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Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Notarkosten für die Beurkundung und Abwicklung der Übertragung der Immobilie Bendenweg 54 (neuer Bauhof).)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
09.03.17, 17:11
Aktualisiert
09.03.17, 17:11
Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe;
hier: Notarkosten für die Beurkundung und Abwicklung der Übertragung der Immobilie Bendenweg 54 (neuer Bauhof).) Beschlussvorlage (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe;
hier: Notarkosten für die Beurkundung und Abwicklung der Übertragung der Immobilie Bendenweg 54 (neuer Bauhof).)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.02.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 84-10-20 Le Nr. der Ratsdrucksache: 729-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 21.03.2017 Rat 28.03.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Notarkosten für die Beurkundung und Abwicklung der Übertragung der Immobilie Bendenweg 54 (neuer Bauhof). __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: 16.870,87 € ( X ) Die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Deckung: Entnahme aus der IVP ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( X ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 729-X 1. Sachverhalt: Die Beurkundung der Verträge zur Übertragung eines schlüsselfertigen Bauhofgebäudes von der Fondamenta Immobilien GmbH & Co. KG (Verkäuferin) auf die Stadt Bad Münstereifel (Käuferin) erfolgte am 23.12.2014 vor Herrn Notar Dr. André Fisch in Moers. Entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen trägt die Stadt Bad Münstereifel als Käuferin alle anfallenden Kosten, Gebühren und sonstigen Auslagen. Die Kostennote des Notariats Koenen-Fisch vom 25.01.2017 liegt inzwischen vor und weist eine nachgeprüfte Zahllast für die Stadt Bad Münstereifel in Höhe von 16.870,85 € einschl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus. 2. Rechtliche Würdigung Die rechtlichen Verpflichtungen der Stadt Bad Münstereifel ergeben sich aus den einschlägigen Notarverträgen. Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 2 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung. 3. Finanzielle Auswirkungen Bei dem Produkt I 1134019, Sachkonto 785100, stehen zur Begleichung dieser Zahlungsverpflichtung keine Mittel zur Verfügung. Die Deckung ist durch eine Entnahme aus der Investitionspauschale gewährleistet. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.870,85 € bei dem Produkt I 1134019, Sachkonto 785100, wird genehmigt. Die Deckung erfolgt über eine Entnahme aus der Investitionspauschale (IVP).