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Beschlussvorlage (Abholzungen im Nöthener Wald hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 04.02.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Beschlussvorlage (Abholzungen im Nöthener Wald
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 04.02.2017) Beschlussvorlage (Abholzungen im Nöthener Wald
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 04.02.2017) Beschlussvorlage (Abholzungen im Nöthener Wald
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 04.02.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.02.2017 - Die Bürgermeisterin Az:82 Nr. der Ratsdrucksache: 744-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 07.03.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abholzungen im Nöthener Wald hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 04.02.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Seifert/Herr Böltz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 744-X 1. Sachverhalt: Die Abteilung 148 D unterliegt dem Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet nach LG-NW und ist im Landschaftsplan (LP) 04 „Bad Münstereifel“ (Festsetzungskarte Blatt Südwest) mit Stand vom Februar 2010 als L 2.2-7 abgebildet. Es trägt die Bezeichnung „Zingsheimer Wald“. In der vom Kreis Euskirchen, Abt. 60.3 – Umwelt und Planung, erlassenen Satzung des LP ist als Schutzzweck u. a. das Gebiet zur Erhaltung eines großflächig, zusammenhängenden und landschaftsbildprägenden Waldareals mit hohem Laubholzanteil zu erhalten, zu entwickeln und zu pflegen. Zur Erreichung des Schutzzweckes gelten die für Landschaftsschutzgebiete festgesetzten, allgemeinen Verbote sowie die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und festgesetzte Maßnahmen. Unberührt von den allgemeinen Verboten bleibt insbesondere die in der o. a. Satzung festgelegte ordnungsgemäße Forstwirtschaft (Unberührtheitsklausel). Die Einhaltung dieser Bestimmung hat die Untere Forstbehörde am 15.02.2017 vor Ort geprüft. Die Stellungnahme der Unteren Forstbehörde ist angefügt. Damit sind die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Zu diesen gesetzlichen Bestimmungen kommen 2 weitere Selbstverpflichtungserklärungen der Stadt Bad Münstereifel, die als Bewirtschaftungsgrundlagen sowohl in der beschlossenen Forsteinrichtung vom 04.12.2011 RD 557 IX/Z1 (2011-2021) als auch den daraus jährlich abgeleiteten und beschlossenen Wirtschaftplänen zum Ausdruck kommen. 1) Grundsätze der Naturgemäßen Waldwirtschaft 2) PEFC-Zertifikat (Programme for Endorsement of Forest Certification Schemes (ehemalig PanEuropean Forest Certification) 2. Rechtliche Würdigung a) Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG), Bekanntmachung der Neufassung vom 24. April 1980 b) Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft §§ 15 bis 42e (Landschaftsgesetz – LG NW) c) Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes §§ 6 bis 11(DVO-LG) d) Satzung Kreis Euskirchen (LP gemäß § 16 Abs. 2 LG NW) e) Mitteilung an den Ausschuss in der Sitzung vom 07.03.2002 zur Naturgemäßen Waldwirtschaft und zur Festsetzung der Leitlinie für nachhaltige Waldbewirtschaftung im Rahmen PEFCZertifikat. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Ziel der Naturgemäßen Waldwirtschaft ist die nachhaltige Erbringung ökonomischer, ökologischer und soziokultureller Leistungen des Waldes für Eigentum und Gesellschaft im Rahmen der Sozialpflichtigkeit. Für jeden Standort soll der nachhaltig optimale Ertrag möglichst kahlschlagsfrei erwirtschaftet werden sowie die natürlich vorkommenden Arten und Lebensräume geschaffen und erhalten werden. In diesem System Wald unterliegen die Lebensräume einem Wandel an Intensität und auch des Ortes, d. h. wir haben es mit einem umlaufenden, dynamischen System zu tun, das eine flächenscharfe status-quo konservierende Festlegung eines bestimmten Erhaltungszustandes über längere Zeit ausschließt. Die Wahrnehmung von Bewirtschaftungsmaßnahmen kann dabei in der Bevölkerung subjektiv sein. Seite 3 von Ratsdrucksache 744-X In der Abt. 148 D ist daher im Rahmen der Naturgemäßen Waldwirtschaft durch den Lichtungshieb eine Strukturvielfalt für licht- und wärmeliebende Arten geschaffen worden, welche aus der Naturwaldforschung im Rahmen des Mosaik-Zyklus-Konzeptes bekannt ist. Zum anderen wurde in der Abt. 148 D nach dem ökonomischen Grundsatz und historischem Leitsatz vorgegangen: „Das Schlechte fällt zuerst, das Gute bleibt erhalten“. In diesem Zusammenhang wird der PEFC Leitsatz beachtet, dass Kahlschläge grundsätzlich unterlassen werden. Der besagte Lichtungshieb hat eine Größe von ca. 0,4 ha und erfüllt nicht die Definition eines Kahlschlages (Freiflächenklima, Randeffekte). Im Wirtschaftsplan 2018 wird daher die künstliche Verjüngung mit standortsgerechten LichtLaubbaumarten den Schutzzweck und das Entwicklungsziel des o. a. Landschaftsschutzgebietes unterstreichen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss stimmt der Aufforstung zu.