Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-820/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
13.03.2007
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung – Teilgebiet an der Oeppenstraße –
a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
der berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden.
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBI. I S. 2098)
vorgetragenen Anregungen sowie über die während des Verfahrens der Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs.
2 und § 4a des Baugesetzbuches vorgetragenen Stellungnahmen eine Abwägung
durchzuführen und einzeln zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
zu b)
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. a) den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 5. September 2006 (BGBI. I S. 2098) für den Bebauungsplan Nr. 5 Bedburg, 1.
Änderung nebst textlicher Festsetzungen, Umweltbericht und Begründung zu fassen.
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am
09.01.2007 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung gem.
§3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5.
September 2006 (BGBI. I S. 2098) gefasst.
Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung ist, aufgrund des
anhaltenden Wohnraumbedarfs in der Ortslage Bedburg und der hohen Nachfrage nach
Baugrundstücken sowie zur innerörtlichen Verdichtung der Bauflächen und damit verbunden der
Schonung des Freiraumes, die Änderung der Fläche für Gemeinbedarf in allgemeines Wohngebiet
(WA), um somit die Fläche in Anpassung an die Nachbarbebauung der Wohnbebauung
zuzuführen.
Das Verfahren der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, welches seit dem 31.01.2007
stattfindet, wird am 09.03.2007 abgeschlossen sein.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.01.2007 von der öffentlichen
Auslegung des Planes benachrichtigt. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche
Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 23.02.2007 ebenfalls über die
Offenlage unterrichtet.
Zum Zeitpunkt der Zustellung läuft die Frist der öffentlichen Auslegung noch, diese ist jedoch zum
Sitzungstermin abgeschlossen. Die bisher vorgetragenen Stellungnahmen seitens der Bürger und
Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage zu a) nebst Abwägungs- und Beschlussvorschlag
beigefügt. Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen vorgetragen werden, so werden
diese in das Bürger- und Ratsinformationssystem SD-Office eingepflegt und zu den
Vorbesprechungen entsprechend nebst Abwägungs- und Beschlussvorschlag eingereicht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Anlagen
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Liste der Stellungnahmen zu a) nebst Abwägung und Beschlussvorschlag
Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Bedburg
Planungsrechtliche Festsetzungen
Begründung und Umweltbericht
50181 Bedburg, den 28.02.2007
----------------------------------Jung
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister