Daten
Kommune
Jülich
Größe
45 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 01.07.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 154/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
18.07.2013
TOP
Ergebnisse
Beschlussfassung über die Durchführung der nächsten Einwohnerfragestunde des Rates der
Stadt Jülich
Anlg.: ./.
I
30
SD.Net
i.V. Pr Me
02.07. 01.07.
Beschlussentwurf:
Für die Sitzung des Rates der Stadt Jülich am 17. Oktober 2013 ist als Tagesordnungspunkt eine
Einwohnerfragestunde vorzusehen.
Begründung:
Der Rat kann nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird.
In diesem Fall ist jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner der Stadt berechtigt, nach Aufruf des
Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, welche mindestens
fünf Werktage vor der Sitzung schriftlich der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister eingereicht
werden müssen. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Enthält die Geschäftsordnung eine Regelung über das Fragerecht von Einwohnern, dann ist der
Bürgermeister bei der Festsetzung der Tagesordnung nach Maßgabe dieser Regelung gebunden. Da
eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Einwohnerfragestunden nicht besteht, ist er
auch bei der Ausgestaltung der in die Geschäftsordnung aufzunehmenden Regelung nicht an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.10.2009 die Regelung entsprechend der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW übernommen, die festlegt, dass die Beschlussfassung
durch den Rat von Fall zu Fall, das heißt für die jeweils nächste Ratssitzung, erfolgt. Diese Regelung wird vom Rechts- und Verfassungsausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW empfohlen, da sie den Vorteil bietet, Einwohnerfragestunden auf bestimmte aktuelle Anlässe zu beschränken und damit den Anreiz zur Teilnahme an der Fragestunde zu verstärken.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 154/2013
x
nein
nein
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