07.2 Immissionsschutz In die Hinweise der textlichen Festsetzungen sollte übernommen werden, dass für Wohngebäude an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich ein verminderter Schutzanspruch bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft bestehen. Zu 07.2 Zu 07.2 Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Stellungnahme wird gefolgt. 4 Die Hinweise werden zur Kenntnis Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. genommen. Ein Eingriff in den Boden ist nicht geplant. Es soll lediglich ein vorhandenes ehemals landwirtschaftlich genutztes Gebäude zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung sowie in der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird auf den verminderten Schutzanspruch hingewiesen. Seite 5 von 9 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 07.3 Untere Landschaftsbehörde Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken. Das Plangebiet liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet. Einer Änderung des FNP stehen gem. Vorentwurf der ASP vom 26.09.2016 (Lomb) keine artenschutzrechtlichen Gründe entgegen. Mit Einreichung des Bauantrages ist die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit nochmals zu verifizieren, da sich je nach Dauer bis zur Antragsstellung Veränderungen ergeben können. Zu 07.3 Zu 07.3 Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Stellungnahme wird gefolgt. 5 In der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Seite 6 von 9 Stadt Bad Münstereifel 29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Ohlerath für einen Teilbereich des Flurstückes Gem. Mutscheid, Flur 16, Flurstück 129 – Ohlerath, Hoffmannstraße Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB lfd. Nr. Anregung durch Datum 01 Westnetz GmbH Spezialservice Strom 11.01.2017 Im Plangebiet verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Planungen von 110 kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von der Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Versorgungsträger anderer Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich nehmen wurden gehört. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. 02 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Unter- Stellungnahme 17.01.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfüg- Der Hinweis wird in die Verfahrens- Die baren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen unterlagen (Plan und Begründung/ wird gefolgt. der Planung und den öffentlichen Interessen des Umweltbericht) aufgenommen. Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist 6 Seite 7 von 9 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen. Folgender Hinweis ist in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 03 Kreis Euskirchen 09.02.2017 Keine grundsätzlichen Bedenken. Die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Die Hinweise werden zur Kenntnis Die Hinweise werden zur Kenntnis geStellungnahmen der Fachabteilungen zu be- genommen. nommen. Ein erneurücksichtigen: ter Beschluss ist nicht erforderlich. Untere Bodenschutzbehörde Unter Bezug auf die Stellungnahme vom 28.10.2016 bestehen keine Bedenken. Stellungnahme 28.10.2016 (02.11.2016) Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass im Bereich des Plangebietes keine 7 Abwägung im Verfahren § 4 (1) BauGB Ein Eingriff in den Boden ist nicht geplant. Es soll lediglich ein vorhan- Beschluss im Verfahren § 4 (1) BauGB Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge- Seite 8 von 9 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Eintragungen in dem gemäß § 8 Landesboden- denes ehemals landwirtschaftlich nommen. schutzgesetz (LBodSchG) zu nach derzeitigem genutztes Gebäude zu WohnzweKenntnisstand führenden Kataster über altlast- cken umgenutzt werden. verdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen vorliegen. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht werden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben erhoben. Allerdings ist eine abschließende Stellungnahme ist erst nach Vorlage des ergänzten Umweltberichtes möglich. Im Zuge der dabei vorzunehmenden Quantifizierung und Bilanzierung der Umweltauswirkungen ist gemäß § 4 (1) LBodSchG das Schutzgut Boden einzubeziehen. Dazu erfolgt eine Information dahingehend, dass für das Plangebiet keine Ausweisung von schutzwürdigen Böden vorliegt. Immissionsschutz Die Stellungnahme vom 02.11.2016 bleibt auf- Die Hinweise werden zur Kenntnis recht erhalten. genommen. Stellungnahme 02.11.2016: Immissionsschutz In die Hinweise der textlichen Festsetzungen sollte übernommen werden, dass für Wohngebäude an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich ein verminderter Schutzanspruch bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft bestehen. 8 Abwägung im Verfahren § 4 (1) Beschluss im VerfahBauGB ren § 4 (1) BauGB Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung sowie in der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird auf den verminderten Schutzanspruch hingewiesen. Seite 9 von 9 lfd. Nr. Anregung durch Datum 04 IHK Aachen 14.02.2017 Keine Bedenken. 05 e-regio GmbH & Co.KG Regionalenergie 15.02.2017 Keine Bedenken. Im dargestellten Planbereich sind keine Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden und geplant. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 9 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich.