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Beschlussvorlage (Haltestellen in Houverath)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
155 kB
Datum
24.01.2017
Erstellt
19.01.17, 13:15
Aktualisiert
19.01.17, 13:15
Beschlussvorlage (Haltestellen in Houverath) Beschlussvorlage (Haltestellen in Houverath) Beschlussvorlage (Haltestellen in Houverath)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.01.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 32-51-40 Ste Nr. der Ratsdrucksache: 715-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 24.01.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Haltestellen in Houverath __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 715-X 1. Sachverhalt: Im Stadtentwicklungsausschuss am 26.04.2016 wurde eine Einwendung gegen die Niederschrift des Fachausschusses am 03.03.2016 in der Hinsicht beschlossen, dass die Verwaltung u. a. beauftragt wird, ein Gesamtkonzept für die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath zu entwickeln. Dabei soll die Errichtung einer weiteren barrierefreien Bushaltestelle auf der Eifeldomstraße gegenüber der bereits vorhandenen Haltestelle neben der Einfahrt zum Hotel Garni „Hochthürmer Blick“ beim Kreis angeregt und eine mögliche Förderung über den Kommunalinvestitionsfond geprüft werden. Hinsichtlich der Überlegungen, die Haltestelle barrierefrei auszubauen, sollten folgende Punkte bedacht werden: 1. Zum Erreichen der politischen Zielbestimmung "vollständige Barrierefreiheit bis 2020" ist kreisweit vorgesehen, zunächst ein Haltestellenkataster zu erstellen, um den baulichen Zustand aller Haltestellen zu erfassen. Im zweiten Schritt ist vorgesehen, eine Priorisierung zum barrierefreien Ausbau vorzunehmen. Ob die Haltestelle "Hochthürmer Blick" eine hohe Priorität haben wird oder nicht, ist jetzt noch nicht abzusehen, da die Kriterien für die Wertung noch nicht feststehen. Hier sollte man ggf. die Priorisierung abwarten. 2. Im Laufe dieses Jahres wird es ggf. zu Veränderungen der Anbindung Thürne - Rheinbach kommen. Eine Anbindung im Linienverkehr (Kleinbus) ist eine Option, die vom Rhein-SiegKreis vorgeschlagen wurde (Die Linie 814 soll möglicherweise zukünftig im Linienverkehr angebunden werden; eine Verlängerung bis Thürne ist ggf. möglich). In einem solchen Fall könnte es sein, dass, je nach Linienweg, die Haltestelle Hochthürmer Blick nicht angefahren wird. Vielleicht sollte in einem solchen Fall eher eine andere Haltestelle in Houverath barrierefrei ausgebaut werden. Außerdem könnte es dann sein, dass die Lage der Haltestellen erneut verändert werden muss. Daher sollten zunächst die weiteren Entwicklungen abgewartet werden. Ein barrierefreier Ausbau macht letztendlich nur Sinn, wenn dort auch ein weiterführender Gehweg existiert. Dies ist jedoch nicht der Fall, so dass zunächst geprüft werden sollte, ob auf dem Seitenstreifen eine provisorische Aufstellfläche eingerichtet werden kann. In einen Ortstermin mit Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW, des Straßenverkehrsamtes, der Polizei etc. ist aufgrund eines Antrages (siehe RD 463 bis Z-1) überlegt worden, ob dieser Seitenstreifen befestigt werden kann, dies ist aber in der Ausschusssitzung verworfen worden. Eine Bedarfsabfrage im April 2015 war negativ verlaufen, so dass bisher nichts weiter veranlasst wurde. Eine erneut durchgeführte Abfrage im Dezember 2016 hat dann ergeben, dass nun doch ein Bedarf gegeben ist. Aus dem Bereich Mühlenberg und Reuterweg (mit den angrenzenden Straßen) würden ca. 15 bis 20 Schülerinnen und Schüler eine Bushaltestelle an der besagten Stelle nutzen. Aufgrund des vermuteten Bedarfes sollte die Haltestelle grundsätzlich in beiden Richtungen ausgebaut werden, um die Erschließungsqualität (alle 300 m eine Haltestelle) zu erfüllen. Im April 2015 gab es Abstimmungsgespräch in Sachen Haltestellen in Houverath, an dem Herr Frank Dibowski (Stadtverordneter sowie Vertreter Thürne e.V.), Herr Prof. Uwe Schmidt, (Thürne e.V.), Herr Karl Michalowski (Stadtverordneter) sowie Herr Hans Georg Schäfer, Herr Hajo Dederichs sowie Frau Silke Stertenbrink (Verwaltung) teilgenommen haben. Dort wurde festgehalten, dass, sollte es einmal tatsächlich zu der Errichtung einer Haltestelle Hochthürmer Blick in Gegenrichtung kommen, im Gegenzug die Haltestelle Limbacher Straße in Richtung Bad Münstereifel Seite 3 von Ratsdrucksache 715-X wegfallen und konsequenterweise eine Haltestelle Maulbacher Weg in Gegenrichtung errichtet werden solle. Wie der Verwaltung bekannt ist, nutzen die Haltestelle „Limbacher Straße“ in Richtung Bad Münstereifel jedoch sehr viele Schülerinnen und Schüler. Insoweit sollte die Konsequenz der Gegenmaßnahme (Wegfall der Haltestelle Limbacher Straße in Richtung Bad Münstereifel) nochmals bei einem Abstimmungstermin in der o. a. Runde hinterfragt werden. Ungeachtet dessen sollte die Haltestelle „Hochthürmer Blick“ analog der auf der gegenüberliegenden Seite errichteten Haltestelle provisorisch hergerichtet werden, sofern das hierfür erforderliche Grundstück genutzt werden kann. Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass eine Fläche von 8 m Länge und 2 m Breite als Aufstellfläche hergerichtet werden könnte. Die RVK wurde über dieses Ergebnis informiert und hat keine Einwendungen geäußert. Der Landesbetrieb Straßenbau ist noch bezüglich der Nutzung des Grundstückes anzufragen. Auch der/die Anlieger sind zu gegebener Zeit entsprechend zu informieren. Der Bauhof könnte die Baumaßnahme durchführen. Die Aufwendungen würden sich auf rd. 3.000,00 Éuro belaufen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung schlägt vor, 1. von einem barrierefreien Ausbau der Haltestelle zunächst einmal abzusehen, um die Punkte 1. und 2. des Sachverhaltes abzuwarten, 2. die Errichtung einer weiteren provisorischen Haltestelle an der Eifeldomstraße weiter zu verfolgen, 3. bei einem Abstimmungstermin die Konsequenz der Gegenmaßnahme zu hinterfragen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Die Verbesserung des ÖPNV im Höhengebiet ist ein wichtiger Bestandteil, um die Einwohnerschaft, die in ihrer Mobilität eingeschränkt ist, zu unterstützen. Der Wohnort wird attraktiver. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, der Vorgehensweise der Verwaltung zuzustimmen.