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Mitteilungsvorlage (Jahresbericht Sozialabteilung 2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
166 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.02.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 50-05-00 Me. Nr. der Ratsdrucksache: 751-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 16.03.2017 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Jahresbericht Sozialabteilung 2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Melder __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: 1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:      Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2017 insgesamt 234 Personen. Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2016): 40 ( 42) Personen Hilfe zum Lebensunterhalt Seite 2 von Ratsdrucksache 751-X 111 (105) Personen Grundsicherung im Alter 71 ( 56) Personen Grundsicherung bei Erwerbsminderung 15 ( 11) Personen Weitere Hilfen 4 ( 5) Personen Hilfe zur Pflege Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt. Im Jahresverlauf wurden in einem Fall 50 % der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII übernommen. Aufteilung der Hilfearten Hilfe zur Pflege; 4 Hilfe bei Krankheit; 15 Hilfe zum Lebensunterhalt; 40 Grundsicherung bei Erw erbsminderung; 71 Grundsicherung im Alter; 111 Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 01.01. eines Jahres) 300 250 2011 200 Fallzahl 2012 2013 150 2014 2015 100 2016 50 0 Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung Hilfe bei Krankheit Hilfe zur Pflege Gesamt Hilfeart Hilfe zum Lebensunterhalt wird Personen ab 18 Jahren gewährt, bei denen zwar eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, die aber voraussichtlich nicht auf Dauer bestehen wird. Insbesondere bei jüngeren Menschen werden Renten wegen Erwerbsminderung nur befristet auf Zeit Seite 3 von Ratsdrucksache 751-X gewährt, so dass für diese Personen die Gewährung von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nicht möglich ist. Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung): Jahr Nettoaufwand Sozialhilfe 55.516,05 € 133.011,32 € 223,277,00 € 263.720,38 € 243.542,56 € 2012 2013 2014 2015 2016 Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII): Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Ausgaben 616.804,44 € 636.776,48 € 725.830,79 € 852.717,84 € 893.261,96 € Einnahmen 9.474,63 € 3.266,42 € 7.714,66 € 18.516,83 € 7.512,86 € Nettoaufwand 607.329,81 € 633.510,06 € 718.116,13 € 834.201,01 € 885.749,10 € Nettoaufwendungen Sozialhilfe (ohne Grundsicherung) 2012-2016 300.000,00 € 250.000,00 € 200.000,00 € 150.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 0,00 € 2012 2013 2014 2015 2016 Seite 4 von Ratsdrucksache 751-X Nettoaufwendungen Grundsicherung 2012 -2016 1.000.000,00 € 900.000,00 € 800.000,00 € 700.000,00 € 600.000,00 € 500.000,00 € 400.000,00 € 300.000,00 € 200.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 2012 2013 2014 2015 2016 Auch 2016 setzte sich der Anstieg der Grundsicherungsleistungen fort. In den Ursachen hierfür gibt es keine Veränderungen, die nicht schon in den Vorjahren zu beschreiben waren. Sie liegen in der demografischen Entwicklung, zunehmenden unterbrochenen Erwerbsbiografien, die Lücken in der Rentenversicherung verursachen und somit einen erhöhten Bedarf an ergänzender Grundsicherung verursachen. Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen, die sich zu Lasten der Grundsicherung nach dem SGB XII auswirken. Die Entwicklungen spiegeln sich auch auf Kreisebene wieder. Seit dem Jahr 2014 werden die Kosten zu 100 % vom Bund getragen. 2. Asylbegehrende Ausländer Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Zur Vermeidung der Konzentration von Personen mit Migrationshintergrund in den Ballungsgebieten können seit Ende 2016 anerkannte Asylbewerber nach § 12 a Aufenthaltsgesetz einer Kommune zugewiesen werden. Es wird dann eine Wohnsitzverpflichtung für drei Jahre ausgesprochen. D. h., dass die anerkannten Flüchtlinge erst nach drei Jahren aus dem Stadtgebiet wegziehen können. Ausnahmen sind nur möglich, sofern der Lebensunterhalt durch Erwerbseinkünfte selbst gedeckt werden kann. Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes. Am 31.12.2016 wurden Asylbewerberleistungen in 130 Leistungsfällen an 239 Personen gewährt (31.12.2015: 229 Leistungsfälle mit 387 Personen). Der Rückgang an Fällen und leistungsberechtigten Personen ist durch die zwischenzeitlich erfolgten Asyl-Entscheidungen mit überwiegendem Wechsel ins SGB II bedingt. Seit Ende 2016 erfolgt zeitgleich eine Wohnsitzzuweisung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz. Die Mehrheit der anerkannten Flüchtlinge ist nicht verzogen, sondern wohnt noch in Bad Münstereifel. Dabei werden die meisten Personen weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Seite 5 von Ratsdrucksache 751-X Entwicklung der Aufwendungen seit 2012: Jahr Grundleistungen, Arbeitsgelegenheiten u. sonstige Leistungen Leistungen Gesamtbei Krankheit, ausgaben Schwangerschaft und Geburt 2012 2013 2014 2015 2016 203.913,30 € 266.650,38 € 357.624,50 € 937.687,91 € 2.393.695,08 € 24.914,48 € 38.935,00 € 57.737,50 € 131.326,20 € 338.613,47 € 228.827,78 € 305.585,38 € 417.362,00 € 1.069.014,11 € 2.732.308,55 € GesamtNettoaufwand Einnahmen/Erstattun g Benutzungsgebühren 5.529,85 € 223.297,93 € 1.913,19 € 303.672,19 € 563,00 € 416.799,00 € 7.500,39 € 1.061.513,72 € 30.160,84 € 2.702.147,71 € Erstattung Land Anteil Stadt 88.306,86 € 101.481,01 € 138.154,00 € 455.972,00 € 2.507.332,81 € 265.365,33 € 202.191,18 € 278.645,45 € 605.541,17 € 194.814,90 € Nettoaufwendungen Asylbewerberleistung 2012-2016 3.000.000,00 € 2.500.000,00 € 2.000.000,00 € 1.500.000,00 € 1.000.000,00 € 500.000,00 € 0,00 € 2012 2013 2014 2015 2016 3. Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylsuchender Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Bis Ende 2016 konnten durch Anmietung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen die Unterbringungsmöglichkeiten auf 504 Plätze erweitert werden. Den Höhepunkt der Zuweisungen bildete der Dezember 2015. Danach brachen die Zuweisungen schlagartig ab, weil große Städte, welche bislang ihre Aufnahmequote nicht erfüllt hatten, die weiterhin ankommenden Flüchtlinge aufnehmen mussten. Aufgrund der Beschleunigung der Verfahren in den vergangenen sechs Monaten und dem damit größtenteils verbundenen Wechsel in die Zuständigkeit des Jobcenters wird in Kürze mit weiteren Zuweisungen nach § 1 FlüAG gerechnet. Maßgeblich ist die Aufnahmequote zum neuen Quartalsbeginn Anfang April. 4. Wohngeld Seite 6 von Ratsdrucksache 751-X Entwicklung der Wohngeld-Anträge 2012-2016 400 372 350 350 300 269 244 250 197 200 150 100 50 0 2012 2013 2014 2015 2016 Entwicklung der Wohngeldaufwendungen 2012-2016 350.000,00 € 300.000,00 € 250.000,00 € 200.000,00 € 150.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 0,00 € 2012 2013 2014 2015 2016 Seit dem 01.01.2016 ist die neue Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde damit wieder erweitert, da nun auch Empfänger mit einem im Vergleich zu den Vorjahren höheren Einkommen wieder wohngeldberechtigt wurden. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 181 Wohngeldbewilligungen und 63 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde Wohngeld in Höhe von insgesamt 189.108,48 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) wurden insgesamt 1.060 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen kommen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten, Erhöhungen, Minderungen sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen hinzu. Seite 7 von Ratsdrucksache 751-X In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind). 5. Rentenversicherung Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen. Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten. Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Entwicklung der Antragsaufnahmen 2012-2016 590 574 564 570 550 544 540 534 530 510 490 470 450 2012 2013 2014 2015 2016 2. Rechtliche Würdigung, 3. Finanzielle Auswirkungen, 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen, 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen und 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt!