Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
157 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
12.01.17, 13:16
Aktualisiert
12.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.01.2017
- Die Bürgermeisterin Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 512-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
24.01.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Empfangsdefizite im Mobilfunknetz/ Verbesserung des Mobilfunknetzes
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2016
Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2016
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Berichterstatter/in: Herr Lippertz
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( ) Kosten €: keine
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Lip
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 512-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf den als Anlage beigefügten Fraktionsantrag der FDP vom 23.10.2016
zum Thema Verbesserung des Mobilfunknetzes und dem Fraktionsantrag der SPD vom
07.03.2016 zum Thema Empfangsdefizite im Mobilfunknetz werden folgende weitere Informationen zum Sachstand gegeben:
In Deutschland gibt es vier verschiedene Mobilfunkanbieter mit eigenen Netzen.
Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 (Durch den Zusammenschluss von Telefónica Deutschland
und der E-Plus Gruppe gehören O2 und E-Plus nun zusammen).
Im Stadtgebiet von Bad Münstereifel findet man ein lückenhaftes Handynetz. Im Anhang finden
Sie die Netzabdeckung der Mobilfunknetze der einzelnen Mobilfunkanbieter.
(E- Plus, O2, T-Mobile und Vodafone)
Das Ergebnis der Anfrage (Ratsdrucksache vom 07.03.2016) an die Mobilfunkbetreiber war sehr
ernüchternd.
Von den angeschriebenen Mobilfunkbetreibern hat lediglich die Deutsche Telekom geantwortet.
Auf die Frage, warum im Stadtgebiet von Bad Münstereifel kein flächendeckender Mobilfunkempfang möglich ist, gab die Deutschen Telekom folgende Antwort.
„Nachfolgend werde ich auf die einzelnen Fragen zu den Ortsteilen eingehen.
Zuvor möchte ich noch einige grundsätzliche Rahmenbedingungen und Ziele der Funknetzplanung
erläutern.
Das Stadtgebiet Bad Münstereifel ist aus topografischen Gründen für den Mobilfunk ein schwierig
zu versorgendes Gelände.
Selbst mit einer Vielzahl an zusätzlichen Standorten bekommt man keine 100%-Abdeckung.
Hinzu kommt die Vorgabe, dass bei neu geplanten Standorten mindesten 1000 unversorgte Menschen unter der neuen Funkzelle wohnen, oder wichtige Verkehrswege eine Versorgungslücke
haben.
Gegenüber der Finanzseite muss die Funkplanung die Wirtschaftlichkeit von neuen Standorten,
die gerne mal 6-stellige Investitionen darstellen, nachweisen.
Einzelne, nur mäßig oder nicht versorgte Häuser auch mit abzudecken, ist aus wirtschaftlichen
Gründen leider nicht möglich.
Zu den von Ihnen aufgeführten Ortsteilen hat unsere intensive Prüfung folgendes ergeben:
Ortsteil Kolvenbach (Karlsstraße, Röddergasse, Konradgasse):
Dort gibt es in der Tat keine Netzabdeckung. Leider werden die Funkwellen von der Umgebung
abgeschattet.
Dies wird sich auch in absehbarer Zukunft nicht ändern, da kein neuer zusätzlicher Standort vorgesehen ist.
Ortsteil Buchholzbacher Mühle:
Dieser Weiler liegt in einem Tal bzw. in einer Schlucht. Dort gibt es leider auch keine Netzabdeckung.
Um diese zu gewährleisten, wäre auch ein eigener neuer Mobilfunkstandort notwendig, der aus
oben genannten Gründen zur Zeit nicht realistisch ist.
Ortsteil Rodert (Heckenbergstraße 28, 32, 20, Schießbachstraße):
Die GSM-Versorgung ist in Rodert gegeben, bis auf den nördlichen Bereich, in dem auch die beiden genannten Straßen liegen.
Eine UMTS- und LTE-Versorgung gibt es leider im gesamten Ortsteil nicht. Auch hier gelten die
oben aufgeführten Gründe, da der Ortsteil nur ca. 500 Einwohner hat.
Ortsteil Gilsdorf (In der Höll, Wollweg):
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Auch dort gibt es leider keine Netzabdeckung. Wir planen jedoch, den Mast auf dem Jakob-KneipBerg zu erweitern, so dass zukünftig eine GSM-Versorgung vorhanden sein wird.
Zumindest im Ortsteil Gilsdorf werden wir somit in naher Zukunft eine Verbesserung erzielen.“
2. Rechtliche Würdigung
Die Netzbetreiber Telekom Deutschland, Vodafone und Telefónica haben im Jahr 2010 im Rahmen der Frequenzversteigerung zur Digitalen Dividende Nutzungsrechte an LTE-Frequenzen erworben. Diese Frequenznutzungsrechte wurden von der für die Frequenzzuteilung in Deutschland
zuständigen Bundesnetzagentur mit einer Ausbauverpflichtung in unterversorgten Regionen verbunden.
Vorrangig sollten Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit
mobilem Breitband versorgt werden. Weitere Prioritätsstufen wurden festgelegt.
Einzelheiten zur Ausbauverpflichtung finden sich in der Entscheidung der Präsidentenkammer der
Bundesnetzagentur vom 12. Oktober 2009, veröffentlicht im Amtsblatt Nr.20/2009 vom 21. Oktober 2009 als Verfügung 59/2009.
Diese detaillierten Versorgungsauflagen wurden bereits zwei Jahre nach der Vergabe der Frequenzen in allen Bundesländern erfüllt.
Erst nachdem alle Versorgungsauflagen im jeweiligen Bundesland erfüllt waren, konnten die Mobilfunkunternehmen die LTE-Frequenzen dort freizügig nutzen.
Für den Fall, dass Versorgungsauflagen, die mit den Frequenzzuteilungen verbunden sind, nicht
erfüllt werden, kann die Bundesnetzagentur nach dem Telekommunikationsgesetz die Regulierungsziele mithilfe geeigneter Maßnahmen wie z. B. Bußgeldern oder dem Widerruf der Frequenzzuteilung durchsetzen. Dies war im Fall der LTE-Frequenzen nicht relevant, da alle Versorgungsauflagen erfüllt wurden. Eine darüber hinaus gehende Ausbauverpflichtung seitens der
Netzbetreiber besteht nicht.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Welche Maßnahmen können getroffen werden, damit vor allem Wanderer und Mountainbiker telefonisch erreichbar sind?
Die Stadt Bad Münstereifel könnte Satellitentelefone kaufen und diese gegen eine Gebühr den
Wanderern und Mountainbikern zur Verfügung stellen.
Welche Verpflichtungen besitzen Mobilfunkanbieter einen flächendeckenden Netzausbau zur Verfügung zu stellen, da dies auch für Notfälle und Hilfsdienste immer wichtiger wird?
Im liberalisierten deutschen Telekommunikationsmarkt entscheiden einzig und allein die Telekommunikationsunternehmen aufgrund privatwirtschaftlicher Kalkulationen über Investitionen in
den Netzausbau, also auch über Mobilfunkstandorte und -sendeanlagen. Dabei berücksichtigen
die Telekommunikationsanbieter u. a. das Kundenpotenzial und die zu erwartenden Einnahmen
aus der Investition.
Im liberalisierten Telekommunikationsmarkt besteht keine Verpflichtung der Netzbetreiber, ihre
Netze flächendeckend auszubauen. Der Zugang zu einem Mobilfunknetz ist auch keine Universal-
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dienstleistung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes bzw. der Universaldienstrichtlinie. Mangels Verpflichtung bestehen auch keine Sanktionierungsmöglichkeiten.
Die Bundesnetzagentur lässt sich nach eigenen Angaben jährlich von den Mobilfunknetzbetreibern
über den Ausbaustand ihrer mobilen Breitbandnetze informieren. Gleichzeitig wird die Versorgungssituation vor Ort durch ihren Prüf- und Messdienst stichprobenhaft überprüft. Insgesamt
schätzt die Bundesnetzagentur die Versorgungssituation in Deutschland als sehr gut ein. „Funklöcher“ seien laut Aussage der Bundesnetzagentur nicht immer vermeidbar.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Das Wachstum von Siedlungen und Arbeitsplätzen entsteht insbesondere dort, wo moderne Infrastrukturen zur Verfügung stehen. Eine vorhandene Kommunikationsinfrastruktur - dazu gehören
Mobilfunknetze - zählt zu den wichtigen Standortfaktoren von Städten und Gemeinden. Sie ermöglicht den Bürgern den schnellen Zugang zu neuen Diensten im Bereich der Bildung, der Gesundheit oder der Sicherheit. Für Unternehmen und Bürger sind sie die Basis für jegliches Wirtschaften.
7. Beschlussvorschlag:
Da die Telekommunikationsunternehmen aufgrund privatwirtschaftlicher Kalkulationen über die
Investitionen in den Mobilfunkausbau eigenständig entscheiden, soll die Verwaltung prüfen, ob
und wie teuer der Einsatz von Satellitentelefonen als Alternative zur defizitären Netzabdeckung in
den Waldgebieten von Bad Münstereifel für Wanderer und Mountainbiker ist.