Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
179 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
09.03.17, 17:11
Aktualisiert
09.03.17, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
0:2/01/2017
07:46
+49-2251-15665
KREIS EUSKIRCHEN
S.
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als untere staatliche
Verwaltungsbehörde
DER LANDRAT
des Kreises Euskirchen
Postanschrift: Kreis Euskirchen 5 3 3 7 7 Euskirchen
Bürgermeisterin
53902 Bad Münstereifel
vorab per Fax: (02253) 5 05 - 114
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G B l / 15
Zentrales und Kultur
-Kommunalaufsicht-
Aktenzeichen:
1/15/912-11 /0/Sn
bearbeitet von:
Frau Schneider
Telefon-Durchwahl:
02251 / 1 5 903
Telefax:
02251 /1 S 405
E-Mail:
helks.schnelder@krels-eusklrchen,tle
Dienstgebäude:
Jüllcher Ring 32
Zimmer:
A 330
Datum:
29.12,2016
Haushalt der Stadt Bad Münstereifelfür das Haushaltsjahr 2017
hier: Anzeige der Haushaltssatzung gem. § 80 Abs. 5 GO NRW und Genehmigung
des Haushaltssicherungskonzeptes gern, § 76 Abs, 2 GO NRW
Bericht vom 25.11.2016, Az.: 22-11-50/2017 (Eingang: 28,11.2016) sowie ergänzende
E-Mail vom 21,12.2016
Die vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am 22.11,2016 beschlossene Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2017 ist gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW nicht ausgeglichen. Sie weist im
Ergebnisplan ein Defizit von 4.336.349 € aus, das nur durch die erneute Verringerung der
Allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann. Im Finanzplan ist ein negativer Cash-Flow aus
laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.377.197 € zu verzeichnen. Für Investitions
maßnahmen sind Kredite in Höhe von 3.626.400 € vorgesehen.
Nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020, die unter Berücksichtigung
örtlicher Besonderheiten weitestgehend auf den Orientierungsdaten 2017 - 2020 des Lan
des NRW (Rd. Erl. d. MIK v, 25.07.2016) beruht, werden auch in den Folgejahren Defizite
im Ergebnisplän ausgewiesen, die jedoch eine sinkende Tendenz aufweisen. Diese setzt
sich im Jahr 2021 fort und führt nach derzeitigem Stand im Jahr 2022 zu einem Überschuss.
Damit wäre der gemäß § 75 Abs. 2 S. 1 GO NRW geforderte Haushaltsausgleich originär
erreicht.
Aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW bestand
für die Stadt Bad Münstereifel seit dem Nachtragshaushalt in 2009 die Verpflichtung zur
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Im Haushaltsjahr 2013 war das
HSK mit den beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen erstmals genehmigungsfähig, Für
das Haushaltsjahr 2017 ist das HSK unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen
fortzuschreiben. Die Fortschreibung des HSK bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehör
de,
Die Genehmigung der Fortschreibung des HSK kann nur erteilt werden, wenn das mit der
Genehmigung im Jahr 2013 verbindlich festgelegte Ende des Konsolidierungszeitraums im
Haushaltsjahr 2022 eingehalten wird. Entsprechend der vorliegenden, über den Zeitraum
DE402Ö2öOOOQ003e i 4
Tetefan: (02251) 5G-0
Telefax: (0 2251) 15-656
Glaublger-ID:
Konten der KreMÜCKM«
mallbox@krete-euskirehsn.de
WWw.kreis-eURklwlien.de
Krelesparknsso Euskirchen
tBAN: PE20 3625 0110 0001 000017
SWIFT-B1C: VtfCLADE D1 EU3
USl-lcl Nr. DE 1223937S 8
jm jB
Vft-Bnnk Nörcfalfol eG
IBAN: DE56 370@ 9720 0100 1 750 23
SWIFT-ÖIC: GENO DE D1 SL.E
>Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Unle 872; Krolahaus/DRK
servlceasiten:
Mo. - Do.: 8 .30 -1 5 .3 0 Uhr
Fr.;
8 .3 0 -1 2 .3 0 Uhr
02/01/2017
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+43-2251-15665
KREIS EUSKIRCHEN
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der mittelfristigen Finanzplanung hinausgehenden Ergebnisplanung weist der Haushalt im
Jahr 2022 nach wie vor einen Überschuss (696.339 €) aus. Für die Folgejahre sind weitere
Überschüsse geplant (2023: rd. 1,26 Mio. €, 2024: rd. 1,87 Mio. €, 2025: rd. 2,38 Mio. €).
Mithin ist der Haushaltsausgleich innerhalb des mit dem Start des HSK verbindlich festge
legten Konsolidierungszeitraums weiterhin nachhaltig darstellbar.
Unter Berücksichtigung des Ausführunaserlasses des MIK NRW zur Haushaltskonsoiidieruna vom 07.03.2013. Az.: 34 - 46.09.01 - 918/13. genehmige ich hiermit gemäß S 76 Abs.
2 GO NRW die Fortschreibuna des HSK 2013 - 2022 der Stadt Bad Münstereifel für das
Haushaltsjahr 2017 unter folgenden Auflagen:
1.
Die im Haushalt 2017 enthaltenen Aufwendungs-/Auszahlungsansätze dürfen im Rah
men der Haushaltsbewirtschaftung grundsätzlich nicht überschritten werden. Ausnah
men sind nur in unabweisbaren Einzelfällen möglich.
2.
Mehrerträge/-einzahlungen, die bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegenüber
den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Landeszuweisungen
entstehen, sind zur Reduzierung der Defizite im Ergebnis- und Finanzplan einzusetzen.
Insbesondere Finanzmittelüberschüsse sind zum Abbau der Liquiditätskredite heranzu
ziehen.
3. Die Stadt Bad Münstereifel hat weiterhin konsequent alle Möglichkeiten zur Erzielung
höchstmöglicher Erträge/Einzahlungen und zur Reduzierung der Aufwendun
gen/Auszahlungen zu nutzen. Die pflichtigen Aufgaben sind weiterhin in regelmäßigen
Abständen auf mögliche Standardreduzierung zu überprüfen. Soweit freiwillige Leistun
gen nicht aufgegeben werden sollen, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Auf
wands zu untersuchen.
4. Die bereits begonnenen Personalkonsolidierungsmaßnahmen sind fortzusetzen. Die
aufgabenkritische Überprüfung des Personalbestandes ist bis zur Wiedererlangung ei
nes nachhaltigen Haushaltsausgleichs als Daueraufgabe zu verstehen,
5. Über die Entwicklung der gemeindlichen Haushaltslage ist unter Vorlage einer Über
sicht der erzielten Erträge bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zum 30,06.
und 30.11.2017 zu berichten.
Für die Jahre 2021 bis 2025 wurden gem. dem o, a, MIK-Erlass Wachstumsraten auf
Grundlage der tatsächlichen Einzahlungen/Erträge bzw. Auszahlungen/Aufwände der Jahre
2006 bis 2015 ermittelt. Aufgrund der Systematik der durch das Ministerium vorgegebenen
Berechnungsformel ergeben sich dabei ausschließlich positive Steigerungsraten. Sowohl
die Anwendung der aktuellen, weiterhin optimistischen Orientierungsdaten als auch der in
dividuell ermittelten Wachstumsraten der Stadt Bad Münstereifel sind nicht zu beanstanden.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich sowohl durch veränderte Orientierungsdaten
folgender Jahre als auch durch die jährlich anzupassenden Wachstumsraten Verschlechte
rungen ergeben können, die im HSK aufgefangen werden müssen.
Mit der Genehmigung der HSK-Fortschreibung 2017 ist das Ende des Konsolidierungszeit
raums weiterhin verbindlich auf das Haushaltsjahr 2022 festgelegt. Ein Herausschieben des
Endzeitpunktes ist nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei nicht absehbaren und von der Kom
mune nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen möglich. Das HSK ist in den
Foigejahren bis zum Ausgleichsjahr weiter fortzuschreiben. Über die Genehmigungsfähig
keit des fortgeschriebenen HSK ist in jedem Jahr anhand der dann jeweils aktuellen Pla
nungsgrundlagen zu entscheiden.
Gegen die Bekanntmachung der Haushaltsatzung 2017 der Stadt Bad Münstereifel sowie
gegen den Stellenplan 2017 bestehen keine Bedenken.
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32/01/2017
07:46
+49-2251-15665
KREIS EUSKIRCHEN
S.
Rechtsmittelbelehrung;
Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben, Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070
Aachen, schriftlich oder elektronisch (*) einzureichen oder bei der Geschäftsstelle dieses
Gerichts zur Niederschrift zu erklären, Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevoll
mächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden,
(*) Die elektronische Form wird durch eins qualifiziert signierte Datei gewehrt, die den. Maßgaben der Landesverordnung über
den elektronischen Rechtsverkehr entspricht und als Anhang einer E-Mail zu (übermitteln Ist,
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