Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
108 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, den 24.09.2013
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: SW 11
Nr. der Ratsdrucksache: 1178-IX
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
09.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigungskonzept 2014 - 2019
hier: Fortschreibung
Berichterstatter: Herr Wassong
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushalts
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(X) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
__________________ € jährlich
Mitgezeichnet:
Beteiligt:
Ausgearbeitet:
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
Bürgermeister
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
( ) vertagt
( ) zurückgezogen
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
Abstimmungsergebnis:
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( )
Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( )
Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
BA Stadtwerke
Seite 2 von Ratsdrucksache 1178-IX
1. Sachverhalt:
Nach § 53 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW sind die Städte und Gemeinden verpflichtet,
den zuständigen Aufsichtsbehörden ein Abwasserbeseitigungskonzept ( A B K ) vorzulegen.
Zuletzt wurde von der Stadt Bad Münstereifel das ABK für die Jahre 2008 - 2013 fortgeschrieben.
Die jetzt anstehende 5. Fortschreibung ist bis 2019 gültig. Der Fortschreibungszeitraum beträgt
nach Novellierung des LWG 6 Jahre.
Im ABK sollen der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die zeitlichen Abläufe und ge
schätzten Kosten für erforderliche Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Fortführung der Abwasser
beseitigung, die Entwicklung im Bereich der häuslichen Kläreinrichtungen und die Niederschlags
wasserbeseitigung dargestellt werden.
Zustandsbeschreibung:
Im Stadtgebiet sind rd. 223 km Kanäle im Misch- und Trennsystem und 3 Kläranlagen ( KA ) mit
Sonderbauwerken ( RÜB ) von den Stadtwerken Bad Münstereifel zu betreiben und zu unterhal
ten.
Das Stadtgebiet entwässert zum einen in das Einzugsgebiet Erft, zum anderen in das Einzugsge
biet Ahr.
Zur Erftschiene gehören die KA Kirspenich, KA Nöthen und KA Kessenich ( K a lkar). Zur Ahr
schiene die Anlagen Buchholzbach, Houverath und Wald. Die Anlagen haben nachfolgend aufge
führte Kapazitäten:
KA Kirspenich
27.000 Einwohnergleichwerte —>■Betreiber Erftverband
KA Buchholzbach
4.500 Einwohnergleichwerte —>Betreiber Stadt Bad Münstereifel
KA Houverath
1.800 Einwohnergleichwerte —>Betreiber Stadt Bad Münstereifel
KA Wald
1.500 Einwohnergleichwerte —>Betreiber Stadt Bad Münstereifel
KA Nöthen
1.000 Einwohnergleichwerte —>Betreiber Erftverband
Das Höhengebiet hat im Rahmen des ABK 2008 - 2013 den Vollanschluss erfahren. D.h. die letz
ten Ortskläranlagen ( Odesheim und Hummerzheim ) sind an die KA Buchholzbach angeschlos
sen worden.
Die Kläranlage Nöthen soll nach der Planung des Erftverbandes aufgegeben und die Ortslagen
Nöthen und Gilsdorf, sowie Pesch (Gde. Nettersheim) über einen gemeinsamen Verbindungs
sammler an die Kläranlage Kirspenich angeschlossen werden.
44 Sonderbauwerke, bestehend aus Regenüberlaufbecken, Staukanälen, Regenüberläufen und
Pumpstationen zur Behandlung und zur Weiterleitung des Mischwassers, sind im Kanalsystem
eingebunden.
Die geplanten und erforderlichen Maßnahmen sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt. Der ge
schätzte finanzielle Aufwand ist innerhalb des Fortschreibungszeitraumes konkret den einzelnen
Jahren bis 2019 zuzuordnen. Für die folgenden 6 Jahre wird eine Kostenprognose verlangt. Die
Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Vorgaben bei der Umsetzung einer gewissen Variabilität
ausgesetzt sind.
Die Maßnahmen sind in 16 unterschiedliche Rubriken zu unterteilen. Die Maßnahmen der Stadt
werke Bad Münstereifel gliedern sich auf in:
A
A
A
A
A
1=
3=
8=
9=
10 =
Erweiterungsmaßnahmen
Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen
Behandlung von Mischwasser (RÜB, SK, RÜ)
Niederschlagswasserbehandlung
Niederschlagswasserrückhaltung vor Einleitung
Seite 3 von Ratsdrucksache 1178-IX
Geplante Kanalbaumaftnahmen zur Sicherung der Abwasserbeseitiqung (Anlagen I).
A1
Bei den Erweiterungsmaßnahmen handelt es sich um den erstmaligen Anschluss ortsrandnaher
Grundstücke oder um die Kanalisierung größerer Ansiedlungen außerhalb der Ortslage.
A 1- Maßnahmen im ABK 2014 -2019 sind:
Michelsberg
Bahnhof Arloff
John-Wiles-Straße
- Am Quecken
Sperrhaus, Nöthener Mühle, Teufelsloch
Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2019 liegt bei ca.
700.000 €.
Unter der Ziffer A 1 werden auch die Verbindungssammler von der KA Pesch bis zur Ortskanalisa
tion Gilsdorf und von der KA Nöthen zum RÜB Steinbruch Eschweiler Tal inkl. der notwendigen
Pumpwerke geführt.
Hier liegt der geschätzte Investitionsaufwand bei ca.
1.600.000 €
A3
Die Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen ergeben sich aus dem Ergebnis der Kanalun
tersuchung nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal. Je nach festgestellter Schadensklas
se sind die Schäden zeitabhängig zu sanieren und verteilen sich dementsprechend auf den Zeit
raum des ABK 2 0 1 4 -2 0 1 9 .
Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2019 liegt bei ca.
1.600.000 €.
A8
Die Maßnahmen beziehen sich auf den Bau von Regenüberlaufbecken (RÜB) und Staukanälen
(SK) mit/ohne nachgeschalteten Reinigungsstufen wie Retentionsbodenfilter ( RBF ). Im ABK
2014 - 2019 werden die Regenüberlaufbecken ( RÜB ) der Ortslagen Mahlberg und Rodert er
tüchtigt. Diese Ertüchtigung ist eine Vorgabe der BZR Köln. Gefordert wurden eine Erhöhung des
Rückhaltevolumens und eine Behandlung ( RBF ) vor Einleitung in das Gewässer. Die Umsetzung
der Maßnahme obliegt dem Erftverband.
Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2019 liegt bei ca.
2.400.000 €.
A 10
Die Regenwasserrückhaltung ist für Bergrath (Kruchenbach) noch aktuell. Hier versuchen die
Stadtwerke Bad Münstereifel in Abstimmung mit der Untere Wasserbehörde ( UWB ) Euskirchen
eine kostengünstigere Alternative zu finden als den Bau eines Regenrückhaltebeckens ( 350.000
€ ) oder die Aufweitung der Kruchenbachverrohrung in der B 51 ( > 350.000 € ).
Der geschätzte Investitionsaufwand bis 2019 liegt derzeit bei ca.
350.000 €.
Häusliche Kläreinrichtungen
Häusliche Kläreinrichtungen in Form von Dreikammerklärgruben oder biologischen Anlagen (KKA)
und abflusslosen Gruben (AG) verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Die Außenbereiche
(keine Kanalisierung) betreiben die Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen oder geschlosse
ne Gruben ( rollender K anal). Die Kleinkläranlagen werden von der UBW überprüft und die Eigen
tümer gegebenenfalls zu Ertüchtigung aufgefordert. Nach Ausführung der im ABK 2014 -2019
aufgeführten Maßnahmen werden 89 biologische Kleinkläranlagen und 61 geschlossene Gruben
im Stadtgebiet übrig bleiben.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1178-IX
Einleitunqsstellen/Niederschlagswasser
Neue Gesetze, Verordnungen und Vorschriften haben die Anforderungen bei der Einleitung von
Niederschlagswasser aus der Trennkanalisation in Siefen oder Bäche erheblich verschärft. Die EU
Rahmenrichtlinien für den Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer, das BWK Merkblatt 3
(Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau) und der Trennerlass
(Anforderungen an die Niederschlagswässer im Trennverfahren) werden verstärkt bei neuen und
bei zu verlängernden Einleitanträgen und Einleitgenehmigungen Berücksichtigung finden. Hierbei
geht es z. B. um die Schaffung zusätzlicher Rückhaltevolumina, um Stoßbelastungen in das Ge
wässer und somit die Verdriftung von Flora und Fauna zu vermeiden. Im Bedarfsfälle sind diese
Regenrückhaltebecken mit Reinigungsvorrichtungen zu versehen.
A9
Die Maßnahmen der Rubrik A 9 beinhalten die Aufbereitung von gesammeltem Niederschlags
wasser für eine genehmigte Einleitung in ein Gewässer. Durch die v.g. Verschärfung der Gesetz
gebung muss an immer mehr Einleitstellen das Niederschlagswasser eine Aufbereitung erfahren.
Unterschieden wird hier eine zentrale Aufbereitung des gesammelten Niederschlagswasser in
Becken oder eine dezentrale Aufbereitung am Ort des Eintrags der Verschmutzung, z.B. direkte
Aufbereitung am Straßenablauf.
Von den 70 Einleitstellen im Stadtgebiet wurden von der BZR Köln 20 als bedenklich angesehen.
Für diese Einleitstellen wurde ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erstellt, welches der
BZR vorgelegt wurde. Daraus resultieren die Maßnahmen im ABK 2014 - 2019. Vor allem im Be
reich des Industriegebiets Bendenweg und der Kölnerstraße sowie der Ortslagen Gilsdorf und
Scheuren werden Maßnahmen verlangt. An den drei Einleitstellen in die Erft ( Kölner Straße, Ben
denweg ) wird eine Aufbereitung gefordert. Favorisiert werden von der BZR Rückhaltebecken mit
nachfolgender Aufbereitung. Diese kostenintensiven Maßnahmen sollen umgangen werden, in
dem ein Teil des Niederschlagswassers dezentral aufbereitet ( Filtereinsätze in Straßenabläufe )
und ein weiterer geringer, aber stark verschmutzter Teil an den vorhandenen Mischwasserkanal
angeschlossen wird. Eine weitere Alternative ist der Bau von einem einfachen, naturbelassenen
Erdbecken, wofür die Zustimmung jedoch erst bei der BZR Köln erwirkt werden muss. Für Scheu
ren wurde die Variante naturbelassenes Erdbecken allerdings schon mündlich genehmigt. In Gils
dorf soll eine Rückhaltung mit Retentionsbodenfilter errichtet werden. Hier stehen die Stadtwerke
Bad Münstereifel z.Zt. in Verhandlungen mit der nun für diese Einleitstelle zuständige UWB Eus
kirchen um eine kostengünstigere Möglichkeit der Aufbereitung zu finden (Rückhaltung und RBF
rd. 230.000 €).
Weitere Einleitstellen im Trennsystem, deren Einleitgenehmigung ablaufen, müssen noch betrach
tet werden. Auch hier können noch Maßnahmen an diesen Einleitstellen gefordert werden.
Der geschätzte Investitionsaufwand liegt, je nach Maßnahme, bei ca. 150.000 € oder 750.000 €.
2. Rechtliche Würdigung
Nach dem Landeswassergesetz sind die Kommunen zur Erstellung und Fortschreibung des Ab
wasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen betreffen den Vermögensplan und den Erfolgsplan des Betriebs
zweiges Abwasser und haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Gebührenentwicklung in den
kommenden Jahren.
Durch die Investitionen werden sich vor allem die Aufwandpositionen Abschreibungen und Zinsen
nochmals spürbar erhöhen. Dadurch steigt der Gebührenbedarf und Gebührenerhöhungen dürften
unausweichlich werden.
Über den Straßenentwässerungsanteil werden die Mehraufwendungen auch den Stammhaushalt
der Stadt teilweise erreichen und belasten.
Seite 5 von Ratsdrucksache 1178-IX
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Das ABK ist u. a. die Grundlage für zukünftige Maßnahmen mit geschätzten Investitionskosten.
Neue Erkenntnisse oder Forderungen der Aufsichtsbehörden werden zwangsläufig im Laufe des
Fortschreibungszeitraumes zu Änderungen führen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Fortschreibung zum ABK 2014 -2019 der Bezirksregierung Köln zwecks
Zustimmung vorzulegen.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel behält sich jedoch vor, bei der Umsetzung der Maßnahmen im
Einzelfall ggfls. Abweichungen zu beantragen.