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Beschlussvorlage (Anlage 1 - RD 761-X - Abwägung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
42 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
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Seite 1 von 3 Stadt Bad Münstereifel Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB Seitens der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB: lfd. Nr. Anregung durch Datum 01 PLEdoc Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung Essen 10.01.2017 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis gevon uns verwalteten Versorgungsanlagen. nommen. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen • Viatel GmbH, Frankfurt 1 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört. Eine Erweiterung des Plangebietes ist nicht beabsichtigt. Beschlussvorschlag Kein Beschluss erforderlich. Seite 2 von 3 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung. 02 Westnetz GmbH Spezialservice Strom 11.01.2017 Im Plangebiet verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich. Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen. Planungen von 110 kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von der Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Versorgungsträger anderer Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich nehmen wurden gehört. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. 03 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Unter- Stellungnahme 17.01.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfüg- Der Hinweis wird in die Verfahrens- Die baren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen unterlagen (Plan und Begründung/ wird gefolgt. der Planung und den öffentlichen Interessen des Umweltbericht) aufgenommen. Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Flä- 2 Seite 3 von 3 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag che nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird hingewiesen. Folgender Hinweis ist in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 04 Kreis Euskirchen 09.02.2017 Keine grundsätzlichen Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 05 IHK Aachen 14.02.2017 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 06 e-regio GmbH & Co.KG Regionalenergie 15.02.2017 Keine Bedenken. Im dargestellten Planbereich sind keine Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden und geplant. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 3