Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen; Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 -Maßnahmenoptimierung - Sachstandsbericht )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
520 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 -Maßnahmenoptimierung - Sachstandsbericht ) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 -Maßnahmenoptimierung - Sachstandsbericht ) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 -Maßnahmenoptimierung - Sachstandsbericht ) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 -Maßnahmenoptimierung - Sachstandsbericht ) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 -Maßnahmenoptimierung - Sachstandsbericht ) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen;
Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 -Maßnahmenoptimierung - Sachstandsbericht )

öffnen download melden Dateigröße: 520 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 151-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen; Verbesserungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Scheuren; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2014 - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2016 – Maßnahmenoptimierung – Sachstandsbericht __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Im April hatte der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Verkehrsmessungen zur Vorbereitung einer Verkehrsschau vorzunehmen und die Überprüfung der Verkehrszeichen zur Absicherung des Schulweges und zur Geschwindigkeitsbeschränkung in einem Ortstermin (Verkehrsschau) mit den zuständigen Fachbehörden vorzunehmen. Die Verkehrsmessungen erfolgten Ende Mai und Anfang Juni für jeweils eine Woche und wurden erneut der Verkehrskommission vorgelegt. Darüber hinaus wurde die Überprüfung der Verkehrszeichen am 09.11. vor Ort vorgenommen. Das Ergebnis des Ortstermins wird nachfolgend in Kapitel 5 als Auszug aus der Niederschrift wiedergegeben. Seite 2 von Ratsdrucksache 151-X/Z-3 2. Rechtliche Würdigung, 3. Finanzielle Auswirkungen, 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen und 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe bisherige Erläuterungen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Auszug aus der Niederschrift der Verkehrsschau vom 09.11.2016: „In der Vergangenheit ist in Scheuren durch Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung und von Parkverboten eine Änderung der verkehrlichen Situation erfolgt. Auf Antrag der SPD-Ratsfraktion wurde die Örtlichkeit nochmals überprüft im Hinblick auf die Standorte der Verkehrszeichen 286 und 274-53 StVO. Dabei wurde festgestellt, dass einige Ergänzungen / Änderungen erforderlich sind: Aus Fahrtrichtung Bad Münstereifel ist hinter den einmündenden Straßen jeweils ein Verkehrszeichen 286-30 StVO zu ergänzen. Aus Fahrtrichtung Rheinbach ist ebenfalls je ein Verkehrszeichen 286-30 StVO aufzustellen hinter den einmündenden Straßen. So wird das Parkverbot auch allen in die L 113 einmündenden Verkehrsteilnehmern kenntlich gemacht. Das vorhandene Verkehrszeichen 286 StVO am Ortsausgang in Richtung Bad Münstereifel ist zu tauschen in Verkehrszeichen 286-20 StVO. Die seinerzeit angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wurde zwischenzeitlich vollständig aufgestellt. Dem Antrag auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auch für den Bereich der Essigstraße, K 52, kann nicht zugestimmt werden. In der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Ortstafel bereits deutlich vor dem Beginn der Bebauung steht. Die Anbindung des Kinderspielplatzes erfolgt nicht unmittelbar zur K 52 hin, sondern seitlich in Richtung des Gehweges; eine Gefahr für die Kinder ist daher nicht anzunehmen; es ist nicht möglich, unvermittelt und ungewollt aus dem Gelände des Spielplatzes kommend die Fahrbahnen der K 52 zu betreten. Zudem liegt der Kinderspielplatz so nah an der Einmündung zur L 113, dass in Fahrtichtung L 113 bereits eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung erfolgt sein muss und aus der Gegenrichtung noch keine hohe Geschwindigkeit erreicht worden sein kann. Die Beschilderung einer Reduzierung auf 30 km/h ist daher nicht erforderlich und nicht zulässig. (s. Anlagen)“ Seite 3 von Ratsdrucksache 151-X/Z-3 Seite 4 von Ratsdrucksache 151-X/Z-3 Seite 5 von Ratsdrucksache 151-X/Z-3 Seite 6 von Ratsdrucksache 151-X/Z-3