Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Ratsdrucksache 744-X
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 04.02.2017
Stellungnahme der Unteren Forstbehörde an Untere Naturschutzbehörde vom 15.02.2017:
Abholzungen im Nöthener Wald
Sehr geehrte Frau Budde,
In der v. b. Angelegenheit teilt das Regionalforstamt Nachstehendes mit:
bei der auf im Landschaftsschutzgebiet liegenden Waldflächen der Stadt Bad Münstereifel im Bereich
„Paffenbusch" In 2017 durchgeführten Fllebsmaßnahme auf einer kleinen Fläche von rd. 0,3 ha
handelt es sich um eine forstliche Maßnahm e, die den Grundsätzen der „ordnungsgemäßen
Forstwirtschaft" entspricht. Diese Maßnahm e als „Kahlhieb" oder „Kahlschlag" zu bezeichnen ist
inhaltlich nicht richtig, da für die Erfüllung dieses Zustandes weitere Voraussetzungen/
Rahmenbedingungen, wie z. B. „Freilandklim a", gegeben/ geschaffen, sein müssen. Dies ist bei der v.
b. Flächengröße nicht der Fall. In dem o. a. Zusammenhang ist daher anzumerken, dass die o. a.
Maßnahm e keinen Verstoß gegen forst-, naturschutz- und/ oder landschaftsrechtliche Vorschriften
darstellt.
M it freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez.: Flochgürtel
Arnold Flochgürtel
Landesbetrieb W ald und Holz N RW
Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde
Fachgebiet Hoheit
Römerplatz 12
53947 Nettersheim
Telefon: 02486 8010-22
Telefax: 02486 8010-25
E-Mail: arnold.hochguertel@wald-und-holz.nrw.de
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