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Beschlussvorlage (Stellungnahme der Unteren Forstbhörde)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Beschlussvorlage (Stellungnahme der Unteren Forstbhörde)

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Inhalt der Datei

Anlage Ratsdrucksache 744-X hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 04.02.2017 Stellungnahme der Unteren Forstbehörde an Untere Naturschutzbehörde vom 15.02.2017: Abholzungen im Nöthener Wald Sehr geehrte Frau Budde, In der v. b. Angelegenheit teilt das Regionalforstamt Nachstehendes mit: bei der auf im Landschaftsschutzgebiet liegenden Waldflächen der Stadt Bad Münstereifel im Bereich „Paffenbusch" In 2017 durchgeführten Fllebsmaßnahme auf einer kleinen Fläche von rd. 0,3 ha handelt es sich um eine forstliche Maßnahm e, die den Grundsätzen der „ordnungsgemäßen Forstwirtschaft" entspricht. Diese Maßnahm e als „Kahlhieb" oder „Kahlschlag" zu bezeichnen ist inhaltlich nicht richtig, da für die Erfüllung dieses Zustandes weitere Voraussetzungen/ Rahmenbedingungen, wie z. B. „Freilandklim a", gegeben/ geschaffen, sein müssen. Dies ist bei der v. b. Flächengröße nicht der Fall. In dem o. a. Zusammenhang ist daher anzumerken, dass die o. a. Maßnahm e keinen Verstoß gegen forst-, naturschutz- und/ oder landschaftsrechtliche Vorschriften darstellt. M it freundlichen Grüßen im Auftrag gez.: Flochgürtel Arnold Flochgürtel Landesbetrieb W ald und Holz N RW Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Fachgebiet Hoheit Römerplatz 12 53947 Nettersheim Telefon: 02486 8010-22 Telefax: 02486 8010-25 E-Mail: arnold.hochguertel@wald-und-holz.nrw.de Internet: www.wald-und-holz.nrw.de