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Beschlussvorlage (Genehmigung Haushalt 2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
179 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
09.03.17, 17:11
Aktualisiert
09.03.17, 17:11
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Inhalt der Datei

0:2/01/2017 07:46 +49-2251-15665 KREIS EUSKIRCHEN S. E rn q c als untere staatliche Verwaltungsbehörde DER LANDRAT des Kreises Euskirchen Postanschrift: Kreis Euskirchen 5 3 3 7 7 Euskirchen Bürgermeisterin 53902 Bad Münstereifel vorab per Fax: (02253) 5 05 - 114 01/ /'C X ■ t G B l / 15 Zentrales und Kultur -Kommunalaufsicht- Aktenzeichen: 1/15/912-11 /0/Sn bearbeitet von: Frau Schneider Telefon-Durchwahl: 02251 / 1 5 903 Telefax: 02251 /1 S 405 E-Mail: helks.schnelder@krels-eusklrchen,tle Dienstgebäude: Jüllcher Ring 32 Zimmer: A 330 Datum: 29.12,2016 Haushalt der Stadt Bad Münstereifelfür das Haushaltsjahr 2017 hier: Anzeige der Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 5 GO NRW und Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes gern, § 76 Abs, 2 GO NRW Bericht vom 25.11.2016, Az.: 22-11-50/2017 (Eingang: 28,11.2016) sowie ergänzende E-Mail vom 21,12.2016 Die vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am 22.11,2016 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 ist gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW nicht ausgeglichen. Sie weist im Ergebnisplan ein Defizit von 4.336.349 € aus, das nur durch die erneute Verringerung der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann. Im Finanzplan ist ein negativer Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.377.197 € zu verzeichnen. Für Investitions­ maßnahmen sind Kredite in Höhe von 3.626.400 € vorgesehen. Nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020, die unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten weitestgehend auf den Orientierungsdaten 2017 - 2020 des Lan­ des NRW (Rd. Erl. d. MIK v, 25.07.2016) beruht, werden auch in den Folgejahren Defizite im Ergebnisplän ausgewiesen, die jedoch eine sinkende Tendenz aufweisen. Diese setzt sich im Jahr 2021 fort und führt nach derzeitigem Stand im Jahr 2022 zu einem Überschuss. Damit wäre der gemäß § 75 Abs. 2 S. 1 GO NRW geforderte Haushaltsausgleich originär erreicht. Aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW bestand für die Stadt Bad Münstereifel seit dem Nachtragshaushalt in 2009 die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Im Haushaltsjahr 2013 war das HSK mit den beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen erstmals genehmigungsfähig, Für das Haushaltsjahr 2017 ist das HSK unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen fortzuschreiben. Die Fortschreibung des HSK bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehör­ de, Die Genehmigung der Fortschreibung des HSK kann nur erteilt werden, wenn das mit der Genehmigung im Jahr 2013 verbindlich festgelegte Ende des Konsolidierungszeitraums im Haushaltsjahr 2022 eingehalten wird. Entsprechend der vorliegenden, über den Zeitraum DE402Ö2öOOOQ003e i 4 Tetefan: (02251) 5G-0 Telefax: (0 2251) 15-656 Glaublger-ID: Konten der KreMÜCKM« mallbox@krete-euskirehsn.de WWw.kreis-eURklwlien.de Krelesparknsso Euskirchen tBAN: PE20 3625 0110 0001 000017 SWIFT-B1C: VtfCLADE D1 EU3 USl-lcl Nr. DE 1223937S 8 jm jB Vft-Bnnk Nörcfalfol eG IBAN: DE56 370@ 9720 0100 1 750 23 SWIFT-ÖIC: GENO DE D1 SL.E >Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Unle 872; Krolahaus/DRK servlceasiten: Mo. - Do.: 8 .30 -1 5 .3 0 Uhr Fr.; 8 .3 0 -1 2 .3 0 Uhr 02/01/2017 07:46 +43-2251-15665 KREIS EUSKIRCHEN - S. 2- der mittelfristigen Finanzplanung hinausgehenden Ergebnisplanung weist der Haushalt im Jahr 2022 nach wie vor einen Überschuss (696.339 €) aus. Für die Folgejahre sind weitere Überschüsse geplant (2023: rd. 1,26 Mio. €, 2024: rd. 1,87 Mio. €, 2025: rd. 2,38 Mio. €). Mithin ist der Haushaltsausgleich innerhalb des mit dem Start des HSK verbindlich festge­ legten Konsolidierungszeitraums weiterhin nachhaltig darstellbar. Unter Berücksichtigung des Ausführunaserlasses des MIK NRW zur Haushaltskonsoiidieruna vom 07.03.2013. Az.: 34 - 46.09.01 - 918/13. genehmige ich hiermit gemäß S 76 Abs. 2 GO NRW die Fortschreibuna des HSK 2013 - 2022 der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2017 unter folgenden Auflagen: 1. Die im Haushalt 2017 enthaltenen Aufwendungs-/Auszahlungsansätze dürfen im Rah­ men der Haushaltsbewirtschaftung grundsätzlich nicht überschritten werden. Ausnah­ men sind nur in unabweisbaren Einzelfällen möglich. 2. Mehrerträge/-einzahlungen, die bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegenüber den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Landeszuweisungen entstehen, sind zur Reduzierung der Defizite im Ergebnis- und Finanzplan einzusetzen. Insbesondere Finanzmittelüberschüsse sind zum Abbau der Liquiditätskredite heranzu­ ziehen. 3. Die Stadt Bad Münstereifel hat weiterhin konsequent alle Möglichkeiten zur Erzielung höchstmöglicher Erträge/Einzahlungen und zur Reduzierung der Aufwendun­ gen/Auszahlungen zu nutzen. Die pflichtigen Aufgaben sind weiterhin in regelmäßigen Abständen auf mögliche Standardreduzierung zu überprüfen. Soweit freiwillige Leistun­ gen nicht aufgegeben werden sollen, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Auf­ wands zu untersuchen. 4. Die bereits begonnenen Personalkonsolidierungsmaßnahmen sind fortzusetzen. Die aufgabenkritische Überprüfung des Personalbestandes ist bis zur Wiedererlangung ei­ nes nachhaltigen Haushaltsausgleichs als Daueraufgabe zu verstehen, 5. Über die Entwicklung der gemeindlichen Haushaltslage ist unter Vorlage einer Über­ sicht der erzielten Erträge bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zum 30,06. und 30.11.2017 zu berichten. Für die Jahre 2021 bis 2025 wurden gem. dem o, a, MIK-Erlass Wachstumsraten auf Grundlage der tatsächlichen Einzahlungen/Erträge bzw. Auszahlungen/Aufwände der Jahre 2006 bis 2015 ermittelt. Aufgrund der Systematik der durch das Ministerium vorgegebenen Berechnungsformel ergeben sich dabei ausschließlich positive Steigerungsraten. Sowohl die Anwendung der aktuellen, weiterhin optimistischen Orientierungsdaten als auch der in­ dividuell ermittelten Wachstumsraten der Stadt Bad Münstereifel sind nicht zu beanstanden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich sowohl durch veränderte Orientierungsdaten folgender Jahre als auch durch die jährlich anzupassenden Wachstumsraten Verschlechte­ rungen ergeben können, die im HSK aufgefangen werden müssen. Mit der Genehmigung der HSK-Fortschreibung 2017 ist das Ende des Konsolidierungszeit­ raums weiterhin verbindlich auf das Haushaltsjahr 2022 festgelegt. Ein Herausschieben des Endzeitpunktes ist nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei nicht absehbaren und von der Kom­ mune nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen möglich. Das HSK ist in den Foigejahren bis zum Ausgleichsjahr weiter fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähig­ keit des fortgeschriebenen HSK ist in jedem Jahr anhand der dann jeweils aktuellen Pla­ nungsgrundlagen zu entscheiden. Gegen die Bekanntmachung der Haushaltsatzung 2017 der Stadt Bad Münstereifel sowie gegen den Stellenplan 2017 bestehen keine Bedenken. 02/03 32/01/2017 07:46 +49-2251-15665 KREIS EUSKIRCHEN S. Rechtsmittelbelehrung; Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben, Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, schriftlich oder elektronisch (*) einzureichen oder bei der Geschäftsstelle dieses Gerichts zur Niederschrift zu erklären, Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevoll­ mächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden, (*) Die elektronische Form wird durch eins qualifiziert signierte Datei gewehrt, die den. Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr entspricht und als Anhang einer E-Mail zu (übermitteln Ist, 03/03