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Beschlussvorlage (Förderprogramm -LEADER-Region Eifel Beantragung von Zuschüssen für verschiedene Projekte)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
17.11.16, 21:05
Aktualisiert
17.11.16, 21:05
Beschlussvorlage (Förderprogramm -LEADER-Region Eifel
Beantragung von Zuschüssen für verschiedene Projekte) Beschlussvorlage (Förderprogramm -LEADER-Region Eifel
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Beantragung von Zuschüssen für verschiedene Projekte)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Sh Nr. der Ratsdrucksache: 694-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Rat 13.12.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Förderprogramm -LEADER-Region Eifel Beantragung von Zuschüssen für verschiedene Projekte __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 60.000 € (Produkt 07 418 1) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplan100.000 € (Produkt 06 366 1) (je 50.000 € für 2017/2018) mäßig bereitgestellt werden. Die Mittel stehen haushalts(X) Deckung: 50/65 % über Zuschuss rechtlich zur Verfügung ( ) Folgekosten: (x) ja / ( ) nein () ja / (X) nein (für 2017/2018 angemeldet) _________________ € jährlich ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 694-X 1. Sachverhalt: In der LEADER-Förderperiode 2015 – 2022 steht eine Fördersumme von insgesamt 3,1 Mio. Euro zur Verfügung. Im Bereich der Kernstadt gibt es derzeit zwei Projekte, für die seitens der Stadt als Mitglied der LEADER-Region Eifel ein entsprechender Antrag auf Förderung gestellt werden soll: A. „Reaktivierung des Kurpark/Kurparkwäldchen“ Bereits in 2011 war dieses Projekt schon einmal in einer engeren Auswahl zur Förderung vorgesehen. Damals scheiterte die Maßnahme allerdings daran, dass hierfür kein Eigenanteil in Höhe von 10 % für Nothaushaltskommunen bereitgestellt werden konnte. Vordergründiges Ansinnen dieser Maßnahme ist eine Reaktivierung und Wiedernutzbarmachung der Fläche oberhalb des Kurhauses, um den Kurgedanken und die Themen „Erholung und Wellness“ wieder verstärkt zu fördern. B. „Schaffung eines Generationenplatzes an der Stadtmauer“ Aufenthaltsflächen für Bewohner, Familien mit Kindern sowie Senioren und Besucher sind im Bereich der Kernstadt bzw. im näheren Umfeld nicht bzw. nicht ausreichend vorhanden. Ein Bedarf hierfür, für Spielgeräte und Spielbereiche besteht. Zur attraktiveren Gestaltung der Innenstadt sowohl für Familien mit Kindern als auch für Senioren und Behinderte sind entsprechende Angebote zu schaffen. Hierbei sind auch die Aspekte von Barrierefreiheit und auch Barrierefreundlichkeit zu untersuchen. Denkbar ist u. a. die Errichtung von Spielgeräten für alle Generationen, der Aufbau einer Klangund Spielstraße, Verbesserung der Sitzgelegenheiten. Insgesamt sind bei beiden Projekten die Maßnahmen sowie deren Ziele noch detaillierter auszuarbeiten bzw. zu beschreiben. Wichtige Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist zudem die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus verschiedenen Bereichen. Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss, wird sich verwaltungsseitig bemüht. C. Zeitplan der Bewerbung und Auswahlverfahren: 1. Erstellung und Abgabe der Bewerbungsunterlagen (Abgabefrist 15.12.2016) 2. Tagung Koordinierungskreis Anfang Februar 2017 mit Entscheidung zur Projektauswahl 3. Einreichung eines formalen Förderantrags bei der Bezirksregierung (Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe Projektauswahl) durch die Stadt 4. Voraussichtliche Genehmigung der Förderanträge ist Mitte Mai 2017 Zwischen Bewerbungsausgang und möglicher Projektentscheidung Anfang Februar 2017 sind die entsprechenden Unterlagen sowie Kosten- und Zeitplan zu den Maßnahmen seitens der Verwaltung zu erarbeiten. 2. Rechtliche Würdigung Im Rahmen von Förderungen verbleibt in der Regel ein Eigenanteil der Kommune, dessen Finanzierung durch Einstellung in den Haushaltsplan nachzuweisen ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Folgende Ansätze sind für den Bereich Kur- und Bäderwesen vorgesehen: 1. Kur- und Badeeinrichtungen – 07418 (Kneipp-Wanderweg und Barfußpfad) Ausgaben: 60.000 €, Einnahmen: 30.000 € 2. Einrichtungen der Jugendarbeit – 06 366 1 (Mehrgenerationenpark) Seite 3 von Ratsdrucksache 694-X Jeweils für die Haushaltjahre 2017 und 2018 Ausgaben: 50.000 €, Einnahmen: 25.000 €. Bei Bereitstellung dieser Haushaltsmittel besteht die Möglichkeit, diese Maßnahmen nach Bewilligung der entsprechenden Fördermittel auszuführen. Für die Unterhaltung der Flächen und Materialien (Spielgeräte) sind für die Folgejahre ebenfalls Mittel in den Haushalt einzustellen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Bereits mit der Bewerbung, besonders aber nach einer Projektauswahl, wird ein zusätzlicher personeller Mehraufwand entstehen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Ohne eine entsprechende Förderung können die v. g. Maßnahmen zunächst nicht im Haushalt dargestellt und umgesetzt werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Beide Maßnahmen dienen der Attraktivitätssteigerung der Stadt Bad Münstereifel und der „Vernetzung“ der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger, Familien, Senioren, Menschen mit Behinderung sowie auch dem Tourismus. Sie fördern die Kommunikation und das Miteinander von Jung und Alt. 7. Beschlussvorschlag: 1. Vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Finanzierungsmittel im Haushalt 2017 und 2018 wird beschlossen, für die Maßnahmen - Reaktivierung des Kurpark/Kurparkwäldchen - Schaffung eines Generationenplatzes an der Stadtmauer Zuwendungen aus dem Programm zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER zu beantragten. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten.