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Beschlussvorlage (RD 184-X)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
63 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
Beschlussvorlage (RD 184-X) Beschlussvorlage (RD 184-X) Beschlussvorlage (RD 184-X)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, den 27.11.2014 Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: SW 11 Nr. der Ratsdrucksache: 184-X Termin Beratungsfolge Betriebsausschuss "Stadtwerke" 03.12.2014 Rat 09.12.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigungskonzept 2014-2019 Prüfmitteilung durch die Bezirksregierung Köln Berichterstatter: Herr Schäfer ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushalts­ rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Beschlussausführung b is ________ Mitgezeichnet: Beteiligt: Ausgearbeitet: Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein __________________ € jährlich GBA 10.2 PR SW 2 SW 1 Bürgermeister An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ( ) vertagt ( ) zurückgezogen ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 184-X 1. Sachverhalt: Nach Einreichen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) nach Beschluss des Rates vom 12.11.2013 wurden Beanstandungen von der Bezirksregiering Köln vorgenommen, sodass eine sofortige Genehmigung nicht ausgesprochen werden konnte. Nach Stellungnahme durch die Stadt Bad Münstereifel ging am 26.11.2014 die Prüfmitteilung mit einer formalen Beanstandung ein. Bis zum 15.01.2015 ist zur Beanstandung Stellung zu nehmen. Grund der Beanstandung ist die Niederschlagswasserbeseitigung im Bendenweg/Kölner Straße mit Einleitung in die Erft über drei Einleitstellen ES 13, ES 14, ES 15, sowie die Niederschlags­ wasserbeseitigung der Ortslage Gilsdorf mit Einleitung in den Eschweiler Bach. In beiden Fällen wurde der Vorschlag der Stadt Bad Münstereifel, das auf den Fahrflächen ge­ sammelte Niederschlagswasser durch Filtereinsätze in den Straßenabläufen der Fahrflächen (Straßen) soweit zu reinigen, dass hinsichtlich der stofflichen Belastung ein schadloses Einleiten in die Vorfluter (Erft, Eschweiler Bach) gewährleistet ist, abgelehnt. Durch vorangegangene Studien wurden die Filtereinsätze (dezentrale Behandlung) hinsichtlich ihrer Wirkung auf die abfiltrierbaren Stoffe mit einer zentralen Behandlung in einem Absetzbecken gleichgesetzt und anerkannt. Die Bezirksregierung Köln ist jedoch der Meinung, dass es sich im Falle der 3 Einleitstellen im Bendenweg/Kölner Straße um Flächen/Straßen von Gewerbebetrieben handelt und das eine Ver­ gleichbarkeit gegenüber der Standardfälle (Verkehr- und Wohnstraßen) nicht nachgewiesen wer­ den kann. Der abwasserbeseitigungspflichtigen Kommune steht insofern kein Auswahlermessen zwischen dezentraler und zentraler Niederschlagswasserbehandlung zu. (Kosten Benden­ weg/Kölner Straße dezentral = ca. 30.000 €, Kosten zentral = pro Einleitstelle 1 zentrales Becken mit ca. 200.000 €/ Becken ca. 600.000 €) Wenn es aus Platzmangel zu unterirdischen Bauwerken kommt, werden die Kosten dementsprechend steigen. In Gilsdorf stellt die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers der Wohnstraßen in den Eschweiler Bach insofern ein Problem dar, dass es sich hierbei um die Wasserschutzzone 2 des festgelegten Wasserschutzgebietes Nöthen handelt. Auch hier weicht die Einleitung in ein Was­ serschutzgebiet von den Standardfällen ab. Weiterhin gibt es bei einer dezentralen Behandlung (Filtereinsätze in Straßenabläufen) keine abschieberbare Speicherkapazität im Falle eines Unfalls mit wassergefährdenden Stoffen. Ein dritter Grund der Bezirksregierung, die dezentrale Aufberei­ tung nicht zuzulassen, ist das Vorhandensein von Bachschwinden im Eschweiler Bach und somit ein direkter Kontakt zum Grundwasserleiter. Die Reinigungsleistung eines Bodenfilters ist höher als die eines Filtersackes und daher diesem vorzuziehen. Das bis zum heutigen Tag niemand ein­ deutig das Vorhandensein von Bachschwinden darlegen kann, ist aus Sicht der Stadt Bad Müns­ tereifel verwunderlich. Nun soll ein hydrogeologisches Gutachten des Wasserversorgungsverban­ des Euskirchen Swisttal (WES) vorliegen, welches den Nachweis der Bachschwinden führt. Mehrmalige Versuche, dieses Gutachten einzusehen konnten nicht fruchten, da der WES nicht bereit war Einsicht zu gewähren. Das im Nahbereich der städtischen Einleitstelle die L165 mit viel höherem Fahraufkommen (PKW/LKW, Gefahrguttransport) teilweise parallel zum Eschweiler Bach verläuft und das auf der L165 gesammelte Niederschlagswasser über die Vorfluter dem Eschweiler Bach zugeführt wird, scheint hier nicht von Interesse zu sein. Würde man den Auslauf der Einleitstelle mit einem Schieber versehen, so kann im Havariefall ebenso schnell abgeschiebert werden, wie an einem Becken. Der Kanal dient hier als Stauraum. Die Kosten für eine dezentrale Aufbereitung in Gilsdorf (Filtersäcke in den Straßenabläufen und Schiebereinheit) belaufen sich auf ca. 15.000 €. Die Kosten für einen naturnahen Bodenfilter auf ca. 250.000 €. Die Stadt Bad Münstereifel sollte die Argumentation der Bezirksregierung nicht akzeptieren und wenn notwendig eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen. Seite 3 von Ratsdrucksache 184-X 2. Rechtliche Würdigung Die Stadt ist gemäß § 53 Landeswassergesetz NRW zur Aufstellung eines Abwasserbeseiti­ gungskonzeptes verpflichtet. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die beschriebenen dezentralen Maßnahmen könnten Kosten in Höhe von insgesamt ca. 800.000 € eingespart werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die von der Bezirksregierung geforderten zentralen Maßnahmen werden akzeptiert und ausge­ führt. Dadurch würden massive Mehrkosten von geschätzt rd. 800.000 € entstehen. 6. Auswirkungen auf den demoqraphischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Münstereifel ist mit den von der Bezirksregierung geforderten Maßnahmen nicht einverstanden und hält an der dezentralen Lösung (Filtereinsätze in den Straßenabläufen) fest. Die Betriebsleitung wird beauftragt, im Rahmen der Anhörung die Gründe für die gewählte Lösung nochmals vorzubringen. Sollte die Bezirksregierung von der Beanstandung des Abwasserbeseiti­ gungskonzeptes nicht ablassen, werden dagegen rechtliche Schritte eingeleitet. Die Stadt wird sich in dem Verfahren anwaltlich beraten und vertreten lassen.