Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-820/2007
Anlage zur Vorlage WP7-820/2007
Abwägungsliste Bebauungsplan Nr. 5/Bedburg, 1. Änderung
Lfd. Schreiben von, vom
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung
beschließt........
1
Gegen die Bauleitplanung bestehen
seitens der Straßenbauverwaltung
keine Bedenken.
Entfällt.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Zu dem o.g. Planverfahren hat die Entfällt.
Stadt Grevenbroich keine Anregungen
vorzubringen.
gegen die o.g. Maßnahme bestehen Entfällt.
aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens
des Erftverbandes keine Bedenken,
wenn unsere Stellungnahme vom
19.12.2006 auch weiterhin inhaltlich
berücksichtigt wird.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
2.
3.
Landesbetrieb
Straßenbau NRW,
Euskirchen, Schreiben
vom 24.01.2007
Stadt Grevenbroich,
Grevenbroich, Schreiben
vom 24.01.2007
Erft Verband, Bergheim,
Schreiben vom
24.01.2007
4.
Rheinisches Amt für
Bodendenkmalpflege,
Bonn, Schreiben vom
30.01.2007
5.
Landesamt für Natur,
Umwelt und
Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen,
Recklinghausen,
Schreiben vom
31.01.2007
Planungsrelevante Anregungen werden Entfällt
nicht
vorgetragen.
Mit
der
Berücksichtigung des Hinweises zur
Beachtung der §§ 15, 16 DSchG NW in
der Begründung, werden die Belange
des
Bodendenkmalschutzes
ausreichend berücksichtigt.
Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie das Entfällt..
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) (vormals
LÖBF)
an
oben
genanntem
Bauleitplanverfahren und bitten um die
Abgabe einer Stellungnahme. Aus
Gründen einer im Rahmen der
Verwaltungsmodernisierung gebotenen
Ein
entsprechender
Hinweis wurde aufgrund
der Stellungnahme vom
19.12.2006
in
den
Bebauungsplan
aufgenommen
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
WP7-820/2007
6.
RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH,
Dortmund, Schreiben
vom 30.01.2007
Anlage zur Vorlage WP7-820/2007
Aufgabenoptimierung muss auch das
LANUV seine Arbeit auf das fachlich
und rechtlich gebotene Kerngeschäft
konzentrieren. Entsprechend ist von
einer
Verfahrensbeteiligung
des
LANUV in Bauleitplanverfahren gemäß
den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst
abzusehen.
Über
die
Eingriffserheblichkeit
oder
Nachhaltigkeit der zu erwartenden
Beeinträchtigung
im
Sinne
der
Eingriffsregelung
und
der
Umweltverträglichkeitsprüfung
wird
durch die obige Einschätzung keine
Aussage getroffen. Auf die zuständigen
Landschaftsbehörden
und
deren
Stellungnahmen, die von den o.g.
Ausführungen
inhaltlich
unberührt
bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen.
Die
Möglichkeiten
einer
Inanspruchnahme des Landesamtes
im Sinne der hierzu ergangenen
Dienstanweisung
(RdErl.
v.
15.01.1981, I B 3-02.46, SMBL. NW.
791) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3 i.
V. m. Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl.
v. 26.4.2000, -III B 2 616.01.06.10-,
SMBL.NW.791) bestehen unabhängig
davon auch weiterhin.
Entfällt.
Durch die o.g. Maßnahme werden
keine von Thyssengas GmbH betreuten
Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind
von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen
die o.g. Maßnahme bestehen aus
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
WP7-820/2007
Anlage zur Vorlage WP7-820/2007
unserer Sicht keine Bedenken.
Gegen die Planung sind aus der Sicht
der von mir wahrzunehmenden
öffentlichen Belange der allgemeinen
Landeskultur und der Landentwicklung
keine Anregungen vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des
hiesigen Amtes sind in dem
Planbereich nicht vorgesehen.
8. Wehrbereichsverwaltung Nach abschließender Überprüfung
halte ich meine Stellungnahme vom
West, Düsseldorf,
07.12.2006 (Bezug 2) aufrecht.
Schreiben vom
13.02.2007
9. IHK Köln, Bergheim,
wir teilen mit, dass von Seiten der
Schreiben vom
Industrie- und Handelkammer zu Köln
22.02.2007
keine Bedenken bezüglich der oben
genannten Bebauungsplanänderung
bestehen.
10. Geologischer Dienst
In unserem Schreiben vom 12.
NRW, Krefeld, Schreiben Dezember 2006 / AZ 31.50 / 5441 /
vom 14.02.2007
2006 haben wir den Hinweis auf
Erdbebenzone 2 für das Plangebiet
gegeben. Bitte nehmen Sie diesen
Hinweis im Kapitel Textliche
Festsetzungen für die Stadt Bedburg
auf.
• Hinweis für Textliche
Festsetzungen:
Die Stadt Bedburg befindet sich
in der Erdbebenzone 2.
7.
Bezirksregierung Köln,
Köln, Schreiben vom
09.02.2007
Das Plangebiet befindet sich in der
Erdbebenzone 2 gemäß der Karte der
Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik
Entfällt.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt, da aufgrund des Schreibens vom .... die Mitteilung
12.12.2006 ein Hinweis in den textlichen Kenntnis zu nehmen.
Festsetzungen
bereits
aufgenommen
wurde und das Plangebiet auf dem
überarbeiteten
Bebauungsplanentwurf
entsprechend gekennzeichnet wurde.
zur
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11. Bezirksregierung
Düsseldorf, Düsseldorf,
Schreiben vom
05.03.2007
Anlage zur Vorlage WP7-820/2007
Deutschland 1:350.000, Bundesland
Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Karte
zu DIN 4149 (Fassung April 2005). In
der genannten DIN 4149 (Geltung seit
2005) sind die entprechenden
bautechnischen Maßnahmen
aufgeführt.
Nach § 9 (5) BauGB sollen im
Bebauungsplan gekennzeichnet
werden:
1. Flächen, bei denen besondere
Bauliche Sicherungsmaßnahmen
gegen Naturgewalten erforderlich sind.
Entfällt.
Die Auswertung der meinem
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
zur Verfügung stehenden Luftbildern
ergibt im Umfeld Hinweise auf das
Vorhandensein von
Bombenblindgängern / Kampfmitteln.
Da sich jedoch im unmittelbaren
Bereich keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Kampfmitteln
ergeben, bestehen aus Sicht des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes keine
Bedenken gegen die Durchführung der
in Rede stehenden Maßnahme.
Eine Garantie der Freiheit von
Kampfmitteln kann gleichwohl nicht
gewährt werden.
Daher sind bei Kampfmittelfunden
während der Erd- / Bauarbeiten die
Arbeiten sofort einzustellen und die
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
WP7-820/2007
Anlage zur Vorlage WP7-820/2007
nächstgelegene Polizeidienststelle oder
der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu
verständigen.
Hinweis:
Sollten in dem in Rede stehenden
Bereich Erdarbeiten mit erheblicher
mechanischer Belastung (z. B.
Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten oder vergleichbare
Arbeiten) durchgeführt werden, wird
eine Tiefensondierung empfohlen.
Zwecks Abstimmung der
Vorgehensweise bitte ich um Ihren
Rückruf.
Wird als Hinweis in
Festsetzungen
zum
aufgenommen.
entsprechender
den textlichen Ein
wird
Bebauungsplan Hinweis
aufgenommen.