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Beschlussvorlage (RD 1178-IX Z1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, den 29.10.2013 Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: SW 11 Nr. der Ratsdrucksache: 1178-IX/Z-1 Beratungsfolge Termin Betriebsausschluss "Stadtwerke" 06.11.2013 Rat 12.11.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigungskonzept 2014 - 2019 hier: Fortschreibung Berichterstatter: Herr Wassong ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushalts­ rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein __________________ € jährlich Mitgezeichnet: Beteiligt: Ausgearbeitet: Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: GBA 10.2 PR SW1 SW2 Bürgermeister An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1178-IX/Z-1 1. Sachverhalt: In der Betriebsausschusssitzung vom 09.10.2013 entstand Klärungsbedarf hinsichtlich des vorge­ legten Entwurfs des ABK. 1. 2. 3. 4. Welche Rechtsnormen und Vorschriften haben sich verändert ? Wie hoch ist der Anschluss- und Auslastungsgrad der Kläranlagen ? Warum muss in den Ortslagen Odesheim und Wald saniert werden ? Verteilung der Kosten für den Verbindungssammler KA Pesch bis Gilsdorf ? Zu 1: Die für NRW relevanten rechtlichen Vorgaben und technischen Regelungen für die Nieder­ schlagswasserbehandlung sehen wie folgt aus: Europäisches Recht —> Wasserrahmenrichtlinie ( WRRL ) Bundesrecht —> Wasserhaushaltsgesetz ( WHG ) Landesrecht —*■Landeswassergesetz NRW ( LWG NRW ) Technische Richtlinien und Regelwerke —> z. B. DWA-M 153 Umgang mit Regenwasser Verändert hat sich die Gesetzgebung mit der Novellierung des WHG. Die Novellierung wurde not­ wendig, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie umsetzen zu können. Im alten Wasser­ haushaltsgesetz war, aufgrund der damaligen Rahmengesetzgebung des Bundes keine umfas­ sende Umsetzung der WRRL möglich. Das neue WHG trat am 1. März 2010 in Kraft. Durch veränderte Gesetzgebung wird zukünftig bei der Erteilung oder Verlängerung einer Ein­ leiterlaubnis nach strengeren Vorgaben entschieden. D.h. die Anforderungen an das eingeleitete Niederschlagswasser werden höher, und eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässer nach fest­ gelegten Vorgaben wird zur Pflicht. Die Umsetzung der WRRL ist im neuen WHG fest verankert und deren Umsetzung wird von der Überwachungsbehörde ( BZR ) bei sämtlichen Genehmigungen gefordert. Zu 2: Der Anschluss- und Auslastungsgrad der städtischen Kläranlagen Buchholzbach, Houverath und Wald ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Kläranlage Auslegung E W SOii Angeschl. EWis„ (E+EGW) Auslastungsgrad [%] (E+EGW) KA Kirspenich 27.000 KA Buchholzbach 4.500 KA Wald 1.500 KA Houverath 1.800 KA Nöthen 1.000 11.550 2011 2.380 2013 1.303 2013 1.276 2013 808 2013 Stand 42,78 % Stand 52,89 % Stand 86.87 % Stand 70.89 % Stand 80,80 % Die Ertüchtigung der KA Kirspenich und der daraus resultierende höhere Auslastungsgrad ( von 18.500 EW auf 27.000 EW ) schafft der Stadt Bad Münstereifel einen guten Puffer für zu­ künftige Entwicklungen. Die KA Nöthen mit guten Reinigungsleistungen und 20 % freier Kapazität will der Erftverband aus bekannten Gründen schließen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1178-IX/Z-1 Die städtischen Kläranlagen sind unterschiedlich ausgelastet. Während die KA Wald mit rd. 87 % fast an ihre Belastungsgrenze stößt, haben die KA Houverath und mehr noch die KA Buchholz­ bach freie Kapazitäten. Zu 3: Der festgestellte Sanierungsbedarf in den Ortslagen Wald und Odesheim resultiert aus den nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) durchgeführten Befahrungen. Die Auswer­ tung der Befahrung legt den Sanierungsbedarf festgelegt. Die Kanalisation der Ortslage Wald wurde im Wesentlichen in den 1980er Jahren hergestellt. Die Schäden in der Ortslage sind Schäden der Schadensklassen ( SK ) 1 , 2 und 3. Diese Schäden sind nicht umgehend zu sanieren, müssen jedoch nachweislich (jährlicher Selbstüberwachungsbe­ richt an die Bezirksregierung) behoben werden. Daher soll die Sanierung 2016 begonnen und in 2017 abgeschlossen werden. Die festgestellten Schäden beschränken sich nahezu auf nicht fachgerecht eingebundene Stutzen in die Hauptsammler, sowie Undichtigkeiten in Rohrverbin­ dungen. Die Schäden wurden sowohl an den Kanalleitungen, als auch an den Schachtbauwerken festgestellt. Die Befahrung der Ortslage Odesheim wurde im Jahr 2009 durchgeführt. Die festgestellten Schä­ den im Kanal sind oftmals im Anschlussbereich von Stutzen zu suchen ( Boden sichtbar, nicht fachgerecht angeschlossene Stutzen ). Schäden an den Rohrleitungen reichen hingegen von Rissen und Scherbenbildung, über Axialverschiebung bis hin zu fehlenden Wandungsteilen und eindringendem Fremdwasser. Die Kanalisation in Odesheim wurde bis auf die Ortsdurchfahrt (Kreisstraße ) im Jahr 1966 hergestellt. Die Kanalisation der Ortsdurchfahrt wurde 1975 errichtet. Das Problem von nicht fachgerecht eingebauten Stutzen auf den Hauptsammler wird immer wie­ der festgestellt. Da z.Zt. der Herstellung der Ortskanalisationen die Befahrtechnik noch nicht so­ weit war, und somit keinen Stand der Technik darstellte, wurden keine Befahrungen durchgeführt. Mit der heutigen Befahrtechnik werden gerade diese Schäden festgestellt und holen den heutigen Netzbetreiber ein. Zu 4: Für die Herstellung des Verbindungssammlers Pesch bis zur Ortkanalisation Gilsdorf bedarf es einer Kostenaufteilung, die dem Nutzungsgrad des Verbindungssammlers entspricht. Die Ge­ meinde Nettersheim nutzt diesen Sammler vorwiegend. Daher muss eine dementsprechende Einigung gefunden werden, bevor der Bau des Sammlers realisiert werden kann. Der Betriebs­ ausschuss wird über das weitere Vorgehen ständig informiert. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungsvorlage RD 1178-IX 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Ursprungsvorlage RD 1178-IX 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Ursprungsvorlage RD 1178-IX 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Fortschreibung zum ABK 2014 -2019 der Bezirksregierung Köln zwecks Zustimmung vorzulegen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel behält sich jedoch vor, bei der Umsetzung der Maßnahmen im Einzelfall ggfls. Abweichungen zu beantragen.