Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
12.06.14, 15:06
Aktualisiert
12.06.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 197/2014
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 07.05.2014
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
17.06.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
12.06.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Neubildung des Jugendhilfeausschusses
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Als stimmberechtigte Mitglieder bzw. gebundene Vertreter/innen für den
Jugendhilfeausschuss im Jugendamt der Stadt Erftstadt werden gewählt:
Mitglieder des Rates oder Frauen und
Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind:
gebundene Vertreter/innen:
1. ...............................................................
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6. ...............................................................
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7. ...............................................................
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8. ...............................................................
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9. ...............................................................
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Mitglieder, die von den freien Trägern
vorgeschlagen wurden:
gebundene Vertreter/innen:
10. .............................................................
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11. .............................................................
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12. ..............................................................
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13. ..............................................................
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14. ..............................................................
14. .......................................................
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2. Als beratende Mitglieder nach § 4 Abs.4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt
werden gewählt:
Auf Vorschlag des Stadtjugendrings:
als ordentliches Mitglied
als Vertreter/in
bisher liegen kein Vorschläge vor 12.06.2014
......................................................................
...............................................................
Auf Vorschlag des Stadtelternrates:
als ordentliches Mitglied
als Vertreter/in
Myriam Iber..............................................
Klaus Keller..............................
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss wird aufgrund der Bestimmungen des SGB VIII, des ersten
Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG), der Gemeindeordnung NW
und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt besetzt. Er umfasst:
1.
als stimmberechtigte Mitglieder:
a)
b)
2.
9 Personen, die der Vertretungskörperschaft angehören oder von ihr gewählte
Männer und Frauen, die in der Jugendhilfe erfahren sind;
6 Frauen und Männer, die von den in Erftstadt wirkenden anerkannten Trägern der
freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden;
als beratende Mitglieder:
a)
b)
c)
d)
den Hauptverwaltungsbeamten oder eine vom ihm bestellte Vertretung;
den Leiter des Jugendamtes oder seine Vertretung;
eine Richterin/einen Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des
Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/einen Jugendrichter, die/der von der
zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt
wird;
eine Vertreterin/einen Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin der
zuständigen Bundesagentur für Arbeit bestellt wird;
-2-
e)
f)
g)
h)
eine Vertreterin/einen Vertreter der Schulen, die/der von der zuständigen örtlichen
Stelle bestellt wird;
eine Vertreterin/einen Vertreter der Polizei, die/der von der zuständigen örtlichen
Stelle bestellt wird;
je eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche, die von der
zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt wird;
je eine sachkundige Frau bzw. einen sachkundigen Mann, die/der auf Vorschlag
des Stadtjugendrings und des Stadtelternrates vom Rat gewählt werden.
Für die stimmberechtigten Mitglieder und die beratenden Mitglieder unter h) ist je eine
persönliche Vertretung zu wählen. Die persönliche Vertretung der beratenden Mitglieder
unter a) bis g) wird von der zuständigen Stelle bestellt.
Der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und seine/ihre Stellvertretung werden
nach § 4 Abs. 5 AG-KJHG von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus
den Mitgliedern, die dem Rat angehören, gewählt.
Bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sind Frauen nach § 4 Abs. 2 AG-KJHG
angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis
anzustreben.
Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der
Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände sind nach § 4 Abs. 4 AG-KJHG
entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe in Erftstadt angemessen zu
berücksichtigen.
Die Verwaltung bittet die Fraktionen um Abgabe eines einheitlichen Wahlvorschlags oder von
Vorschlagslisten – getrennt für Mitglieder und Stellvertreter -, die die Reihenfolge des
Beschlussentwurfs ausweisen.
Die Verwaltung des Jugendamtes hat alle vorschlagsberechtigten Verbände am 17.03.2014
angeschrieben. Nach § 4 Abs. 4 AG-KJHG haben die Verbände mindestens die doppelte Anzahl
der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen vorzuschlagen.
Folgende Vorschläge wurden eingereicht:
A
Jugendverbände
ordentliche Mitglieder
stellvertretende Mitglieder
1. Frank Gliedner
Mehlstraße 10
für BDKJ
1. Christoph Grimberg
Im grünen Knipp 6
für BDKJ
2. Dr. Stefan Hanisch
Eifelstraße 100
für Sportjugend
2. Denis Heinrich
Bonner Ring 58
für Sportjugend
3. Thomas Koxholt
Kallenhofstraße 35
für Szene 93
3. Philipp Wasmund
Von-Leibnitz-Str. 12
für Szene 93
bisher liegen keine weiteren Vorschläge vor Stand: 12.06.2014
-3-
B
Wohlfahrtsverbände und andere freie Träger
ordentliche Mitglieder
stellvertretende Mitglieder
7. Franz Schmidt
Carl-Schurz-Str. 9
für AWO Regionalverband
Rhein-Erft und Euskirchen
7. Peter Oberhofer
Frenzenstraße 110a
für AWO Regionalverband
Rhein-Erft und Euskirchen
8. Walter Dreser
Matthias-Kurt-Str. 25
für Caritas-Verband
8. Volker Heck
Sperlingsweg 2 a
für Caritas-Verband
9. Julia Weisenhaus
10. Susanne Mager
Rochusstraße 9
Theodor-Heuss-Str. 10
für Speicherspatzen Bliesheim
für Donatuspänz Liblar
(dieser Vorschlag wurde eingereicht von den Trägervereinen der OGS Donatuspänz,
Janusz-Korczak-Schule in Erp, Südschulmäuse und Speicherspatzen)
10. Helmut Steinmann
Schützenstraße 1
für Katholisches Pfarramt St. Kunibert
9. Vertretung wurde nicht benannt
für
11. Anna-Maria Zimmermann
Hermann-Köster-Str. 14
für den Internationalen Bund West gGmbH,
Pfälzer Ring 100 in Köln
12.
C
Dr. Christian Ruppert
Heerstraße 3
Für die Diakonie
12. Edith Frisch
Zeisigweg 1
für das Deutsche Rote Kreuz
Für die beratende Mitgliedschaft nach § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt
wurden vorgeschlagen:
ordentliche Mitglieder
stellvertretende Mitglieder
1.
für den Stadtjugendring
. bisher liegen kein Vorschläge vor 12.06.2014
2. für den Stadtelternrat
Myriam Iber
Waldstraße 38 A
für den Stadtelternrat
Klaus Keller
Schloßwall 10
(Erner)
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-5-