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Beschlussvorlage (Herstellung einer Straßenbeleuchtung in Teilen der Bachstraße (Nr. 22-52) in Kirspenich hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
Beschlussvorlage (Herstellung einer Straßenbeleuchtung in Teilen der Bachstraße (Nr. 22-52) in Kirspenich
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2017) Beschlussvorlage (Herstellung einer Straßenbeleuchtung in Teilen der Bachstraße (Nr. 22-52) in Kirspenich
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2017) Beschlussvorlage (Herstellung einer Straßenbeleuchtung in Teilen der Bachstraße (Nr. 22-52) in Kirspenich
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.03.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 745-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Herstellung einer Straßenbeleuchtung in Teilen der Bachstraße (Nr. 22-52) in Kirspenich hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( x ) Kosten €: 28.000 € ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( x ) Deckung: Beitragseinahmen 22.400 € ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 745-X 1. Sachverhalt: Die SPD-Fraktion beantragt mit Ihrem beiliegenden Schreiben vom 26.01.2017, in Teilen der Bachstraße, Stichweg (Nr. 22-52) in Kirspenich eine Straßenbeleuchtung herzustellen. Bislang ist der angesprochene Straßenabschnitt ohne jegliche Beleuchtung. Die asphaltierte Oberfläche weist Flicken und Kanten auf. Die Straße, die in einem gepflasterten Wendehammer endet, wird nicht nur von Anwohnern, sondern auch von vielen Radfahrern und Fußgängern, welche den Erftbegleitweg nutzen, in Anspruch genommen. Wie aus dem beigefügten Planausschnitt zu ersehen ist, müssten, verteilt über die Gesamtlänge des Straßenabschnittes, insgesamt 4 Leuchten mit geschätzten Kosten von 8.000 € aufgestellt werden. Hinzu käme die Verlegung von 130 m Straßenbeleuchtungskabel, welches weitere Kosten von 20.000 € verursachen würde. Der Gesamtaufwand beliefe sich demnach auf 28.000 €. 2. Rechtliche Würdigung Für die mit der erstmaligen Anbringung der Beleuchtung aus 4 Straßenlaternen im Stichweg verbundene Verbesserung der Straße(anlage) sind gem. § 8 KAG NRW und §§ 1 ff. Straßenbaubeitragssatzung Anliegerbeiträge zu erheben. Nach § 4 Abs. 3 Straßenbaubeitragssatzung tragen die Anlieger 80 % (= 22.400,00 €) des Aufwandes. Nach der vorgenommenen überschlägigen Ermittlung beläuft sich der Beitrag auf rd. 3,80 € pro m² beitragspflichtige Fläche. Dies entspricht nicht der Intention der Anlieger. 3. Finanzielle Auswirkungen Da die Stadt die Kosten einzelner Straßenleuchten separat nicht über Anliegerbeiträge abrechnen kann, ist zur Refinanzierung der Solarleuchte (Alternative) im Bereich der Wendeanlage eine vertragliche Erklärung zur Kostenübernahme durch die unmittelbaren Anlieger erforderlich. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In dem Fraktionsantrag wird alternativ die Überlegung vorgebracht, doch die Beleuchtung auf den Wendehammer zu beschränken, wenn die Kostenbelastung der Anlieger zu hoch werde. Damit die teure Kabelverlegung entfallen kann, könnte eine solarbetriebene Einzelleuchte errichtet werden, die mit Bewegungsmelder ausgestattet wird und/oder auf Knopfdruck eingeschaltet werden kann. Die Kosten dafür sind mit rd. 3.500,00 € zu veranschlagen. Nachteile der Solar-Akkus sind die reduzierte Aufladung und der damit einhergehende Kapazitätsverlust bei niedrigen Außentemperaturen, evtl. noch zusätzlich verstärkt durch Schnee auf den Kollektoren. Die daraus resultierende geringe Leistung fällt genau in den Winter, wenn aufgrund des späten Tagesanbruchs und der früh einsetzenden Dunkelheit eine lange Brenndauer erwartet wird. Allerdings ist zu betonen, dass im Gegensatz zur kompletten Beleuchtungsausstattung mit der dargestellten Alternative die in dem Antrag beschriebenen Unfallgefahren und das beklagte fehlende Sicherheitsgefühl für die Fußgänger und Fahrradfahrer in den Nacht- und Abendstunden nur in einem geringen Umfang behoben werden können. Überdies ist nicht auszuschließen, dass wegen der spezifischen Funktionsbedingungen von Solarleuchten an manchen Winterabenden nur kurzzeitig die Wendeanlage ausgeleuchtet ist. Seite 3 von Ratsdrucksache 745-X 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird sich mit den Anliegern ins Benehmen setzen, um im Wendehammer an der Erft eine solargespeiste Straßenleuchte zu installieren. Die Aufwendungen trägt die Gruppe der begünstigten Anlieger.