Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 03.11.2004
Vorlagen-Nr.:
86/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
15.11.2004
TOP: Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006
I. Sach- und Rechtslage:
Der Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen Braun Umweltdienste über die Abfallentsorgung in
der Gemeinde Kreuzau endet zum 31.12.2005. Somit sind diese Leistungen neu auszuschreiben.
Aufgrund des finanziellen Umfangs ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich.
Die Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung ist hierbei von entscheidender Bedeutung und es
bedarf einer intensiven Bearbeitung und Beratung im Fachausschuss. Die Ausschussmitglieder
sollen über die verschiedensten Möglichkeiten informiert werden, damit diese abschließend eine
Beschlussempfehlung für den Rat erstellen können.
Aufgrund der großen Tragweite, auf Jahre hinaus, und der schwierigen Rechtslage ist die
Beteiligung eines Fachbüros unerlässlich. Die Verwaltung wird kurzfristig ein entsprechendes
Angebot einholen und zur Entscheidung vorlegen.
Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen im Ausschreibungsverfahren ist es erforderlich,
dass sich der Umweltausschuss bis zur planmäßigen Sitzung im Frühjahr in mehreren Beratungen
über die verschiedensten Möglichkeiten im Bereich der Abfallentsorgungsleistungen informiert.
Diese Beratungstermine sehen keine Beschlussfassung vor und dienen lediglich der Information
und Vorbereitung. Alternativ wäre die Einrichtung eines Arbeitskreises denkbar.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
III. Beschlussvorschlag:
„Zur Vorbereitung auf die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für die europaweite
Ausschreibung der Entsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau wird der Umweltausschuss
bis zur planmäßigen Sitzungsrunde im Frühjahr 2005 regelmäßig zur Beratung zusammentreffen.
Der Ausschussvorsitzende wird hierzu bedarfsgerecht einladen“.
Der Bürgermeister
- Ramm -