Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.02.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 32-18-45 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 748-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.03.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Straßenbenennung; Umwidmung einer Straße im großflächigen Baugebiet "Mühlenberg"
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( X )Kosten ca. 45 €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X )ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( X ) Beschlussausführung bis 31.07.2017
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 748-X
1. Sachverhalt:
Im Oktober 2005 hatte der damals zuständige Strukturförderungsausschuss die Straßenbenennung für die Straßen im bevorstehenden Baugebiet Mühlenberg in Bad Münstereifel-Houverath
vorgenommen. Hierbei wurde eine der Planstraßen mit „Sperchpesch“ benannt. Der Straßenname
wurde von der nahe gelegenen Flurbezeichnung „In dem/Oben dem Sperchspesch“ abgeleitet.
Nunmehr ist der Ausbau der Planstraße in naher Zukunft wahrscheinlich geworden. Im Zusammenhang mit den erforderlichen Umsetzungsschritten liegt der Verwaltung die beigefügte Anregung zur Umbenennung der Straße „Sperchpech“ vor.
Die Initiatoren der Anregung schlagen vor, die Straße nach dem früheren Bürgermeister der Gemeinde Houverath, Herrn Anton Nücken, in „Anton-Nücken-Straße“ umzubenennen.
Zur Person von Anton Nücken:
Geboren am 02. Januar1891 in Eichen;
Verstorben am 21. September 1981 in Houverath.
Politische Tätigkeit:
In den Gemeinderat gewählt am 15. September 1946;
Zum Gemeindevorsteher gewählt am 12. November 1948;
Gemeindebürgermeister ab dem 17. Dezember 1949.
Bürgermeister bis zum 01. Januar 1969.
2. Rechtliche Würdigung
Die allgemeine Zuständigkeit zur Straßenbenennung lässt sich aus der in Art. 28 Abs. 2 GG verbürgten Garantie der kommunalen Selbstverwaltung herleiten. Das Recht der Benennung der zum
Gemeindegebiet gehörenden Straßen, Plätze und Brücken steht den Gemeinden auch als Ausfluss der ihnen laut § 2 der Gemeindeordnung (GO) zugebilligten Allzuständigkeit auf dem gemeindlichen Sektor zu. Die Straßenbenennung wird dabei dem Kreis der örtlichen Angelegenheiten zugeordnet, welche die Gemeinde eigenverantwortlich wahrnehmen kann. Die Zuständigkeit
zur Namensgebung umfasst sowohl die erstmalige Benennung, als auch die Änderung des Namens aller in der Gemeinde dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen. Die Gemeinden sind
grundsätzlich verpflichtet öffentliche Straßen zu benennen. Bei der Straßenbenennung dürfen
auch die Interessen der Anlieger nicht übersehen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Beschaffung eines Straßennamenschildes mit den üblichen Daten zum Namensgeber der Straße betragen ca. 45 Euro. Die Beschaffung kann aus dem Haushaltsansatz für
Verkehrszeichen des laufenden Jahres erfolgen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Alternativvorschläge liegen keine vor. Da der bisherige Name, der aus der dortigen Flurbezeichnung entnommen wurde, im heutigen Sprachgebrauch nicht verwendet wird, sind Probleme bei
der Aussprache nicht unwahrscheinlich. Insofern kann durch die Umbenennung neben der Würdigung des früheren Kommunalpolitikers auch eine Verbesserung zur Vermeidung von Schreibfehlern bei der Adressenwidergabe erreicht werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
7. Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die bisher mit „Sperchpesch“ benannte Planstraße
im Baugebiet Mühlenberg, in „Anton-Nücken-Straße“ umzubenennen.