Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Liste der Stellungnahmen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Liste der Stellungnahmen) Beschlussvorlage (Liste der Stellungnahmen) Beschlussvorlage (Liste der Stellungnahmen) Beschlussvorlage (Liste der Stellungnahmen) Beschlussvorlage (Liste der Stellungnahmen)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

WP7-820/2007 Anlage zur Vorlage WP7-820/2007 Abwägungsliste Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung Lfd. Schreiben von, vom Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt........ 1 Gegen die Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Entfällt. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Zu dem o.g. Planverfahren hat die Entfällt. Stadt Grevenbroich keine Anregungen vorzubringen. gegen die o.g. Maßnahme bestehen Entfällt. aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom 19.12.2006 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 2. 3. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Euskirchen, Schreiben vom 24.01.2007 Stadt Grevenbroich, Grevenbroich, Schreiben vom 24.01.2007 Erft Verband, Bergheim, Schreiben vom 24.01.2007 4. Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, Schreiben vom 30.01.2007 5. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen, Schreiben vom 31.01.2007 Planungsrelevante Anregungen werden Entfällt nicht vorgetragen. Mit der Berücksichtigung des Hinweises zur Beachtung der §§ 15, 16 DSchG NW in der Begründung, werden die Belange des Bodendenkmalschutzes ausreichend berücksichtigt. Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie das Entfällt.. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) (vormals LÖBF) an oben genanntem Bauleitplanverfahren und bitten um die Abgabe einer Stellungnahme. Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Ein entsprechender Hinweis wurde aufgrund der Stellungnahme vom 19.12.2006 in den Bebauungsplan aufgenommen .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP7-820/2007 6. RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH, Dortmund, Schreiben vom 30.01.2007 Anlage zur Vorlage WP7-820/2007 Aufgabenoptimierung muss auch das LANUV seine Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung des LANUV in Bauleitplanverfahren gemäß den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst abzusehen. Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme des Landesamtes im Sinne der hierzu ergangenen Dienstanweisung (RdErl. v. 15.01.1981, I B 3-02.46, SMBL. NW. 791) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3 i. V. m. Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl. v. 26.4.2000, -III B 2 616.01.06.10-, SMBL.NW.791) bestehen unabhängig davon auch weiterhin. Entfällt. Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP7-820/2007 Anlage zur Vorlage WP7-820/2007 unserer Sicht keine Bedenken. Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des hiesigen Amtes sind in dem Planbereich nicht vorgesehen. 8. Wehrbereichsverwaltung Nach abschließender Überprüfung halte ich meine Stellungnahme vom West, Düsseldorf, 07.12.2006 (Bezug 2) aufrecht. Schreiben vom 13.02.2007 9. IHK Köln, Bergheim, wir teilen mit, dass von Seiten der Schreiben vom Industrie- und Handelkammer zu Köln 22.02.2007 keine Bedenken bezüglich der oben genannten Bebauungsplanänderung bestehen. 10. Geologischer Dienst In unserem Schreiben vom 12. NRW, Krefeld, Schreiben Dezember 2006 / AZ 31.50 / 5441 / vom 14.02.2007 2006 haben wir den Hinweis auf Erdbebenzone 2 für das Plangebiet gegeben. Bitte nehmen Sie diesen Hinweis im Kapitel Textliche Festsetzungen für die Stadt Bedburg auf. • Hinweis für Textliche Festsetzungen: Die Stadt Bedburg befindet sich in der Erdbebenzone 2. 7. Bezirksregierung Köln, Köln, Schreiben vom 09.02.2007 Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Entfällt. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt, da aufgrund des Schreibens vom .... die Mitteilung 12.12.2006 ein Hinweis in den textlichen Kenntnis zu nehmen. Festsetzungen bereits aufgenommen wurde und das Plangebiet auf dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf entsprechend gekennzeichnet wurde. zur WP7-820/2007 11. Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, Schreiben vom 05.03.2007 Anlage zur Vorlage WP7-820/2007 Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005). In der genannten DIN 4149 (Geltung seit 2005) sind die entprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. Nach § 9 (5) BauGB sollen im Bebauungsplan gekennzeichnet werden: 1. Flächen, bei denen besondere Bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind. Entfällt. Die Auswertung der meinem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur Verfügung stehenden Luftbildern ergibt im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln. Da sich jedoch im unmittelbaren Bereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes keine Bedenken gegen die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden. Daher sind bei Kampfmittelfunden während der Erd- / Bauarbeiten die Arbeiten sofort einzustellen und die .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP7-820/2007 Anlage zur Vorlage WP7-820/2007 nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. Hinweis: Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z. B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefensondierung empfohlen. Zwecks Abstimmung der Vorgehensweise bitte ich um Ihren Rückruf. Wird als Hinweis in Festsetzungen zum aufgenommen. entsprechender den textlichen Ein wird Bebauungsplan Hinweis aufgenommen.