Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
165 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 87/2014 1. Ergänzung
Az.: 65 01 - 01
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.03.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
08.04.2014
21.03.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb
Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v.
TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014
und 2015
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Ursprungsvorlage V 87/2014
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Beratungsverlauf der V 87/2014 im Betriebsausschuss Straßen am 18.03.2014 sowie zu den
hierin seitens der Fraktionen aufgeworfenen Fragestellungen nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
1. In Anbetracht der bereits im Wirtschaftsplan 2012 zur Verfügung gestellten Mittel i.H.v.
TEUR 600 für die Einführung und Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung hat der
Eigenbetrieb Straßen im Vorjahr einen Zuschussantrag zu den hierfür anfallenden
Investitionskosten beim zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) gestellt. Mit Bewilligungsbescheiden vom 19.07.13 und 13.09.13
hat das BMU eine 20 %-ige Bezuschussung auf die veranschlagten zuschussfähigen
Kosten bewilligt. Die zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuwendung wurde auf
212.186,00 Euro festgesetzt. Eine der Zuschussbedingungen legt fest, dass bis zum
31.10.14 der Bericht und der Verwendungsnachweis über
Projektfortschritt und
Projektverlauf zu erbringen ist. Die Fördermaßnahme des BMU ist ausgelaufen, eine
Neubeantragung entsprechender Zuschussmittel ist seit dem 31.03.2013 nicht mehr
möglich.
2. Für die Finanzierbarkeit der städtischen Eigenbeteiligung lässt der Zuschussgeber eine
Kombination des Zuschusses mit einem zinsgünstigen Förderkredit der KfW (Zinssatz
unter 1%; Kreditprogramm 215) zu. Entsprechend ist eine Kreditbeantragung durch den
Eigenbetrieb Straßen erfolgt, dem mit einer Kreditzusage vom 21.02.14 i.H.v.
1.000.000,00 Euro auch bereits durch die KfW entsprochen wurde.
3. Sowohl der Zuschuss-, als auch der Kreditgeber verlangen technische
Mindestanforderungen als Fördervoraussetzungen. So muss die Maßnahme den
Anforderungen der aktuell für die Straßenbeleuchtung gültigen Norm DIN EN 13201
genügen und eine Energie- sowie CO² bzw. Treibhausgasminderung i.H.v. jeweils
mindestens 60 % bewirken. All dies ist den Förderstellen anhand lichttechnischer
Berechnungen und Nachweise für die einzelnen Beleuchtungssituationen zu belegen, um
entsprechende
Mittelbewilligungen
überhaupt
erst
zu
erhalten.
Beide
Bewilligungsbehörden haben die vom Eigenbetrieb Straßen Maßnahme bezogen
ermittelten und dargestellten Energie- und CO²- Einsparpotenziale geprüft und
anerkannt. Die lichttechnischen Berechnungen des Eigenbetriebes Straßen waren dabei
zusätzlich durch einen externen Sachverständigen zu bestätigen. Als externen
Sachverständigen hat der Eigenbetrieb Straßen die RWE Deutschland AG in die
Fördermittelbeantragungen mit eingebunden.
4. Darüber hinaus stellt die RWE Deutschland AG in einem für die KfW als Kreditgeber
gefertigten Bestätigungsschreiben vom 19.11.13 Folgendes fest: „Die DIN EN 13201 stellt
im Vergleich zum gegenwärtigen IST-Zustand der Straßenbeleuchtung und damit im
Vergleich zu früheren Richtlinien zur Straßenbeleuchtung erhöhte Anforderungen an die
Straßenausleuchtung. Die erstmalige Erfüllung der Vorgaben nach DIN EN 13201 führt
daher in allen Beleuchtungskategorien bzw. Beleuchtungssituationen zu einer
verkehrstechnischen Verbesserung im Sinne einer besseren Straßenausleuchtung.
(…) Als Nachweis haben wir Ihnen verschiedene Straßen berechnet und fügen die
Ergebnisse als Anlage bei.“
5. In Anbetracht der anfallenden Investitionskosten hat der Eigenbetrieb Straßen
selbstverständlich
auch
Wirtschaftlichkeitsund
Amortisationsberechnungen
vorgenommen, die sich insoweit auch mit Vergleichsberechnungen anderer Kommunen
decken. Demnach liegt die zu erwartende Amortisationszeit unter 10 Jahren. Das
Projekt trägt sich demnach selbst. Voraussichtlich nach ca. 8 Jahren sind die
Investitionskosten durch die Energieeinsparungen und die zu erwartenden
Einsparungen im Unterhalt (Wartung) refinanziert. Die weitere Strompreisentwicklung
mit deutlicher Tendenz anhaltender Kostensteigerung kann die angenommene
Amortisationszeit noch zusätzlich begünstigend beeinflussen.
6. Die erwartete Lebensdauer von LED-Leuchtmitteln ist nach allgemeinen Erfahrungswerten
mindestens ca. 3-4 mal höher, als bei konventionellen Leuchtsystemen.
7. In Anbetracht der dem Eigenbetrieb Straßen dem Grunde nach bereits bewilligten Mittel
für das LED-Projekt (vgl. hierzu insb. auch die Wirtschaftspläne 2012 und 2014 des
Eigenbetriebes Straßen) wird die Beschlussfassung über die V 87/2014 nur deshalb vom
Eigenbetrieb Straßen erbeten, weil die seinerzeitige Kreditermächtigung i.H.v. TEUR 600
aus dem WP 2012 wegen der gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschrift des § 86, Absatz 2
Gemeindeordnung (GO) nur bis zum Ablauf des 31.12.13 rechtsgültig war. Es geht in der
Sache somit um die formelle Erneuerung einer ohnehin bereits politisch erteilten
Kreditermächtigung, wobei die Kreditbewilligung – wie unter Punkt 2 erläutert – bereits
vorliegt. Mit Beschluss über die V 87/2014 soll nur der tatsächliche Kreditabruf
-2-
wegen Fristablauf nach § 86, Abs. 2 GO neu legitimiert bzw. die Kreditermächtigung
aus 2012 bestätigt werden.
8. Das LED-Projekt erfordert in seiner Größenordnung einen sehr hohen Logistikaufwand,
und zwar sowohl in seiner Vorbereitung, wie auch in seiner Abwicklung und Umsetzung. Es
befindet sich im Eigenbetrieb Straßen bereits seit 2012 in Bearbeitung. Erfassung,
lichttechnische Berechnung sowie Erfüllung und Nachweis der Zuschuss- und
Kreditvoraussetzungen bis hin zu den inzwischen bei den Förderstellen erreichten
Bewilligungen waren sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Die Vorbereitung des Projektes darf
mit den erzielten Bewilligungen inzwischen als abgeschlossen angesehen werden,
nunmehr soll die Umsetzung erfolgen. Hierfür ist eine legitimierende Beschlussfassung
über die V 87/2014 zwingend erforderlich. Der Eigenbetrieb Straßen weist darauf hin, dass
die Materialbeschaffungen bereits in einem sehr umfassenden, europaweiten Verfahren
mit Beteiligung einer Unternehmens- u. Rechtsberatung ausgeschrieben wurden (vgl.
Vergabevorlagen V 59/2014 und V 88/2014). Hieraus resultieren Binde- und
Zuschlagsfristen, nebst ggf. einklagbarer Ansprüche auf Aufwandsentschädigung und
„entgangenem Gewinn“ des nach der Submission vorgesehenen Vergabenehmers. Für
den Fall eines Projektstopps lassen sich somit bereits jetzt – die bislang intern
erbrachten Arbeitsleistungen einmal außen vor gelassen Beratungs- und
Entschädigungskosten in einer Gesamtgrößenordnung von ca. TEURO 100 erwarten.
Überdies würde die Zuschussbewilligung des BMU i.H.v. bis zu 212.186,00 Euro ggf.
seine Wirkung verlieren bzw. durch den Zuschussgeber widerrufen.
9. Da die Maßnahme vordergründig aus Gründen der Energieeffizienz und der
Umweltverträglichkeit erfolgen soll und sie unter Berücksichtigung der Ausführungen unter
Punkt 5 als rentierlich erachtet wird, ist eine Anliegerbeteiligung durch Beitragserhebung
nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht vorgesehen. In einem interfraktionellen
Gespräch zur Sache am 30.01.2014 haben die am Gespräch beteiligten Fraktionsvertreter
übergreifend und einvernehmlich klar gestellt, dass die Maßnahme ausschließlich nur mit
politischer Zustimmung und Legitimierung erfolgt, soweit keine Anliegerbeiträge erhoben
werden. Einvernehmliches Gesprächsergebnis war, dass die Beitragsfrage somit für die
Fraktionen abschließend erörtert und entschieden sei.
Das LED-Projekt wurde bislang mit Wissen und Wollen der Politik verfolgt und vorangetrieben. In
diesem Zusammenhang sei insbesondere auf die ausführliche Beratung der Vorlage V 407/2011
(Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2012) im Betriebsausschuss
Straßen am 22.11.2011 hingewiesen. Diese Vorlage enthielt gesonderte Anmerkungen speziell
zur Planungsposition „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung“. Mit Genehmigung des
Wirtschaftsplans 2012 wurden seinerzeit letztlich Mittel i.H.v. 600.000,00 Euro für die Umsetzung
der Maßnahme vorgesehen. Konsequenterweise bittet der Eigenbetrieb Straßen in Anbetracht
dieser ergänzenden Ausführungen und Erklärungen insofern eindringlich um eine positive
Beschlussfassung über die Vorlagen V 87/2014, V 59/2014 und V 88/2014 noch in dieser
Ratslegislaturperiode.
-3-
(Erner)
-4-