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Beschlussvorlage (Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
165 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Beschlussvorlage (Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015) Beschlussvorlage (Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015) Beschlussvorlage (Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015) Beschlussvorlage (Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 87/2014 1. Ergänzung Az.: 65 01 - 01 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.03.2014 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 08.04.2014 21.03.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015 Finanzielle Auswirkungen: siehe Ursprungsvorlage V 87/2014 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zum Beratungsverlauf der V 87/2014 im Betriebsausschuss Straßen am 18.03.2014 sowie zu den hierin seitens der Fraktionen aufgeworfenen Fragestellungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. In Anbetracht der bereits im Wirtschaftsplan 2012 zur Verfügung gestellten Mittel i.H.v. TEUR 600 für die Einführung und Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung hat der Eigenbetrieb Straßen im Vorjahr einen Zuschussantrag zu den hierfür anfallenden Investitionskosten beim zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gestellt. Mit Bewilligungsbescheiden vom 19.07.13 und 13.09.13 hat das BMU eine 20 %-ige Bezuschussung auf die veranschlagten zuschussfähigen Kosten bewilligt. Die zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuwendung wurde auf 212.186,00 Euro festgesetzt. Eine der Zuschussbedingungen legt fest, dass bis zum 31.10.14 der Bericht und der Verwendungsnachweis über Projektfortschritt und Projektverlauf zu erbringen ist. Die Fördermaßnahme des BMU ist ausgelaufen, eine Neubeantragung entsprechender Zuschussmittel ist seit dem 31.03.2013 nicht mehr möglich. 2. Für die Finanzierbarkeit der städtischen Eigenbeteiligung lässt der Zuschussgeber eine Kombination des Zuschusses mit einem zinsgünstigen Förderkredit der KfW (Zinssatz unter 1%; Kreditprogramm 215) zu. Entsprechend ist eine Kreditbeantragung durch den Eigenbetrieb Straßen erfolgt, dem mit einer Kreditzusage vom 21.02.14 i.H.v. 1.000.000,00 Euro auch bereits durch die KfW entsprochen wurde. 3. Sowohl der Zuschuss-, als auch der Kreditgeber verlangen technische Mindestanforderungen als Fördervoraussetzungen. So muss die Maßnahme den Anforderungen der aktuell für die Straßenbeleuchtung gültigen Norm DIN EN 13201 genügen und eine Energie- sowie CO² bzw. Treibhausgasminderung i.H.v. jeweils mindestens 60 % bewirken. All dies ist den Förderstellen anhand lichttechnischer Berechnungen und Nachweise für die einzelnen Beleuchtungssituationen zu belegen, um entsprechende Mittelbewilligungen überhaupt erst zu erhalten. Beide Bewilligungsbehörden haben die vom Eigenbetrieb Straßen Maßnahme bezogen ermittelten und dargestellten Energie- und CO²- Einsparpotenziale geprüft und anerkannt. Die lichttechnischen Berechnungen des Eigenbetriebes Straßen waren dabei zusätzlich durch einen externen Sachverständigen zu bestätigen. Als externen Sachverständigen hat der Eigenbetrieb Straßen die RWE Deutschland AG in die Fördermittelbeantragungen mit eingebunden. 4. Darüber hinaus stellt die RWE Deutschland AG in einem für die KfW als Kreditgeber gefertigten Bestätigungsschreiben vom 19.11.13 Folgendes fest: „Die DIN EN 13201 stellt im Vergleich zum gegenwärtigen IST-Zustand der Straßenbeleuchtung und damit im Vergleich zu früheren Richtlinien zur Straßenbeleuchtung erhöhte Anforderungen an die Straßenausleuchtung. Die erstmalige Erfüllung der Vorgaben nach DIN EN 13201 führt daher in allen Beleuchtungskategorien bzw. Beleuchtungssituationen zu einer verkehrstechnischen Verbesserung im Sinne einer besseren Straßenausleuchtung. (…) Als Nachweis haben wir Ihnen verschiedene Straßen berechnet und fügen die Ergebnisse als Anlage bei.“ 5. In Anbetracht der anfallenden Investitionskosten hat der Eigenbetrieb Straßen selbstverständlich auch Wirtschaftlichkeitsund Amortisationsberechnungen vorgenommen, die sich insoweit auch mit Vergleichsberechnungen anderer Kommunen decken. Demnach liegt die zu erwartende Amortisationszeit unter 10 Jahren. Das Projekt trägt sich demnach selbst. Voraussichtlich nach ca. 8 Jahren sind die Investitionskosten durch die Energieeinsparungen und die zu erwartenden Einsparungen im Unterhalt (Wartung) refinanziert. Die weitere Strompreisentwicklung mit deutlicher Tendenz anhaltender Kostensteigerung kann die angenommene Amortisationszeit noch zusätzlich begünstigend beeinflussen. 6. Die erwartete Lebensdauer von LED-Leuchtmitteln ist nach allgemeinen Erfahrungswerten mindestens ca. 3-4 mal höher, als bei konventionellen Leuchtsystemen. 7. In Anbetracht der dem Eigenbetrieb Straßen dem Grunde nach bereits bewilligten Mittel für das LED-Projekt (vgl. hierzu insb. auch die Wirtschaftspläne 2012 und 2014 des Eigenbetriebes Straßen) wird die Beschlussfassung über die V 87/2014 nur deshalb vom Eigenbetrieb Straßen erbeten, weil die seinerzeitige Kreditermächtigung i.H.v. TEUR 600 aus dem WP 2012 wegen der gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschrift des § 86, Absatz 2 Gemeindeordnung (GO) nur bis zum Ablauf des 31.12.13 rechtsgültig war. Es geht in der Sache somit um die formelle Erneuerung einer ohnehin bereits politisch erteilten Kreditermächtigung, wobei die Kreditbewilligung – wie unter Punkt 2 erläutert – bereits vorliegt. Mit Beschluss über die V 87/2014 soll nur der tatsächliche Kreditabruf -2- wegen Fristablauf nach § 86, Abs. 2 GO neu legitimiert bzw. die Kreditermächtigung aus 2012 bestätigt werden. 8. Das LED-Projekt erfordert in seiner Größenordnung einen sehr hohen Logistikaufwand, und zwar sowohl in seiner Vorbereitung, wie auch in seiner Abwicklung und Umsetzung. Es befindet sich im Eigenbetrieb Straßen bereits seit 2012 in Bearbeitung. Erfassung, lichttechnische Berechnung sowie Erfüllung und Nachweis der Zuschuss- und Kreditvoraussetzungen bis hin zu den inzwischen bei den Förderstellen erreichten Bewilligungen waren sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Die Vorbereitung des Projektes darf mit den erzielten Bewilligungen inzwischen als abgeschlossen angesehen werden, nunmehr soll die Umsetzung erfolgen. Hierfür ist eine legitimierende Beschlussfassung über die V 87/2014 zwingend erforderlich. Der Eigenbetrieb Straßen weist darauf hin, dass die Materialbeschaffungen bereits in einem sehr umfassenden, europaweiten Verfahren mit Beteiligung einer Unternehmens- u. Rechtsberatung ausgeschrieben wurden (vgl. Vergabevorlagen V 59/2014 und V 88/2014). Hieraus resultieren Binde- und Zuschlagsfristen, nebst ggf. einklagbarer Ansprüche auf Aufwandsentschädigung und „entgangenem Gewinn“ des nach der Submission vorgesehenen Vergabenehmers. Für den Fall eines Projektstopps lassen sich somit bereits jetzt – die bislang intern erbrachten Arbeitsleistungen einmal außen vor gelassen Beratungs- und Entschädigungskosten in einer Gesamtgrößenordnung von ca. TEURO 100 erwarten. Überdies würde die Zuschussbewilligung des BMU i.H.v. bis zu 212.186,00 Euro ggf. seine Wirkung verlieren bzw. durch den Zuschussgeber widerrufen. 9. Da die Maßnahme vordergründig aus Gründen der Energieeffizienz und der Umweltverträglichkeit erfolgen soll und sie unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Punkt 5 als rentierlich erachtet wird, ist eine Anliegerbeteiligung durch Beitragserhebung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht vorgesehen. In einem interfraktionellen Gespräch zur Sache am 30.01.2014 haben die am Gespräch beteiligten Fraktionsvertreter übergreifend und einvernehmlich klar gestellt, dass die Maßnahme ausschließlich nur mit politischer Zustimmung und Legitimierung erfolgt, soweit keine Anliegerbeiträge erhoben werden. Einvernehmliches Gesprächsergebnis war, dass die Beitragsfrage somit für die Fraktionen abschließend erörtert und entschieden sei. Das LED-Projekt wurde bislang mit Wissen und Wollen der Politik verfolgt und vorangetrieben. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf die ausführliche Beratung der Vorlage V 407/2011 (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2012) im Betriebsausschuss Straßen am 22.11.2011 hingewiesen. Diese Vorlage enthielt gesonderte Anmerkungen speziell zur Planungsposition „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung“. Mit Genehmigung des Wirtschaftsplans 2012 wurden seinerzeit letztlich Mittel i.H.v. 600.000,00 Euro für die Umsetzung der Maßnahme vorgesehen. Konsequenterweise bittet der Eigenbetrieb Straßen in Anbetracht dieser ergänzenden Ausführungen und Erklärungen insofern eindringlich um eine positive Beschlussfassung über die Vorlagen V 87/2014, V 59/2014 und V 88/2014 noch in dieser Ratslegislaturperiode. -3- (Erner) -4-