Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusätzliche Informationen geben:
Stadt Bad Münstereifel
-Der BürgermeisterMarktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel
Tel.: (02253) 50 50
Stand: 1. April 2012
Stadt Bad Münstereifel
Zusammengestellt bei der Stadt Bad Münstereifel durch:
- Mieterverein Köln e.V.
- Haus- und Grundeigentümerverein Euskirchen und
Umgebung e.V.
- Stadt Bad Münstereifel
Für Ihre Mitglieder:
Haus- und Grundeigentümerverein Euskirchen
und Umgebung
Münstereifeler Str. 98
53879 Euskirchen
Tel.: (02251) 5060857
Mieterverein Köln e.V.
Haus des Mieterschutzes- Mühlenbach 49
50676 Köln
Tel.: (0221) 202370
Zweigstelle Euskirchen
Oststraße 13, 53879 Euskirchen
Tel.: (02251) 78 26 26
Allgemeine Erläuterungen
Besondere Erläuterungen
Der "Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen" dient als
Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten (§ 558
BGB) bei bestehenden Mietverhältnissen. Er bietet den Mietpartnern eine Orientierungsmöglichkeit um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Zustand
der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren.
Die in der Tabelle aufgeführten Spannen, die den Schwerpunkt
des Marktes darstellen, geben den unterschiedlichen Wohnwert wieder. Die ausgewiesene Gesamtspanne betrifft die
Kemstadt Bad Münstereifel; in den Ortsteilen Arloff, Eicherscheid, Eschweiler, Gilsdorf, Hohn, Iversheim, Kalkar, Kirspenich, Kolvenbach, Nöthen, Rodert, Schönau, Wald und Houverath liegen die Mieten in der unteren Spanne. In den anderen
Ortsteilen sind Abschläge bis 10% möglich. Der Mietspiegel
kann bei Mieterhöhungen in Einfamilienhäusern und Einliegerwohnungen nur in gegenseitigem Einvernehmen angewendet
werden.
Es handelt sich um Netto-Mieten je m2 Wohnfläche. Nachstehende Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung
sind in der Miete nicht enthalten:
Die im Mietspiegel verwandten Begriffe werden wie folgt erklärt:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Entwässerung / Niederschlagswasser
- Schornsteinfeger
- Hauswart
- Betrieb des Aufzugs
- Müllabfuhr
- Straßenreinigung
- Hausreinigung
- Gartenpflege
- Allgemeinbeleuchtung
- Kosten der Heizung und Warmwasserversorgung
- Gebäude- und Haftpflichtversicherung
- Betrieb einer maschinellen Wascheinrichtung
- Betrieb einer Gemeinschaftsantenne/ Kabelanschluss
- laufende Kosten des Betriebs von Sonderanlagen und -einrichtungen, die durch die Art des Gebäudes erforderlich sind.
Das gleiche gilt für die Schönheitsreparaturen. Betriebskosten
können nur dann gesondert erhoben werden, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält. Sofern die Parteien
Kosten für die hier aufgeführten Betriebskosten insgesamt oder
teilweise in den Mietpreis einberechnet haben, sind diese für
die Feststellung der Vergleichsmiete zunächst abzusetzen und
später wieder hinzuzurechnen.
1. Größe der Wohnung
Die Berechnung der Wohnungsgröße für diesen Mietspiegel
erfolgt nach der Wohnflächenverordnung.
2. Lage der Wohnung
Einfache Wohnlagen
Eine einfache Wohnlage ist gegeben, wenn das Wohnen
durch Geräusch- und Geruchsbelästigung oder aufgrund anderer Kriterien erheblich beeinträchtigt wird.
Mittlere Wohnlagen
Bei den mittleren Wohnlagen handelt es sich um normale
Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile. Die meisten
Wohnungen innerhalb des Gemeindegebietes liegen in diesen
Wohngegenden.
Gute Wohnlagen
Die guten Wohnlagen sind durch aufgelockerte Bebauung mit
teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger und
verkehrsgünstiger Grünlage gekennzeichnet.
3. Besondere Ausstattung
Eine besondere Ausstattung von Wohnungen liegt vor, wenn
- die Gesamtanlage vom Gruppenstandard abweicht,
- wärme- und schalldämmende Verglasung (dies gilt für die
Gruppen I bis III),
- ein außergewöhnlicher Fußboden (Parkett, Marmor, Solnhofener Platten und Keramik),
- ein separates WC und ein separates Zweitbad oder Dusche
- Einbauschränke gehobener Qualität,
- eine Einbauküche oder
- ein großer Balkon, Terrasse, Loggia, Garten oder Atrium
vorhanden sind.
Es ist erforderlich, dass mehrere Merkmale vorliegen.
4. Modernisierung
Von einem modernisierten Bau kann gesprochen werden,
wenn durch umfassende Modernisierung Art und Ausstattung
des Anwesens neuzeitlichen Wohnansprüchen gerecht werden. Umfassend modernisierte Wohnungen mit Ausnahme der
Altbauten sind jeweils in die nächst höhere Baualtersgruppe
einzuordnen. Die Mietwerte von Wohnungen in umfassend
modernisierten Altbauten orientieren sich an denen der Gruppe II. Bei umfassend sanierten Gebäuden (grundlegende Veränderung des Ursprungszustandes) wird für die Eingruppierung in die entsprechende Baualtersgruppe auf das Jahr der
Fertigstellung der Sanierung abgestellt; entsprechendes gilt
für durch Ausbau neu geschaffenen Wohnraum.
5. Appartements
Unter einem Appartement ist eine abgeschlossene Einzimmerwohnung mit eingerichteter Küche oder Kochnische, separatem Bad oder Dusche sowie WC zu verstehen.
Wohnungen (Mieten in EUR pro m²)
2
um 40 m Größe
2
um 60 m Größe
2
2
um 80 m Größe
um 100 m Größe
mittlere
gute
mittlere
gute
mittlere
gute
mittlere
gute
Wohnlage
Wohnlage
Wohnlage
Wohnlage
Wohnlage
Wohnlage
Wohnlage
Wohnlage
Gruppe I
Wohnungen in Gebäuden, die bis 1960 bezugsfertig wurden
A 3,00 - 3,80
3,10 - 3,95
2,80 - 3,55
2,95 - 3,75
3,10 - 3,50
2,95 - 3,55
2,60 - 3,25
2,80 - 3,50
B 3,80 - 4,65
3,95 - 4,65
3,65 - 4,30
3,85 - 4,55
3,65 - 4,30
3,85 - 4,45
3,50 - 4,15
3,70 - 4,35
C
Gruppe II Wohnungen in Gebäuden, die von 1961 bis 1975 bezugsfertig wurden
A
B 4,70 - 5,55
5,15 - 5,95
4,70 - 5,50
4,95 - 5,60
4,65 - 5,50
4,90 - 5,60
4,40 - 5,30
4,65 - 5,45
C
Gruppe III Wohnungen in Gebäuden, die von 1976 bis 1989 bezugsfertig wurden
A
B 5,40 - 5,95
5,75 - 6,40
5,05 - 5,75
5,35 - 6,05
4,90 - 5,65
5,25 - 5,90
4,80 - 5,45
5,00 - 5,60
C 5,70 - 6,30
5,85 - 6,50
5,65 - 6,25
5,85 - 6,35
6,00 - 6,15
5,75 - 6,30
5,40 - 5,85
5,65 - 6,15
Gruppe IV Wohnungen in Gebäuden, die von 1990 bis 2004 bezugsfertig wurden
A
B 5,90 - 6,35
6,20 - 6,70
5,50 - 6,00
5,75 - 6,20
5,30 - 5,90
5,50 - 6,15
5,20 - 6,75
5,45 - 6,00
C 6,10 - 6,55
6,25 - 6,85
5,95 - 6,50
6,15 - 6,85
5,80 - 6,40
6,05 - 6,70
5,55 - 6,15
5,75 - 6,35
Gruppe V Wohnungen in Gebäuden, die von 2005 bezugsfertig wurden
A
B 5,90 - 6,35
6,20 - 6,70
5,50 - 6,00
5,75 - 6,20
5,30 - 5,90
5,50 - 6,15
5,20 - 6,75
5,45 - 6,00
C 6,10 - 6,55
6,25 - 6,85
5,95 - 6,50
6,15 - 6,85
5,80 - 6,40
6,05 - 6,70
5,55 - 6,15
5,75 - 6,35
Bei den nicht belegten Feldern lag kein ausreichendes Zahlenmaterial vor.
A:
B:
C:
ohne Heizung, mit Bad/WC oder mit Heizung ohne Bad
mit Heizung, Bad/WC
mit besonderer Ausstattung