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Beschlussvorlage (Ergänzung des Baudenkmals Euskirchener Straße 81, Gemarkung Iversheim, Flur 6, Flst.-Nr. 65 gem. § 3 DSchG NRW, Denkmalliste Nr. 83)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Beschlussvorlage (Ergänzung des Baudenkmals Euskirchener Straße 81, Gemarkung Iversheim, Flur 6, Flst.-Nr. 65 gem. § 3 DSchG NRW, Denkmalliste Nr. 83) Beschlussvorlage (Ergänzung des Baudenkmals Euskirchener Straße 81, Gemarkung Iversheim, Flur 6, Flst.-Nr. 65 gem. § 3 DSchG NRW, Denkmalliste Nr. 83)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.10.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Sh Nr. der Ratsdrucksache: 668-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ergänzung des Baudenkmals Euskirchener Straße 81, Gemarkung Iversheim, Flur 6, Flst.Nr. 65 gem. § 3 DSchG NRW, Denkmalliste Nr. 83 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 668-X 1. Sachverhalt: Bei einem Ortstermin am 01.08.2016 bezüglich einer Anfrage zur Umnutzung und Umbau der ehemaligen Scheune auf dem o. g. Grundstück wurde durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland festgestellt, dass diese Scheune der ehemaligen Fachwerkhofanlage nicht Bestandteil des Baudenkmals ist. Nach einer ersten Einschätzung des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat die Scheune noch viel historische Bausubstanz. Wahrscheinlich wurde sie bei der Eintragung im Jahr 1986 vergessen, da damals im Eilverfahren historische Gebäude und Fachwerkhofanlagen als Denkmäler eingetragen wurden. Auf Antrag und Wunsch des Eigentümers wurde diese Ergänzung der Eintragung in die Denkmalliste veranlasst. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat ein Gutachten vom 10.11.2016 vorgelegt in dem die Scheune als historischer Bestandteil der gesamten Fachwerkhofanlage zum Schutzumfang beschrieben wird. Die bestehende Eintragung zum Denkmal Nr. 83 wird nun ergänzt und fortgeschrieben. Nunmehr muss noch ein entsprechender Beschluss für die Präzisierung der Denkmalkartei gefasst werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Unterschutzstellung hat gem. § Abs. 1 DSchG zu erfolgen. Sie wird erst mit der bestandskräftigen Eintragung (Eintragungsbescheid) in die Denkmalliste bestandskräftig. Mit der Eintragung des Objektes als Denkmal entstehen für den Eigentümer Rechte und Pflichten, insbesondere der §§ 7, 8, 9, 10 und 40 DSchG. Erst mit der Eintragung oder der vorläufigen Unterschutzstellung unterliegen Denkmäler nach § 3 Abs. 1 DSchG den Vorschriften des Denkmalschutzes. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Fortschreibung der Eintragung gem. § 3 DSchG in die Denkmalliste wie oben beschrieben, wird beschlossen.