Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
520 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 151-X/Z-3
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen;
Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 –
Maßnahmenoptimierung – Sachstandsbericht
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Im April hatte der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Verkehrsmessungen
zur Vorbereitung einer Verkehrsschau vorzunehmen und die Überprüfung der Verkehrszeichen
zur Absicherung des Schulweges und zur Geschwindigkeitsbeschränkung in einem Ortstermin
(Verkehrsschau) mit den zuständigen Fachbehörden vorzunehmen.
Die Verkehrsmessungen erfolgten Ende Mai und Anfang Juni für jeweils eine Woche und wurden
erneut der Verkehrskommission vorgelegt. Darüber hinaus wurde die Überprüfung der Verkehrszeichen am 09.11. vor Ort vorgenommen.
Das Ergebnis des Ortstermins wird nachfolgend in Kapitel 5 als Auszug aus der Niederschrift wiedergegeben.
Seite 2 von Ratsdrucksache 151-X/Z-3
2. Rechtliche Würdigung,
3. Finanzielle Auswirkungen,
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen und
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Siehe bisherige Erläuterungen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Auszug aus der Niederschrift der Verkehrsschau vom 09.11.2016:
„In der Vergangenheit ist in Scheuren durch Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung und
von Parkverboten eine Änderung der verkehrlichen Situation erfolgt.
Auf Antrag der SPD-Ratsfraktion wurde die Örtlichkeit nochmals überprüft im Hinblick auf die
Standorte der Verkehrszeichen 286 und 274-53 StVO. Dabei wurde festgestellt, dass einige Ergänzungen / Änderungen erforderlich sind:
Aus Fahrtrichtung Bad Münstereifel ist hinter den einmündenden Straßen jeweils ein Verkehrszeichen 286-30 StVO zu ergänzen.
Aus Fahrtrichtung Rheinbach ist ebenfalls je ein Verkehrszeichen 286-30 StVO aufzustellen hinter
den einmündenden Straßen.
So wird das Parkverbot auch allen in die L 113 einmündenden Verkehrsteilnehmern kenntlich gemacht.
Das vorhandene Verkehrszeichen 286 StVO am Ortsausgang in Richtung Bad Münstereifel ist zu
tauschen in Verkehrszeichen 286-20 StVO.
Die seinerzeit angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wurde zwischenzeitlich
vollständig aufgestellt.
Dem Antrag auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auch für den Bereich der Essigstraße, K 52, kann nicht zugestimmt werden. In der Örtlichkeit wurde festgestellt,
dass die Ortstafel bereits deutlich vor dem Beginn der Bebauung steht. Die Anbindung des Kinderspielplatzes erfolgt nicht unmittelbar zur K 52 hin, sondern seitlich in Richtung des Gehweges;
eine Gefahr für die Kinder ist daher nicht anzunehmen; es ist nicht möglich, unvermittelt und ungewollt aus dem Gelände des Spielplatzes kommend die Fahrbahnen der K 52 zu betreten.
Zudem liegt der Kinderspielplatz so nah an der Einmündung zur L 113, dass in Fahrtichtung L 113
bereits eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung erfolgt sein muss und aus der Gegenrichtung
noch keine hohe Geschwindigkeit erreicht worden sein kann.
Die Beschilderung einer Reduzierung auf 30 km/h ist daher nicht erforderlich und nicht zulässig.
(s. Anlagen)“
Seite 3 von Ratsdrucksache 151-X/Z-3
Seite 4 von Ratsdrucksache 151-X/Z-3
Seite 5 von Ratsdrucksache 151-X/Z-3
Seite 6 von Ratsdrucksache 151-X/Z-3