Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 4 - RD 685-X - Abwägung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
39 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Beschlussvorlage (Anlage 4 - RD 685-X - Abwägung) Beschlussvorlage (Anlage 4 - RD 685-X - Abwägung) Beschlussvorlage (Anlage 4 - RD 685-X - Abwägung) Beschlussvorlage (Anlage 4 - RD 685-X - Abwägung) Beschlussvorlage (Anlage 4 - RD 685-X - Abwägung)

öffnen download melden Dateigröße: 39 kB

Inhalt der Datei

Seite 1 von 5 Stadt Bad Münstereifel 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Seitens der Öffentlichkeit wurden im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen vorgetragen. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB lfd. Nr. Anregung durch Datum 01 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Luftbildauswertung 30.09.2016 Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeig- nommen. net sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen. Bezirksregierung Düsseldorf 02 PLEdoc Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung Essen wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 05.10.2016 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis gevon uns verwalteten Versorgungsanlagen. nommen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. 1 Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört. Eine Erweiterung des Plangebietes ist nicht beabsichtigt. Beschlussvorschlag Kein Beschluss erforderlich. Seite 2 von 5 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme • • • • • • Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung. 03 Westnetz GmbH 13.10.2016 Im Plangebiet verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen. Planungen von 110 kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen nicht vor. Versorgungsträger anderer UnterDiese Stellungnahme betrifft nur die von der nehmen wurden gehört. Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wir- 2 Seite 3 von 5 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag kung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Die Planunterlagen haben wir an das Regionalzentrum Westliches Rheinland Kuchenheimer Straße 1-3 53991 Euskirchen weitergereicht. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. 04 e-regio GmbH & Co. KG 53881 Euskirchen 13.10.2016 Im dargestellten Planbereich sind keine Leitun- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschoss erforderlich. gen zur Erdgas-Versorgung vorhanden und nommen. geplant. Daher bestehen keine Bedenken gegen die beabsichtigte 29. Änderung des Flächennutzungsplanes. 05 Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Euskirchen 52349 Düren 27.10.2016 Keine Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. nommen. 06 Industrie- und Handelskammer 52007 Aachen 02.11.2016 Keine Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. nommen. 3 Seite 4 von 5 lfd. Nr. Anregung durch Datum 07 Kreis Euskirchen 02.11.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 07.1 Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass im Bereich des Plangebietes keine Eintragungen in dem gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu nach derzeitigem Kenntnisstand führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen vorliegen. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht werden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben erhoben. Allerdings ist eine abschließende Stellungnahme ist erst nach Vorlage des ergänzten Umweltberichtes möglich. Im Zuge der dabei vorzunehmenden Quantifizierung und Bilanzierung der Umweltauswirkungen ist gemäß § 4 (1) LBodSchG das Schutzgut Boden einzubeziehen. Dazu erfolgt eine Information dahingehend, dass für das Plangebiet keine Ausweisung von schutzwürdigen Böden vorliegt. Zu 08.1 Zu 08.1 07.2 Immissionsschutz In die Hinweise der textlichen Festsetzungen sollte übernommen werden, dass für Wohngebäude an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich ein verminderter Schutzanspruch bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft bestehen. Zu 08.2 4 Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die genommen. Stellungnahme zur Ein Eingriff in den Boden ist nicht Kenntnis zu nehmen. geplant. Es soll lediglich ein vorhandenes ehemals landwirtschaftlich genutztes Gebäude zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Zu 08.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Im Umweltbericht zur Flächennut- Stellungnahme zu zungsplanänderung sowie in der folgen. Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird auf den verminderten Schutzanspruch hingewiesen. Der Stellungnahme wird gefolgt. Seite 5 von 5 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 07.3 Untere Landschaftsbehörde Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken. Das Plangebiet liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet. Einer Änderung des FNP stehen gem. Vorentwurf der ASP vom 26.09.2016 (Lomb) keine artenschutzrechtlichen Gründe entgegen. Mit Einreichung des Bauantrages ist die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit nochmals zu verifizieren, da sich je nach Dauer bis zur Antragsstellung Veränderungen ergeben können. Zu 08.3 Zu 08.3 5 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die In der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Stellungnahme zur Nr. 3 BauGB wird ein entsprechen- Kenntnis zu nehmen. der Hinweis aufgenommen. Der Stellungnahme wird gefolgt.