Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
52 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadt Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 24 „Houverath-Mühlenberg“, 1. Änderung im Verfahren gem. § 13a BauGB
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während des Beteiligungsverfahrens gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
01
PLEdoc
Leitungsauskunft
Fremdplanungsbearbeitung
Essen
10.01.2017 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
von uns verwalteten Versorgungsanlagen.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
• GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
• Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor-
1
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört.
Eine Erweiterung des Plangebietes
ist nicht beabsichtigt.
Beschlussvorschlag
Kein Beschluss erforderlich.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
gungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer
E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung.
02
Westnetz GmbH
Spezialservice Strom
17.01.2017 Im Planbereich verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen.
Planungen
von
110
kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich
liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von der
Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH
als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich Versorgungsträger anderer
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen nehmen wurden gehört.
Unternehmen beteiligt wurden.
03
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
18.01.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen
der Planung und den öffentlichen Interessen des
Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum
Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist
diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
2
Unter-
Stellungnahme
Der Hinweis ist bereits in die Begrü- Der
wird gefolgt.
nung eingeflossen.
Zur besseren Übersicht werden alle
Hinweise auch in die Planzeichnung
aufgenommen.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot
bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird
hingewiesen.
Folgender Hinweis ist in die Planungsunterlagen
aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
04
Kreis Euskirchen
09.02.2017 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Untere Naturschutzbehörde
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde be- Die Hinweise werden zur Kenntnis Im laufenden Verfahren kein Beschluss
genommen.
stehen keine Bedenken gegen die Änderung.
erforderlich.
Zum bestehenden B-Plan bestehen allerdings
Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der Bepflanzungsvorgaben (wie mit Frau Kann am
12.1.2017 telefonisch besprochen). Es wird
angeregt, dass in die Liste der Bäume, die auf
jedem Grundstück zu pflanzen sind, als Alternative Obstbaum Halb- und Hochstämme sowie
Mehlbeere (Sorbusaria) und Vogelkirsche (Pru-
3
Eine Änderung der grünordnerischen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 „Mühlenberg“ erfordert ein
gesondertes Verfahren.
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Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
nisavium) aufgenommen werden, bzw. die
Pflanzvorgaben in den Gartengrundstücken
weniger streng zu formulieren. Eichen und
Eschen sollten nicht empfohlen werden, da sie
für Hausgärten zu groß werden. Zudem müssten sie mit 4 m Grenzabstand gepflanzt werden.
Die öffentlichen Pflanzflächen werden so wie sie
konzipiert sind die Grundstücke teilweise stark
beschatten. Hier werden unweigerlich Konflikte
entstehen. Daher empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde eine Umplanung des Baugebietes dahingehend, dass die Kompensationsflächen nicht linear zwischen den Häuserblöcken
angeordnet werden, sondern vielmehr randlich
flächig. Damit wird die bereits in 2006 geäußerten Anmerkungen der Unteren Landschaftsbehörde (Herr Persch) aufgegriffen.
05
IHK Aachen
14.02.2017 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
06
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Luftbildauswertung
14.02.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln
im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf
Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie
auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht
gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden
werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine
Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich
eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in die-
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der
Stellungnahme
wird gefolgt.
Bezirksregierung
Düsseldorf
4
In die Verfahrensunterlagen wird ein
entsprechender Hinweis aufgenommen.
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Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
sem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Internetseite.
06
e-regio GmbH &
Co.KG
Regionalenergie
15.02.2017 Keine Bedenken.
Im dargestellten Planbereich sind keine Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden und
geplant.
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