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Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Straßenbenennung; Umwidmung einer Straße im großflächigen Baugebiet "Mühlenberg")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Straßenbenennung; Umwidmung einer Straße im großflächigen Baugebiet "Mühlenberg") Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Straßenbenennung; Umwidmung einer Straße im großflächigen Baugebiet "Mühlenberg")

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.02.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 32-18-45 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 748-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Straßenbenennung; Umwidmung einer Straße im großflächigen Baugebiet "Mühlenberg" __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( X )Kosten ca. 45 €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X )ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( X ) Beschlussausführung bis 31.07.2017 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 748-X 1. Sachverhalt: Im Oktober 2005 hatte der damals zuständige Strukturförderungsausschuss die Straßenbenennung für die Straßen im bevorstehenden Baugebiet Mühlenberg in Bad Münstereifel-Houverath vorgenommen. Hierbei wurde eine der Planstraßen mit „Sperchpesch“ benannt. Der Straßenname wurde von der nahe gelegenen Flurbezeichnung „In dem/Oben dem Sperchspesch“ abgeleitet. Nunmehr ist der Ausbau der Planstraße in naher Zukunft wahrscheinlich geworden. Im Zusammenhang mit den erforderlichen Umsetzungsschritten liegt der Verwaltung die beigefügte Anregung zur Umbenennung der Straße „Sperchpech“ vor. Die Initiatoren der Anregung schlagen vor, die Straße nach dem früheren Bürgermeister der Gemeinde Houverath, Herrn Anton Nücken, in „Anton-Nücken-Straße“ umzubenennen. Zur Person von Anton Nücken: Geboren am 02. Januar1891 in Eichen; Verstorben am 21. September 1981 in Houverath. Politische Tätigkeit: In den Gemeinderat gewählt am 15. September 1946; Zum Gemeindevorsteher gewählt am 12. November 1948; Gemeindebürgermeister ab dem 17. Dezember 1949. Bürgermeister bis zum 01. Januar 1969. 2. Rechtliche Würdigung Die allgemeine Zuständigkeit zur Straßenbenennung lässt sich aus der in Art. 28 Abs. 2 GG verbürgten Garantie der kommunalen Selbstverwaltung herleiten. Das Recht der Benennung der zum Gemeindegebiet gehörenden Straßen, Plätze und Brücken steht den Gemeinden auch als Ausfluss der ihnen laut § 2 der Gemeindeordnung (GO) zugebilligten Allzuständigkeit auf dem gemeindlichen Sektor zu. Die Straßenbenennung wird dabei dem Kreis der örtlichen Angelegenheiten zugeordnet, welche die Gemeinde eigenverantwortlich wahrnehmen kann. Die Zuständigkeit zur Namensgebung umfasst sowohl die erstmalige Benennung, als auch die Änderung des Namens aller in der Gemeinde dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen. Die Gemeinden sind grundsätzlich verpflichtet öffentliche Straßen zu benennen. Bei der Straßenbenennung dürfen auch die Interessen der Anlieger nicht übersehen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Beschaffung eines Straßennamenschildes mit den üblichen Daten zum Namensgeber der Straße betragen ca. 45 Euro. Die Beschaffung kann aus dem Haushaltsansatz für Verkehrszeichen des laufenden Jahres erfolgen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Alternativvorschläge liegen keine vor. Da der bisherige Name, der aus der dortigen Flurbezeichnung entnommen wurde, im heutigen Sprachgebrauch nicht verwendet wird, sind Probleme bei der Aussprache nicht unwahrscheinlich. Insofern kann durch die Umbenennung neben der Würdigung des früheren Kommunalpolitikers auch eine Verbesserung zur Vermeidung von Schreibfehlern bei der Adressenwidergabe erreicht werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. 7. Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die bisher mit „Sperchpesch“ benannte Planstraße im Baugebiet Mühlenberg, in „Anton-Nücken-Straße“ umzubenennen.