Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
2,3 MB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
VERFAHREN
Beschluss zur Änderung
Dieser Plan ist gem. § 1 (8) BauGB aufgrund des Beschlusses des
Stadtentwicklungsausschuss vom _________ aufgestellt worden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung.
Bekanntmachung
Der Beschluss zur Aufstellung/Änderung dieses Bebauungsplanes wurde
am ________ ortsüblich bekannt gemacht.
Beschluss des Entwurfs und
öffentliche Auslegung
Dieser Bebauungsplan /-änderung hat aufgrund des Beschlusses des
Stadtentwicklungsausschuss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
in der Zeit vom __________ bis __________ öffentlich ausgelegen.
Ein Umweltbericht gem. § 2a Bau GB wurde nicht erstellt.
Bad Münstereifel den __________
Die Bürgermeisterin
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HsNr.22
43
268
226
313
14
100021
3
Hinweise
Legende
Reines Wohngebiet
(§ 3 BauNVO)
max. zulässige Traufhöhe über Bezugspunkt
Grundflächenzahl (GRZ)
TH: 6,80m
max. zulässige Firsthöhe über Bezugspunkt
h
esc
hle
Mü
50
Offene Bauweise,
nur Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig
Baugrenze
Öffentliche Verkehrsflächen
(§ 15 BauGB)
Sonstige Planzeichen
30
Übersicht o.Maßstab
20
40
Verkehrsflächenbegrenzungslinie
Verkehrsflächen
ED
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
FH: 10,80m
0,35
Maß der baulichen Nutzung
WR1
Art der baulichen Nutzung
3
N r.
Hs
269
251
270
M. 1:500
7.5
10
ch
es
hp
e rc
Sp
. Ausfertigung
Gemarkung: Houverath
N
Flur : 38
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Bebauungsplan Nr. 24
-Houverath Mühlenberg-, 1. Änderung
Stadt Bad Münstereifel
0
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen,
Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit
felsartigem Gesteinuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
Bodendenkmalpflege
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.:
02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten
sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei
der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
5
254
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Zu beachten ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite des KBD.
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314
315
316
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267
252
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Sp
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5.5
WR1 ED
GRZ 0,35
TH: 6,80 m
FH: 10,80 m
266
68
In d
304
291
289
43 a
292
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes
NRW@Katasteramt Euskirchen
e
lenb
Müh
Beteiligung der Behörden
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurde gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom
______________ durchgeführt. Ihnen wurde ein Frist
von einem Monat zur Stellungnahme gegeben.
Bad Münstereifel, den __________
Die Bürgermeisterin
______________________________
Beschluss als Satzung
Dieser Plan ist gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom Rat der Stadt am
__________ als Satzung beschlossen worden.
Bad Münstereifel, den __________
Die Bürgermeisterin
______________________________
Ausfertigung
Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung
und Text, wird hiermit ausgefertigt.
Bad Münstereifel, den __________
Die Bürgermeisterin
______________________________
Bekanntmachung
Mit der Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB am _________
der Bebauungsplan / Änderung in Kraft.
Bad Münstereifel, den __________
Die Bürgermeisterin
______________________________
Rechtsgrundlagen in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses gültigen Fassung
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO-)
vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni
2013 (BGBl. I S. 1548)
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 45 vom 28.12.2016 Seite 1161 bis 1194
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.
November2016 (BGBl. I S. 2749)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt durch Artikel
19 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 ff) - SGV.NRW.2023 - zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966)
HsNr.45
3
14
rg
erg
nb