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Beschlussvorlage (RD 750-X Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
52 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
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Inhalt der Datei

Seite 1 von 5 Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 24 „Houverath-Mühlenberg“, 1. Änderung im Verfahren gem. § 13a BauGB Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während des Beteiligungsverfahrens gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange lfd. Nr. Anregung durch Datum 01 PLEdoc Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung Essen 10.01.2017 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. von uns verwalteten Versorgungsanlagen. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen • Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versor- 1 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört. Eine Erweiterung des Plangebietes ist nicht beabsichtigt. Beschlussvorschlag Kein Beschluss erforderlich. Seite 2 von 5 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag gungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung. 02 Westnetz GmbH Spezialservice Strom 17.01.2017 Im Planbereich verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen. Planungen von 110 kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von der Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich Versorgungsträger anderer weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen nehmen wurden gehört. Unternehmen beteiligt wurden. 03 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 18.01.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. 2 Unter- Stellungnahme Der Hinweis ist bereits in die Begrü- Der wird gefolgt. nung eingeflossen. Zur besseren Übersicht werden alle Hinweise auch in die Planzeichnung aufgenommen. Seite 3 von 5 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen. Folgender Hinweis ist in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 04 Kreis Euskirchen 09.02.2017 Keine grundsätzlichen Bedenken. Untere Naturschutzbehörde Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde be- Die Hinweise werden zur Kenntnis Im laufenden Verfahren kein Beschluss genommen. stehen keine Bedenken gegen die Änderung. erforderlich. Zum bestehenden B-Plan bestehen allerdings Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der Bepflanzungsvorgaben (wie mit Frau Kann am 12.1.2017 telefonisch besprochen). Es wird angeregt, dass in die Liste der Bäume, die auf jedem Grundstück zu pflanzen sind, als Alternative Obstbaum Halb- und Hochstämme sowie Mehlbeere (Sorbusaria) und Vogelkirsche (Pru- 3 Eine Änderung der grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 „Mühlenberg“ erfordert ein gesondertes Verfahren. Seite 4 von 5 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag nisavium) aufgenommen werden, bzw. die Pflanzvorgaben in den Gartengrundstücken weniger streng zu formulieren. Eichen und Eschen sollten nicht empfohlen werden, da sie für Hausgärten zu groß werden. Zudem müssten sie mit 4 m Grenzabstand gepflanzt werden. Die öffentlichen Pflanzflächen werden so wie sie konzipiert sind die Grundstücke teilweise stark beschatten. Hier werden unweigerlich Konflikte entstehen. Daher empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde eine Umplanung des Baugebietes dahingehend, dass die Kompensationsflächen nicht linear zwischen den Häuserblöcken angeordnet werden, sondern vielmehr randlich flächig. Damit wird die bereits in 2006 geäußerten Anmerkungen der Unteren Landschaftsbehörde (Herr Persch) aufgegriffen. 05 IHK Aachen 14.02.2017 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 06 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Luftbildauswertung 14.02.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in die- Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Bezirksregierung Düsseldorf 4 In die Verfahrensunterlagen wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Seite 5 von 5 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. sem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. 06 e-regio GmbH & Co.KG Regionalenergie 15.02.2017 Keine Bedenken. Im dargestellten Planbereich sind keine Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden und geplant. 5