Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, den 29.10.2013
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: SW 11
Nr. der Ratsdrucksache: 1178-IX/Z-1
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschluss "Stadtwerke"
06.11.2013
Rat
12.11.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigungskonzept 2014 - 2019
hier: Fortschreibung
Berichterstatter: Herr Wassong
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushalts
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(X) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
__________________ € jährlich
Mitgezeichnet:
Beteiligt:
Ausgearbeitet:
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
GBA
10.2
PR
SW1
SW2
Bürgermeister
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1178-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
In der Betriebsausschusssitzung vom 09.10.2013 entstand Klärungsbedarf hinsichtlich des vorge
legten Entwurfs des ABK.
1.
2.
3.
4.
Welche Rechtsnormen und Vorschriften haben sich verändert ?
Wie hoch ist der Anschluss- und Auslastungsgrad der Kläranlagen ?
Warum muss in den Ortslagen Odesheim und Wald saniert werden ?
Verteilung der Kosten für den Verbindungssammler KA Pesch bis Gilsdorf ?
Zu 1:
Die für NRW relevanten rechtlichen Vorgaben und technischen Regelungen für die Nieder
schlagswasserbehandlung sehen wie folgt aus:
Europäisches Recht —> Wasserrahmenrichtlinie ( WRRL )
Bundesrecht —> Wasserhaushaltsgesetz ( WHG )
Landesrecht —*■Landeswassergesetz NRW ( LWG NRW )
Technische Richtlinien und Regelwerke —> z. B. DWA-M 153 Umgang mit Regenwasser
Verändert hat sich die Gesetzgebung mit der Novellierung des WHG. Die Novellierung wurde not
wendig, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie umsetzen zu können. Im alten Wasser
haushaltsgesetz war, aufgrund der damaligen Rahmengesetzgebung des Bundes keine umfas
sende Umsetzung der WRRL möglich. Das neue WHG trat am 1. März 2010 in Kraft.
Durch veränderte Gesetzgebung wird zukünftig bei der Erteilung oder Verlängerung einer Ein
leiterlaubnis nach strengeren Vorgaben entschieden. D.h. die Anforderungen an das eingeleitete
Niederschlagswasser werden höher, und eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässer nach fest
gelegten Vorgaben wird zur Pflicht.
Die Umsetzung der WRRL ist im neuen WHG fest verankert und deren Umsetzung wird von der
Überwachungsbehörde ( BZR ) bei sämtlichen Genehmigungen gefordert.
Zu 2:
Der Anschluss- und Auslastungsgrad der städtischen Kläranlagen Buchholzbach, Houverath und
Wald ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
Kläranlage Auslegung
E W SOii
Angeschl. EWis„ (E+EGW) Auslastungsgrad
[%]
(E+EGW)
KA Kirspenich
27.000
KA Buchholzbach
4.500
KA Wald
1.500
KA Houverath
1.800
KA Nöthen
1.000
11.550
2011
2.380
2013
1.303
2013
1.276
2013
808
2013
Stand
42,78 %
Stand
52,89 %
Stand
86.87 %
Stand
70.89 %
Stand
80,80 %
Die Ertüchtigung der KA Kirspenich und der daraus resultierende höhere Auslastungsgrad
( von 18.500 EW auf 27.000 EW ) schafft der Stadt Bad Münstereifel einen guten Puffer für zu
künftige Entwicklungen. Die KA Nöthen mit guten Reinigungsleistungen und 20 % freier Kapazität
will der Erftverband aus bekannten Gründen schließen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1178-IX/Z-1
Die städtischen Kläranlagen sind unterschiedlich ausgelastet. Während die KA Wald mit rd. 87 %
fast an ihre Belastungsgrenze stößt, haben die KA Houverath und mehr noch die KA Buchholz
bach freie Kapazitäten.
Zu 3:
Der festgestellte Sanierungsbedarf in den Ortslagen Wald und Odesheim resultiert aus den nach
der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) durchgeführten Befahrungen. Die Auswer
tung der Befahrung legt den Sanierungsbedarf festgelegt.
Die Kanalisation der Ortslage Wald wurde im Wesentlichen in den 1980er Jahren hergestellt. Die
Schäden in der Ortslage sind Schäden der Schadensklassen ( SK ) 1 , 2 und 3. Diese Schäden
sind nicht umgehend zu sanieren, müssen jedoch nachweislich (jährlicher Selbstüberwachungsbe
richt an die Bezirksregierung) behoben werden. Daher soll die Sanierung 2016 begonnen und in
2017 abgeschlossen werden. Die festgestellten Schäden beschränken sich nahezu auf nicht
fachgerecht eingebundene Stutzen in die Hauptsammler, sowie Undichtigkeiten in Rohrverbin
dungen. Die Schäden wurden sowohl an den Kanalleitungen, als auch an den Schachtbauwerken
festgestellt.
Die Befahrung der Ortslage Odesheim wurde im Jahr 2009 durchgeführt. Die festgestellten Schä
den im Kanal sind oftmals im Anschlussbereich von Stutzen zu suchen ( Boden sichtbar, nicht
fachgerecht angeschlossene Stutzen ). Schäden an den Rohrleitungen reichen hingegen von
Rissen und Scherbenbildung, über Axialverschiebung bis hin zu fehlenden Wandungsteilen und
eindringendem Fremdwasser. Die Kanalisation in Odesheim wurde bis auf die Ortsdurchfahrt
(Kreisstraße ) im Jahr 1966 hergestellt. Die Kanalisation der Ortsdurchfahrt wurde 1975 errichtet.
Das Problem von nicht fachgerecht eingebauten Stutzen auf den Hauptsammler wird immer wie
der festgestellt. Da z.Zt. der Herstellung der Ortskanalisationen die Befahrtechnik noch nicht so
weit war, und somit keinen Stand der Technik darstellte, wurden keine Befahrungen durchgeführt.
Mit der heutigen Befahrtechnik werden gerade diese Schäden festgestellt und holen den heutigen
Netzbetreiber ein.
Zu 4:
Für die Herstellung des Verbindungssammlers Pesch bis zur Ortkanalisation Gilsdorf bedarf es
einer Kostenaufteilung, die dem Nutzungsgrad des Verbindungssammlers entspricht. Die Ge
meinde Nettersheim nutzt diesen Sammler vorwiegend. Daher muss eine dementsprechende
Einigung gefunden werden, bevor der Bau des Sammlers realisiert werden kann. Der Betriebs
ausschuss wird über das weitere Vorgehen ständig informiert.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungsvorlage RD 1178-IX
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Ursprungsvorlage RD 1178-IX
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Ursprungsvorlage RD 1178-IX
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Fortschreibung zum ABK 2014 -2019 der Bezirksregierung Köln zwecks
Zustimmung vorzulegen.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel behält sich jedoch vor, bei der Umsetzung der Maßnahmen im
Einzelfall ggfls. Abweichungen zu beantragen.