Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.02.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 40
Nr. der Ratsdrucksache: 755-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
16.03.2017
Rat
30.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schulentwicklungsplanung 2016/2017 bis 2021/2022 der Stadt Bad Münstereifel
hier: Vorstellung des Entwurfs
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Berichterstatter/in: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BildungsA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 755-X
1. Sachverhalt:
Die Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2011/12 bis 2016/17 wurde zuletzt in der 1. Jahreshälfte 2013 fortgeschrieben. Der Rat hatte hierzu in seiner Sitzung am 16.07.2013 unter RD-Nr.
729-IX/Z-5 den folgenden Beschluss gefasst:
Die vorliegende Fassung der Schulentwicklungsplanung 2011/12 bis 2016/17 wird mit den Änderungen auf Seite 108 beschlossen.
Die Stadt Bad Münstereifel hält in den Sekundarstufen am dreigliedrigen Schulangebot mit
Hauptschule, Realschule und Gymnasium sowie in der Primarstufe an den dezentralen
Grundschulstandorten fest.
Im vergangenen Jahr wurde nach einem entsprechenden Vergabebeschluss des Bildungsausschusses am 14.06.2016 der Auftrag zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung an das
Büro Dr. Garbe & Lexis erteilt. Nach den Datenerhebungen und Besichtigungen aller Schulen im
Stadtgebiet (auch des St. Angela-Gymnasiums) im Herbst 2016 hat Frau Ulrike Lexis die Schulentwicklungsplanung im Entwurf der Schulverwaltung und den Schulleitungen im Februar 2017
vorgestellt.
Die wesentlichen Erkenntnisse aus der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sind:
- Die Stadt kann im Bereich der Sekundarstufen am dreigliedrigen Schulangebot mit Hauptschule,
Realschule und Gymnasium festhalten.
- Die Stadt kann im Bereich der Primarstufe an den dezentralen Grundschulstandorten festhalten.
- An der KGS Arloff besteht ein Raumdefizit, sodass hier ein Anbau angezeigt ist.
- An den beiden Schulen in historischen Gebäuden (GGS Bad Münstereifel und St. MichaelGymnasium) gibt es räumliche Defizite und Sanierungsstaus.
Dieser Ratsdrucksache sind als Anlage 1 der Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2016 – 2021/
Eckpunkte und als Anlage 2 die Raumanalyse 2016 / 2021 beigefügt. Frau Lexis wird in der Sitzung am 16.03.2017 zugegen sein und die Schulentwicklungsplanung vorstellen und für Fragen
der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.
Nach der Fassung des Empfehlungsbeschlusses durch den Ausschuss ist die Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung 2016 – 2021 wird diese den Nachbarkommunen und dem Erzbistum
Köln zur Kenntnis und zur Stellungnahme zugesendet werden. Eine Beschlussfassung über die
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sollte dann in der Sitzung des Rates am 30. Mai
2017 erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 80 Abs. 1 SchulG NRW sind Gemeinden, soweit sie Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Seite 3 von Ratsdrucksache 755-X
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zeigt, dass das Schulangebot in der Stadt Bad
Münstereifel der prognostizierten Schülerzahlenentwicklung gerecht wird.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Schulentwicklungsplanung 2016 / 2021 mit den
Nachbarkommunen und dem Erzbistum abzustimmen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, im Bereich der Primarstufe an den dezentralen Grundschulstandorten und im Bereich der Sekundarstufen am dreigliedrigen Schulangebot mit Hauptschule,
Realschule und Gymnasium festzuhalten.