Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
42 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Seite 1 von 3
Stadt Bad Münstereifel
Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für
einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung)
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Seitens der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB:
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
01
PLEdoc
Leitungsauskunft
Fremdplanungsbearbeitung
Essen
10.01.2017 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis gevon uns verwalteten Versorgungsanlagen.
nommen.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
• GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
• Viatel GmbH, Frankfurt
1
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört.
Eine Erweiterung des Plangebietes
ist nicht beabsichtigt.
Beschlussvorschlag
Kein Beschluss erforderlich.
Seite 2 von 3
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf
die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert
einzuholen.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung.
02
Westnetz GmbH
Spezialservice Strom
11.01.2017 Im Plangebiet verlaufen keine 110-kV- Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Kein Beschluss erforderlich.
Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. nommen.
Planungen
von
110
kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich
liegen nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von der
Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kVNetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH
als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
Versorgungsträger anderer
Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich nehmen wurden gehört.
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt wurden.
03
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
Unter-
Stellungnahme
17.01.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfüg- Der Hinweis wird in die Verfahrens- Die
baren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen unterlagen (Plan und Begründung/ wird gefolgt.
der Planung und den öffentlichen Interessen des Umweltbericht) aufgenommen.
Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum
Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Flä-
2
Seite 3 von 3
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
che nicht durchgeführt wurden. Von daher ist
diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot
bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird
hingewiesen.
Folgender Hinweis ist in die Planungsunterlagen
aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
04
Kreis Euskirchen
09.02.2017 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
05
IHK Aachen
14.02.2017 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
06
e-regio GmbH &
Co.KG
Regionalenergie
15.02.2017 Keine Bedenken.
Im dargestellten Planbereich sind keine Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden und
geplant.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
3