Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.03.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW1
Nr. der Ratsdrucksache: 741-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
22.03.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitungskonzept 2014-2019
hier: Beanstandung Bezirksregierung
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer/Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( X )Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
Sw 2
Sw 1
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 741-X
1. Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 04.01.2017 hat die Bezirksregierung Köln das vom Rat am 12.11.2013 beschlossene und in der Sitzung am 09.12.2014 nochmals beratene und bestätigte Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2014-2019 in zwei Punkten beanstandet:
1.
Niederschlagswasserbeseitigung im Bendenweg/Kölnerstraße mit drei Einleitungsstellen
(ES) 13, 14 und 15
2
Niederschlagswasserbeseitigung Ortslage Gilsdorf mit Einleitung in den Eschweiler Bach
Die Bezirksregierung lehnt die beabsichtigten Maßnahmen der Stadt ab, nämlich durch Filtersäcke
in den Straßenabläufen das Niederschlagswasser der Straßenflächen (dezentral) zu reinigen und
fordert stattdessen die Nachrüstung von Regenklärbecken an den Einleitstellen. Der Bescheid der
Bezirksregierung ist als Anlage beigefügt.
In der Prüfmitteilung vom 26.11.2014 hatte die Bezirksregierung die städt. Planung schon in diesen Punkten beanstandet und die Gelegenheit zur Stellungnahmen gegeben. Daraufhin befasste
sich der Betriebsausschuss Stadtwerke am 03.12.2014 und der Rat am 09.12.2014 erneut mit
dem ABK, welches aber unverändert bestätigt wurde.
Während die Kosten für die städt. Variante mit den Filtereinsätzen auf rd. 45.000 € veranschlagt
werden, drohen beim Bau der 4 Regenklärbecken Kosten von insgesamt 850.000 €. Dabei sind
Risiken, wie etwa die Variante unterirdischer Becken bei fehlendem Platzangebot, noch nicht berücksichtigt. Nähere Einzelheiten sind der RD-Nr. 184-X vom 27.11.2014 zu entnehmen, die als
Anlage beigefügt ist.
Mit der Stellungnahme vom 12.01.2015 wurde die Bezirksregierung unterrichtet, dass die Stadt die
angekündigten Beanstandungen zurückweist und an dem beschlossenen ABK festhält .
Der § 53 Abs. 1 a) LWG Satz 7 LWG NRW bestimmt folgendes: „Das Abwasserbeseitigungskonzept ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Monaten zu prüfen: wird es nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Gemeinde vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach § 53 LWG ordnungsgemäß erfüllt werden
Zwischen der städt. Stellungnahme vom 12.01.2015 und dem förmlichen Bescheid mit der Beanstandung vom 04.01.2017 sind nahezu 24 Monate verstrichen. Deshalb vertritt die Betriebsleitung
die Auffassung, dass das ABK durch Zeitablauf genehmigt ist, denn innerhalb der gesetzlichen
Frist von 6 Monaten ist keine Reaktion der Bezirksregierung erfolgt.
Gegen den Bescheid der Bezirksregierung hat die Verwaltung fristwahrend vor dem Verwaltungsgericht Aachen Anfechtungsklage erhoben.
Bevor die Klage begründet und ein Fachanwalt mit der Vertretung der Stadt Bad Münstereifel beauftragt wird, ist vom Betriebsausschuss zu beraten, ob das Verwaltungsrechtstreitverfahren betrieben wird oder die Beanstandungen akzeptiert und die Klage zurück genommen wird.
Bei dieser Frage sind aus Sicht der Betriebsleitung weiterhin zu bedenken, dass. allein die Dimensionen der Mehrkosten ein starkes Motiv darstellen, die Rechtmäßigkeit der oberbehördlichen Beanstandungen einer gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen, um auszuschließen, dass die Gebührenzahler mit vermeidbaren Kosten belastet werden.
.“
Seite 3 von Ratsdrucksache 741-X
2. Rechtliche Würdigung
Das ABK 2014 bis 2019 der Stadt Bad Münstereifel gilt als genehmigt und kann mit dem Bescheid
der Bezirksregierung vom 04.01.2017 nicht mehr beanstandet werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wenn die Beanstandungen hingenommen und das ABK angepasst wird, werden Mehrinvestitionen von rd. 800.000 € ausgelöst.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die erhobene Klage wird begründet und das Verwaltungsrechtstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen geführt.
Die Alternative besteht darin, die Klage zurückzunehmen, die Beanstandungen in das ABK 2014
bis 2019 umzusetzen und in allen 4 Fällen Regenklärbecken mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von 850.000 € zu bauen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 04.01.2017 vorgenommene Beanstandung des
ABK 2014 bis 2019 wird zurück gewiesen und vor dem Verwaltungsgericht Aachen angefochten.
Zu diesem Zweck wird die Betriebsleitung beauftragt, das Rechtsstreitverfahren weiter zu betreiben, die Klage zu begründen und mit der Vertretung der Stadt einen Fachanwalt zu bestellen.