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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitungskonzept 2014-2019 hier: Beanstandung Bezirksregierung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitungskonzept 2014-2019
hier: Beanstandung Bezirksregierung) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitungskonzept 2014-2019
hier: Beanstandung Bezirksregierung) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitungskonzept 2014-2019
hier: Beanstandung Bezirksregierung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.03.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW1 Nr. der Ratsdrucksache: 741-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 22.03.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitungskonzept 2014-2019 hier: Beanstandung Bezirksregierung __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer/Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X )Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR Sw 2 Sw 1 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 741-X 1. Sachverhalt: Mit Bescheid vom 04.01.2017 hat die Bezirksregierung Köln das vom Rat am 12.11.2013 beschlossene und in der Sitzung am 09.12.2014 nochmals beratene und bestätigte Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2014-2019 in zwei Punkten beanstandet: 1. Niederschlagswasserbeseitigung im Bendenweg/Kölnerstraße mit drei Einleitungsstellen (ES) 13, 14 und 15 2 Niederschlagswasserbeseitigung Ortslage Gilsdorf mit Einleitung in den Eschweiler Bach Die Bezirksregierung lehnt die beabsichtigten Maßnahmen der Stadt ab, nämlich durch Filtersäcke in den Straßenabläufen das Niederschlagswasser der Straßenflächen (dezentral) zu reinigen und fordert stattdessen die Nachrüstung von Regenklärbecken an den Einleitstellen. Der Bescheid der Bezirksregierung ist als Anlage beigefügt. In der Prüfmitteilung vom 26.11.2014 hatte die Bezirksregierung die städt. Planung schon in diesen Punkten beanstandet und die Gelegenheit zur Stellungnahmen gegeben. Daraufhin befasste sich der Betriebsausschuss Stadtwerke am 03.12.2014 und der Rat am 09.12.2014 erneut mit dem ABK, welches aber unverändert bestätigt wurde. Während die Kosten für die städt. Variante mit den Filtereinsätzen auf rd. 45.000 € veranschlagt werden, drohen beim Bau der 4 Regenklärbecken Kosten von insgesamt 850.000 €. Dabei sind Risiken, wie etwa die Variante unterirdischer Becken bei fehlendem Platzangebot, noch nicht berücksichtigt. Nähere Einzelheiten sind der RD-Nr. 184-X vom 27.11.2014 zu entnehmen, die als Anlage beigefügt ist. Mit der Stellungnahme vom 12.01.2015 wurde die Bezirksregierung unterrichtet, dass die Stadt die angekündigten Beanstandungen zurückweist und an dem beschlossenen ABK festhält . Der § 53 Abs. 1 a) LWG Satz 7 LWG NRW bestimmt folgendes: „Das Abwasserbeseitigungskonzept ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten zu prüfen: wird es nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Gemeinde vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach § 53 LWG ordnungsgemäß erfüllt werden Zwischen der städt. Stellungnahme vom 12.01.2015 und dem förmlichen Bescheid mit der Beanstandung vom 04.01.2017 sind nahezu 24 Monate verstrichen. Deshalb vertritt die Betriebsleitung die Auffassung, dass das ABK durch Zeitablauf genehmigt ist, denn innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ist keine Reaktion der Bezirksregierung erfolgt. Gegen den Bescheid der Bezirksregierung hat die Verwaltung fristwahrend vor dem Verwaltungsgericht Aachen Anfechtungsklage erhoben. Bevor die Klage begründet und ein Fachanwalt mit der Vertretung der Stadt Bad Münstereifel beauftragt wird, ist vom Betriebsausschuss zu beraten, ob das Verwaltungsrechtstreitverfahren betrieben wird oder die Beanstandungen akzeptiert und die Klage zurück genommen wird. Bei dieser Frage sind aus Sicht der Betriebsleitung weiterhin zu bedenken, dass. allein die Dimensionen der Mehrkosten ein starkes Motiv darstellen, die Rechtmäßigkeit der oberbehördlichen Beanstandungen einer gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen, um auszuschließen, dass die Gebührenzahler mit vermeidbaren Kosten belastet werden. .“ Seite 3 von Ratsdrucksache 741-X 2. Rechtliche Würdigung Das ABK 2014 bis 2019 der Stadt Bad Münstereifel gilt als genehmigt und kann mit dem Bescheid der Bezirksregierung vom 04.01.2017 nicht mehr beanstandet werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Wenn die Beanstandungen hingenommen und das ABK angepasst wird, werden Mehrinvestitionen von rd. 800.000 € ausgelöst. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die erhobene Klage wird begründet und das Verwaltungsrechtstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen geführt. Die Alternative besteht darin, die Klage zurückzunehmen, die Beanstandungen in das ABK 2014 bis 2019 umzusetzen und in allen 4 Fällen Regenklärbecken mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von 850.000 € zu bauen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 04.01.2017 vorgenommene Beanstandung des ABK 2014 bis 2019 wird zurück gewiesen und vor dem Verwaltungsgericht Aachen angefochten. Zu diesem Zweck wird die Betriebsleitung beauftragt, das Rechtsstreitverfahren weiter zu betreiben, die Klage zu begründen und mit der Vertretung der Stadt einen Fachanwalt zu bestellen.