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Beschlussvorlage (Neubildung des Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
12.06.14, 15:06
Aktualisiert
12.06.14, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 197/2014 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 07.05.2014 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 17.06.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 12.06.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Neubildung des Jugendhilfeausschusses Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Als stimmberechtigte Mitglieder bzw. gebundene Vertreter/innen für den Jugendhilfeausschuss im Jugendamt der Stadt Erftstadt werden gewählt: Mitglieder des Rates oder Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind: gebundene Vertreter/innen: 1. ............................................................... 1. ......................................................... 2. ............................................................... 2. ......................................................... 3. ............................................................... 3. ......................................................... 4. ............................................................... 4. ......................................................... 5. ............................................................... 5. ......................................................... 6. ............................................................... 6. ......................................................... 7. ............................................................... 7. ......................................................... 8. ............................................................... 8. ......................................................... 9. ............................................................... 9. ......................................................... Mitglieder, die von den freien Trägern vorgeschlagen wurden: gebundene Vertreter/innen: 10. ............................................................. 10. ....................................................... 11. ............................................................. 11. ....................................................... 12. .............................................................. 12. ....................................................... 13. .............................................................. 13. ....................................................... 14. .............................................................. 14. ....................................................... 15. .............................................................. 15. ....................................................... 2. Als beratende Mitglieder nach § 4 Abs.4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt werden gewählt: Auf Vorschlag des Stadtjugendrings: als ordentliches Mitglied als Vertreter/in bisher liegen kein Vorschläge vor 12.06.2014 ...................................................................... ............................................................... Auf Vorschlag des Stadtelternrates: als ordentliches Mitglied als Vertreter/in Myriam Iber.............................................. Klaus Keller.............................. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss wird aufgrund der Bestimmungen des SGB VIII, des ersten Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG), der Gemeindeordnung NW und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt besetzt. Er umfasst: 1. als stimmberechtigte Mitglieder: a) b) 2. 9 Personen, die der Vertretungskörperschaft angehören oder von ihr gewählte Männer und Frauen, die in der Jugendhilfe erfahren sind; 6 Frauen und Männer, die von den in Erftstadt wirkenden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden; als beratende Mitglieder: a) b) c) d) den Hauptverwaltungsbeamten oder eine vom ihm bestellte Vertretung; den Leiter des Jugendamtes oder seine Vertretung; eine Richterin/einen Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/einen Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt wird; eine Vertreterin/einen Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin der zuständigen Bundesagentur für Arbeit bestellt wird; -2- e) f) g) h) eine Vertreterin/einen Vertreter der Schulen, die/der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird; eine Vertreterin/einen Vertreter der Polizei, die/der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird; je eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche, die von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt wird; je eine sachkundige Frau bzw. einen sachkundigen Mann, die/der auf Vorschlag des Stadtjugendrings und des Stadtelternrates vom Rat gewählt werden. Für die stimmberechtigten Mitglieder und die beratenden Mitglieder unter h) ist je eine persönliche Vertretung zu wählen. Die persönliche Vertretung der beratenden Mitglieder unter a) bis g) wird von der zuständigen Stelle bestellt. Der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und seine/ihre Stellvertretung werden nach § 4 Abs. 5 AG-KJHG von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die dem Rat angehören, gewählt. Bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sind Frauen nach § 4 Abs. 2 AG-KJHG angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben. Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände sind nach § 4 Abs. 4 AG-KJHG entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe in Erftstadt angemessen zu berücksichtigen. Die Verwaltung bittet die Fraktionen um Abgabe eines einheitlichen Wahlvorschlags oder von Vorschlagslisten – getrennt für Mitglieder und Stellvertreter -, die die Reihenfolge des Beschlussentwurfs ausweisen. Die Verwaltung des Jugendamtes hat alle vorschlagsberechtigten Verbände am 17.03.2014 angeschrieben. Nach § 4 Abs. 4 AG-KJHG haben die Verbände mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen vorzuschlagen. Folgende Vorschläge wurden eingereicht: A Jugendverbände ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder 1. Frank Gliedner Mehlstraße 10 für BDKJ 1. Christoph Grimberg Im grünen Knipp 6 für BDKJ 2. Dr. Stefan Hanisch Eifelstraße 100 für Sportjugend 2. Denis Heinrich Bonner Ring 58 für Sportjugend 3. Thomas Koxholt Kallenhofstraße 35 für Szene 93 3. Philipp Wasmund Von-Leibnitz-Str. 12 für Szene 93 bisher liegen keine weiteren Vorschläge vor Stand: 12.06.2014 -3- B Wohlfahrtsverbände und andere freie Träger ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder 7. Franz Schmidt Carl-Schurz-Str. 9 für AWO Regionalverband Rhein-Erft und Euskirchen 7. Peter Oberhofer Frenzenstraße 110a für AWO Regionalverband Rhein-Erft und Euskirchen 8. Walter Dreser Matthias-Kurt-Str. 25 für Caritas-Verband 8. Volker Heck Sperlingsweg 2 a für Caritas-Verband 9. Julia Weisenhaus 10. Susanne Mager Rochusstraße 9 Theodor-Heuss-Str. 10 für Speicherspatzen Bliesheim für Donatuspänz Liblar (dieser Vorschlag wurde eingereicht von den Trägervereinen der OGS Donatuspänz, Janusz-Korczak-Schule in Erp, Südschulmäuse und Speicherspatzen) 10. Helmut Steinmann Schützenstraße 1 für Katholisches Pfarramt St. Kunibert 9. Vertretung wurde nicht benannt für 11. Anna-Maria Zimmermann Hermann-Köster-Str. 14 für den Internationalen Bund West gGmbH, Pfälzer Ring 100 in Köln 12. C Dr. Christian Ruppert Heerstraße 3 Für die Diakonie 12. Edith Frisch Zeisigweg 1 für das Deutsche Rote Kreuz Für die beratende Mitgliedschaft nach § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt wurden vorgeschlagen: ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder 1. für den Stadtjugendring . bisher liegen kein Vorschläge vor 12.06.2014 2. für den Stadtelternrat Myriam Iber Waldstraße 38 A für den Stadtelternrat Klaus Keller Schloßwall 10 (Erner) -4- -5-