Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
166 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.02.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 50-05-00 Me.
Nr. der Ratsdrucksache: 751-X
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
16.03.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Jahresbericht Sozialabteilung 2016
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Frau Melder
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2017 insgesamt 234 Personen.
Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2016):
40 ( 42) Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
Seite 2 von Ratsdrucksache 751-X
111 (105) Personen Grundsicherung im Alter
71 ( 56) Personen Grundsicherung bei Erwerbsminderung
15 ( 11) Personen Weitere Hilfen
4 ( 5) Personen Hilfe zur Pflege
Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt.
Im Jahresverlauf wurden in einem Fall 50 % der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII übernommen.
Aufteilung der Hilfearten
Hilfe zur Pflege; 4
Hilfe bei Krankheit;
15
Hilfe zum
Lebensunterhalt; 40
Grundsicherung bei
Erw erbsminderung;
71
Grundsicherung im
Alter; 111
Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 01.01. eines Jahres)
300
250
2011
200
Fallzahl
2012
2013
150
2014
2015
100
2016
50
0
Hilfe zum
Lebensunterhalt
Grundsicherung Hilfe bei Krankheit
Hilfe zur Pflege
Gesamt
Hilfeart
Hilfe zum Lebensunterhalt wird Personen ab 18 Jahren gewährt, bei denen zwar eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, die aber voraussichtlich nicht auf Dauer bestehen wird. Insbesondere bei jüngeren Menschen werden Renten wegen Erwerbsminderung nur befristet auf Zeit
Seite 3 von Ratsdrucksache 751-X
gewährt, so dass für diese Personen die Gewährung von Grundsicherung bei Erwerbsminderung
nicht möglich ist.
Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung):
Jahr
Nettoaufwand
Sozialhilfe
55.516,05 €
133.011,32 €
223,277,00 €
263.720,38 €
243.542,56 €
2012
2013
2014
2015
2016
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII):
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
Ausgaben
616.804,44 €
636.776,48 €
725.830,79 €
852.717,84 €
893.261,96 €
Einnahmen
9.474,63 €
3.266,42 €
7.714,66 €
18.516,83 €
7.512,86 €
Nettoaufwand
607.329,81 €
633.510,06 €
718.116,13 €
834.201,01 €
885.749,10 €
Nettoaufwendungen Sozialhilfe (ohne Grundsicherung) 2012-2016
300.000,00 €
250.000,00 €
200.000,00 €
150.000,00 €
100.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
2012
2013
2014
2015
2016
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Nettoaufwendungen Grundsicherung 2012
-2016
1.000.000,00 €
900.000,00 €
800.000,00 €
700.000,00 €
600.000,00 €
500.000,00 €
400.000,00 €
300.000,00 €
200.000,00 €
100.000,00 €
0,00 €
2012
2013
2014
2015
2016
Auch 2016 setzte sich der Anstieg der Grundsicherungsleistungen fort. In den Ursachen hierfür
gibt es keine Veränderungen, die nicht schon in den Vorjahren zu beschreiben waren. Sie liegen
in der demografischen Entwicklung, zunehmenden unterbrochenen Erwerbsbiografien, die Lücken
in der Rentenversicherung verursachen und somit einen erhöhten Bedarf an ergänzender Grundsicherung verursachen. Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen, die sich zu Lasten der Grundsicherung nach dem SGB XII auswirken.
Die Entwicklungen spiegeln sich auch auf Kreisebene wieder.
Seit dem Jahr 2014 werden die Kosten zu 100 % vom Bund getragen.
2. Asylbegehrende Ausländer
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Zur Vermeidung der Konzentration von Personen mit Migrationshintergrund in den Ballungsgebieten können seit Ende 2016 anerkannte Asylbewerber nach § 12 a Aufenthaltsgesetz einer Kommune zugewiesen werden. Es wird dann eine Wohnsitzverpflichtung für drei Jahre ausgesprochen. D. h., dass die anerkannten Flüchtlinge erst nach drei Jahren aus dem Stadtgebiet wegziehen können. Ausnahmen sind nur möglich, sofern der Lebensunterhalt durch Erwerbseinkünfte
selbst gedeckt werden kann.
Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG
AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Am 31.12.2016 wurden Asylbewerberleistungen in 130 Leistungsfällen an 239 Personen gewährt
(31.12.2015: 229 Leistungsfälle mit 387 Personen).
Der Rückgang an Fällen und leistungsberechtigten Personen ist durch die zwischenzeitlich erfolgten Asyl-Entscheidungen mit überwiegendem Wechsel ins SGB II bedingt. Seit Ende 2016 erfolgt
zeitgleich eine Wohnsitzzuweisung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz. Die Mehrheit der anerkannten
Flüchtlinge ist nicht verzogen, sondern wohnt noch in Bad Münstereifel. Dabei werden die meisten
Personen weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht.
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Entwicklung der Aufwendungen seit 2012:
Jahr
Grundleistungen, Arbeitsgelegenheiten u.
sonstige Leistungen
Leistungen
Gesamtbei Krankheit, ausgaben
Schwangerschaft und
Geburt
2012
2013
2014
2015
2016
203.913,30 €
266.650,38 €
357.624,50 €
937.687,91 €
2.393.695,08 €
24.914,48 €
38.935,00 €
57.737,50 €
131.326,20 €
338.613,47 €
228.827,78 €
305.585,38 €
417.362,00 €
1.069.014,11 €
2.732.308,55 €
GesamtNettoaufwand
Einnahmen/Erstattun
g Benutzungsgebühren
5.529,85 €
223.297,93 €
1.913,19 €
303.672,19 €
563,00 €
416.799,00 €
7.500,39 € 1.061.513,72 €
30.160,84 € 2.702.147,71 €
Erstattung Land Anteil Stadt
88.306,86 €
101.481,01 €
138.154,00 €
455.972,00 €
2.507.332,81 €
265.365,33 €
202.191,18 €
278.645,45 €
605.541,17 €
194.814,90 €
Nettoaufwendungen Asylbewerberleistung 2012-2016
3.000.000,00 €
2.500.000,00 €
2.000.000,00 €
1.500.000,00 €
1.000.000,00 €
500.000,00 €
0,00 €
2012
2013
2014
2015
2016
3. Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylsuchender
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Bis Ende 2016 konnten durch Anmietung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen die
Unterbringungsmöglichkeiten auf 504 Plätze erweitert werden.
Den Höhepunkt der Zuweisungen bildete der Dezember 2015. Danach brachen die Zuweisungen
schlagartig ab, weil große Städte, welche bislang ihre Aufnahmequote nicht erfüllt hatten, die weiterhin ankommenden Flüchtlinge aufnehmen mussten.
Aufgrund der Beschleunigung der Verfahren in den vergangenen sechs Monaten und dem damit
größtenteils verbundenen Wechsel in die Zuständigkeit des Jobcenters wird in Kürze mit weiteren
Zuweisungen nach § 1 FlüAG gerechnet. Maßgeblich ist die Aufnahmequote zum neuen Quartalsbeginn Anfang April.
4. Wohngeld
Seite 6 von Ratsdrucksache 751-X
Entwicklung der Wohngeld-Anträge 2012-2016
400
372
350
350
300
269
244
250
197
200
150
100
50
0
2012
2013
2014
2015
2016
Entwicklung der Wohngeldaufwendungen 2012-2016
350.000,00 €
300.000,00 €
250.000,00 €
200.000,00 €
150.000,00 €
100.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
2012
2013
2014
2015
2016
Seit dem 01.01.2016 ist die neue Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes
an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten
wurde damit wieder erweitert, da nun auch Empfänger mit einem im Vergleich zu den Vorjahren
höheren Einkommen wieder wohngeldberechtigt wurden.
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 181 Wohngeldbewilligungen und 63 Ablehnungen erteilt. Dabei
wurde Wohngeld in Höhe von insgesamt 189.108,48 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) wurden insgesamt 1.060 Verarbeitungen durchgeführt. Zu
den Verarbeitungen kommen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten, Erhöhungen, Minderungen sowie einmalige Anweisungen bzw.
Rückforderungen hinzu.
Seite 7 von Ratsdrucksache 751-X
In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem
formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind).
5. Rentenversicherung
Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen.
Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht
zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten.
Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen.
Entwicklung der Antragsaufnahmen 2012-2016
590
574
564
570
550
544
540
534
530
510
490
470
450
2012
2013
2014
2015
2016
2. Rechtliche Würdigung, 3. Finanzielle Auswirkungen, 4. Organisatorische und personelle
Auswirkungen, 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
und 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt!