Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
63 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, den 27.11.2014
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: SW 11
Nr. der Ratsdrucksache: 184-X
Termin
Beratungsfolge
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
03.12.2014
Rat
09.12.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigungskonzept 2014-2019
Prüfmitteilung durch die Bezirksregierung Köln
Berichterstatter: Herr Schäfer
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushalts
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Beschlussausführung b is ________
Mitgezeichnet:
Beteiligt:
Ausgearbeitet:
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
__________________ € jährlich
GBA
10.2
PR
SW 2
SW 1
Bürgermeister
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
( ) vertagt
( ) zurückgezogen
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 184-X
1. Sachverhalt:
Nach Einreichen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) nach Beschluss des Rates vom
12.11.2013 wurden Beanstandungen von der Bezirksregiering Köln vorgenommen, sodass eine
sofortige Genehmigung nicht ausgesprochen werden konnte.
Nach Stellungnahme durch die Stadt Bad Münstereifel ging am 26.11.2014 die Prüfmitteilung mit
einer formalen Beanstandung ein. Bis zum 15.01.2015 ist zur Beanstandung Stellung zu nehmen.
Grund der Beanstandung ist die Niederschlagswasserbeseitigung im Bendenweg/Kölner Straße
mit Einleitung in die Erft über drei Einleitstellen ES 13, ES 14, ES 15, sowie die Niederschlags
wasserbeseitigung der Ortslage Gilsdorf mit Einleitung in den Eschweiler Bach.
In beiden Fällen wurde der Vorschlag der Stadt Bad Münstereifel, das auf den Fahrflächen ge
sammelte Niederschlagswasser durch Filtereinsätze in den Straßenabläufen der Fahrflächen
(Straßen) soweit zu reinigen, dass hinsichtlich der stofflichen Belastung ein schadloses Einleiten in
die Vorfluter (Erft, Eschweiler Bach) gewährleistet ist, abgelehnt.
Durch vorangegangene Studien wurden die Filtereinsätze (dezentrale Behandlung) hinsichtlich
ihrer Wirkung auf die abfiltrierbaren Stoffe mit einer zentralen Behandlung in einem Absetzbecken
gleichgesetzt und anerkannt.
Die Bezirksregierung Köln ist jedoch der Meinung, dass es sich im Falle der 3 Einleitstellen im
Bendenweg/Kölner Straße um Flächen/Straßen von Gewerbebetrieben handelt und das eine Ver
gleichbarkeit gegenüber der Standardfälle (Verkehr- und Wohnstraßen) nicht nachgewiesen wer
den kann. Der abwasserbeseitigungspflichtigen Kommune steht insofern kein Auswahlermessen
zwischen dezentraler und zentraler Niederschlagswasserbehandlung zu. (Kosten Benden
weg/Kölner Straße dezentral = ca. 30.000 €, Kosten zentral = pro Einleitstelle 1 zentrales Becken
mit ca. 200.000 €/ Becken ca. 600.000 €) Wenn es aus Platzmangel zu unterirdischen Bauwerken
kommt, werden die Kosten dementsprechend steigen.
In Gilsdorf stellt die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers der Wohnstraßen in den
Eschweiler Bach insofern ein Problem dar, dass es sich hierbei um die Wasserschutzzone 2 des
festgelegten Wasserschutzgebietes Nöthen handelt. Auch hier weicht die Einleitung in ein Was
serschutzgebiet von den Standardfällen ab. Weiterhin gibt es bei einer dezentralen Behandlung
(Filtereinsätze in Straßenabläufen) keine abschieberbare Speicherkapazität im Falle eines Unfalls
mit wassergefährdenden Stoffen. Ein dritter Grund der Bezirksregierung, die dezentrale Aufberei
tung nicht zuzulassen, ist das Vorhandensein von Bachschwinden im Eschweiler Bach und somit
ein direkter Kontakt zum Grundwasserleiter. Die Reinigungsleistung eines Bodenfilters ist höher
als die eines Filtersackes und daher diesem vorzuziehen. Das bis zum heutigen Tag niemand ein
deutig das Vorhandensein von Bachschwinden darlegen kann, ist aus Sicht der Stadt Bad Müns
tereifel verwunderlich. Nun soll ein hydrogeologisches Gutachten des Wasserversorgungsverban
des Euskirchen Swisttal (WES) vorliegen, welches den Nachweis der Bachschwinden führt.
Mehrmalige Versuche, dieses Gutachten einzusehen konnten nicht fruchten, da der WES nicht
bereit war Einsicht zu gewähren. Das im Nahbereich der städtischen Einleitstelle die L165 mit viel
höherem Fahraufkommen (PKW/LKW, Gefahrguttransport) teilweise parallel zum Eschweiler
Bach verläuft und das auf der L165 gesammelte Niederschlagswasser über die Vorfluter dem Eschweiler Bach zugeführt wird, scheint hier nicht von Interesse zu sein.
Würde man den Auslauf der Einleitstelle mit einem Schieber versehen, so kann im Havariefall
ebenso schnell abgeschiebert werden, wie an einem Becken. Der Kanal dient hier als Stauraum.
Die Kosten für eine dezentrale Aufbereitung in Gilsdorf (Filtersäcke in den Straßenabläufen und
Schiebereinheit) belaufen sich auf ca. 15.000 €. Die Kosten für einen naturnahen Bodenfilter auf
ca. 250.000 €.
Die Stadt Bad Münstereifel sollte die Argumentation der Bezirksregierung nicht akzeptieren und
wenn notwendig eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 184-X
2. Rechtliche Würdigung
Die Stadt ist gemäß § 53 Landeswassergesetz NRW zur Aufstellung eines Abwasserbeseiti
gungskonzeptes verpflichtet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die beschriebenen dezentralen Maßnahmen könnten Kosten in Höhe von insgesamt ca.
800.000 € eingespart werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die von der Bezirksregierung geforderten zentralen Maßnahmen werden akzeptiert und ausge
führt. Dadurch würden massive Mehrkosten von geschätzt rd. 800.000 € entstehen.
6. Auswirkungen auf den demoqraphischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bad Münstereifel ist mit den von der Bezirksregierung geforderten Maßnahmen nicht
einverstanden und hält an der dezentralen Lösung (Filtereinsätze in den Straßenabläufen) fest.
Die Betriebsleitung wird beauftragt, im Rahmen der Anhörung die Gründe für die gewählte Lösung
nochmals vorzubringen. Sollte die Bezirksregierung von der Beanstandung des Abwasserbeseiti
gungskonzeptes nicht ablassen, werden dagegen rechtliche Schritte eingeleitet. Die Stadt wird
sich in dem Verfahren anwaltlich beraten und vertreten lassen.