Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (RD 750-X Bebauungsplanänderung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
2,3 MB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Beschlussvorlage (RD 750-X Bebauungsplanänderung)

öffnen download melden Dateigröße: 2,3 MB

Inhalt der Datei

VERFAHREN Beschluss zur Änderung Dieser Plan ist gem. § 1 (8) BauGB aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschuss vom _________ aufgestellt worden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Bekanntmachung Der Beschluss zur Aufstellung/Änderung dieses Bebauungsplanes wurde am ________ ortsüblich bekannt gemacht. Beschluss des Entwurfs und öffentliche Auslegung Dieser Bebauungsplan /-änderung hat aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschuss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Zeit vom __________ bis __________ öffentlich ausgelegen. Ein Umweltbericht gem. § 2a Bau GB wurde nicht erstellt. Bad Münstereifel den __________ Die Bürgermeisterin ______________________________ 243 ke tsac tora Pas r 293 244 223 305 I 8 222 I 245 220 221 225 67 236 HsNr.22 43 268 226 313 14 100021 3 Hinweise Legende Reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO) max. zulässige Traufhöhe über Bezugspunkt Grundflächenzahl (GRZ) TH: 6,80m max. zulässige Firsthöhe über Bezugspunkt h esc hle Mü 50 Offene Bauweise, nur Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig Baugrenze Öffentliche Verkehrsflächen (§ 15 BauGB) Sonstige Planzeichen 30 Übersicht o.Maßstab 20 40 Verkehrsflächenbegrenzungslinie Verkehrsflächen ED Bauweise, Baulinien, Baugrenzen FH: 10,80m 0,35 Maß der baulichen Nutzung WR1 Art der baulichen Nutzung 3 N r. Hs 269 251 270 M. 1:500 7.5 10 ch es hp e rc Sp . Ausfertigung Gemarkung: Houverath N Flur : 38 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB Bebauungsplan Nr. 24 -Houverath Mühlenberg-, 1. Änderung Stadt Bad Münstereifel 0 Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. Bodendenkmalpflege Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. 5 254 Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Zu beachten ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite des KBD. 229 314 315 316 chp 267 252 er Sp em 5.5 WR1 ED GRZ 0,35 TH: 6,80 m FH: 10,80 m 266 68 In d 304 291 289 43 a 292 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW@Katasteramt Euskirchen e lenb Müh Beteiligung der Behörden Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom ______________ durchgeführt. Ihnen wurde ein Frist von einem Monat zur Stellungnahme gegeben. Bad Münstereifel, den __________ Die Bürgermeisterin ______________________________ Beschluss als Satzung Dieser Plan ist gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom Rat der Stadt am __________ als Satzung beschlossen worden. Bad Münstereifel, den __________ Die Bürgermeisterin ______________________________ Ausfertigung Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung und Text, wird hiermit ausgefertigt. Bad Münstereifel, den __________ Die Bürgermeisterin ______________________________ Bekanntmachung Mit der Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB am _________ der Bebauungsplan / Änderung in Kraft. Bad Münstereifel, den __________ Die Bürgermeisterin ______________________________ Rechtsgrundlagen in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung a) b) c) d) e) f) g) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO-) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 45 vom 28.12.2016 Seite 1161 bis 1194 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November2016 (BGBl. I S. 2749) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 ff) - SGV.NRW.2023 - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) HsNr.45 3 14 rg erg nb