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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025 hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 29.12.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
09.03.17, 17:11
Aktualisiert
09.03.17, 17:11
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 29.12.2016) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 29.12.2016)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.03.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/17 S Nr. der Ratsdrucksache: 623-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 21.03.2017 Rat 28.03.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025 hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 29.12.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 623-X/Z-3 1. Sachverhalt: Die beigefügte Haushaltsverfügung des Kreises zum städt. Haushalt 2017, die am 02.01.2017 per FAX eingegangen ist, gebe ich hiermit zur Kenntnis. Der Landrat als Kommunalaufsicht hat, unter Berücksichtigung des Ausführungserlasses des MIK NRW zur Haushaltskonsolidierung vom 07.03.2013, Az.: 34 - 46.09.01 – 918/13, gem. § 76 Abs. 2 GO NRW die Fortschreibung des HSK 2013-2022 der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2017 unter Auflagen genehmigt. Das ratsbeschlossene Konsolidierungsziel, ab dem Jahr 2022 wieder ausgeglichene Haushalte aufstellen zu können und die Auflagen des Landrates unterstreichen, dass auch weiterhin eine restriktive Haushaltsmittelbewirtschaftung unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten ist. 2. Rechtliche Würdigung Gegen die Haushaltsverfügung des Landrates konnte bis zum 02.02.2017 Klage erhoben werden. Die Verwaltung sah jedoch keinen Ansatzpunkt für eine Klage und damit auch keine Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Entscheidung des Landrates. Mit E-Mail vom 03.01.2017 wurden die Fraktionsvorsitzenden hierüber informiert. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen.