Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
Ergänzung
68/2004 1.
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, Datum
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
17.11.2004
30.11.2004
TOP: Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr
2005
I. Sach- und Rechtslage:
In der Vorlage Nr. 68/2004 vom 25.08.2004 wurden Sie darüber informiert, dass im Hinblick auf
eine zeitgerechte Vorbereitung der Mittelanforderungen der einzelnen Schulen, die
Schulleiterinnen und Schulleiter gebeten wurden, der Verwaltung rechtzeitig die Etatwünsche für
das kommende Jahr 2005 mitzuteilen und auch, soweit vorhanden, entsprechende Unterlagen
vorzulegen. Diese Vorgehensweise wurde erstmals im letzten Jahr in diesem Sinne realisiert und
hat sich entsprechend bewährt.
Die bis August vorliegenden Anforderungen der Schulen waren dieser Vorlage als Anlage zu Ihrer
Kenntnisnahme beigefügt. Hierauf sowie auch auf den Inhalt der Niederschrift zur Sitzung wird
verwiesen.
Zur Prüfung der Notwendigkeit sind in der Sitzung des Schulausschusses am 06.09.2004 die
Schulen des Schulzentrums, und hier insbesondere die Hauptschule sowie das Gymnasium, im
Rahmen einer Begehung auch besichtigt worden.
Allerdings ist ein Beschlussvorschlag nicht erfolgt, da zum einen noch Summen für diverse
Anmeldungen zu ermitteln waren und zum anderen hinsichtlich der angemeldeten baulichen
Unterhaltungsmaßnahmen eine weitere Behandlung mit anschließendem Beschlussvorschlag im
Bau- und Planungsausschuss, der am 18.11.2004 stattfindet, vorgesehen ist.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, auch darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt der
Schulausschusssitzung vom 06.09.2004 die Angaben der Grundschule Drove noch nicht vorlagen.
Diese sind erst am 13.10.2004 hier vorgelegt worden, sodass hierüber noch grundsätzlich im
Hinblick auf die von der Verwaltung vorgenommenen Bewertungen zu befinden ist.
In Ergänzung zur bisherigen Sitzungsvorlage Nr. 68/2004 und auch die Aussagen, die aufgrund
Ortsbesichtigungen im Rahmen der letzten Schulausschusssitzung erfolgt sind, hat die Verwaltung
inzwischen die noch fehlenden Angaben bzw. Kosten ermittelt.
Auf dieser Grundlage wird hierzu in der Reihenfolge der einzelnen Schulsysteme nachstehend
berichtet.
Dies gilt nicht für die vorgesehenen Etatmittel im Zusammenhang mit dem „Medienkonzept der
Gemeinde Kreuzau“, wozu später noch unter Punkt B gesondert Stellung bezogen wird.
A. Allgemeine Haushaltsansätze
1.
Grundschule Kreuzau
-2Die beantragte Anschaffung einer Regalwand für das Lehrerzimmer in der Größe von ca. 4 x 2
m wird befürwortet. Die Kosten werden gemäß Angebot bei rd. 1.050 € liegen.
(Gleichzeitig wird auch die angemeldete Erneuerung der Trennwände im Mädchen-WC sowie
die Ausstattung von 6 Klassen mit neuen Beleuchtungskörpern durch die Verwaltung
befürwortet. Die Durchführung von Innenanstreicherarbeiten wird als nicht unabweisbar
angesehen. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 80/2004 für den Bau- und
Planungsausschuss verwiesen).
2.
Grundschule Obermaubach
Sowohl die Generalüberholung des Klaviers, wozu zusätzliche Kosten in Höhe von 500 €
geschätzt werden, als auch die Anschaffung von Sitzbänken für die Unterrichtsräume des 1.
und 2. Jahrganges mit Kosten in Höhe von rd. 1.000 €, werden befürwortet.
(Ebenfalls ist die Reparatur der Fensteranlagen für das Jahr 2005 vorgesehen, wozu auch
hier auf die Vorlage für den Bau- und Planungsausschuss verwiesen wird).
3.
Grundschule Stockheim
Hier wurden im Zusammenhang mit der „Neuen Schuleingangsphase“ zusätzliche Regale in
den Klassenräumen als Abstellmöglichkeit für Freiarbeitsmaterial beantragt. Die dazu
ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 1.700 €. Diese Anschaffung wird entsprechend der
Darstellung in der letzten Sitzungsrunde befürwortet.
(Die ebenfalls angemeldeten Maler- und Beiputzarbeiten in der Pausenhalle bzw. der
Mädchentoilette werden über die bereitstehenden allgemeinen Mittel erfolgen. Der
angemeldete Innenanstrich wird als nicht unabweisbar angesehen. Ansonsten w.v.).
4.
Grundschule Winden
Die Grundschule Winden hatte, neben der Lieferung und Montage einer Verdunkelungsanlage
im Mehrzweckraum im 1. OG des Anbautraktes, wozu inzwischen Kosten in Höhe von 11.000
€ ermittelt wurden und die gemäß Vorlage an den Bau- Planungsausschuss auch für das Jahr
2005 vorgesehen ist, weiterhin einen sog. Fallschutz für ein neues Spielgerät, welches durch
den dortigen Förderverein anlässlich des 100-jährigen Bestehens angeschafft bzw. gespendet
werden soll, beantragt. Bekanntlich war dies nach längerer Diskussion als nicht unabweisbar
gewertet worden. Wie in der Niederschrift ebenfalls mitgeteilt, wurde dieser Antrag von der
KGS Winden später zurückgezogen, aber gleichzeitig beantragt, die Mittel für die Anschaffung
eines abschließbaren Aufbewahrungswagens für Schwimmbretter im Freizeitbad Kreuzau mit
1.500 € bereitzustellen; die Schwimmbretter selbst werden vom Förderverein angeschafft. Der
frühere Aufbewahrungskasten im Freizeitbad sei nicht mehr vorhanden.
Zwischenzeitlich von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen beim
Freizeitbad Kreuzau angestellte Ermittlungen haben ergeben, dass nach wie vor
Aufbewahrungsschränke bzw. –wagen einschließlich Material vorhanden sind. Diese haben
demnach nur im Zusammenhang mit den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im FZB nicht
zur Verfügung gestanden. Es wird diesseits also davon ausgegangen, dass sich der Antrag
der KGS Winden damit erledigt hat.
Bezüglich des Zuschusses zur Unterstützung der Feierlichkeiten des 100-jährigen Bestehens
der KGS Winden wird die Meinung vertreten, dass es sowohl im Hinblick auf das sicherlich
wichtige Jubiläum als auch die damit zwangsläufig verbundenen Kosten durchaus angezeigt
ist, diese Schule seitens der Gemeinde finanziell zu unterstützen. Im vorliegenden Falle
schlage ich vor, hierbei die gemeindlichen „Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und Verbände“ heranzuziehen, die beim 100-jährigen Jubiläum einen Zuschuss von
400 € vorsehen. Demgemäß soll auch hier verfahren werden.
5.
Hauptschule Kreuzau
Hinsichtlich der angemeldeten baulichen Maßnahmen wird auch hier auf die Unterlagen für
den Bau- und Planungsausschuss verwiesen. Dies gilt insbesondere für die Feststellung einer
Flachdachsanierung, welche demnach für das Jahr 2008 vorgesehen ist. Der Innenanstrich ist
auch hier, analog der Regelung bei den anderen Schulen, als nicht unabweisbar anzusehen,
-3zumal er zuletzt im Jahr 2000 erfolgte. Für das Jahr 2005 selbst ist die Erneuerung von
Gardinen in weiteren 9 Klassen mit 8.000 € vorgesehen. Ebenfalls soll mit der
Fenstererneuerung gemäß den vorliegenden Unterlagen im Jahr 2005 im 2. OG begonnen
und im 1. OG im Jahr 2006 sowie im EG und im KG in den Jahren 2007 und 2008 fortgeführt
werden.
Hinsichtlich einer ebenfalls beantragten Erneuerung der Lehrküche wird darauf hingewiesen,
dass inzwischen die Kostenermittlung seitens einer Fachfirma vorliegt, wonach bei einer
Ausführungsart der „mittleren Kategorie“ mit Kosten von immerhin rd. 23.500 € zu rechnen ist.
Im Hinblick auf diese Summe ist in den letzten Tagen eine nochmalige detaillierte Durchsicht
und Reparatur über einen gemeindlichen Mitarbeiter veranlasst worden. Nach Einschätzung
der Verwaltung wird die Nutzung der fast 30 Jahre alten Küche noch max. 1 – 2 Jahre möglich
sein. Eine Erneuerung sollte deshalb für 2006 vorgesehen werden.
6.
Realschule Kreuzau
Für den baulichen Bereich sind hier die Feststellungen wie bei der Hauptschule, insbesondere
hinsichtlich der Flachdachsanierung, des Innenanstrichs und der Fenstererneuerung, zu
treffen. Die angemeldete Erneuerung der Deckenbeleuchtung ist für das Jahr 2008
vorgesehen.
Unabhängig davon schlägt die Verwaltung vor, die Ausstattung von zunächst 3 Klassen mit
einer Projektionsfläche, die dem Einsatz von Dia-, Film- und Tageslichtprojektoren dienen soll,
mit einem Gesamtaufwand von 1.500 € für das Jahr 2005 zu befürworten. Dies gilt auch für
die Anschaffung von 2 Klassenschränken für die jeweils neuen 5. Klassen mit insgesamt
2.000 € sowie eines sog. Whiteboards mit 1.500 € (Erläuterung: Das Whiteboard ist eine
berührungsempfindliche Tafel, die es ermöglicht, die gewohnte Bedienung an der Tafel mit
den vielseitigen Möglichkeiten eines Computers, und zwar in jedem Fachbereich, zu
verknüpfen. Als Projektionsfläche kann sie demnach selbstständiges Arbeiten fördern und
eine interaktive und praktische Lehr- und Lernumgebung schaffen).
Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 8.000 € für die Neumöbilierung einer
Klasse bereits im Jahr 2005 sollte den Beratungen vorbehalten bleiben.
7.
Gymnasium Kreuzau
Durch das Gymnasium Kreuzau wurden bekanntlich Änderungen im Bereich der
naturwissenschaftlichen Räume angemeldet, die aber, wenn letztlich überhaupt in diesem
Umfang und in dieser Form realisierbar, erst für das Jahr 2006 anstehen. Hierzu wird ebenfalls
auf die Vorlage zur Bau- und Planungsausschusssitzung verwiesen.
Ansonsten teilt die Schulleitung für das Haushaltsjahr 2005 mit, dass man mit dem bisherigen
festen bzw. pauschalierten Ansatz im Vermögenshaushalt auskommen könne und keine
weiteren Anforderungen stelle. Im Bereich des Verwaltungshaushalts wird ebenfalls um
Beibehaltung der diesjährigen Ansätze, allerdings erhöht um die Preissteigerungsrate,
gebeten. Aufgrund der sehr angespannten Haushaltssituation der Gemeinde wird seitens der
Verwaltung aber vorgeschlagen, es, zumindest für das kommende Haushaltsjahr 2005, noch
bei den bisherigen Ansätzen zu belassen.
8.
Grundschule Drove
Wie bereits eingangs erwähnt, hatte die Grundschule Drove zum Zeitpunkt der Sitzung des
Schulausschusses noch keine Unterlagen für den Etat 2005 vorgelegt.
Hierzu wird wie folgt Stellung bezogen:
Die Grundschule Drove begründet in ihrer ausführlichen Darstellung, datierend vom
29.06.2004 (hier eingeg. am 13.10.2004), ausführlich die ihr von der Schulaufsicht
„aufgezwungene“
Jahrgangsmischung
im
Zusammenhang
mit
der
Neuen
Schuleingangsphase und die sich daraus zwangsläufig ergebenden geänderten bzw.
erweiterten Erfordernisse bei der Möblierung und Ausstattung der Klassen. Gemäß
Aufstellung der hierzu notwendigen Einrichtungsgegenstände, die als Anlage beigefügt ist,
belaufen sich die Kosten auf insgesamt 6.025 € pro Klasse (Anlage 5a). Dazu käme ebenfalls
für jede Klasse ein sog. Klassenpodest, dessen Preis sich gemäß Angebot einer Fachfirma für
-4Schulmobiliar auf ca. 5.000 € (= insgesamt pro Klasse rd. 11.000 €) belaufen würde. Für
dieses Klassenpodest stellt man sich eine schlichte Empore im Klassenraum aus Holz mit
Treppe vor, wobei unter der Treppe die Computerlerner sitzen, auf der Empore z.B. die
Lesekinder. Gemäß Darstellung könnte hiermit ohne Baumaßnahmen Zusatzraum für eine
Lerngruppe geschaffen werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dieses Klassenpodest durch
einen ortsansässigen Schreiner fertigen zu lassen. In diesem Falle wird nicht von Kosten in
Höhe von ca. 11.000 €, sondern von ca. 9.500 € pro Klasse ausgegangen.
Sollte man diesem Ansinnen im vollen Umfange nachkommen, was im Hinblick auf die
Forderung des Schulministeriums im Grundsatz sicherlich nötig wäre, würde sich bei derzeit 8
Klassen und der Anfertigung des Podestes durch einen ortsansässigen Betrieb ein
Gesamtbedarf von 76.000 € ergeben.
Die Verwaltung sieht sich im Hinblick auf diesen enormen Betrag sowie die prekäre
Haushaltssituation nicht in der Lage, zu diesem Vorschlag eine Wertung zu formulieren. Dies
sollte im Rahmen der Schulausschusssitzung diskutiert werden.
Unabhängig der weiterhin angemeldeten baulichen Maßnahmen, über die aufgrund der
verspäteten Hereingabe dieses Antrages noch in einer weiteren Sitzungsrunde im Bau- und
Planungsausschuss zu beraten ist, wird auch die Anschaffung einer Überwachungsanlage,
wozu Kosten in Höhe von rd. 1.100 € erwartet werden, angemeldet. Auch hierüber sollte im
Rahmen der Schulausschusssitzung befunden werden.
B. Medienkonzept der Kreuzauer Schulen
Im Zusammenhang mit der Festlegung der für das Haushaltsjahr 2005 über die budgetierten
bzw. pauschalierten Beträge für die Schulen hinausgehenden Haushaltmittel ist auch das
„Medienkonzept für die Kreuzauer Schulen“ zu behandeln. Dieses wurde, nach
entsprechenden Vorbereitungen in den Sitzungen des Schulausschusses vom 15.10. und
20.11.2003, letztlich in der Sitzung des Rates am 09.12.2003 beschlossen. Eine
Mittelaufstockung ist allerdings im Haushaltsjahr 2004 nicht erfolgt.
Eingangs einer weiteren Darstellung zu diesem Thema wird auch auf den Antrag der
Grundschule Kreuzau vom 20.07.2004 verwiesen, der in der letzten Schulausschusssitzung
vom 06.09.2004 bereits vorgelegen hat und in dem ausgeführt wird, im Rahmen des
Medienkonzeptes entsprechende Mittel zu veranschlagen.
Da es sich bei dem Ausbaukonzept um ein Stufenkonzept handelt, wonach Jahr für Jahr ein
stufenweiser Ausbau vorgesehen ist, wird hierin vorgeschlagen, pro Haushaltsjahr den
beteiligten 5 Grundschulen eine bestimmte Summe zur Verfügung zu stellen, die von den
Schulleitungen einvernehmlich aufgeteilt werden soll. Wichtig ist hierbei, auch darauf
hinzuweisen, dass es sich beim Bereich „Lernen mit neuen Medien“ nicht um eine freiwillige
Aufgabe der Schulen handelt, sondern dies nach den neuen Richtlinien und Lehrplänen
verpflichtend ist. Dies ist letztlich auch im gemeindlichen Medienkonzept zum Ausdruck
gekommen.
In
diesem
Zusammenhang
wird
auf
eine
Ausarbeitung
des
ehemaligen
Schulausschussmitgliedes D. Neugebauer verwiesen, die einen konkreten Finanzierungsplan
in mehreren Stufen enthielt und der als Anlage nochmals beigefügt ist (Anlage 5b). Demnach
würden folgende Haushaltsmittel bereitgestellt werden:
Gesamtkosten für den Investitionszeitraum 2004 - 2009
54 PC’s
à 950 €
4 Laserdrucker
à 250 €
12 Tintenstrahldrucker
à 85 €
2 Scanner
à 90 €
4 Digitalkameras
à 250 €
Gesamtkosten bis zum Jahre 2009
aufgerundet (einschl. Preissteigerungsraten)
Daraus folgt:
Kosten insgesamt pro Jahr
ca. 10.000 €
=
=
=
=
=
51.300 €
1.000 €
1.020 €
180 €
1.000 €
54.500 €
60.000 €
(von 2004 bis einschl. 2009)
-5Kosten pro Schule und Jahr
ca. 2.000 €
Diese Mittel von insgesamt 10.000 €/Jahr sollen für den Bereich der 5 Grundschulen gemäß
Vorschlag der Verwaltung mit je 5.000 € im Verwaltungshaushalt für die „Wartung von Hardund Software“ sowie mit weiteren 5.000 € im Vermögenshaushalt für die „Ergänzung von
Hard- und Software“ zur Verfügung gestellt werden. Die hieraus resultierenden
Haushaltsstellen sind aus Punkt II (Haushaltsmäßige Auswirkung) ersichtlich.
Gemäß den v.g. Unterlagen müsste die jährliche Bereitstellung eines Betrages von 2.000 €
pro Grundschule, dies bedeutet insgesamt 10.000 € für alle Primarstufenschulen, ausreichend
sein. Informationshalber wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr für alle 5 Grundschulen
für diese Belange lediglich zusammen 4.500 € (Vw + VmHH) zur Verfügung standen, die
bekanntlich aber nicht zusätzlich bereitgestellt wurden.
Unabhängig der vorstehenden Ausführungen für die Kreuzauer Grundschulen ist
selbstverständlich auch eine neue Regelung für die Sekundarstufen-I-Schulen zu treffen. Auch
hier waren im vergangenen Jahr entsprechende Mittel sowohl im Verwaltungs- als auch im
Vermögenshaushalt für Haupt-, Realschule und Gymnasium benannt worden, die aber
ebenfalls den bereits bestehenden pauschalierten Ansätzen für „Geräte- und
Ausstattungsunterhaltung“ sowie „Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen und
Geräten“ entnommen wurden. Hier sollte nach Meinung der Verwaltung zwar auf die für das
Haushaltsjahr 2004 ermittelten Summen zurückgegriffen, diese aber nicht aus den bereits
bestehenden pauschalierten Mitteln, sondern separat bereitgestellt werden.
Dies würde für die Hauptschule sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt die
Summe von je 1.500 € bedeuten (= zus. 3.000 €). Für die Realschule im Verwaltungshaushalt
den Betrag von 2.000 € und im Vermögenshaushalt von 3.000 € (= zus. + 5.000 €). Dem
Gymnasium sollte in 2005 für die Wartung der Hard- und Software (Verwaltungshaushalt) die
Summe von 2.500 € und für die Ergänzung der Hardware im Vermögenshaushalt 4.000 € (=
zus. 6500 €) zur Verfügung stehen. Diese unterschiedlichen Werte orientieren sich an der
Schüler- und Klassenzahlen der einzelnen Schulformen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen belaufen sich, unabhängig der im Bau- und
Planungsausschuss zu beratenden Maßnahmen, auf insgesamt 34.150 €, wobei die
nachfolgenden Beträge zusätzlich zu den bereits vorhandenen Haushaltsmitteln bereitzustellen
sind.
Hierin sind die umfangreichen Anmeldungen der GGS Drove für die Neuausstattung bzw. –
möbilierung aller Klassen als auch die Anmeldung der Realschule im Hinblick auf die beantragte
Ausstattung einer Klasse mit neuen Möbeln noch nicht berücksichtigt, da hierüber noch zu
befinden ist.
Der genannte Betrag ist haushaltsmäßig wie folgt darzustellen:
Verwaltungshaushalt
HSt. 1.210.5200.8
HSt. 1.210.5203.2
HSt. 1.215.5201.9
HSt. 1.220.5201.0
HSt. 1.230.5201.3
„Zuschuss an die KGS Winden zum 100-jährigen
Jubiläum
„Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände“
(GGS Obermaubach)
„Wartung von Hard- und Software der Grundschulen“
„Wartung von Hard- und Software der Hauptschule“
„Wartung von Hard- und Software der Realschule“
„Wartung von Hard- und Software des Gymnasiums“
=
=
400 €
500 €
=
=
=
=
5.000 €
1.500 €
2.000 €
2.500 €
=
3.750 €
Vermögenshaushalt
HSt. 1.210.9350.2
„Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen
und Geräten“ (Grundschulen)
-6HSt. 1.220.9350.6
„Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen
und Geräten“ (Realschule)
=
5.000 €
HSt. 1.210.9352.9
HSt. 1.215.9351.3
HSt. 1.220.9351.4
HSt. 1.230.9353.4
Insgesamt
„Ergänzung von Hard- und Software der Grundschulen“
„Ergänzung von Hard- und Software der Hauptschule“
„Ergänzung von Hard- und Software der Realschule“
„Ergänzung von Hard- und Software des Gymnasiums“
= 5.000 €
= 1.500 €
= 3.000 €
= 4.000 €
= 34.150 €
III. Beschlussvorschlag:
„Für das Haushaltsjahr 2005 sind folgende Maßnahmen bzw. Neuanschaffungen im
Bereich der Kreuzauer Schulen durchzuführen, und zwar:
1. Grundschule Drove
Hierüber ist noch zu beraten.
2. Grundschule Kreuzau
Anschaffung einer Regalwand für das Lehrerzimmer, Kosten 1.050 €
3. Grundschule Obermaubach
a) Generalüberholung des Klaviers (Pos. 1.210.5200.8), Kosten 500 €
b) Anschaffung von Sitzbänken für die Unterrichtsräume des 1. und 2. JG,
Kosten insgesamt 1.000 €
4. Grundschule Stockheim
Regale für die verschiedenen
Freiarbeitsmaterial, Kosten 1.700 €
Klassenräume
als
Abstellmöglichkeit
für
5. Grundschule Winden
Zuschuss zum 100-jährigen Jubiläum mit 400 €.
6. Realschule Kreuzau
a) Anschaffung von 3 Projektionsflächen, Kosten 1.500 €.
b) Anschaffung von 2 Klassenschränken für die 5. Klassen, Kosten 2.000 €.
c) Anschaffung eines Whiteboards, Kosten 1.500 €.
Über die Ausstattung einer Klasse mit Mobiliar ist noch zu beraten.
Für die Neuanschaffung und die Unterhaltung von Hard- und Software an allen
Schulsystemen der Gemeinde Kreuzau werden die folgenden Summen bereitgestellt,
und zwar:
1. Grundschulen
a) Für die „Wartung von Hard- u. Software“
b) Für die „Ergänzung von Hard- u. Software“
Zusammen
5.000 €
5.000 €
10.000 €
2. Hauptschule Kreuzau
a) Für die „Wartung von Hard- u. Software“
b) Für die „Ergänzung von Hard- u. Software“
Zusammen
1.500 €
1.500 €
3.000 €
3. Realschule Kreuzau
a) Für die „Wartung von Hard- u. Software“
b) Für die „Ergänzung von Hard- u. Software“
2.000 €
3.000 €
-7Zusammen
4. Gymnasium Kreuzau“
a) Für die „Wartung von Hard- u. Software“
b) Für die „Ergänzung von Hard- u. Software“
Zusammen
Gesamtsumme:
5.000 €
2.500 €
4.500 €
6.500 €
24.500 €
Alle vorstehenden Maßnahmen und Mittelbereitstellungen werden für unabweisbar
notwendig gehalten.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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