Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath - Hoffmannstraße hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Beschlussvorlage (29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath - Hoffmannstraße	
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath - Hoffmannstraße	
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 61-20-30 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 685-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath - Hoffmannstraße hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 685-X 1. Sachverhalt: Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellte Fläche in eine Darstellung als Dorfgebiet (MD) geändert werden. Hierdurch soll die planungsrechtliche Grundlage zur Umnutzung bzw. zum Umbau eines derzeit landwirtschaftlich genutzten Objektes zu Wohnzwecken geschaffen werden. Parallel hierzu ist mit Ratsdrucksache 686-X eine Satzungserweiterung für diesen Bereich geplant. Zwischenzeitlich wurden in der Zeit vom 04.10. – 04.11.2016 die Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die im Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnehmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen. Im weiteren Verfahren sind nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens tragen die Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße, aufzustellen. 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf der 29 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.