Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 61-20-30 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 685-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath - Hoffmannstraße
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 685-X
1. Sachverhalt:
Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine derzeit im Flächennutzungsplan als
landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellte Fläche in eine Darstellung als Dorfgebiet (MD) geändert
werden. Hierdurch soll die planungsrechtliche Grundlage zur Umnutzung bzw. zum Umbau eines
derzeit landwirtschaftlich genutzten Objektes zu Wohnzwecken geschaffen werden. Parallel hierzu
ist mit Ratsdrucksache 686-X eine Satzungserweiterung für diesen Bereich geplant.
Zwischenzeitlich wurden in der Zeit vom 04.10. – 04.11.2016 die Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die im Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnehmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen.
Im weiteren Verfahren sind nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens tragen die Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath –
Hoffmannstraße, aufzustellen.
2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf
der 29 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße
nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sind nicht eingegangen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.