Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,5 MB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
29. Änderung des Flächennutzungsplanes
für einen Teilbereich des Flurstückes Gem.
Mutscheid, Flur 16, Flurstück Nr. 129
- Ohlerath, Hoffmannstraße -
BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT
Entwurf
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
Inhalt
Teil A.
1.0
2.0
3.0
3.1
3.2
3.3
4.0
5.0
5.1
5.2
5.3
Teil B.
1.
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
3.0
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
4.0
4.1
4.2
5.0
6.0
7.0
8.0
Städtebauliche Begründung .......................................... 2
Rechtsgrundlagen ...................................................................... 2
Ausgangslage / Problemdarstellung ............................................. 2
Übergeordnete Planungen .......................................................... 3
Landesplanung .......................................................................... 3
Flächennutzungsplan ................................................................. 3
Landschaftsplan ......................................................................... 3
Inhalt der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ..................... 4
Auswirkungen der Planung ......................................................... 4
Städtebauliche Auswirkungen ..................................................... 4
Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung............................. 4
Umweltauswirkungen / Umweltbericht .......................................... 4
Umweltbericht ................................................................. 5
Allgemeines ............................................................................... 5
Beschreibung des Projektes ........................................................ 5
Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planung ........................ 5
Standort des Vorhabens ............................................................. 6
Planerische Bindungen ............................................................... 6
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes ........................................ 6
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im
Einwirkungsbereich der Planung .................................................. 7
Naturräumliche Grundlagen ........................................................ 7
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch ................ 7
Schutzgut Tiere und Pflanzen ...................................................... 8
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden............................ 9
Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ......... 10
Schutzgut Klima / Luft ............................................................... 10
Schutzgut Landschafts- / Ortsbild .............................................. 10
Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........................................... 10
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung10
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ........................................................ 10
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen .................... 10
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes . 11
Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen ...................
Lösungsmöglichkeiten .............................................................. 11
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der
erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf
die Umwelt (Monitoring) ........................................................... 11
Abschließende Zusammenfassung und Bewertung ..................... 11
1
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
Teil A.
1.0
•
•
•
•
•
2.0
2
Städtebauliche Begründung
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722).
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung
- BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294).
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S.
58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208)
Ausgangslage / Problemdarstellung
Der Änderungsbereich umfasst Teilbereiche des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur
16, Nr. 129 in einem Umfang von rd. 850 qm.
Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich der 29. Änderung
Der von der geplanten Änderung betroffene Bereich des Flurstückes liegt gemäß § 35
BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Landschaftsschutz liegt für diesen Bereich nicht vor. Die Erschließung ist sichergestellt.
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
3
Die Grundstückeigentümer / Antragsteller beabsichtigen, dass in dem v.g. Bereich bereits
vorhandene landwirtschaftliche Gebäude in Wohnraum für den Eigenbedarf, nämlich die
erwachsenen Kinder, umzubauen. Geplant ist, das vorhandene Pultdach in seiner bisherigen
Ausrichtung um 180° zu drehen, wobei dann eine Erhöhung der westlich (in Richtung freies
Feld) gelegenen Gebäudeseite erforderlich wird. Es ergibt sich in diesem Bereich eine maximale Gebäudehöhe von 4,5 m über natürlichem Gelände. Die östlich gelegene Gebäudeseite bleibt mit derzeit 3,50 bis 4,0 m Bestandshöhe unverändert bzw. könnte geringfügig (für
Dachdämmung, u. ä.) erhöht werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Vorhabens zu schaffen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes von landwirtschaftlicher Nutzfläche in
Dorfgebiet (MD) erforderlich. Im Weiteren soll die Satzung über die Abgrenzung, Abrundung
und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Ohlerath (Ergänzungssatzung) gem. § 34 BauGB erweitert werden.
3.0
Übergeordnete Planungen
3.1
Landesplanung
Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt - Region Aachen -, 2003.
Der Ortsteil Ohlerath ist im gültigen Regionalplan nicht als allgemeiner Siedlungsbereich
dargestellt, d.h. es handelt sich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Die bauliche Entwicklung ist daher vorrangig auf den Eigenbedarf der
Bevölkerung abzustellen.
3.2
Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist der geplante Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Eine bei der Bezirksregierung Köln gestellte landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG zur
Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zwischenzeitlich positiv beschieden.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
4
3.3
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplanes Bad
Münstereifel. Das Gebiet ist nicht mit einer Schutzgebietsausweisung belegt.
Auszug aus dem Landschaftsplan
4.0
Inhalt der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die 29. Flächennutzungsplanänderung beinhaltet gemäß § 5 Abs.2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1
Abs. 1 Nr. 1 BauNVO die Änderung der derzeit gültigen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in die Darstellung „Dorfgebiet“.
5.0
Auswirkungen der Planung
5.1
Städtebauliche Auswirkungen
Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der Ergänzungssatzung
für diesen Bereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung eins
landwirtschaftlichen Gebäudes, angrenzend an den bestehenden Siedlungszusammenhang,
geschaffen werden.
Negative Auswirkungen auf die vorhandenen Nutzungen in der näheren Umgebung sind
nicht zu erwarten.
5.2
Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung
Die Versorgung mit Trinkwasser und Elektrizität erfolgt über die Anschlüsse an die bestehenden Leitungsnetze. Gleiches gilt für die Kanalisation.
5.3
Umweltauswirkungen / Umweltbericht
Die detaillierten Auswirkungen auf die Umwelt werden im Rahmen des gemäß § 2a BauGB
erarbeiteten Umweltberichtes, der gesonderter Teil dieser Begründung ist, ermittelt, beschrieben und bewertet.
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
Teil B.
1.
5
Umweltbericht
Allgemeines
Aufgrund des Artikel 6 des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG –Bau) in der seit
20.07.2004 geltenden Fassung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung
(UP) durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die
Umweltbelange, auf die eine Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich erhebliche
Umweltauswirkungen haben kann. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und
Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen und
Vorhaben. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil der
Begründung der Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu
§ 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.
Folgende Umweltschutzgüter werden betrachtet:
• Mensch (incl. menschlicher Gesundheit)
• Pflanzen und Tiere
• Boden / Wasser
• Klima / Luft
• Landschaftsbild / Erholung
• Kultur- und sonstige Sachgüter
• Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern,
welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen
berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden
Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben
anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge.
Auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes ist die Umweltprüfung nicht in der
Detailschärfe erforderlich wie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, trotzdem sind
auch auf dieser Ebene alle Umweltmedien und -belange zu prüfen, die im § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB aufgeführt sind. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Planbegründung, dessen
Aufbau durch die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB vorgegeben ist.
2.
Beschreibung des Projektes
2.1
Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planung
Die Antragsteller beabsichtigen, ein vorhandenes landwirtschaftliches Gebäude auf dem
Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Flurstück 129 in Wohnraum für den Eigenbedarf
umzubauen. Angestrebt wird, das vorhandene Pultdach in seiner bisherigen Ausrichtung um
180° zu drehen, wobei dann eine Erhöhung der westlich (in Richtung freies Feld) gelegenen
Gebäudeseite erforderlich wird. Es ergibt sich in diesem Bereich eine maximale Gebäudehöhe von bis zu 4,5 m über natürlichem Gelände. Die östlich gelegene Gebäudeseite bleibt mit
derzeit 3,50 bis 4,0 m Bestandshöhe unverändert bzw. könnte geringfügig (für Dachdämmung, u. ä.) erhöht werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Vorhabens zu schaffen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes von bisher landwirtschaftlicher Nutzfläche
in Dorfgebiet (MD) erforderlich. Im Weiteren soll die Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Ohlerath (Ergänzungssatzung) gem. § 34 BauGB erweitert werden.
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
6
2.2
Standort des Vorhabens
Der Änderungsbereich umfasst Teilbereiche des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur
16, Nr. 129 in einem Umfang von rd. 850 qm.
2.3
Planerische Bindungen
Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt - Region Aachen -, 2003.
Der Ortsteil Ohlerath ist im gültigen Regionalplan nicht als allgemeiner Siedlungsbereich
dargestellt, d.h. es handelt sich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Die bauliche Entwicklung ist daher vorrangig auf den Eigenbedarf der
Bevölkerung abzustellen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist der geplante Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplanes Bad
Münstereifel. Das Gebiet ist nicht mit einer Schutzgebietsausweisung belegt.
2.4
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes
Baugesetzbuch (BauGB): Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Vermeidung und
Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Festsetzungen von Maßnahmen die dem
Klimawandel entgegenwirken als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Erhaltung landschaftlicher Strukturen; Erhaltung,
Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher und natürlicher Gewässer; Schutz der
natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Geringhalten schädlicher
Umwelteinflüsse
durch
landschaftspflegerische
Maßnahmen;
Ausgleich
von
Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes
des Menschen.
Landschaftsgesetz (LG): Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung landschaftlicher
Strukturen; sparsame, schonende und nachhaltige Nutzung der Naturgüter; Erhaltung,
Entwicklung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen Gewässer;
Geringhalten von schädlichen Umwelteinwirkungen; Erhaltung und Entwicklung der
biologischen Vielfalt; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt;
Erhaltung und Entwicklung von Naturbeständen im besiedelten Bereich; Erhaltung
unbebauter Bereiche und Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen;
Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen.
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung
der Funktionen des Bodens; Vermeidung von Beeinträchtigungen seiner natürlichen
Funktionen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Sicherung der Gewässer als Bestandteil des
Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Gewährleistung einer
nachhaltigen Entwicklung.
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG): Schutz der Gewässer vor
vermeidbaren Beeinträchtigungen; sparsame Verwendung des Wassers; Bewirtschaftung
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
7
der Gewässer, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem
Nutzen einzelner dienen.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen,
Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz - DSchG): Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und
Denkmalbereichen.
3.0
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einwirkungsbereich der Planung
3.1
Naturräumliche Grundlagen
Das Plangebiet liegt im Naturpark NTP-008 „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes VennEifel“ (7680300) und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG 5407-0001 „Mutscheider
Hochfläche“ (7680110). Die Ortslage ist ausgegrenzt und unterliegt keiner
Schutzausweisung.
In ca. 900 m Luftlinie im Westen verläuft das Naturschutzgebiet EU-164 NSG
„Broemmersbach“ (7680100). Schutzgebiet von europäischem Interesse, Vogelschutz- bzw.
FFH-Gebiete liegen nicht in unmittelbarer Nähe.
Luftbild © Geobasis.NRW
3.2
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch
Bestand:
Für den Menschen sind wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn- und Lebensqualität,
der Erholungs- und Freizeitwert, aber auch Aspekte des Immissionsschutzes und wirtschaftlich
/
infrastrukturelle
Funktionen
(z.B.
Versorgung,
Angebot
an
Gemeinbedarfseinrichtungen) von Bedeutung.
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
8
Prognose:
Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine wesentlichen
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet, da lediglich ein bestehendes
landwirtschaftliches Gebäude umgenutzt werden soll.
Für die geplante zukünftige Wohnnutzung an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich
besteht ein verminderter Schutzanspruch bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot
gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick auf die im Außenbereich privilegierten
Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft.
Maßnahmen:
Keine Maßnahmen auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
3.3
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Der Änderungsbereich ist heute bereits baulich, durch das landwirtschaftliche Gebäude,
genutzt. Nachhaltige Eingriffe in Natur und Landschaft werden somit nicht vorbereitet.
Blick auf das Gebäude von Westen und Osten
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
9
Artenschutz
Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 und 29.07.2009
(seit 01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen
Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbelange bei allen
Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür
ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der
Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Hinsichtlich der Abwägung, ob streng geschützte, insbesondere in NRW planungsrelevante
Arten von der vorliegenden Bauleitplanung betroffen sein könnten, wurde eine
Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Dipl.-Geogr. Ute Lomb, Bonn).
Die Artenschutzprüfung (ASP) orientiert sich an der Handlungsempfehlung des MWEBWV
(Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW) & MUNLV
(Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW)
2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von
Vorhaben. In Stufe I (Vorprüfung) wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, „ob und
ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen
zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor
dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des
Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die
entsprechenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich“.
Der Umbau des landwirtschaftlichen Gebäudes, Stallung sowie Futterlager, zu
Wohnzwecken beansprucht keine zusätzlichen Flächen. Die Wohnnutzung erfordert das
Drehen des Pultdaches um 180°.
Da keine Vegetation, Bäume, Sträucher, Säume, Grün- oder Ackerland, von der Planung
berührt werden, konzentriert sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf landwirtschaftliche
Gebäude. Anlässlich des Ortstermins wurde es auf eine Quartiersnutzung durch Vögel oder
Fledermäuse untersucht und die Auftraggeber befragt.
Fazit
Das Bauvorhaben in der Ortslage Ohlerath, Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu
Wohnzwecken wurde im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1 untersucht
und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Es wurde ein Ortstermin am 09.09.2016 wahrgenommen. Die Liste der zu erwartenden planungsrelevanten Arten des LANUV NRW für das
MTB 55071 „Hönningen“ und die im Naturraum Eifel zu erwartenden, gefährdeten Rote Liste
Arten wurden überprüft. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass
von dem Bauvorhaben kein Verstoß im Sinne des § 44 BNatSchG ausgelöst wird.
(Die Artenschutzrechtliche Prüfung ist Anlage zu den Verfahrensunterlagen).
Mit Einreichung des Bauantrages ist die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit nochmals zu
verifizieren.
3.4
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden
Bestand:
Für den Änderungsbereich liegen keine Eintragungen in dem gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen vor.
Für das Plangebiet liegt keine Ausweisung für schutzwürdige Böden vor.
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
10
Prognose:
Da durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Eingriffe in den Boden
vorbereitet werden, werden keine umweltrelevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
erwartet.
3.5
Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine umweltrelevanten
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser erwartet.
3.6
Schutzgut Klima / Luft
Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine umweltrelevanten
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft erwartet.
3.7
Schutzgut Landschafts- / Ortsbild
Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine wesentlichen
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- und Ortsbild erwartet.
3.8
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von
gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische
Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden
könnte.
Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine wesentlichen
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter erwartet.
4.0
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung
der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
4.1
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung
Im Rahmen der Umweltprüfung ist die Betroffenheit insbesondere der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB und § 1a BauGB aufgeführten Belange des Umweltschutzes, einschließlich des
Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu untersuchen und zu bewerten.
Die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen bzw. des Eingriffs in
Natur und Landschaft erfolgt durch die gedankliche Verknüpfung der vom Planungsvorhaben
ausgehenden Wirkungen mit den Wert- und Funktionselementen des Naturhaushaltes und
des Landschaftsbildes sowie den weiteren Schutzgütern.
Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Umnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes im
Außenbereich geschaffen werden.
Damit soll eine wohnbauliche Nutzung für die erwachsenen Kinder der Antragsteller
ermöglicht werden. Eine zusätzliche Versiegelung ist nicht geplant.
Bei einem Verzicht auf die Umnutzung des Gebäudes würde dieses weiterhin leer stehen.
Ggfs. würden an anderer Stelle Neuversiegelungen stattfinden.
4.2
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
erheblich nachteiligen Auswirkungen
Ein Eingriff in Natur und Landschaft findet nicht statt.
Ein Auslösen von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 - 3 durch das
Vorhaben wird ausgeschlossen.
Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
11
Ein Auslösen von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 4 durch das Vorhaben wird ausgeschlossen. Es wurden keine Pflanzen der besonders geschützten Arten
festgestellt.
5.0
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes sind nicht zu beschreiben.
6.0
Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten
Entfällt aufgrund der funktionalen Zuordnung.
7.0
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt
(Monitoring)
Eine Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt erfolgt im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht.
8.0
Abschließende Zusammenfassung und Bewertung
Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel soll für einen
Teilbereich des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Flurstück 129 die Darstellung
„Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ zu ändern. Geplant ist der Ausbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Wohnraum.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Vorhabens zu schaffen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Weiteren soll die Satzung
über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath (Ergänzungssatzung) gem. § 34 BauGB erweitert werden.
Schutzwürdige Biotope oder städtische Biotopverbundflächen sind von den Änderungsabsichten nicht betroffen. Hinweise auf das Vorkommen von Lebens- oder Ruhestätten gesetzlich geschützter, planungsrelevanter oder gefährdeter Arten liegen für die Änderungsbereiche nicht vor.
Die Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter werden insgesamt als nicht erheblich eingestuft.
aufgestellt:
Bad Münstereifel, November 2016