Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
39 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadt Bad Münstereifel
29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Seitens der Öffentlichkeit wurden im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen vorgetragen.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
01
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Luftbildauswertung
30.09.2016 Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeig- nommen.
net sein (§16 BauO NRW).
Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei
Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei
denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen
auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen.
Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht
unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen.
Bezirksregierung
Düsseldorf
02
PLEdoc
Leitungsauskunft
Fremdplanungsbearbeitung
Essen
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
05.10.2016 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis gevon uns verwalteten Versorgungsanlagen.
nommen.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
1
Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört.
Eine Erweiterung des Plangebietes
ist nicht beabsichtigt.
Beschlussvorschlag
Kein Beschluss erforderlich.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
•
•
•
•
•
•
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer
E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung.
03
Westnetz GmbH
13.10.2016 Im Plangebiet verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen.
Planungen
von
110
kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich
liegen nicht vor.
Versorgungsträger anderer UnterDiese Stellungnahme betrifft nur die von der nehmen wurden gehört.
Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wir-
2
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
kung für die innogy Netze Deutschland GmbH
als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
Die Planunterlagen haben wir an das
Regionalzentrum Westliches Rheinland
Kuchenheimer Straße 1-3
53991 Euskirchen
weitergereicht.
Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt wurden.
04
e-regio GmbH & Co.
KG
53881 Euskirchen
13.10.2016 Im dargestellten Planbereich sind keine Leitun- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschoss erforderlich.
gen zur Erdgas-Versorgung vorhanden und nommen.
geplant.
Daher bestehen keine Bedenken gegen die
beabsichtigte 29. Änderung des Flächennutzungsplanes.
05
Landwirtschaftskammer NRW
Kreisstelle Euskirchen
52349 Düren
27.10.2016 Keine Bedenken.
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
nommen.
06
Industrie- und Handelskammer
52007 Aachen
02.11.2016 Keine Bedenken.
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
nommen.
3
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
07
Kreis Euskirchen
02.11.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
07.1
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass im Bereich des Plangebietes keine
Eintragungen in dem gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu nach derzeitigem
Kenntnisstand führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende
Verdachtsflächen vorliegen.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht werden keine
grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben
erhoben. Allerdings ist eine abschließende Stellungnahme ist erst nach Vorlage des ergänzten
Umweltberichtes möglich.
Im Zuge der dabei vorzunehmenden Quantifizierung und Bilanzierung der Umweltauswirkungen
ist gemäß § 4 (1) LBodSchG das Schutzgut
Boden einzubeziehen. Dazu erfolgt eine Information dahingehend, dass für das Plangebiet
keine Ausweisung von schutzwürdigen Böden
vorliegt.
Zu 08.1
Zu 08.1
07.2
Immissionsschutz
In die Hinweise der textlichen Festsetzungen
sollte übernommen werden, dass für Wohngebäude an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich ein verminderter Schutzanspruch
bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick
auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft bestehen.
Zu 08.2
4
Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
genommen.
Stellungnahme zur
Ein Eingriff in den Boden ist nicht Kenntnis zu nehmen.
geplant. Es soll lediglich ein vorhandenes ehemals landwirtschaftlich
genutztes Gebäude zu Wohnzwecken umgenutzt werden.
Zu 08.2
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Im Umweltbericht zur Flächennut- Stellungnahme zu
zungsplanänderung sowie in der folgen.
Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB wird auf den verminderten
Schutzanspruch hingewiesen.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
07.3
Untere Landschaftsbehörde
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken. Das Plangebiet liegt
nicht in einem Landschaftsschutzgebiet. Einer
Änderung des FNP stehen gem. Vorentwurf der
ASP vom 26.09.2016 (Lomb) keine artenschutzrechtlichen Gründe entgegen. Mit Einreichung
des Bauantrages ist die artenschutzrechtliche
Unbedenklichkeit nochmals zu verifizieren, da
sich je nach Dauer bis zur Antragsstellung Veränderungen ergeben können.
Zu 08.3
Zu 08.3
5
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
In der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Stellungnahme zur
Nr. 3 BauGB wird ein entsprechen- Kenntnis zu nehmen.
der Hinweis aufgenommen.
Der Stellungnahme wird gefolgt.