Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
09.03.17, 17:11
Aktualisiert
09.03.17, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.03.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/17 S
Nr. der Ratsdrucksache: 623-X/Z-3
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
21.03.2017
Rat
28.03.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept bis 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 29.12.2016
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Berichterstatter/in: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 623-X/Z-3
1. Sachverhalt:
Die beigefügte Haushaltsverfügung des Kreises zum städt. Haushalt 2017, die am 02.01.2017 per
FAX eingegangen ist, gebe ich hiermit zur Kenntnis.
Der Landrat als Kommunalaufsicht hat, unter Berücksichtigung des Ausführungserlasses des MIK
NRW zur Haushaltskonsolidierung vom 07.03.2013, Az.: 34 - 46.09.01 – 918/13, gem. § 76 Abs. 2
GO NRW die Fortschreibung des HSK 2013-2022 der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2017 unter Auflagen genehmigt.
Das ratsbeschlossene Konsolidierungsziel, ab dem Jahr 2022 wieder ausgeglichene Haushalte
aufstellen zu können und die Auflagen des Landrates unterstreichen, dass auch weiterhin eine
restriktive Haushaltsmittelbewirtschaftung unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten ist.
2. Rechtliche Würdigung
Gegen die Haushaltsverfügung des Landrates konnte bis zum 02.02.2017 Klage erhoben werden.
Die Verwaltung sah jedoch keinen Ansatzpunkt für eine Klage und damit auch keine Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Entscheidung des Landrates. Mit E-Mail vom 03.01.2017 wurden
die Fraktionsvorsitzenden hierüber informiert.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen.