Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.02.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-10 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 761-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.03.2017
Rat
28.03.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 761-X
1. Sachverhalt:
Parallel zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Satzung über die Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich
südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) erweitert werden.
Der Entwurf dieser Satzung hat in der Zeit vom 16.01.2017 bis einschließlich 17.02.2017 gem. § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen. Die im
Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Im Weiteren sind nun zu den im Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Zudem ist der Satzungsbeschluss zu
fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten tragen die Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der z. Zt. gültigen Fassung wird die Erweiterungssatzung für die
Ortslage Ohlerath, für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der Satzung herbeizuführen.